ETIKETTENSCHWINDEL & TÄUSCHUNG

("outside the dispute")

 

 

1. ABLESEINTERVALLE

 

 

Unsere Ablehnung würde auch das Angebot des Netzbetreibers betreffen, den Zählerstand in größeren Abständen fernabzulesen. Dazu unsere Erwiderung: Netz-Burgenland verschweigt den Kunden einen wesentlichen Verordnungstext. In den Allgemeinen Verteilernetzbedingungen Strom 2014, E, Abs.14.(1) + E, Abs.19.(2), (genehmigt durch die Energie­Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E‑Control) am 7.November 2014) kann man lesen:

 

 

"Für die Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes können die 15‑Minuten‑Werte in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zu­stimmung des Netzkunden ausgelesen werden..." (unter "Datenmanagement", Seite 22 Abschnitt XIV. Übermittlung von Daten an den Netzbetreiber)

 

 

Das bedeutet, die mit Kunden vereinbarte tägliche, jährliche oder andere intervallgebundene Ablesung kann jederzeit, mit der vom Kunden nicht prüfbaren, weil in der Kompetenz des Netzbetreibers liegenden Begründung einer "Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes" umgangen werden. Somit hat der Netzbetreiber eine jederzeit offene "Hintertür" (was folglich Datenspionage aus den erstellten Verbrauchsprofilen ermöglicht sowie eine übertragungsabhängige Überwachung der An- und Abwesenheit am Standort des Messinstruments), und muss den Kunden nicht um seine Zustimmung fragen. Er kann lediglich, falls überhaupt vorgesehen, mit einer Vollzugsinformation "zeitnah" vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Vereinbarung eines Kunden mit dem Stromlieferant für z.B. eine einmal jährliche Zählerablesung ist ein "Etikettenschwindel" und nicht das Papier wert auf dem sie vereinbart würde.  Trotzdem bietet der Stromlieferant kritischen Endverbrauchern diese Intervall-Vereinbarung an. Wie würde man so einen Pakt wohl bezeichnen, mit dem Kunden etwas zugesagt wird, von dem der Netzbetreiber bereits im Vorfeld weiß, dass er die Übereinkunft jederzeit, mit Bezug auf die E-Control-Direktive, umgehen kann?

 

Die dem "Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes" abgerufenen Daten müssen folglich zwingend Informationen beinhalten, die nicht der Zählerstandsabfrage zum Zwecke der Rechnungslegung dienen sondern die Summe all jener integrierten Abläufe mathematischer Algorithmen enthalten die bis dato nur ein "intelligentes Messgerät" berechnen und zur Verfügung stellen kann, weil sie der segementiellen Aggregierung von Netzzustandsdaten dienen müssen.

 

Ein weiteres Indiz für eine kontinuierliche "Datenspionage" liefert das Kundenmagazin von Netz-Burgenland (2/2015) auf Seite 8. Dort werden ausschließlich die "Vorteile" für Kunden, teils in einer absurden Form präsentiert. Es werden Begriffe wie "zeitnah" und "laufende Verbrauchskontrolle" benützt. Obwohl die Definitionen "zeitnah" und "laufend" einen breiten Interpretationsspielraum bieten, sie auch als 15‑Minuten- oder stündliche Intervalle oder konstanter Datenstrom interpretiert werden könnten, ist der "Daten-Spionage-Willkür" der Weg geebnet. Schließlich bietet der Hersteller laut technischem Datenblatt Seite 2 die entsprechende Ausstattung: "multi‑energy data collection" und "remote two‑way communication and end user interaction".

 

 


 

2. AUSSTATTUNG

 

 

Netz-Burgenland möchte bei Endverbrauchern, die ein Smart-Meter gemäß bundesgesetzlicher Verordnung ablehnen wollen, das Gerät trotzdem montieren und in Betrieb nehmen, aber mit einer Konfiguration von drei Sekundärfunktionen in "unintelligenten digitalen (Standard) Zähler" umbenennen. Verschwiegen wird, dass die gesetzeskonforme Geräteausstattung, zusammen mit bidirektionalem Kommunikationsmodul und Speicher, sowie vielen anderen digitalen Implementationen, ein signifikantes Merkmal für ein "intelligentes Messgerät" sind und als Bestandteil des "modifizierten" Gerätes aktiviert bleiben müssen (Intelligente Messgeräte-Anforderungs-VO 2011‑IMA-VO 2011 §3).

 

Zum Beispiel der Speicher. Er dient der Energiepufferung oder der Rettung von Zählerständen in nichtflüchtigen Speichern, um Netzausfallzeiten zu überbrücken und als Schutz vor unbefugtem Programmieren und Manipulationen. Das bedeutet, mit Fernabfragen in größeren Intervallen wird unser gesetzlicher Anspruch auf Schutz des Persönlichkeitsrechts auf Achtung der Privatsphäre gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Datenschutzgesetzes ebenfalls missachtet, weil die von einem Abfrageintervall bis zum nächsten gespeicherten Daten über einen längeren Zeitraum erst recht über den eigentlichen Zweck der Rechnungslegung hinausgehend, den ganzen "Fingerabdruck" unserer Privatsphäre durch die Inanspruchnahme elektrischer Energie, als "Spiegelbild" unserer inhärenten  Lebensgewohnheit und -gestaltung  im Umgang mit der gelieferten Ware "Strom", auslesen und in einer Bewertungsmatrix auswertend, ökonomisch verwertbare Profile bilden lassen und eine An- und Abwesenheitskontrolle ermöglichen.

 

Mit anderen Worten, es ist völlig egal, ob ein kontinuierlicher Datenfluss stattfindet, in 15 Minuten-Intervallen die detektierten Daten übertragen werden, oder wie Netz-Burgenland uns schrieb, einmal täglich, oder gar nur einmal im Jahr der Speicher abgefragt wird. Gemäß dem technischen Datenblatt, Seite 4, des Herstellers erlaubt das Smart-Meter eine "real time interaction". Das heißt, das Smart-Meter stellt eine, auch vom Gesetzgeber definierte Digitalausstattung zur Verfügung  (Intelligente Messgeräte-Anforderungs-VO 2011-IMA-VO 2011 §3), die unser Verbrauchsverhalten für einen längeren Zeitraum überwacht und speichert und jederzeit Fernzugriff auf unsere Intimsphäre erlaubt und - ganz besonders - unsere An- und Abwesenheit in unserem Wohnbereich dokumentieren kann, was nach den Richtlinien des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Charta der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Datenschutzgesetzes von uns abgelehnt werden darf.

 

 

Smart Meter detektieren die Intimsphäre der Kunden

 

Energie-Burgenland schrieb in seinem Kundenmagazin 1/2016 Seite 10:

 

ZITAT

 

Sicherheit und Datensicherheit

 

Der Smart Meter macht zwar den Energieverbrauch transparent, man kann aber durch die aufgezeichneten Daten nicht erkennen, ob jemand zu Hause ist. Die im Zähler gespeicherten Daten werden erst am nächsten Tag übertragen.

 

ZITATENDE

 

Bewusste Irreführung? Oder beim Korrekturlesen des Manuskripts die Plausibilitätsprüfung vergessen? Wir wissen es nicht! Jedenfalls scheint der "vorgetäuschte, intransparente Prozeß" nur dem Zweck zu dienen, Warnungen vor technisch möglicher An- und Abwesenheitskontrolle bei Kunden gegenzusteuern.

 

Energie-Burgenland bedient sich, wie wir bei unseren Recherchen zu dem Thema mehrmals feststellten, trickreicher Erklärungen verbunden mit Semantik und Rabulistik. Der Netzbetreiber benützt die Präsensform und schrieb: "...ob jemand zu Hause ist" und nicht ob jemand zu Hause war! Seine Aussage ist dejure richtig aber defacto irreführend, weil sie das eigentliche Problem der permanenten "Überwachung" verschleiert.

 

 

Man kann am Tag jedes Datentransfers sehr wohl erkennen, ob jemand 24 Stunden zuvor zuhause war. Mit dieser 24-Hours retardation ist die An- und Abwesenheitsverfolgung permanent gegeben und die Angabe im Kundenmagazin eine grobe Täuschung.

 

 

Allerdings betrifft dies ausschließlich die Datentransmission aus dem Speicher. Eine wesentliche, weiter oben erwähnte, gesetzlich begründete intelligente Zählerausstattung, ist die "real time interaction". Das unstimmige Konzept des Kundenmagazins verschweigt die Möglichkeit des permanenten, speicherunabhängigen Datenzugriffs in Echtzeit, also ohne 24-Hours retardation factor.

Die analog/digital gewandelten, intelligenten Zählermeldungen, falls entsprechend lange gespeichert, geben auch nach vielen Jahren präzise Auskunft, weil die digitalen Informationspakete mit kausalen Zeitstempeln versehen sind. Die An- und Abwesenheit des Endverbrauchers kann mit einer Bewertungsmatrix nicht nur mit Datum, also Jahr, Monat und Tag, zugeordnet werden, sondern ganz präzise noch mit Stunde, Minute und Sekunde.
Es geht das Datenmanagement mit oder ohne "Read off Retardation" nichts an, ob wir an- oder abwesend waren, wann wir morgens aufstehen oder abends zu Bett gehen, welche Elektrogräte wir benützen, u.v.a. Das sind schon tiefgreifende Einblicke in die Privatsphäre, mit denen der Energieversorger eindeutig dem Grundrecht der Charta der Europäischen Union auf Schutz und Achtung des Privatlebens und Datenschutz, den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und der Europäischen Menschenrechtskonvention, zuwiderhandelt (siehe unter Literatur)

 

Auch ist die Auswertung durch Cyberkriminelle, als Folge einer Attacke auf die algorithmische Infrastruktur samt Verschlüsselungsparadigmen, ein äußerst gefährlicher Zustand für den Endverbraucher. Sie kann - mit an 100 % grenzender Wahrscheinlichkeit - die neueste Entstehung krimineller Aktivitäten perfektionieren - "Home-Invasion", weil sie eine Art "reduced augmented reality" erlaubt.

Wenn also ein heute an das Datenmanagement des Netzbetreibers übertragener Datenstrom aus dem Zählerspeicher den "Fingerabdruck" unserer Privatsphäre durch die Inanspruchnahme elektrischer Energie, als "Spiegelbild" unserer Lebensgewohnheiten im Umgang mit der gelieferten Ware "Strom" widerspiegelt, wird sehr wohl die Analyse aus der Bewertungsmatrix unsere An- oder Abwesenheit dokumentieren. Nach Angabe des Netzbetreibers, mit Verschiebung von jeweils einem Tag. Ist es nicht eine arglistige Täuschung, zu schreiben "man kann aber durch die aufgezeichneten Daten nicht erkennen, ob jemand zu Hause ist"?

 

War es unter diesem Aspekt nicht auch eine arglistige Täuschung, als am 24.11.2015 im "Burgenland heute"-Studiogespräch des ORF Johannes Mayer von E‑Control sagte "Smart Meter ist eine Messeinrichtung - nicht mehr und nicht weniger (...) Es sei nicht der Beginn eines "gläsernen Haushaltes"? (Link zum Videoausschnitt der betreffenden Antwort, Wiedergabe oder Download)

 

Wenn beispielsweise in einem Haushalt der Elektroherd eingeschaltet wird, kann man allen Ernstes so dumm oder naiv sein, aus der Analyse bidirektional transferierter Datenpakete nicht zu erkennen, wenn ein solches Elektrogerät eingeschaltet wird, dass folglich jemand zuhause sein muss?

 

Falls dieser Vorgang mit regelmäßigen Intervallen, tagtäglich mittags und abends erfolgt und die Lastkurve dies anzeigt, wie dumm oder naiv muss man sein, um nicht aus diesen Verhaltenskonventionen herauszulesen, dass an dem Ort des montierten Smart-Meters offensichtlich jeden Tag jemand anwesend ist? Und wenn dieser Rhythmus plötzlich für beispielsweise vier Wochen unterbrochen und dann wieder fortgesetzt wird, wie dumm oder naiv muss man sein, aus diesem Verbrauchsschema nicht zu erkennen, dass an dieser Adresse ein Monat niemand zuhause ist bzw.war (z.B. wegen Urlaub, Spitalsaufenthalt, oä.)?

 

 


 

3. RABULISTIK MIT AUSLESEINTERVALLE?

 

 

Das Problem eines "gläsernen Kunden" erläutert E-Control auf der Homepage mit der Antwort auf die Frage "Kann man durch Smart Meter erfahren, welches Fernsehprogramm angesehen wird?":

 

ZITAT

 

"Um das Fernsehprogramm erkennen zu können, wäre eine sekundengenaue Ablesung nötig. In Österreich werden die Daten aber nur alle Viertelstunden ausgelesen."

 

ZITATENDE

 

Das gleiche Argument kommuniziert auch der Netzbtereiber.

Kann damit ein "gläserner Endverbraucher" in Abrede gestellt werden?

 

Erstens wird zugegeben, dass die Detektion der TV-Gewohnheiten als Teil eines "gläsernen Kunden" möglich ist, wenn die Konfiguration der Granularität im Sekundenbereich liegt.

 

Und zweitens haben Ausleseintervalle nichts mit dem zu tun, was ein intelligentes Messgerät mit softwareabhängigen Routinen in sequentiellen oder parallelen Strömen kausaler Daten mit Bites und Bytes in inhärenten Computermodulen berechnet und sekundengenau im Speicher zur Verfügung stellen kann. Die benannten Ausleseintervalle würden sich nur auf den Zugriff von außen beziehen und wären nicht relevant für Inhalt, Qualität und Menge der digitalen Datenpakete im Speicher eines intelligenten Messgerätes.

