1.
ABLESEINTERVALLE
Unsere Ablehnung würde
auch das Angebot des Netzbetreibers betreffen, den Zählerstand
in größeren Abständen fernabzulesen. Dazu
unsere Erwiderung: Netz-Burgenland verschweigt
den Kunden einen wesentlichen Verordnungstext. In den
Allgemeinen Verteilernetzbedingungen Strom 2014,
E,
Abs.14.(1) + E, Abs.19.(2),
(genehmigt durch die
EnergieControl Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und
Erdgaswirtschaft (E‑Control) am 7.November 2014)
kann man lesen:
"Für die Zwecke
der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes
können die 15‑Minuten‑Werte in begründeten lokalen Einzelfällen auch
ohne Zustimmung des Netzkunden ausgelesen werden..." (unter
"Datenmanagement", Seite 22 Abschnitt XIV. Übermittlung von Daten an den
Netzbetreiber)
Das bedeutet, die mit Kunden
vereinbarte tägliche, jährliche oder andere intervallgebundene
Ablesung kann jederzeit, mit der vom Kunden nicht prüfbaren,
weil in der Kompetenz des Netzbetreibers liegenden Begründung einer
"Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes"
umgangen werden. Somit hat der Netzbetreiber eine jederzeit
offene "Hintertür" (was folglich Datenspionage aus den erstellten
Verbrauchsprofilen ermöglicht sowie eine
übertragungsabhängige Überwachung der An- und Abwesenheit am Standort
des Messinstruments), und muss den Kunden nicht um
seine Zustimmung fragen. Er kann
lediglich, falls überhaupt vorgesehen, mit
einer Vollzugsinformation "zeitnah" vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Vereinbarung eines Kunden mit dem
Stromlieferant für z.B. eine einmal jährliche
Zählerablesung ist ein "Etikettenschwindel" und nicht das Papier wert
auf dem sie vereinbart würde. Trotzdem bietet
der Stromlieferant kritischen Endverbrauchern diese
Intervall-Vereinbarung an. Wie würde man so einen Pakt wohl bezeichnen,
mit dem Kunden etwas zugesagt wird, von dem der Netzbetreiber bereits im
Vorfeld weiß, dass er die Übereinkunft jederzeit, mit Bezug auf die
E-Control-Direktive, umgehen kann?
Die dem "Zwecke
der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes"
abgerufenen Daten müssen folglich zwingend Informationen beinhalten, die
nicht der Zählerstandsabfrage zum Zwecke der Rechnungslegung dienen
sondern die Summe all jener integrierten Abläufe mathematischer
Algorithmen enthalten die bis dato nur ein "intelligentes Messgerät"
berechnen und zur Verfügung stellen kann, weil sie der segementiellen
Aggregierung von Netzzustandsdaten dienen müssen.
Ein weiteres Indiz für
eine kontinuierliche "Datenspionage" liefert das
Kundenmagazin von Netz-Burgenland (2/2015)
auf Seite 8. Dort werden
ausschließlich die "Vorteile" für Kunden, teils in einer absurden Form
präsentiert. Es werden Begriffe wie "zeitnah" und "laufende
Verbrauchskontrolle" benützt. Obwohl die Definitionen "zeitnah" und
"laufend" einen breiten Interpretationsspielraum bieten, sie auch als
15‑Minuten- oder stündliche Intervalle oder konstanter Datenstrom
interpretiert werden könnten, ist der "Daten-Spionage-Willkür" der Weg
geebnet. Schließlich bietet der Hersteller laut
technischem Datenblatt Seite 2
die entsprechende Ausstattung: "multi‑energy
data collection" und "remote two‑way communication and
end user interaction".
2. AUSSTATTUNG
Netz-Burgenland
möchte bei Endverbrauchern, die ein Smart-Meter gemäß
bundesgesetzlicher Verordnung ablehnen wollen, das Gerät
trotzdem montieren und in Betrieb nehmen, aber mit
einer Konfiguration von drei Sekundärfunktionen in "unintelligenten digitalen
(Standard) Zähler" umbenennen.