 

Werden hier der informationstechnische Ablauf intelligenter Algorithmen in den Modulen des Smart-Meters mit rabulistischer Wortklauberei getarnt und ablenkende "Nebelkerzen" gezündet?

 

Das Smart-Meter berechnet sekundengenau die softwaregesteuerte und mit kausalen Zeitstempeln abgebildete Logik und legt sie kontinuierlich im internen Speicher ab ( Das beispielsweise im Burgenland eingesetzte intelligente Messgerät Landi+Gyr E450 weist in der "Spezifikation Kundenschnittstelle E450", Seite 4  explizit darauf hin, dass das Gerät alle 5 Sekunden Daten erfasst und ausgibt). Netzbetreiber und E-Control betonen aber - aufgepasst Rabulistik - nur die Intervalle der "Auslesung" (Text bei E-Control), also den administrativen, bidirektionalen Datentransfer über das Netzwerk unterstützende Gateway.

 

  • Wird das nicht so dargestellt, als ob alle 15 Minuten nur ein digitaler "Sekunden-Screenshot" ausgelesen würde und die übrigen algorithmischen Resultate abgebildeter und gespeicherter Logik  unberührt blieben?

  • Was ist mit den algorithmisch berechneten Resultaten intelligenter Routinen, die permanet zur Verfügung stehen müssen, um beispielsweise die Aggregierung sequentieller Netzzustandsdaten zu unterstützen?

  • Für diese ist ein allzeit erlaubter Zugriff ausserhalb der Ausleseintervalle vorgesehen, für den der Kunde nicht einmal um Zustimmung gefragt werden muß? (Allgemeine Verteilernetzbedingungen Strom 2014, E, Abs.14.(1) + E, Abs.19.(2) (genehmigt durch die Energie­Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E‑Control) am 7.November 2014)

  • Zudem ist ein durchgehendes Speicherabbild ganz wichtig, um Netzausfallzeiten zu überbrücken und als Maßnahme für Manipulations-Prevention und Recognition

 

Das würde bedeuten, ein Smart-Meter macht nicht 899 Sekunden "Pause", detektiert eine Sekunde für die Netzadministrations-Kommunikation und bleibt bis zum nächsten Intervall untätig. Es wird nicht alle 900 Sekunden (=15 Minuten) bloß ein Auslese-Schnappschuss angefertigt, dessen digitaler Inhalt nur das abbildet, welche Verbraucher gerade in dieser einen Sekunde Energie nutzen. Die viertelstündliche Auslesung erlaubt Zugriff auf jeweils im ganzen vorrangigen Quartal detektierten und im Speicher deponierten 900 Sekunden. Aus diesen würden alle intimen Verbrauchskonventionen analysierbar sein (Gerätestatus, An-oder Abwesenheit, konsenswidrige Objektnutzung, Fernsehgewohnheiten, u.v.a) In der Datenadministration würden die "15-Minutenpakete" zusammengefügt ein durchgehendes Abbild des Verbrauchsprofils ergeben..

 

Wäre die besondere Betonung der "Ausleseintervalle"nicht bloß Rabulistik und sollte offensichtlich ablenken, dass ein Kunde doch "gläsern" ist?

 

Prof.Dr.-Ing. Ulrich Greveler veröffentlichte am 22.4.2016 eine wissenschaftlich fundierte Zusammenfassung der "Smart-Metering-Debatte und ihre Ergebnisse zum Schutz der Privatsphäre". Darin zitierte er Andreas Molina-Markham et. al. ("Proceedings of the 2nd ACM Workshop on Embedded Sensing Systems for Energy Effciency in Building, 2010"). Diese stellten fest, dass …

 

ZITAT:


"… Metering-Daten, die viertelstündlich erhoben werden, in einer Weise ausgewertet werden, dass feststellbar ist, wann sich Personen zuhause aufhalten, wann sie dort schlafen und wann sie Mahlzeiten zubereiten. Erhöht man die Granularität in den Minuten- oder Sekundenbereich, sind auch Aussagen möglich, ob das Frühstück warm oder kalt zubereitet wurde, wann Wäsche gewaschen oder der Fernseher eingeschaltet wurde – oder ob die Kinder alleine zu Hause waren."

 

ZITATENDE
 

Im Mai 2012 meldete sich der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx zu Wort und warnt in seiner Stellungnahme ("European Data Protection Supervisor, Opinion of the European Data Protection Supervisor on the Commission Recommendation on preparations for the roll-out of smart metering systems, Brussels, 8 June 2012") vor der Einführung intelligenter Messsysteme in Europa. Mit den neuen Geräten könnten Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden ausgeforscht werden, man könne feststellen, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind oder ob sie medizinische Geräte benutzen und welches Freizeitverhalten sie auszeichne. In Verbindung mit Daten aus weiteren Quellen ergäben sich Auswertemöglichkeiten uber Data-Mining, was Gefahren wie tiefe Einblicke in die Privatsphäre oder Preisdiskriminierung durch Anbieter berge. (Zitiert aus "Smart-Metering-Debatte und ihre Ergebnisse zum Schutz der Privatsphäre", siehe oben)

Auch Holger Loew vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sagte, im aggregierten Zustand sei "deutlich zu sehen, welche Haushaltsgeräte verwendet werden, wie der normale Tagesablauf ist" (Fachmagazin Heise, 13.4.2016)

 

Die wissenschaftliche Veröffentlichung Multimedia Content Identification Through Smart Meter Power Usage Profiles (Identifikation von Videoinhalten über granulare Stromverbrauchsdaten des Smart-Meters) von Prof.Dr.-Ing. Ulrich Greveler, Uni‑Münster, deutsche Übersetzung als PDF, beschreibt exakt, welche tiefen Einblicke die Datenstromanalyse des intelligenten Messgerätes einem Personenkreis eröffnet, dem diese, unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, nicht zugänglich sein dürfen.

 

Auf der "Conference: IEEE International Workshop on Security and Forensics in Communication Systems, Ottawa, Canada. 2012" wurde eindrucksvoll erörtert, wie forensische Analysen Unmengen an Informationen aus den digital übermittelten Daten des Smart-Meters auslesen lassen (Identifikation und Überwachung von Geräten, audiovisuellen Inhalten, Verbrauchskonventionen, etc.). Dazu wurde eine wissenschaftliche Studie von Prof.Dr.-Ing. Ulrich Greveler, Uni‑Münster veröffentlicht.

 

Global vernetzte IT-Branchen haben sich längst darauf spezialisiert, Energieversorger, die bei ihren Kunden ein intelligentes Messgerät montierten und in Betrieb nahmen, mit Spezialanwendungen zu unterstützen, aus den detektierten Datenpaketen des Messgerätes umfangreiche Analysen zu erstellen. Ein solches Großunternehmen, Fa. Onzo, London, hat ein Werbevideo bei Youtube. Auf der Homepage "FreedomTaker" wird detailliert erläutert, welche umfangreichen Enblicke das Datenmanagement eines Energielieferanten in die Intimsphäre eines Endverbrauchers erhält. Das Angebot an die Netzbetreiber definiert Fa. Onzo auf der Homepage folgend:

 

 

ZITAT
"Billions are being invested worldwide to rollout Smart Meters, utilities need to find sustainable ways to get a return on this investment. ONZO can help utilities discover new revenue streams whilst creating better propositions for their customers."
ZITATENDE

Übersetzung (Unterstreichnung von uns):
Milliarden werden weltweit investiert, um Smart Meter zu implementieren, Dienstprogramme müssen nachhaltige Wege finden, um eine Rendite für diese Investition zu erhalten. ONZO kann den Dienstleistern helfen, neue Einnahmequellen zu entdecken und gleichzeitig bessere Vorschläge für ihre Kunden zu schaffen

ZITAT:
ONZO is breaking new ground in utility data analytics. By transforming big utility data into real insight, we help companies in the energy space understand how each customer uses energy on a personal level. This insight can then be leveraged to improve customer engagement, satisfaction and loyalty, while increasing revenue and operational efficiency. We believe the energy sector works better when utilities and their customers work in unison. Through our insight, they can
ZITATENDE

Übersetzung (Unterstreichung von uns):
ONZO geht in der Utility Data Analytics neue Wege. Durch die Umwandlung von großen Nutzerdaten in zeitnahe Einblicke, helfen wir Unternehmen im Energieraum zu verstehen, wie jeder Kunde Energie auf persönlicher Ebene nutzt. Dieser Einblick kann dann genutzt werden, um die Kundenbindung, die Zufriedenheit und die Loyalität zu verbessern und gleichzeitig den Umsatz und die operative Effizienz zu steigern. Wir glauben, dass der Energiesektor besser funktioniert, wenn Dienstprogramme und ihre Kunden im Einklang arbeiten. Durch unsere Einblicke ("in die Smart-Meter-Daten - Anmerkung von uns) ist es möglich.

 

 

Wenn das Messgerät tatsächlich keine analytisch verwertbaren Daten über das Kommunikationsmodul vermittelt ("keinen Kunden gläsern macht"), sondern nur Zählerstandsdaten zum Zwecke der Rechnungslegung senden würde, dann hätte die vorgenannte Branche gar keine Basis für die Entwicklung von Analyse-("Spionage") Software. Beispielsweise einer der größten Energieversorger Deutschlands, der milliardenschwere EWE-Konzern, investiert Millionen in Startups der IT-Branche um das Portfolio der Digitalisierung einer größtmöglichen ökonomischen Verwertung auszuschöpfen (Gründerszene.de, 11.9.2017 - GermanTech Digital-Dieses Team baut Startups für einen milliardenschweren Energiekonzern, Deutsche Startups - EWE nimmt Millionen für Ausgründungen in die Hand, German Tech Digital)

 

Unter dem Motto "Rollout & Geschäftsmodelle" fand 19.-20.9.2017 in Fulda ein Kongress statt. Vertreter der Energie- und Informatikwirtschaft begründeten die "langfristige Wertschöpfung durch Innovation" mit Technologieeinsatz der Smart-Metering-Systeme für neue datenbasierende Geschäftsmodelle. Diese stark besuchte Veranstaltung ist ein weiterer Affront gegen österreichische Endverbraucher, die mit gesetzlicher Begründung ein intelligentes Messgerätes ablehnen wollen, aber belogen werden, das intelligente Messgerät habe "keinen gläsernen Kunden" zur Folge. Dazu gehören unser Netzbetreiber genauso wie Vertreter von E-Control und Arbeiterkammer.

Links:
Programm – metering days 2017 - Rollout & Geschäftsmodelle 19. – 20. September 2017, Esperanto Hotel & Kongresszentrum Fulda
Geschäftsmodelle nach dem Rollout - Arvato Systems stellt neue Plattform-Technologie bei den metering days vor

Das nächste Startup steht schon in den Startlöchern. Das Kooperationsprojekt "Quantic Digital GmbH" sucht bis zur E-World 2018 die sieben erfolgsversprechendsten Geschäftsideen für Smart Metering, Euwid-Energie.de

Für die E-World 2018 sind hunderte Branchenteilnehmer registriert und geben einen Einblick in den Milliardenmarkt "Smart-Meter". Auch Landis & Gyr, deren Smart-Meter im Burgenland installiert werden ist neben dem österreichischen Verbund vertreten. Das Lobbying ist in vollem Gange!
E-World 2018 Essen – Aussteller
 

Welchen Stellenwert darf man den in Österreich "in coram publico" geäusserten Behauptungen in Bezug auf Smart-Meter zuordnen? Waren sie nicht Lüge und Täuschung?

 

 

Besonders deutlich werden solche Äusserungen als Lügen entlarvt, wenn man Statements der eigenen Interessenvertretungen und Mitbewerber liest, die sich bereits auf den "gläsernen Kunden" vorbereiten und viele neue Geschäftsfelder im Auge haben. Hier einige Beispiele:

 

 

Michael Strebl, Sprecher Handel & Vertrieb von Österreichs Energie: "Die Umstellung der Energiezähler auf Smart Meter durch die Netzbetreiber wird die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle fördern.“ Auf der einen Seite wird die Kommunikation zwischen Kunde und Lieferant quantitativ und qualitativ besser.“ Heute noch weitgehend fehlende oder abstrakte Daten werden im Zeitalter der smarten Netze zu wertvollen Informationen. – Österreichs Energie-Presseinformation, 30.3.2017
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Neues Geschäftsmodell, neuer Vertrieb
Als Konsequenz stellt sich der Vertrieb der Wien Energie neu auf: Stromerzeugung und Verkauf werden getrennt, Tarife variabel, Smart Meter zur Zukunftshoffnung, Kundendaten zur neuen Erlösquelle. – Die Presse, 4.6.2017
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Im Versorgungsgebiet der Energie AG sind bereits sechs von zehn Kundenanlagen mit intelligenten, elektronischen Stromzählern ausgestattet. Wir werden Vorreiter sein, die mit diesem System neue Geschäftsmodelle erschließen. – Energie AG Oberösterreich, 10.5.2017
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Die Energieunternehmen hoffen auf profitable Geschäfte.
Die Weitergabe und Verwertung von Daten ihrer Kunden ist für Unternehmen wie Google ein hochprofitables Geschäft. Ein solches Geschäftsmodell soll es auch für die von Smart Meter gesammelten Daten der Strom-Endverbraucher geben. Allerdings gibt es noch rechtliche Probleme wie den Datenschutz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind laut einer Studie der Österreichischen Energieagentur die größten Stolpersteine für diese neuen Geschäftsmodelle.
Laut der Erhebung glauben 85 Prozent der befragten Unternehmen, dass etablierte branchenfremde Unternehmen von der Digitalisierung profitieren werden, vor allem aus der Informations- und Telekombranche.Smartphones von Apple & Co. könnten die Energie-Steuerung des gesamten Haushalts übernehmen. - Kurier 10.5.2017
 

 

  • Warum täuschen Netzbetreiber und E-Control kritische Energiekunden, wider besseren Wissens, über das wahre Ausmass der von intelligenten Messgeräten übermittelten Digitalinformationen und leugnen einen "gläsernen Kunden"?
  • Warum täuschen sie Endverbraucher, die ein intelligentes Messgerät ablehenen, mit dem Angebot, drei Modifikationen vorzunehmen, die in der Realität den "Intelligent-Status" des Messgerätes überhaupt nicht beeinflussen und kein "unintelligentes Messgerät" bewirken?
  • Warum dieser Schwindel?
  • Warum bedienen sich E-Control und Netzbetreiber solcher Methoden, wenn sie - wie sie behaupten - eine korrekte Gesetzesinterpretation vertreten?
  • Ist es möglich, dass ihre Auslegung der ElWOG-Novellierung zu umstritten ist?
  • Kann es sein, das man, über diese gesetzliche Hürde hinweg (ElWOG-Novellierung 6.8.2013), trotzdem einen 100%en Roll-Out vollziehen will?

 

Der letztgenannte Aspekt ist nicht von der Hand zu weisen. Oberösterreichische Energiekunden, die ihr bundesgesetzliches Recht gemäss der ElWOG-Novellierung August 2013  beanspruchen, treten in letzter Zeit mit ihren Ablehnungsproblemen oft medial in Erscheinung. Die Erklärung scheint in der unbeugsamen Grundhaltung der Energie-AG zu finden. Diese kommt in einem Presseinterview deutlich zum Ausdruck.

 

 

Werner Steinecker, Generaldirektor Energie-AG, Kurier 5.3.2017:

"Wir werden führend in Österreich sein, das mit komplett neuen Stromtarifmodellen im Vertrieb auftreten wird. Damit einhergehend werden neue Gastarifmodelle folgen. Wir werden bei den Ersten in Europa sein, die einen vollständigen Smart-Meter-Roll-out haben. Wir haben 650.000 Kunden. 350.000 haben wir bereits mit diesen neuen intelligenten Zählern ausgestattet.

 

 

Wenn Kunden, die ein intelligentes Messgerät eigentlich nicht wollen, der Sachkenntnis und Kompetenz von Netzbetreiber und E-Control vertrauend, sich doch für ein solches Messgerät "überreden" liessen, dann bekommt die Aussage des Vorstandes der E-Control laut Parlamentskorrespondenz Nr. 791 vom 22.06.2017 einen äusserst sarkastischen oder zynischen Unterton (Unterstreichung von uns):

 

 

ZITAT
Die Opt-Out Rate liege derzeit bei etwa 1,6%, sei also relativ niedrig. Daran zeige sich, dass der Smart Meter bei entsprechender Information auch akzeptiert wird.
ZITATENDE

 

 

Weitere Beispiele massiver Datenschutzverletzungen durch intelligente Messgeräte (Smart-Meter) sind als Beilage angefügt und könnten noch vielfältig fortgesetzt werden. Sie münden alle in den Beweisen, dass der Kunde mit einem Smart-Meter sehr wohl "gläsern" ist und eine An- und Abwesenheitskontrolle durch das übertragene, digitale Gesamtpaket jederzeit möglich ist. Mit dem herkömmlichen – "unintelligenten" (Ferraris) Zähler steht dieser "Spionageservice" dem Netzbetreiber nicht zur Verfügung. Die Aussage des Vertreters der E-Control beruht entweder auf Unkenntnis oder bewusster Täuschung der Endverbraucher. Es sei die Frage erlaubt, wer jene Person qualifizierte, im ORF in coram publico, eine empirisch fundierter Erkenntnis widersprechende Behauptung zu verbreiten?
 

 

Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:

 

Solche sicherheitsrelevanten Beurteilungen eines intelligenten Messgerätes samt seiner Digitalstruktur sind nicht Gegenstand der bundesgesetzlichen Verordnungen! Das Gesetz erlaubt einer 5%-Minderheit ein "intelligentes Messgerät" abzulehnen. Es ist völlig egal ob das Instrument "sicher" ist oder nicht! Ob es einen "gläsernen Haushalt" produziert, oder nicht. Erschwerend ist allerdings der Umstand, dass dieses Messgerät sehr wohl einen "gläsernen Haushalt" bewirkt.

 

 

Bei einem Endverbraucher der beispielsweise vier Wochen Urlaub macht, wird mit einer zeitlichen Verschiebung von nur einem Tag, der Gesamtzeitraum von 27 Tagen (28 Tage minus einem Tag) im Verbrauchsdiagramm die Abwesenheit auf jeden Fall protokolliert - und zwar "en bloc". Die "real time interaction" hat überhaupt keine Zeitverschiebung von einem Tag. Die An- und Abwesenheitskontrolle - durch wen auch immer - erfolgt in "Realtime".

 

Ist es nicht unglaublich, dass ein so sensibles Thema sowohl im ORF-Interview als auch im Kundenmagazin nicht ehrlich abgehandelt wurde und man versuchte, der Realität mit verschlagener Ausdrucksform auszuweichen? Endverbraucher haben mit ihrem Smart-Meter keinen Schutz vor Personen mit krimineller Energie. Auch ein größerer Verschiebungszeitraum für die Datenübertragung aus dem Speicher würde wegen Cyberattacken auf Übertragungsparadigmen und Verschlüsselungsalgorithmen in "real time", also nicht zeitverschoben über den Speicher, präsumtive Einbruchsobjekte ausspionieren lassen. Unter Datenschutz2 erläutern wir diesen unerwünschten, kriminellen Nebeneffekt, den die Installation und Inbetriebnahme des Smart-Meters mit sich bringen kann.

 

Am 21.Juni 2016 veröffentlichte der Österreichische Versicherungsverband VVO eine Presseaussendung mit umfangreichen, wichtigen Tipps, die erkennbare Abwesenheit im Wohnobjekt zu vermeiden um das Einbruchsrisiko zu minimieren. "Überquellende Briefkästen" oder "heruntergelassene Rollläden" werden erwähnt. Diese kann das Smart-Meter sicher nicht registrieren. Aber die Sicherheitsfachleute warnen davor, seine Abwesenheit auf digitalem Wege, z.B. in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Genau diese Abwesenheitsdauer kann mit dem intelligenten Messgerät detektiert und aus einer Bewertungsmatrix analysiert von Hackern ebenfalls zu dem Zweck missbraucht werden, vor deren Absichten uns der Versicherungsverband warnt. Obwohl dieser Gefahrenbereich in der Aussendung des VVO nicht erwähnt wird, gehört auch er in die Kategorie der Vorsichtsmaßnahmen, die darin besteht, ein Smart-Meter, das unsere gesamte Absenz verrät, abzulehnen!

 

Es widerspricht jeder vernünftigen Prävention, wenn wir persönlich alle Sicherheitstipps anwenden (z.B. Briefkasten vom Nachbar entleeren lassen, uva.) aber gleichzeitig einen "autonomen Spion" im eigenen Haus haben, der jederzeit, bereitwillig und verfassungswidrig auf digitalem Wege unsere Abwesenheit fremden Personen des Datenmanagements preisgibt oder über attackierte, intelligent kooperierende Netzstrukturen, Unbekannte mit krimineller Energie informiert!

 

Hypothetischer Exkurs:

 

 

Beispielsweise sieht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (10.8.2015) eine so genannte "Besorgnis-Judikatur" vor. Allerdings nur im Verkehrsrecht. Die besagt, kurz zusammengefasst, ein Kraftfahrzeug darf aus einer gekennzeichneten Zone auch dann abgeschleppt werden, wenn keine konkrete Behinderung vorliegt. Es genügt, dass eine Behinderung möglich wäre.

 

Obwohl nicht vorgesehen, könnte man die Frage stellen, ob das Motiv, das dieser Entscheidung zugrunde liegt, auf eine präventive Sicherheitsmaßnahme bei intelligenten Messgeräten durch den Endverbraucher ebenfalls anwendbar ist, die darin besteht, ein solches Gerät allein wegen möglicher Negativfolgen abzulehnen?

 

Über das intelligente Messgerät werden vom Netzbetreiber, um eine Montage und Inbetriebnahme zu erzwingen, keine konkreten Gefahren für den Endverbraucher kommuniziert. Eine Art "Besorgnis-Judikatur" könnte auch hier passen, weil, wie wir auf unserer Website ausführlich darlegen, ein intelligenter Zähler viele gefährliche Szenarien zum Nachteil des Kunden möglich macht.

 

Folglich ist für eine Verweigerung des Smart-Meters kein stimmiges Ablehnungskonzept nötig. Analog zur so genannten "Besorgnis-Judikatur",  würde allein die Möglichkeit des Gefahrenpotentials zählen.

 

Im übrigen wäre dieses präsumtive Fazit in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes 2010, §83 Abs.1 idgF, das sowieso keine Begründung für die ablehnende Haltung eines Endverbrauchers verlangt.

 

 

Bedenken gegen eine unsichere, bidirektionale Kommunikation und Datenverwaltung bleiben im Kundenmagazin des Netzbetreibers unerwähnt. Seine Sicherheitsbeteuerungen gleichen dem Tenor vieler Unternehmen und Organisationen, wie Banken, Regierungsstellen, Energieversorger, Transportunternehmen, uva., die bereits die Realität einholte und ihnen trotz aufwendig verschlüsselter Sicherheitstechnologien Millionen von Kundendaten gestohlen oder die digitalen Kommunikationswege korrumpiert wurden.

 

Ein Beispiel von vielen:

 

 

Das Fachjournal Winfuture, 8.8.2016 berichtete, dass es einem Hacker "coram publico" gelang, nach dem neuesten Sicherheitsstandard abgesicherte Geldautomaten zu hacken und ohne manipulierter oder kopierter Bankomatkarte Geld zu beheben. Angriffsziel war der EMV-Kartenzahlungsverkehr (EMV steht für Europay International, MasterCard und VISA). Sein "Werkzeug" waren Informatikkentnisse und Hardwarequipment.

Dieser Fall soll zeigen, dass Beteuerungen der Betreiber der Hochsicherheitstechnik zu vertrauen (die bei Banken wesentlich ausgeprägter ist als sonst wo) dem Kunden KEINE Garantie für Manipulationschutz bietet. Wenn E-Control und Netzbetreiber immer betonen, alles sei sicher, wiegen sie Konsumenten in "Schein"-Sicherheit.

In dem Artikel heißt es weiter:

"Eigentlich dürfte das mit dem EMV-Sicherheitssystem gar nicht möglich sein, denn die Karten gelten bislang als kopiersicher, da sie mit PIN und Chip abgesichert sind. Es wurde allerdings bereits gezeigt, dass man auch mit manipulierten Karten dennoch an Bezahlterminals zahlen kann, nur bislang ließen sich Geldautomaten nicht austricksen.

Weston Hecker hat für den jetzt bei der Blackhat gezeigten Angriff über 400 Stunden Arbeit in seiner Freizeit investiert, bis er einen Weg gefunden hatte, den die Banken nicht durch ihre Kontrollmechanismen außer Kraft setzten.

 

 

Auch die vorgeblich verschlüsselte Datenübertragung des Netzbetreibers könnte von den vielen, in der Regel hochbegabten und bestens ausgebildeten Cyberkriminellen, nur als lockende Herausforderung verstanden werden.

 

Der "populistische Aktivismus" um die technische Innovation der Smart-Meter wird mit aller Wahrscheinlichkeit dort enden, wo auch der Hype um die so genannten "Keyless-Go" der Autohersteller mündete. Jahrelang wurde vor der Gefahr gewarnt, dass mit dieser "Komfort-Funktion" binnen Sekunden, ohne Spuren von Gewaltanwendung, jedes KFZ gestohlen werden kann.

Heute ist sie traurige Realität mit zehntausenden Geschädigten, weil hochbegabte Informatiker mit Kriminellen kooperieren und mit digitalem Equipment die algorithmische Datenfernübertragung des Keeless-Go am Abstellort des PKWs detektieren können. Der ARD, 18.6.2016, zeigte in einem Report, wie leicht dies funktioniert (ARD-Mediathek). Genauso wird auch das intelligente Messinstrument (Smart-Meter) mit Funktionen für angeblichen Kundenkomfort beworben und Warnungen vor den vielen Gefahren mit legistischen und  informationstechnischen Kniffen begegnet. 