Verschwiegen wird, dass die gesetzeskonforme Geräteausstattung, zusammen mit
bidirektionalem Kommunikationsmodul und Speicher, sowie vielen
anderen digitalen Implementationen, ein signifikantes Merkmal für ein
"intelligentes Messgerät" sind und als Bestandteil
des "modifizierten" Gerätes aktiviert bleiben müssen (Intelligente
Messgeräte-Anforderungs-VO 2011‑IMA-VO 2011 §3).
Zum
Beispiel der Speicher. Er
dient der Energiepufferung oder der Rettung von Zählerständen in
nichtflüchtigen Speichern, um Netzausfallzeiten zu überbrücken und als
Schutz vor unbefugtem Programmieren und Manipulationen. Das bedeutet,
mit Fernabfragen in größeren Intervallen wird unser gesetzlicher
Anspruch auf Schutz des Persönlichkeitsrechts auf Achtung der
Privatsphäre gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des
Datenschutzgesetzes ebenfalls missachtet, weil die von einem
Abfrageintervall bis zum nächsten gespeicherten Daten über einen
längeren Zeitraum erst recht über den eigentlichen
Zweck der Rechnungslegung hinausgehend, den ganzen
"Fingerabdruck" unserer Privatsphäre durch die Inanspruchnahme
elektrischer Energie, als "Spiegelbild" unserer
inhärenten Lebensgewohnheit und -gestaltung
im Umgang mit der gelieferten Ware "Strom", auslesen und in einer Bewertungsmatrix
auswertend, ökonomisch verwertbare Profile
bilden lassen und eine An- und
Abwesenheitskontrolle ermöglichen.
Mit anderen Worten, es
ist völlig egal, ob ein kontinuierlicher Datenfluss stattfindet, in
15 Minuten-Intervallen die detektierten Daten übertragen werden, oder
wie Netz-Burgenland uns schrieb, einmal täglich, oder gar nur einmal im Jahr der
Speicher abgefragt wird. Gemäß dem
technischen Datenblatt, Seite 4,
des Herstellers erlaubt das Smart-Meter eine "real
time interaction". Das heißt, das Smart-Meter stellt eine, auch
vom Gesetzgeber definierte Digitalausstattung zur Verfügung (Intelligente
Messgeräte-Anforderungs-VO 2011-IMA-VO 2011 §3), die unser Verbrauchsverhalten für einen
längeren Zeitraum überwacht und speichert und jederzeit
Fernzugriff auf unsere Intimsphäre erlaubt und - ganz besonders - unsere An- und Abwesenheit in unserem Wohnbereich
dokumentieren kann, was nach den Richtlinien des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches, der Charta der Europäischen
Menschenrechtskonvention und des Datenschutzgesetzes von uns abgelehnt
werden darf.
Energie-Burgenland
schrieb in seinem Kundenmagazin 1/2016 Seite 10:
ZITAT
Sicherheit und
Datensicherheit
Der Smart Meter macht
zwar den Energieverbrauch transparent, man kann aber durch die
aufgezeichneten Daten nicht erkennen, ob jemand zu Hause ist. Die im
Zähler gespeicherten Daten werden erst am nächsten Tag übertragen.
ZITATENDE
Bewusste
Irreführung? Oder beim Korrekturlesen des Manuskripts die
Plausibilitätsprüfung vergessen? Wir wissen es nicht! Jedenfalls scheint
der "vorgetäuschte, intransparente Prozeß" nur dem Zweck zu dienen,
Warnungen vor technisch möglicher An- und Abwesenheitskontrolle bei
Kunden gegenzusteuern.