Es ist schon bedauerlich, wie "blauäugig" man mit dieser technischen Innovation, auf dem Rücken der Konsumenten, verfährt.  Erfahrungen von tausenden Betroffenen, die trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen, Cyberattacken mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen mussten, zeigen die Realität.   Beispielsweise wurden einem weltbekannten Unternehmen, das mit einem qualitativ hochwertigen IT-Securityteam und aktuellsten Sicherheitsstandards weltweit operierte und aller Wahrscheinlichkeit mehr Knowhow zur Verfügung hat als unser Energieversorger, trotzdem über eine halbe Milliarde sensibelste Datensätze gestohlen. Die Katastrophe wurde aus Imagegründen sogar sehr lange verschwiegen, so dass sich Kunden weiter in Sicherheit wiegten, obwohl alles, was sie über dieses Unternehmen abwickelten, bereits in die Hände von Kriminellen fiel. Dazu nahm die US-Börsenaufsicht (SEC) bereits Ermittlungen auf (OE24-Österreich, 23.1.2017). Dieser Vorfall ging sogar in die Geschichte ein und wurde weltweit publiziert.  Auch die österreichische Presse berichtete am 17.12.2016 darüber unter dem Titel "Yahoo, das weltgrößte Datenleck". Inzwischen wurde die gehackte Datenmenge auf über eine Milliarde korrigiert (Österreich oe24, 16.2.2017)

Der Energieversorger verhält sich wie ein Reiseveranstalter, der seine Touristen mit einem Bus durch ein umkämpftes Kriegsgebiet chauffiert und zur Beruhigung sagt: "Wir tun alles, um Sie zu schützen und Ihre Gesundheit zu bewahren!" Die Montage eines datensammelnden und -sendenden Smart-Meters mit gleichzeitiger Beteuerung Daten und Privatsphäre zu bewahren ist genauso widersprüchlich, weil deren Infrastruktur ebenfalls "mitten in einem (digitalen) Kriegsgebiet" allezeit Cyberattacken ausgesetzt ist.
 

In dem oben erwähnten Kundenmagazin des Energieversorgers lautet der nächste Satz:

 

ZITAT

 

Die Verbrauchswerte aller Geräte werden zur Datenübertragung summiert und nach dem letzten Stand der Technik verschlüsselt.

 

ZITATENDE

 

Zusammen mit dieser Äußerung soll offensichtlich auch die Diagrammabbildung auf der selben Seite den Eindruck verstärken, dass keine Einzeldetektionen der benützen Elektrogeräte erfolgt und keine Rückschlüsse zulassen, die neben ökonomischer Verwertung auch ein Profiling des sozialen und wirtschaftlichen Status des Kunden abbilden kann. Möchte der Energieversorger den Kunden "Sand in die Augen" streuen?

 

Was bedeutet "summiert"? Es wird nicht näher erläutert. Man lässt also einen Interpretationsspielraum offen. Warum? Wir wissen es nicht. Wir vermuten folgendes:

 

Es sind enorme Datenmengen, die via Powerline von Hunderttausenden Messgeräten übertragen werden müssen. Bei solchen Verfahren ist eine Komprimierung unumgänglich. Was geschieht dabei? Bei dieser Methode werden die Verbrauchswerte der einzeln detektierten Geräte eines Haushalts in eine einzige, verkleinerte (komprimierte) Datei "summiert". Viele PC-User kennen dieses Prinzip vielleicht umgangssprachlich unter "zippen", weil das ZIP-Format weit verbreitet ist. So wie der Empfänger einer ZIP-Datei diese wieder in die Originaldateien "entpacken" kann, ist es auch dem Datenmanagement des Energieversorgers möglich die "summierten" Verbrauchskonventionen des Endverbrauchers wieder in Einzelpositionen herzustellen.

 

Im Klartext würde dies bedeuten: Dem Kunden würden auf dem vom Energieversorger redigierten Webportal die "summierten" Daten in einer Diagrammdarstellung präsentiert, während sich das Datenmanagement den detaillierten Einblick in die Verbrauchskonventionen vorbehält. Zusammen mit der im Energieliefervertrag vereinbarten Datenweitergabe an Dritte ist die Komplettierung über die benützten Gerätschaften ein idealer "modus operandi" zur Leadgenerierung.

 

Ein kleiner Exkurs:

 

 

Ein “Lead” ist im Sinne des Marketing ein Kundendatensatz. Eine Agentur, welche Leads generiert, bemüht sich also darum, so viele Datensätze wie möglich aufzubauen. Dabei sind die wertvollen Datensätze jene, die recht vollständig und umfangreich sind. Name, Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer und E-Mail Adresse sind da schon recht interessant. Wenn nun Alter, Schulbildung und Interessen dazu kommen, wird der “Lead” noch wertvoller. Und wenn man anschließend sogar noch das persönliche Elektrogeräteinventar samt Anwendungsparameter und Verbrauchskonventionen, zeitliche An- und Abwesenheit am Wohnobjekt, uva. via digital detektierter Datenströme über das Smart-Meter preisgibt, lacht jede Agentur für Leadgenerierung und freut sich über einen sehr wertvollen Datensatz. Diese werden natürlich letztendlich auch verkauft! In erster Linie zu Marketingzwecken.

 

 

 

Dieser Vorgang entspräche dem allgemeinen Trend  zur "Share-Economy". Dieses Geschäftsmodell basiert auf Dienstleistungen, die andere (also wir Kunden) bereitstellen, nicht das Unternehmen selbst und wird beispielsweise vom Telekommunikationskonzern Telefónica praktiziert. Die von O2 und E-Plus erfassten Bewegungsdaten der deutscher Kunden werden zu Marketingzwecken ökonomisch verwertet. Das Mobilfunknetz hat jederzeit recht gute Erkenntnisse darüber, wo sich welcher User aktuell aufhält. Insbesondere in Städten sind die einzelnen Funkzellen so eng, dass sich ziemlich genaue Rückschlüsse ziehen lassen. Im Telefónica-Netz fallen so täglich mehrere Milliarden Datenpunkte von den über 40 Millionen aktiven SIM-Karten an (Winfuture, 23.Sep.2016)

 

Im Fall der "intelligenten Messgeräte" sind das die über die reine Zählerstandsmessung zum Zweck der Rechnungslegung hinausgehenden, detektierten digitalen Informationsparameter die unseren ganzen "Fingerabdruck" unserer Privatsphäre durch die Inanspruchnahme elektrischer Energie, als "Spiegelbild" unserer Lebensgewohnheiten im Umgang mit der gelieferten Ware "Strom", auslesen, darstellen und ökonomisch auswerten lassen und unsere Ab- und Anwesenheitskonventionen in unserer Wohnumgebung diesem "Lead" hinzufügen.

 

Unter dem Thema "Smart Meter: Kundendaten zu verkaufen" beschrieb der Kurier, 10.5.2017, dass inSmart Meter sammeln Daten für ökonomische Verwertung Österreich rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, den Datenhandel aus den detektierten Informationspaketen des Smart-Meters zu legalisieren. Die lukrativen Einnahmen werden den Kunden allerdings nicht gegengerechnet. Der ökonomische Vorteil bleibt allein bei den Netzbetreibern. Dafür wird der Konsument, wegen erhöhtem Stromverbrauch für den Betrieb der Infrastruktur in der "Non Consumer Section", aufkommen müssen (Messgerät, Detektion, algorithmische Berechnungen, Speicher, bidirektionale Kommunikation, Gateway, u.a.). Der zusätzliche Energiebedarf wird beispielsweise vom Produzenten des im Burgenland vorgesehenen intelligenten Messgerätes, wenn auch "technisch verschleiert", bestätigt. Wie bereits ein paar Abschnitte vorher erwähnt, werden die Energieversorger von gobal operierenden IT-Unternehmen unterstützt, aus den transferierten Datenpaketen der Smart-Meter alle ökonomisch verwertbaren Informationen zu sammeln (z.B. Fa Onzo, London)

 

Und noch ein wichtiger Aspekt: Dank intelligenter Messgeräte können alle beschriebenen, digital detektierten Informationspakete (z.B. intime Verbrauchskonventionen, sozialer Status, An- und Abwesenheitskontrolle, Gerätestaus, uva.) Unternehmen ökonomisch verwerten, deren Handel mit Stromversorgung nicht einmal das hauptsächliche Geschäftsfeld ist. Zum Beispiel sind auch Banken und Post am Energiesektor aktiv und könnten die analysierten Digitalparameter für ihre Interessen aufbereiten und sie mit anderen Wirtschaftszweigen koppeln, die sie Kunden anbieten, z.B. Versicherungen, Kreditwesen, Immobilienvermittlung, uva.

 

Ferner lasst es sich nicht verhindern, dass diese digitalen Informationen via Firmennetwork grenzüberschreitend transferiert werden, weil etliche Stromanbieter ihre Zentrale im Ausland haben und/oder Tochterunternehmen internationaler Konzerne sind. Beispielsweise die "PST PGNiG Sales & Trading GmbH". Sie hat zwar ein Postfach in Wien, aber Hauptsitz ist München und gehört der polnischen "PGNiG SA" (es gibt noch viele weitere ausländische Stromanbieter am heimischen Markt, siehe Durchblicker.at ). Der Datenhandel aus den Informationen der Smart-Meter wird ein fast unüberschaubares Gewirr von Vernetzungen erreichen. Der von E-Control und Netzbetreibern geleugnete "gläserne Kunde" ist folglich nicht nur in Österreich sondern auf einer "globalen Bühne" gläsern!

 

Wenn im Zuge der wirtschaftlichen Annäherung an die USA (TTIP) eine derzeit dort geführte Kampagne Schule macht, dann würde, was vorerst nur Provider betrifft, der E-Wirtschaft ein weiteres Argument für Datenspionage gegeben werden und ihr gleichzeitig ökonomische Vorteile in Aussicht stellen. Unter dem Titel "Wer nicht ausspioniert werden will soll zahlen" berichtete das Fachjournal "Winfuture", 4.8.2016:

 

 

 

"Auslöser der Debatte ist eine neue Regelung, nach der Breitband-Provider gegenüber der Telekommunikations-Behörde FCC offenlegen müssen, welche Daten sie über ihre Nutzer speichern. Bei allem, was über Daten hinausgeht, die zu Abrechnungszwecken benötigt werden, muss den Kunden außerdem eine Opt-out-Option angeboten werden. Verschiedene Breitband-Anbieter versuchen nun daraus ein Geschäftsmodell zu machen: Wer nicht von seinem Provider ausgeleuchtet werden will, muss entweder in einen höherpreisigen Tarif wechseln oder eine entsprechend zusätzlich berechnete Option erwerben"

 

 

Die erzwungene Datenabfrage ist auch das Geschäftsmodell der Firma Sonos. Unter gleichzeitiger Androhung, dass das drahtlose, smarte Lautsprechersystem funktionslos würde, zwang sie Kunden viele Daten und persönliche Informationen preiszugeben, die für den Betrieb des Gerätes gar nicht relevant sind. Unter dem Titel "Wer hören will, muss Daten liefern" schrieb Die Presse, 24.8.2017:
 


ZITAT (auszugsweise)
Wer Sonos für seinen Einstieg ins Geschäft mit Big Data also nicht noch mehr persönliche Daten abliefern will, kann sein Gerät über kurz oder lang einfach wegwerfen
(…)
Das Beispiel illustriert aber besonders gut, wie schwierig es für Verbraucher mittlerweile ist, ihre Privatsphäre dauerhaft und effektiv zu schützen. So versichert Sonos zwar, dass es die „heiligen“ Kundendaten beschützen und sie niemals an andere Unternehmen verkaufen werde. Zudem verspricht der Konzern auch volle „Transparenz darüber, welche Daten gesammelt würden und wofür“.

Doch genau das alte Transparenzmantra greift eben zu kurz. Und das nicht nur in diesem Fall. Denn was hilft es, wenn der Kunde weiß, warum er mehr und mehr Informationen aus seinem Leben hergeben muss, wenn er keine echte Wahl hat, Nein zu sagen – und trotzdem Kunde zu bleiben?
ZITATENDE
 

 

Der Sozialpsychologe und Soziologe, Prof. Dr. Harald Welzer (Universität Flensburg) schrieb in seinem Buch "Die smarte Diktatur - Der Angriff auf unsere Freiheit" (Verlag Fischer):

 

 

"... übrig bleibt ein rein parasitärer Suchoperator, der die ohnehin vorhandenen Gegebenheiten danach durchmustert, wo sich etwas monetarisieren lässt, das bislang keine Sache des Geldes war."

 

"(...Share Economy) ... besteht in der Monetarisierung jener Sozialverhältnisse, die bislang durch die Sozialform Beziehung und nicht durch die Beziehungsform Geld strukturiert war."

 

 

Ob zeitlich verschobene Datenübertragung, komprimiert oder summiert, verschlüsselt oder nicht, welche unangenehmen Folgen diese Verfahren zusammen mit der An- und Abwesenheitsdetektion und der Analyse des Verbrauchsverhaltens um Umgang mit der gelieferten Ware "Strom" für Energiekunden mit Smart-Meter haben können, wird in den Abschnitten Datenschutz 1  und   Datenschutz 2 näher erläutert.

 

 


 

4. OPEN STANDARD

 

 Hacker können Informationen über Haushalte mit Smart Metern sammeln

Netz-Burgenland kommuniziert nicht, dass das im Burgenland eingesetzte Smart-Meter Landis & Gyr E 450 gemäß technischem Datenblatt, Seite 3, ein "communication interface" mit "open standard" besitzt. Damit ist das reibungslose Zusammenspiel mit vielen verschiedenen offenen Standards anderer Hard- und Software gewährleistet sowie die Koppelung redundanter Übertragungssysteme. Mit anderen Worten, das Smart-Meter ist für Hackerangriffe ein "offenes Tor". So bereits in Spanien geschehen, wo Hacker ohne große Mühe die Firmware eines äquivalenten Smart-Meters extrahierten und einen identischen Schlüssel mit symmetrischem AES mit einer Länge von 128‑Bit verwendeten. Ein einziger Stromzähler reichte, um sich Zutritt auf das gesamte Netzwerk zu verschaffen. Mit einem entsprechend ausgestatteten mobilen Gerät könnten Angreifer jeden beliebigen Haushalt angreifen, in dem sie es in der Nähe ans Netz hängen. Dazu ist nicht einmal ein Hackerangriff gegen die Zentrale des Energieversorgers nötig. (aus "Der Standard.at")

 

Eindrucksvoll erklärten junge Ingenieure in einer Live-Demo den Datenstrom eines intelligenten Messgerätes und führten vor laufender Kamera mit einem Live Hack eines Smart-Meters vor, welche Gefahr mit der bidirektionalen Kommunikation verbunden ist. Selbst aus dem Stromverbrauchsdiagramm, das sich aus den unterschiedlichen Spannungszuständen eines Videofilms auf einem Flat-TV abzeichnet, lässt sich herauslesen, welchen Film der Stromkunde sah. Peinlich, wenn die softwaregestütze Auswertung des übertragenen Datenpaketes die Vorlieben für ein bestimmtes Genre einem fremden Personenkreis bekannt wird, dem dies nichts angeht.

 

 

Eine weitere Meldung aus der Fachpresse (Winfuture 8.Aug.2016) lässt keinen Zweifel an der Gefährlichkeit mit dem Smart-Meter intelligent vernetzter Home-Automation. Festplatteninhalte verschlüsselnde Ransomware und deren Freigabe nach Zahlung eines erpressten "Lösegeldes" sind bekannt. Der gleiche Ablauf im intelligent gesteuerten Haushalt wurde auf der Hacker-Konferenz Defcon den Teilnehmern demonstriert. Die intelligente Thermostatsteuerung eines "Smart-Homes" wurde gehackt. Als Folge könnten die Erpresser im Winter ein ganzes Haus kalt stellen und erst nach Überweisung einer Geldforderung (.B.Bitcoin, Western Union, uä) die Heizung wieder freigeben. Österreich richtete eine eigene Sonderkommission des Bundeskriminalamtes zur Bekämpfung der Ransomware-Erpressung ein, weil derzeit 30 – 40 Fälle pro Woche registriert werden, Tendenz stark steigend (Die Presse, 15.9.2016)

 

Sogar ein großer, international präsenter Smart-Home-Ausstatter (NEST) kam massiv ins Visier der Datenschützer, als sich herausstellte, dass dieses Unternehmen mit einzelnen Steuerungsmodulen Informationen aus dem Haus des Kunden an sich selbst sendet. ORF-News, 21.1.2017 schrieb dazu:

 

 

 

ZITAT
"Bei „Nest“ werden je nach Gerät verschiedene Daten an den Hersteller übertragen, selbst der angebotene Rauchmelder ist in der Lage, Bewegungen zu erkennen. Dass ein An- und Abwesenheitsprofil des Käufers angefertigt wird, ist eine der Grundfunktionen des Thermostats. Auch wenn betont wird, diese Daten nach modernsten Standards zu sichern und sie nur bei expliziter Zustimmung an Dritte weiterzugeben: Angelegte Profile werden mit all diesen Details auf Rechnern - auch in den USA - gespeichert, Garantie für die sichere Verwahrung gibt es keine."
ZITATENDE
 

 

 

Das gleiche "Security disaster" erfuhren auch Kunden eines österreichischen "Smart-Home"-Ausrüsters. Wie das Fachjournal "Heise-Security", 31.Aug.2016 berichtete, hatte diese Firma selbst ein Einfallstor für Cyberangriffe geschaffen. Ein User konnte z.B. in 110 Anlagen in ganz Europa eindringen, Privathäuser und Firmen. Die Verantwortung für die im Anwendungsbereich installierten, bidirektional kommunizierenden "Miniserver" wird von vom Hersteller jedoch auf die Kunden übertragen.

Das ARD-Magazin "plusminus", 15.2.2017 ARD-Mediathek deckte auf, wie einfach es ist, in ein "Smart-Home" einzudringen und demonstrierte vor laufender Kamera, wie mit IT‑Kenntnissen gerüstete Kriminelle von jedem Ort der Welt die volle Kotrolle über alle vernetzten Features des Hauses bekommen. Von den zuvor erwähnten, erfolgreich attakierten und gehackten Übertragungsparametern der Smart-Meter durch Cyberkriminelle würden sie die Informationen über längere Zeit unbewohnte Objekte erhalten. International vernetzte Banden könnten zu den ausspionierten Objekten dirigiert werden. Und als besonderes Highlight wäre es technisch möglich, dass kriminelle IT‑Spezialisten in einem korrumpierten Smart-Home erst die Alarmeinrichtung lahmlegen und dann die Türe öffnen. Unter dem ARD-Titel " Einbruch ins Smart Home - Wer haftet?" schrieben die Autoren

 

ZITAT
Hacker können die Türe eines Smart-Home von der Ferne aus öffnen und Einbrecher-Komplizen so im Handumdrehen in Wohnungen eindringen. Meist ist eine Sicherheitslücke in der Smart-Home-Software schuld. Doch wer haftet, wenn das Zuhause leer geräumt wird? Sicherheitsexperten und EU Experten schlagen Alarm: Die Gesetze reichen bei einer stetig zunehmenden Vernetzung der Gesellschaft nicht aus. Für Schäden durch Hard- und Softwaremängel ist das Eigentum der Bürger schlecht geschützt.
ZITATENDE
 

 

 

Die Einbindung bidirektionaler, kommunikativer Vernetzung bei Smart-Metern mit der so genannten "Blockchain"-Technik als zukunftsweisendes, informationstechnisches Instrument für Energieversorger würde zwar die direkte Interaktion zwischen den beteiligten Unternehmen erleichtern und ihnen enorme Einsparungen bringen, aber das Gefahrenpotential für Endverbraucher noch um ein vielfaches potenzieren.

 

Der renommierte IT-Sicherheitsexperte Sebastian Schreiber meinte dazu (ARD-mex Interview, 1.3.2017), wenn die Hersteller der auf Smart-Home- (oder auch Smart-Meter) Peripherie basierenden Infrastruktur beispielsweise für Einbrüche haften müssten, würden sie mit Sicherheit nicht nur auf rechtlich verbindliche Zertifizierungen und technische Standards bestehen sondern auch auf bundesgesetzliche Regelungen, um beispielsweise dem Endverbraucher die Ansprüche gegenüber einer Haus- oder Eigenheimversicherung zu ermöglichen. Das aber ist zur Zeit nicht der Fall. Das Fazit des ARD-Mex-Beitrages lautete deshalb: "Wer clever ist, wohnt nicht im Smart-Home".

Angesichts der beeindruckenden Demonstration in dem zuvor erwähnten TV-Report müsste man sich die Frage stellen, ob die Smart-Home-Ausstattung nur der Bequemlichkeit und dem Spass dient aber in Wirklichkeit ein zusätzliches Risiko für Versicherung und Endverbraucher darstellen weil der alte Brauch des so genannten "Schlüsselversteckens" ausserhalb des Wohnobjektes eine "digitale Auferstehung" feiert?
Trotzdem wirbt der Netzbetreiber unter anderen auch mit zukunftsträchtiger "Home-Automation" um die Montage und Inbetriebnahme eines intelligenten Messgerätes zu rechtfertigen (Siehe Energie-Burgenland Kundenmagazin 2/2015)
 

 

 


 

5. END USER INTERACTION

 

 

Netz-Burgenland installiert das Smart-Meter Landis & Gyr E 450. Im technischen Datenblatt, Seite 3, wird der "intelligente Zähler" für folgende Funktion ausgestattet, beschrieben: "accurate consumption-­based energy profiling". In der heutigen wirtschaftlichen Lage dürfe kein informierter Kunde dahinter eine Vorbereitung auf eine zukünftige, kontinuierliche Senkung seiner persönlichen Jahresabrechnung sehen, obwohl eine solche in der Smart-Meter-Werbung von Netz-Burgenland immer suggeriert wurde. Mit an Hundertprozent grenzender Wahrscheinlichkeit wird diese Softwaresteuerung dazu benützt werden, via "remote two‑way communication and end user interaction" (Seite 2) individuelle Kostenprofile zu programmieren.

 

Verhaltensabhängige Preisgestaltung ist in einigen Branchen längst üblich, z.B. bei KFZ-Versicherungen, Lebens- und Krankenversicherungen. Im Unterschied zur Administration der Netzbetreiber bei der Anwendung der ElWOG-Novellierung werden die Kunden nicht gezwungen, sondern dürfen mündig und frei entscheiden, ob sie dieses Verrechnunsmodell für ihre Vorsorge akzeptieren. Beim Smart-Meter sind zum Beispiel noch andere, neue, individuelle Tarifmodelle möglich. Etwa Flatrate, Wochenend-/Singletarif oder zeit- und lastvariable Tarife, börsenorientierte Angebote, uva.

Bezüglich der letztgenannten Verrechnungsvariante zeigte das ARD-Europamagazin, 29.1.2017 die katasthrophalen Auswirkungen einer börsenotierten Strompreisregelung in Spanien, die tausende Energiebezieher in die Armut führte und zwangsweise Stromabschaltungen im Winter viele Todesfälle verschuldeten, weil die meist elektrisch betriebenen Heizungen nicht mehr benützt werden konnten. 2014 starben über 7.000 Menschen wegen so genannter "Energiearmut" (Solidarwerkstatt Österreich -"Stromabschaltung per Mausklick – mit tödlichen Folgen")

 Als weiteres Beispiel, eine von vielen Möglichkeiten, mit denen jeder einzelne Kunde zu seinem Nachteil abgerechnet werden könnte:

 

Ein Stromtarif bietet unterschiedliche Preise für unter der Woche verbrauchten Strom (teurer) und am Wochenende verbrauchten Strom (günstiger). In den Smart Meter wird die Anweisung geladen: „Zähle alle Verbräuche ab Montag 00:15 Uhr bis Samstag, 00:00 Uhr zur Tarifstufe 1 - unter der Woche. Zähle alle Verbräuche von Samstag, 00:15 bis Montag 00:00 zur Tarifstufe 2 - Wochenende.“

 

Am Ende des Monats übermittelt der Smart Meter Gateway dann allein zwei Informationen an den Netzbetreiber. Nämlich: „Während der Tarifstufe 1 - unter der Woche wurden zusammengerechnet so und so viel kWh Strom verbraucht. Während der Tarifstufe 2 - Wochenende wurden zusammengerechnet so und so viel kWh Strom verbraucht.“ Im Abrechnungsverfahren werden die zwei Verbrauchswerte zwei unterschiedlichen Preisstufen zugeordnet und es kann eine korrekte Rechnung gestellt werden. Ein Zugriff auf viertelstündlich genaue Verbrauchswerte durch den Netzbetreiber ist nicht notwendig.

 

Nicht vorgesehen ist dieses Verfahren allein, wenn ein spezieller Tarif so häufig modifiziert wird, dass eine viertelstündliche Messung notwendig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn der Tarif sich jeweils an den stündlich wechselnden Börsenstrompreis anpasst. (Quelle:Wikipedia)

 

 

 

Energie-Burgenland verschickte November 2015 ein Kundenmagazin. Auf Seite 8 sind ausschließlich Kundenvorteile plakativ abgedruckt. Die letzte Zeile lautet: "Möglichkeit für neue und flexible Tarifmodelle, die den Kunden Kosteneinsparungen bringen".

 

Hier kann Netz-Burgenland wieder nach Belieben interpretieren. Die Textgestaltung erlaubt einem Kunden die Annahme, dass er in Zukunft eine Reduzierung seiner Stromkosten erwarten darf. Dabei kann sich der Terminus "Kosteneinsparung" beispielsweise auch auf völlig andere Bereiche beziehen. In der grotesken "Vorteilsliste" ist der Begriff nicht näher definiert. Aber die raffinierte Werbung erzeugt positive Erwartung und zustimmendes Feedback für die Montage und Inbetriebnahme des Smart-Meter.

 

Ein absolutes (sehr vereinfacht dargestelltes) "Horror-Szenarium" zum Nachteil des Stromkunden, aber in völligem Einklang mit der prognostizierten "Kosteneinsparung" wäre zum Beispiel:

  

 

Ein Ehepaar, Montag bis Freitag berufstätig. Stromverbrauch früh und abends. Am Wochenende früh, mittags und abends. Mit nur einem einzigen "Mausklick" in der Steuerungszentrale kann - für dieses eine Ehepaar - ein spezielles Tarifmodell gestartet werden. In der Früh, am Abend und zum Wochenende höherer Tarif. Und um dem Paar eine "Kosteneinsparung" zu suggerieren, bietet man für die übrige Zeit einen niedrigeren Tarif. In Summe aber so kalkuliert (ähnlich einer kaufmännischen Mischkalkulation), dass der Energielieferant Mehreinnahmen bekommt! Tja. Kosten einsparen verführt Kunden. Aber es ist nicht genau definiert, welcher Faktor gemeint ist.

 

 

Programmgesteuerte, bestimmten Algorithmen unterworfene Kostenmodelle sind im Onlinehandel längst üblich. Die Presse berichtete über die Preisgestaltung, die immer öfter der Computer übernimmt und schrieb:

 

 

"Eines der Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, ist der Karlsruher Big-Data-Spezialist Blue Yonder. Sein Gründer, der Physiker Michael Feindt, hat im Zuge seiner Arbeit am Europäischen Kernforschungszentrum CERN einen Algorithmus zur Auswertung großer Datenmengen entwickelt. Das Computerprogramm nutzt er heute, um Unternehmen wie den Versender Otto.de bei der Preisfestsetzung mit wissenschaftlicher Methodik unter die Arme zu greifen."

 

 

Längst fiel Konsumentenschützern auf, dass viele Faktoren die Preisangaben beispielsweise bei Amazon wesentlich beeinflussen. Ein und derselbe Artikel kostet einem Kunden, der sich mit einem I-Pad in einem "Nobelbezirk" einloggt mehr, als einem anderen, der in einem "Arbeiterbezirk" von einem simplen Home-PC eine Anfrage startet. Auch die Tageszeit spielt mittlerweile ein Rolle. Wie genau Daten gesammelt und mit speziellen Algorithmen ausgewertet werden hat der Hessische Rundfunk in der Konsumentensendung "Mex" (26.Okt.2016), zusammen mit einem IT-Experten penibel recherchiert

 

Das "Dynamic Prising" bezeichnete System (bei Tanstellen längst üblich) findet aktuell rasante Verbreitung im Einzelhandel. Ferngesteuerte digitale Preisschilder an Verkaufsständen bieten dem Betreiber administrative Vorteile um auf zeit- oder umsatzabhängige Korrekturen des Verkaufspreises sofort zu reagieren. Mit so genannten Kundenkarten wird das Einkaufsverhalten der registrierten Verbraucher analysiert und personalisierte Angebote gestaltet. Da dieser Aufwand in erster Linie den Umsatz fördern soll, werden folglich Artikel, die der Kunde in der Regel nicht kaufen würde, billiger angeboten, aber Sachen des täglichen Gebrauchs, die der Kunde ohnedies kauft, entweder gar nicht preisreduziert oder verteuert. Ist der Kunde beispielsweise berufstätig wird er am Abend, also zu Zeiten, an denen er ohnedies ins Geschäft kommt, keine wesentlichen Preisreduktionen erwarten können. Statt dessen gibt es billigere Angebote in schwächer frequentierten Einkaufszeiten. Das System "Dynamic Prising" wurde unter dem Titel "Flexible Preise" in BR-quer, 16.2017 (Mediathek , Youtube ) sehr anschaulich dargestellt

 

Ein Smart-Meter macht es möglich, dieses Modell auch für die Energietarifgestaltung zu benützen und mit programmspezifischen Algorithmen den Datenstrom auswertend, sogar den Energiepreis vom sozialen Status abhängig zu machen!

 

Das Fachmagazin Heise. 13.4.2016, zitierte Holger Loew vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), der meinte, "für Verbraucher in gängigen Haushalten brächten die intelligenten Zähler so gut wie nichts, da sie die Kaffeemaschine nicht anstellen müssten, "wenn der Strom billig ist". Das betrifft viele – eigentlich die meisten - Bereiche des täglichen Bedarfs, wo Strom dann eingeschaltet wird, wenn er benötigt wird und beispielsweise das Frühstück nicht in die Nachtstunden verlegt wird, weil der Netzbetreiber flexible Tarife als tolles Einsparpotential für den Endverbraucher anbietet. Die Argumente der Netzbetreiber für den Gebrauch solcher "flexiblen Stromtarife" gleichen einer Mutter, die beim Wanderausflug die Bitte ihres Kindes um ein Erfrischungsgetränk mit der Begründung ablehnt:"Warte bis wir zuhause sind, im Kühlschrank haben wir billigere Getränke".

 

Weil aus den detektierten Datenströmen auch der gerätespezifische Status herausgelesen werden kann, wäre es sogar möglich bestimmte Verbrauchsparameter einem automatischen Kostensplitting zuzuordnen. So könnte theoretisch bei massiv zunehmender Ausweitung der Elektromobilität der heute noch eifrig umworbene Energievorteil, sehr rasch ins Gegenteil umkehren und durch programmierte Algorithmen die präsumtiven tausendfachen Ladevorgänge zum Zwecke einer eventuellen Marktregulierung mit höheren Energiekosten belastet werden. Ein Vorgang, der jeden Konsumenten und jedes stromabhängige Gerät treffen könnte.

 

E-Control gab am 19.4.2017 eine Pressekonferenz, bei der die Vorstände etliche Belastungen für Stromkunden prognostizierten. Unter anderen auch das von uns zuvor skizzierte Modell für Kunden, die dem Spar- und Umweltschutzappell folgend zu Elektromobilität wechselten. "Jene, die mehr an Leistung beziehen und in kurzer Zeit viel aus dem Stromnetz entnehmen, müssen künftig mehr bezahlen, beispielsweise bei Schnellladestationen für Elektroautos" (Vienna Online, 19.4.2017)

 

Mit einem intelligenten Messgerät und seiner Infrastruktur können viele Verrechnungsschemen realisiert werden. Den Kunden schützt nur der analoge "Ferraris"-Zähler vor solchen Horrorszenen. Er ist nämlich "unintelligent". Und er überträgt an den Energieversorger keine der vorgenannten Parameter, die er zum Nachteil des Endverbrauchers benützen könnte. Sowohl eine verbrauchsorientierte als auch eine lastvariable Tarifgestaltung können Anreize zur Senkung der effizienten Energienutzung und des Energieverbrauchs sein.

 

Die Werbung der Netzbetreiber betont, dass Anreize zur Senkung der effizienten Energienutzung und des Energieverbrauchs nur mit seinem Smart-Meter möglich wären. Dafür bedarf es jedoch nicht eines intelligenten Messgerätes mit bidirektionaler Vernetzung zum Stromanbieter. Im freien Handel bieten unzählige Firmen so genannte "Energiemonitore" an. Sie sind nicht teuer, einfach zu montieren, brauchen keinen PC samt Peripherie, keine Internet- und Netzwerkverbindung und decken exakt jenen "Komfortbereich" ab, den der Netzbetreiber für seinen Smart-Meter reservieren will.  Der große Vorteil: Alle Daten bleiben beim Kunden. Alle "zeitnahen und vielfältigen" Informationen eines privat angeschlossenen Energiemonitors verlassen nicht den eigenen Detektionsbereich, bieten aber ebenfalls "Vergleichswerte, Durchschnittsverbräuche, Einsparpotenziale und persönliches Lastmanagement". Die vom Netzbetreiber beworbenen Vorteile reduzieren sich folglich nur mehr auf seine eigenen!

 

Tatsächlich hat der Kunde keine Gewähr, dass aus der Summe aller Kostenfaktoren, die letztendlich eine Stromrechnung ausmachen, sein Stromsparimpuls durch Datenanalyse des Smart-Meters oder eines Energiemonitors belohnt wird. Weniger Stromverbrauch bedeutet auch weniger Umsatz für den Energieversorger. Die laufenden Ausgaben (auch Investitionen, Gehälter, uva.) werden nicht geringer. Die Netzgebühren machen fast 40 % der Stromgesamtrechnung aus und sind mit privatem Lastmanagement gar nicht beeinflussbar. Das heißt, Energieverbrauchssenkung bedeutet nicht unbedingt Kostenersparnis bei der Jahresendabrechnung.

Energiepreissenkungen bedeuten nicht Senkung der Gesamtkosten

 

 

Die Praxis sieht so aus:

 

Unser Netzbetreiber beispielsweise schickte werbewirksame Mitteilungen mit Energiepreissenkungen von ein paar Prozent. Das kommt bei Energiebeziehern erst mal gut an. Jedoch ist es für einen Kunden von Bedeutung, wie hoch die Gesamtkosten sind.

 

Es ist eine "Frotzelei", uns einen einzigen, nämlich den kleinsten, Kostenfaktor der Energierechnung mit einer 5%igen Senkung anzukündigen, während Gebühren, Aufschläge und andere Nebenkosten, die in der Abrechnung ohnedies einen höheren Anteil als die Energieverbrauchskosten ausmachen, mit mehr als 5% erhöht werden und daher trotz beworbener "Kostensenkung" die Jahresendabrechnung steigt. Die Anteilsdifferenz an unserer Gesamtrechnung ist beispielsweise exorbitat: Stromkosten 35%, Netzkosten + Abgaben 65%

 

 

 

Vorarlberg Online, 16.Dez.2015, veröffentlichte dazu eine APA-Pressemeldung mit dem Titel "Strom-Netzentgelte steigen 2016 stark"

 

ZITAT (auszugsweise)

 

Grund für die Erhöhungen sind hohe Netzinvestitionen
Die Strom-Netzentgelte steigen 2016 kräftig, pro durchschnittlichem Haushaltskunden um 12 Euro im Jahr und damit stärker als sonst.
(…)

Beschlossen hat die neuen Netzentgelte am Mittwoch die Regulierungskommission der E Control. Bei den Haushaltskunden beträgt die Anhebung im Schnitt 5,70 Prozent.

 

ZITATENDE

 

Als ob das nicht genug schlechte Nachrichten wären, gab "Die Presse" am am 27.Oktober 2016 einen zusätzlichen Kostensteigerungsfaktor bekannt, mit dem die österreichische E-Wirtschaft die Endverbraucher noch mehr belasten wird.

 

Smart Meter sind sind Registrierkassen der Netzbetreiber

 

Ferner widerspricht es jeder kaufmännischen Logik, anzunehmen,  ein umsatzorientiertes Unternehmen würde seine Kunden dazu anregen, weniger zu konsumieren oder weniger zu bezahlen und damit seinen Geschäftserfolg gefährden.

 

Zusammenfassend können wir Dr.Ing.Florian Krug, Technologiemanager im Bereich Automatisierungstechnik und Erneuerbare Energien in der BRD, zitieren. Er sagte:

 

 

 

"Der ("intelligente", Anm. von uns) Stromzähler ist mehr als nur ein technischer Anschluss für Privatkunden als auch für Industriebetriebe. Er ist die Registrierkasse für Energieunternehmen."

 

 

 

Ein weiteres, erschreckendes Detail zum Nachteil des Endverbrauchers haben neueste Forschungsergebnisse ans Tageslicht gebracht - "Smart-Meter messen extrem falsch". Und das - man glaubt es kaum - wenn der Kunde dem Stromsparimpuls folgend, seinen Haushalt auf wenig Energie verbrauchende LED-Lampen umrüstet. Das Fachmagazin Heise, 6.3.2017 berichtete darüber

 

ZITAT

 

Professor Frank Leferink von der Universität Twente hat in Kooperation mit der Amsterdam University of Applied Sciences neun Smart Meter getestet. Diese elektronischen Drei-Phasen-Energiezähler aus den Baujahren 2004 bis 2014 entsprachen den gesetzlichen Vorgaben, maßen aber trotzdem den Energiebedarf bestimmter elektrischer Verbraucher extrem falsch: Bei stark nichtlinearen Lasten ermittelten einige Zähler einen um bis zu 582 Prozent zu hohen Energiebedarf, andere einen um 46 Prozent zu niedrigen.

Zu den Verbrauchern, welche die Zähler überfordern, gehören demnach vor allem LED-Lampen und Energiesparlampen, deren Helligkeit über Dimmer gedrosselt wurde. In den Smart Meters, die dabei deutlich zu hohe Werte zeigten, waren durchweg Rogowski-Spulen zur Strom-"Messung" eingebaut. Energiezähler mit Hall-Sensoren ermittelten eher zu niedrige Werte

 

ZITATENDE
 

Nachdem diese katastrophalen Forschungsergebnisse (Static energy meter errors caused by conducted electromagnetic interference - Studie der Universität Twente) in vielen europäischen Medien veröffentlicht wurden (Fachmagazin Heise, DutchNews, FAZ, SWR) sendete ORF-Burgenland in den Morgennachrichten am 20.3.2017) eine Stellungnahme des Netz Burgenland-Geschäftsführers Ing.Peter Sinowatz. Es war kaum zu glauben, aber dieser Verantwortungsträger vermittelte den Zuhörern ein völlig falsches Bild der Schadensbegrenzung, indem er die Resultate der Wissenschaftler der Universität Twente/Niederlande auf "Laborbedingungen mit einem hohen, in der Realität nicht vorkommenden Magnetfeld" bezog. Was für ein Ablenkungsmanöver!

Sämtliche Medien legten den Fokus ihrer Berichterstattung auf ein in der Realität sehr wohl nachvollziehbares Kriterium. Nämlich: Die gravierenden Abweichungen betreffen Kunden, die einem Stromsparimpuls folgend, LED-Lampen einsetzten, und zwar insbesondere dimmbare.

Es ist grotesk! Der Energiesparanreiz von Energie/Netz.Burgenland wird, unter anderen, auch durch solche Leuchtmittel beworben. Doch die intelligenten Messgeräte, egal ob mit Rogowski-Spulen oder Hall-Sensoren ausgestattet, ergaben Abweichungen von 46% bis 582% zum Nachteil des Stromkunden.

Durch die Aussage des Geschäftsführers Ing.Peter Sinowatz, im Burgenland gäbe es noch keinen Fall mit Messproblemen, fühlen wir uns nur veralbert. 

  • Welcher normale Stromkunde wird wissenschaftlich fundierte Untersuchungen durchführen, oder wird sie in Auftrag geben, um den Netzbetreiber, falls nötig, zu einer Evaluierung seiner Installation zu veranlassen?
  • Welcher Stromkunde käme nur im entferntesten auf die Idee, dass gerade Sparlampen in Verbindung mit einem Smart-Meter die Stromrechnung erhöhen, statt vermindern?

Der Netzbetreiber hat in seinen Kundenmagazinen ausschliesslich jene Vorteile betont, die der Zustimmung zu Montage und Inbetriebnahme eines Smart-Meters dienten. Es gab nie einen Hinweis auf Möglichkeiten, die Messungen könnten auch enorme Ungenauigkeiten haben.

Kurzer Auszug aus der Universitäts-Studie, zusammengefasst und kommentiert:

In Holland reklamierten viele Stromkunden einen mit Smart-Meter unerklärlich höher gemessenen Stromverbrauch. Die Energieversorger behaupteten, wegen angeblich mechanischem Verschleiß zählten die alten Ferraris-Zähler zugunsten des Kunden weniger. Smart-Meter würden genau zählen. Deswegen die Differenz. Die Kunden sollten darüber glücklich sein.

Die von Netz Burgenland-Geschäftsführer Ing.Peter Sinowatz für die Praxis in Abrede gestellten Laborbedingungen wegen angeblich realitätsfremden Magnetfeldern lesen sich in der wissenschaftlichen Studie ganz anders.

Auf die, den Smart-Meter beeinflusenden Interferenzwerte, kam man nicht in einem Labor, sondern in der Praxis bei Stromkunden und Betreibern von PV-Anlagen, erst danach gab es Forschungen unter Laborbedingungen. In einigen Fällen hat der Stromzähler nur einen Teil der Energie erfasst, die von einem PV-Wechselrichter in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wurde.

Die Untersuchungen zeigten, dass die Schaltfrequenz des Wechselrichters Interferenzstörungen und Oberschwingungen verursachte, die das intelligente Messgerät irritierten. PV-Anlagenbesitzer haben auch ein Problem mit so genannten "active infeed converters" (aktiven Einspeiskonvertern), weil Störstöme höhere Messwerte auslösen.

Das Testergebnis zeigte - welche Überraschung ;-)) -  dass mechanische Zähler (Ferraris) auf magnetische Interferenzen überhaupt nicht reagierten, also im Gegensatz zum Smart-Meter sicher und korrekt zählten. Vielleicht sollte sich der Verantwortungsträger des Netzbetreibers die Konklusion der Wissenschaftler noch einmal durchlesen!

 

 


 

6. PUBLIC RELATION

 

 

Netz-Burgenland versandte November 2015 ein Kundenmagazin mit der Ausgabenummer 2/2015. Darin wurden auf Seite 8 "Kundenvorteile" aufgelistet, die sich mit der Montage und Inbetriebnahme des Smart-Meters eröffnen sollen, deren Zusammenstellung jedoch an Einfältigkeit nicht mehr überboten werden kann. Mit populistischem Aktionismus und akribischer Semantik werden einfache, banale Vorgänge demonstrativ akzentuiert. Zum Beispiel:

 

  • Beschleunigte und vereinfachte Zählerablesung. Kunden müssen nicht mehr zum Ablesetermin zu Hause anwesend sein.

  • Keine Selbstablesung mehr notwendig. Dadurch erspart man sich Unannehmlichkeiten und Kosten.

 

Eine flächendeckende, teure Smart-Meter-Montage unter anderen mit " beschleunigter und vereinfachter Zählerablesung" oder "keine Selbstablesung mehr notwendig" zu rechtfertigen, ist wohl der "Witz des Jahres". Es braucht niemand einen "Zählerableser" erwarten. Die Zählerablesung wird seit langer Zeit von uns durchgeführt und beinhaltet Zählerstandsablesung und Übermittlung an Netz-Burgenland (Internet oder Fax). Was soll da "unangenehm" sein? Die paar Cent für Fax/Internet und ein paar Sekunden für die Notiz mit "Beschleunigung, Vereinfachung und Ersparnis" zu thematisieren ist absurd und dümmlich. Selbst, wenn der Kunde seinen PC startet, um über das Webportal auf seine Verbrauchsdaten zuzugreifen, vergeht zehnmal mehr Zeit und ist ein größerer Aufwand, als für den ins Treffen geführten Umstand.

 

 

Einfach gesagt, sehen wir hinter solchen Argumenten eine versteckte "Entmündigung" des Kunden um wesentliche Vorteile zu entziehen statt zu gegeben!

 

 

Der Kundenvorteil in der Selbstablesung liegt auf der Hand - er hat die volle Kontrolle über die Informationen, die sein Haus verlassen. Er kennt sofort seinen genauen Stromverbrauch aus der Ablesedifferenz. Und sie verhindert die An- und Abwesenheitskotrolle, Gerätedetektion, und viele weitere individuelle Verbrauchskonventionen uber die wir in dieser Abhandlung schrieben (auch sozialen Status, Anzahl der Mitbewohner, Urlaubsabsenzen, usw.), die der fernübermittelte, digitale Datenstrom sowohl an der Lastmatrix als auch mit Analysesoftware als Spiegelbild der Intimsphäre des Kunden abbilden kann.

 

Diese Kontrolle wird ihm durch eine Zählerfernablesung "hinter seinem Rücken" entzogen. Der Kunde ist "entmündigt" weil ihm die "informelle Selbstbestimmung" genommen wird. Der Kunde kennt bei der Fernablesung weder den genauen Ablesetermin noch den genauen Zählerstand an diesem Zeitpunkt. Erst mit der später erstellten Abrechnung wird er vor vollendete Tatsachen gestellt. Darüber schweigt Netz-Burgenland!

 

Die "Vorteilsbegründung" durch Netz-Burgenland liest sich so, wie wenn ein KFZ‑Hersteller sein neues Modell mit Features bewirbt, die man ohnedies voraussetzt. Weil sie keinen wesentlichen Mehrwert bringen, bemühen sich Werbestrategen alle rhetorischen Register zu ziehen und würden beispielsweise folgende bizarre Texte gestalten (Hiermit geben wir unserer Abhandlung eine satirische Note ;-)):

  • Unfallverminderung mit klar durchblickbarer Frontscheibe

  • Bessere Einparkhilfe durch saubere und helle Heckscheibe und Klapprückspiegel

  • Rostschutz an edel verchromtem Logo auf der Motorhaube

  • Mehr Grip mit vier bis zum Boden reichenden Rädern

  • Ermüdungsschutz mit Lenkrad in bequemer Reichweite

  • Autotürgriffe um einen Zentimeter höher gesetzt. Erreichbarkeit wesentlich erleichtert.

  • Hoher Bedienkomfort durch bequem erreichbare Pedale

  • Besserer Unfallschutz mit fest verankerten Sitzen

  • Transportprobleme mit Kofferraum gelöst

  • uva.

Netz-Burgenland könnte seine "Liste der Banalitäten" mit noch anderen Vorteilen ergänzen. Zum Beispiel:

  • Die Zeit der schwarzen Zähler ist endlich vorbei.

  • Helles, strahlendes und freundliches Gehäuse

  • Keine Drehscheibe mehr, nur mehr Displayanzeige (keine Gefahr von Schwindelanfällen)

  • Gesunde, augenfreundliche Displayzahlen

  • Keine vertikal bewegte Zahlen eines mechanischen Zählwerkes. uva.

  • Die absoluten digitalen Kunden-Highlights sind:

  • Man kann den Verbrauch selber ablesen

  • Der Kunde weiss, welches Gerät er eben eingeschaltet hat

  • Er wird auch informiert, wann und ob er es wieder ausschaltete

  • Endlich zeigen Smart-Meter einem Kunden, ob er zuhause ist !!

Ende der Satire ;-))

 

In der "Vorteilsbegründung" von Netz-Burgenland steht auch:

 

 

"Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen durch stichtagsgenaue Zählerablesung (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)."

 

 

Was soll dieser "Unsinn" bedeuten? Stichtage gab es bisher auch. Sie wurden mit dem Ablesetermin im Rahmen eines vorgegebenen Zeitraums durch den Kunden selbst bestimmt. Und "transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen" werden nicht vom Smart-Meter ausgedruckt. Die Frage ist, wieso bedarf es erst eines Smart-Meters um "transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen" zu erstellen? Netz-Burgenland hat doch bisher den Kunden solche ausgestellt? Oder nicht?

 

Und warum die Semantik? Bei erhöhtem Strombedarf wird der Kunde sowieso eine Nachzahlung erwarten. Der Vorteil liegt also eindeutig beim Netzbetreiber, der bei monatlicher Betragslegung den Kostenbeitrag sofort einziehen kann, während ein Kunde mit erhöhtem Strombedarf, wenn er beispielsweise bei einer größeren Hausrenovierung elektrische Baumaschinen betrieb, ohnedies mit einer höheren Stromrechnung rechnen wird und nicht, wie Netz-Burgenland orakelt, überrascht sein wird.

 

Ein weiteres Beispiel unüberlegter, sehr einseitiger, Werbestrategie ist ebenfalls im Kundenmagazin 2/2015 auf Seite 8 unter den Kundenvorteilen aufgelistet:

 

 

"Erhöhte Transparenz durch zeitnahe, vielfältige Verbrauchsinformation über ein Webportal von Netz-Burgenland am folgenden Tag (Vergleichswerte, Durchschnittsverbräuche, Einsparpotenziale)."

 

 

Für tausende Kunden ohne PC mit Internet ist das Webportal der Netzbetreiber tabu

 

Es gibt noch immer sehr viele Bewohner, die weder einen PC besitzen noch Internet haben. Diese Werbung schließt somit viele von einer Option aus, die für eine Installation des Smart-Meters betont wird. Viele andere BurgenländerInnen haben zwar Internet, aber mit einer Infrastruktur aus der "Steinzeit der Webentwicklung". (Wir wissen wovon wir schreiben!) Andererseits, wie soll die große Menge an "einfachen", meist computertechnisch nicht geübten oder uninteressierten und meist der älteren Generation angehörenden Stromkunden in ihren privaten Haushalten mit einem intelligenten Stromzähler "gezieltes, privates Lastmanagement" betreiben?

 

Wie wir bereits schrieben, bietet der feie Handel so genannte "Energiemonitore" an. Sie sind nicht teuer, einfach zu montieren und decken exakt jenen "Komfortbereich" ab, den der Netzbetreiber für seinen Smart-Meter reservieren will. Der große Vorteil: Alle Daten bleiben beim Kunden, sie werden nicht mit bidirektionaler Kommunikation einem "externen Datenmanagement" übermittelt, um sie redigiert, analysiert und ökonomisch verwertet via Webportal wieder "großzügig" zur Verfügung zu stellen. Niemand liest die "vielfältigen Verbrauchsinformationen", niemand registriert unsere An- oder Abwesenheit, niemand kennt unser Geräteinventar, niemand analysiert unseren täglichen, inhärenten Lebensrythmus im Umgang mit der gelieferten Ware "Strom". Speicherintervalle, Leistungsbegrenzung und Abschaltfunktion (Direktive der E-Control zur Gerätemodifikation) kann der Netzbetreiber nicht administrieren. Alle "zeitnahen und vielfältigen" Informationen eines privat angeschlossenen Energiemonitors verlassen nicht den eigenen Detektionsbereich, bieten aber ebenfalls "Vergleichswerte, Durchschnittsverbräuche, Einsparpotenziale". Die vom Netzbetreiber beworbenen Vorteile reduzieren sich folglich nur mehr auf seine eigenen!

 

Einige der aufgezählten "Kundenvorteile" sind an Albernheit nicht mehr zu überbieten. Einfache, banale Vorgänge, viele davon schon lange Zeit Usus, werden überbetont, um das Smart-Meter zu pushen und die Montage und Inbetriebnahme zu rechtfertigen.

 

 


 

 

7. DIE WAHRHEIT ÜBER DIE 5% OPT-OUT REGEL

 

 

In unserer Homepage stellen wir schlüssig dar,  dass viele grobe Unstimmigkeiten von Seiten des BM und E‑Control als willkürliche Interpretationen unter Außerachtlassung informationstechnischer plausibler Expertengutachten (lege artis) gepaart mit dem Ignorieren von Empfehlungen des Daten­schutzrates der Republik Österreich ein Klima der Rechtsunsicherheit bei Kunden schuf, die ihr bundesgesetzliches Recht, ein intelligentes Messgerät abzulehnen, beanspruchen.

 

In vielen Bereichen dieser Causa wurde willkürlich interpretiert und dem so genannten "Framing" freien Lauf gelassen.

 

ADDENDUM

"Framing" = blenden (Framing = kommunikationswissenschaftlicher Terminus, umgangsspr.: "Schubladendenken", vorformatiertes Deutungsraster, man formuliert einen Begriffsrahmen, mit dem man beispielsweise im Fall der 3er Parametrierung (Canceln/Modifizieren von Speicherintervalle, Leistungsbegrenzung, Abschaltfunktion), automatisch ein "unintelligentes Messgerät" assoziiert. Die unterstützende Tradierung durch einige Medien bekräftigte das meinungsbildende Framing nachhaltig.)

 

Diese Taktik wurde noch in einem anderen Bereich angewendet. Und zwar bei der allgemein kolportierten Opt-Out Quote von 5%. Wie kam es eigentlich zu dieser Definition, dass nur eine eng begrenzte Anzahl von Verbrauchern das Recht hätte, ElWOG §83 (1) in Anspruch zu nehmen? Eine chronologische Betrachtung der mit der Causa befassten Bundesgesetze gibt Aufschluss.

  

18.Aug.1998

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) hatte nur 71 Paragrafen. Neue intelligente Messgeräte waren noch nicht Gegenstand  bundesgesetzlicher Verordnungen. Folglich war das Recht, ein intelligentes Messgerät abzulehnen noch nicht beinhaltet [1]

13.Juli 2009

EU beschließt, 80% der Endverbraucher bis 2020 mit intelligenten Messgeräten auszustatten

( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:211:0055:0093:EN:PDF )

20.Dez.2010

ElWOG 2010 angepasst an EU-Direktive von 13.Juli 2009 in Bezug auf "intelligente Messgeräte". Das Bundesgesetz wurde auf 114 Paragrafen erweitert, beinhaltete aber kein Recht auf Ablehnung eines intelligenten Messgerätes. Es bestand ab diesem Zeitpunkt Einbauverpflichtung für Endverbraucher.( https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_110/BGBLA_2010_I_110.pdf  )

25.Okt.2011

IMA-VO ratifiziert,. Bundesgesetzliche Begriffsbestimmung und technische Spezifikationen eines "intelligenten Messgerätes". Die zwingende "Mindestfunktionsanforderung" in § 3 ist die bidirektionale Kommunikationsanbindung

24.April 2012

IME-VO ratifiziert. Bis Ende 2019 sollen 95% der Zählpunkte (statt 80% gem.EU) mit intelligenten Messgeräten ausgestattet sein

5.Juli 2013

Abänderungsanträge zum ElWOG 2010. Speziell §83 (1) soll zugunsten der Kunden geändert werden. Sie sollen das Recht erhalten, ein intelligentes Messgerät abzulehnen. Die seit 18.Aug.1998 bestehende Einbauverpflichtung für alle soll aufgehoben werden.

6.Aug.2013

ElWOG-Novelle. Aufgrund des Abänderungsbeschlusses im Plenum des Nationalrates vom 5.Juli.2013 bekam § 83 (1) folgenden, wichtigen Zusatz: "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."

2.12.2014

IME-VO Novelle 2014 ratifiziert. Die einzige Änderung bestand darin "bis Ende 2015 einen Projektplan über die stufenweise Einführung von intelligenten Messgeräten zu erstellen"

15.Dez.2017

IME-VO-Novelle. Die frei erfundene "3er Parametrierung" fand Eingang in § 1 (6) und beinhaltet die in sich widersprüchliche und nicht exekutierbare Anordnung im Zusammenhang mit den Messungen auf Viertelstundenwerte-Basis zwecks Leistungsmessung.

Heute

ElWOG 2010 Novelle 2013 bisher unverändert in Kraft mit den Ablehnungsbestimmungen gemäß § 83 (1)

 

Details und Auswertung der Tabelle:

 

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung - IME-VO  § 1 (1) lautete VOR der Novellierung 15.12.2017:

 

§ 1. (1) Jeder Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 1 Z 51 ElWOG 2010 hat

  1. bis Ende 2015 mindestens 10 vH,

  2. bis Ende 2017 mindestens 70 vH und,

  3. im Rahmen der technischen Machbarkeit, bis Ende 2019 mindestens 95 vH der an sein Netz angeschlossenen Zählpunkte als intelligente Messgeräte (§ 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010) gemäß  den  Vorgaben  der  Verordnung  der  E-Control,  mit  der  die Anforderungen an  intelligente Messgeräte bestimmt werden (Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011), auszustatten, wobei eine leitungsgebundene Übertragung in Betracht zu ziehen ist.

 

Die IME-VO Novelle 15.12.2017 hatte folgende Veränderungen:

 

Die  Intelligente  Messgeräte-Einführungsverordnung  (IME-VO),  BGBl. II  Nr. 138/2012,  zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 323/2014, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 1 Abs. 1 Z 2 lautet: "2. bis Ende 2020 mindestens 80 vH und,".

  2. In § 1 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge "bis Ende 2019 mindestens 95 vH" durch die Wortfolge "bis Ende 2022 mindestens 95 vH" ersetzt.

  3. In  § 1  Abs. 2  wird  der  Satz  "Ebenso  können  intelligente  oder  digitale  Messgeräte,  welche  vor Inkrafttreten  der  Novelle  der  Intelligente  Messgeräte-Einführungsverordnung,  BGBl. II  Nr. 383/2017, eingebaut wurden, weiterhin in Betrieb gehalten und auf die in Abs. 1 festgelegten Zielverpflichtungen angerechnet  werden, auch  wenn  sie  technisch  nicht  in  der  Lage  sind  alle Funktionen  und Funktionsänderungen gemäß Abs. 6 zu erbringen." angefügt.

 

Dies sind die einzigen Gesetzestexte, in denen die 95% erwähnt und nur auf die Roll Out Quote bezogen sind. Eine Opt-Out Quote von angeblichen 5% war und ist NICHT Gegenstand der Gesetzgebung.

 

Die allgemein kolportierte Quotenregelung, dass es nur bei 5% der Zählpunkte, gemäß den Rahmenbedingungen aus dem ElWOG § 83 (1), ein Wahlrecht gäbe, ein intelligentes Messgerät abzulehnen, kann man aus dem Text der IME-VO § 1 (1), NICHT entnehmen. Weder vor noch nach der Novellierung. Dieser Paragraf regelt nur die TECHNISCHE Seite des Roll Outs (Gesetzestext: "technische Machbarkeit"), aber NICHT die Anzahl anspruchsberechtigter Endverbraucher gem ElWOG § 83 (1). Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, unter dem man diesen Paragrafen verstehen muss.

 

Darüber hinaus findet sich in keiner anderen bundesgesetzlichen Verordnung eine Bestimmung, die explizit die anerkannte Gruppe kritischer Kunden mit ablehnender Haltung gegen ein intelligentes Messgerät auf 5 % beschränkt. Wir sehen in der (allgemeinen) Argumentation von Netzbetreibern und E-Control bloß eine willkürliche, auf deren eigener Interpretation von IME-VO § 1 beruhender Schlussfolgerung. So wie auch bei der 3er Parametrierung.

 

Wenn der Gesetzgeber in der letzten Umstellungsphase 2019 (im Zuge der Novelle 15.12.2017 wurde auf 2022 verlängert) nur 95 % als Einführungsquote vorgibt, bedeutet das NICHT, diese Anordnung impliziere, dass folglich nur 5% der Verbraucher ihr Ablehnungsrecht beanspruchen dürfen.

 

Dies ist Schluss zu folgern, weil erstens, Energiekunden, die im Rahmen der 95%-Installations-Quote (bis Ende 2019 / 2022) vom Netzbetreiber kein Smart-Meter erhalten, dieses Messgerät gar nicht abzulehnen brauchen. Das ergäbe keinen Sinn! Sie würden sich automatisch in der 5%-Gruppe ohne intelligentes Messgerät befinden.

 

Und zweitens, weil die zuvor tabellarisch abgebildete Chronologie der ratifizierten Gesetze dieses Resümee vorgibt. Wir nehmen nochmals darauf Bezug:

 

Die oben zitierte Fassung der IME-VO trat am 24.4.2012 in Kraft.
Mit ihrer Novellierung 15.12.2017 wurde nur die Zeitspanne des Roll Outs verändert, NICHT aber die Quotenregelung (95% / 5%).

 

2012, als die IME-VO in Kraft trat, beinhaltete das ElWOG 2010 noch gar keinen Zusatz im § 83 (1), der den Endverbrauchern eine Ablehnungsrecht zubilligte, das der Netzbetreiber zu berücksichtigen hatte.

 

Das ElWOG wurde erst ein Jahr später, aufgrund von im Plenum des Nationalrates beschlossenen Abänderungsanträgen (5.7.2013) novelliert und trat als Bundesgesetz am 6.8.2013 in Kraft.

 

Folglich ist die Schlussfolgerung der E-Wirtschaft zu dem Zeitpunkt, als erstmalig "interpretiert" wurde, die 5% aus der IME-VO (2012) würden die Ablehnungsberechtigten quotieren, völlig falsch. Dieser Irrtum wurde jedoch von fast allen mit dieser Causa Befassten bis heute übernommen! (=Framing). Auch über den Zeitpunkt der IME-VO Novelle 2017 hinaus. Uns ist nicht bekannt, dass Juristen, Gutachter, Konsumentenorganisationen, uva., die sich mit der Causa auseinandersetzten, jemals diese von uns dokumentierte Basis für die dubiose 5%-Regel in den Fokus ihrer Beurteilung rückten!

 

Die "95%" aus der IME-VO haben nichts mit einer Quotenbegrenzung zu tun. Sie sind lediglich eine willkürlich ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gewählte Vorgabe für den "TECHNISCH erreichbaren Stand montierter und in Betrieb genommener Messgeräte", beschlossen zu einem Zeitpunkt, als das ElWOG in § 83 (1) noch gar KEINE Zusatzregelung für eine Ablehnung hatte. Für eine daraus abzuleitende 5%-Quotierung gab es weder eine legistische noch eine technische Basis.

 

Zu einem Zeitpunkt, als es nämlich noch gar keine Ablehnungsbestimmung gab (ElWOG §83 (1)), vorausschauend schon eine Ablehnungsquote festzulegen, ergibt weder legistisch noch technisch einen Sinn.

 

Erst über ein Jahr später, ausgelöst durch die ElWOG-Novellierung 2013, dürften die "Fantasien der Interpreten" geweckt worden sein, den geänderten, kundenfreundlichen Rahmenbedingungen in § 83 (1) einen Widerpart zu setzen und mit der 95%-Installationsquote der IME-VO die 5% Limitierung der Anspruchsberechtigten zu rechtfertigen.

 

Die seit 2012 in Rede stehende "technisch machbare" Roll Out Quote von 95% als Subtraktionsbasis zur mathematischen Ermittlung der Menge ablehnungswilliger Kunden anzunehmen und gegen zu rechnen, ist WILLKÜRLICHE INTERPRETATION ohne gesetzlicher Basis.

 

Diese willkürliche Interpretation kommt letztendlich den Intentionen der E-Wirtschaft entgegen, entspräche aber keinesfalls dem Sinn, der den Abänderungsanträgen der Abgeordneten zum Nationalrat (5.7.2013) zugrunde liegenden Entscheidung für die Ratifizierung der ElWOG-Novellierung per 6.8.2013 in § 83 (1).

 

Die gesetzliche Vorgabe lautet, dass 95% der Messpunkte mit intelligenten Messgeräten ausgestattet werden sollen, sofern die infrastrukturellen oder informationstechnischen Voraussetzungen dies zulassen.

 

Bei der Festlegung auf eine 95% Roll-Out Quote ging es ursprünglich ausschließlich um die technische Machbarkeit und um den größten wirtschaftlichen Nutzen. Das beweisen auch die Erläuterungen zur IME-VO 2012 Allgemeiner Teil:

 

ZITAT

Beim Vergleich der vier analysierten Szenarien zeigt sich, dass jenes Szenario mit einem Einführungsgrad von 95% an intelligenten Messgeräten sowie einem Einführungszeitraum von fünf Jahren den größten positiven volkswirtschaftlichen Gesamteffekt in der Höhe von bis zu 400 Mio. Euro erzielt. Dies ist vor allem bedingt durch den relativ kurzen Einführungszeitraum und die hohe Flächenabdeckung von 95%. Ebenfalls bewertete Szenarien mit einem längeren Einführungszeitraum und/oder einer geringeren Flächendurchdringung können, wenngleich ebenfalls positiv, nur einen dementsprechend verringerten volkswirtschaftlichen Nettonutzen aufweisen.

ZITATENDE

 

und Besonderer Teil:

 

ZITAT

Zu § 1:

Um ein möglichst kosteneffizientes, österreichweites System zu implementieren, sind grundsätzlich 95% aller Endverbraucher mit einem intelligenten Messgerät auszustatten. Die Flächenabdeckung hat sich dabei jedoch auch an der jeweiligen technischen Machbarkeit an Ort und Stelle zu orientieren. Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil es unter Umständen Endverbraucher bzw. Kundenanlagen geben kann, bei denen nur unter stark erhöhten technischen Aufwendungen und damit einhergehenden erhöhten Kosten ein intelligentes Messgerät über eine bidirektionale Datenverbindung angeschlossen werden kann. Eine Abdeckung von 100% ist daher unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten nicht zu erreichen.

 

Zu § 2:

Bei Anfragen jener Endverbraucher, die aus den zuvor erwähnten Gründen nicht unter die verordnete Flächenabdeckung von 95% fallen, ist genau Auskunft darüber zu erteilen, warum bei der betreffenden Kundenanlage die Installation eines intelligenten Messgerätes technisch nicht machbar bzw. zumutbar ist.

ZITATENDE (Hervorhebungen von uns, Erläuterungen zur IME-VO 2012 Allgemeiner Teil und Besonderer Teil )

 

Wie aus den Erläuterungen zur IME-VO 2012 Allgemeiner Teil und Besonderer Teil hervorgeht, ging es ursprünglich immer nur im Zusammenhang mit der 95% Roll Out Quote um die technische Machbarkeit und die größtmögliche Wirtschaftlichkeit. Wobei von der EU überhaupt lediglich ein Roll Out von 80% gefordert wird.

 

Um die Opt-Out Quote der ablehnungswilligen Verbraucher bzw. um die genaue Höhe dieser Quote von 5% ging es definitiv NICHT. Und doch hat diese, ohne gesetzlicher Basis erfolgte willkürliche Interpretation, als so genanntes "Framing" Eingang in fast alle Konsumentenberatungen, Fachartikel, Gutachten, u.v.a. gefunden. Allgemein wird bis heute so argumentiert, als ob die 5%-Opt-Out Beschränkung gesetzlich vorgegeben sei. Das ist aber definitiv nicht so. So wie bei der 3er Parametrierung (Modifizierung/Canceln von Speicherintervalle, Leistungsbegrenzung, Abschaltfunktion) ist auch die angeblich auf 5 % beschränkte Opt-Out Quote einzig begründet durch

 

WILLKÜR  -   INTERPRETATION  -  FRAMING

 

 

 

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