Energie-Burgenland bedient sich, wie wir bei unseren Recherchen zu dem
Thema mehrmals feststellten, trickreicher Erklärungen verbunden mit
Semantik und Rabulistik. Der Netzbetreiber benützt die Präsensform und
schrieb: "...ob jemand zu Hause ist"
und nicht ob jemand zu Hause war! Seine Aussage ist
dejure richtig aber defacto irreführend, weil sie das eigentliche
Problem der permanenten "Überwachung" verschleiert.
Man
kann am Tag jedes Datentransfers sehr wohl erkennen, ob jemand 24
Stunden zuvor zuhause war. Mit dieser
24-Hours retardation ist die An-
und Abwesenheitsverfolgung permanent gegeben und die Angabe im
Kundenmagazin eine grobe Täuschung.
Allerdings betrifft dies
ausschließlich die Datentransmission aus dem Speicher. Eine wesentliche,
weiter oben erwähnte, gesetzlich begründete intelligente
Zählerausstattung, ist die "real time interaction". Das
unstimmige Konzept des Kundenmagazins verschweigt die Möglichkeit des
permanenten, speicherunabhängigen Datenzugriffs in Echtzeit, also ohne 24-Hours
retardation factor.
Die analog/digital gewandelten, intelligenten Zählermeldungen, falls entsprechend lange gespeichert, geben auch
nach vielen Jahren präzise Auskunft, weil die digitalen
Informationspakete mit kausalen Zeitstempeln versehen sind. Die An- und
Abwesenheit des Endverbrauchers kann mit einer Bewertungsmatrix nicht
nur mit Datum, also Jahr, Monat und Tag, zugeordnet werden, sondern ganz
präzise noch mit Stunde, Minute und Sekunde.
Es geht das Datenmanagement mit oder ohne "Read off Retardation" nichts
an, ob wir an- oder abwesend waren, wann wir morgens aufstehen oder
abends zu Bett gehen, welche Elektrogräte wir benützen, u.v.a. Das sind schon tiefgreifende
Einblicke in die Privatsphäre, mit denen der Energieversorger eindeutig
dem Grundrecht der Charta der Europäischen Union auf Schutz und Achtung
des Privatlebens und Datenschutz, den Bestimmungen des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches und der Europäischen Menschenrechtskonvention,
zuwiderhandelt (siehe
unter Literatur)
Auch ist die Auswertung
durch Cyberkriminelle, als Folge einer Attacke auf die algorithmische
Infrastruktur samt Verschlüsselungsparadigmen, ein äußerst gefährlicher
Zustand für den Endverbraucher. Sie kann - mit an 100 % grenzender
Wahrscheinlichkeit - die neueste Entstehung krimineller Aktivitäten
perfektionieren - "Home-Invasion", weil sie eine Art "reduced
augmented reality" erlaubt.
Wenn also ein heute an das Datenmanagement des Netzbetreibers
übertragener Datenstrom aus dem Zählerspeicher den "Fingerabdruck"
unserer Privatsphäre durch die Inanspruchnahme elektrischer Energie, als
"Spiegelbild" unserer Lebensgewohnheiten im Umgang mit der gelieferten
Ware "Strom" widerspiegelt, wird sehr wohl die Analyse aus der
Bewertungsmatrix unsere An- oder Abwesenheit dokumentieren. Nach Angabe
des Netzbetreibers, mit Verschiebung von jeweils einem Tag. Ist es nicht
eine arglistige Täuschung, zu schreiben "man kann aber durch die
aufgezeichneten Daten nicht erkennen, ob jemand zu Hause
ist"?
War es unter diesem Aspekt nicht auch eine arglistige
Täuschung, als am
24.11.2015 im "Burgenland heute"-Studiogespräch des ORF Johannes Mayer
von E‑Control
sagte "Smart Meter ist eine Messeinrichtung -
nicht mehr und nicht weniger (...) Es sei nicht der Beginn eines
"gläsernen Haushaltes"? (Link
zum Videoausschnitt der betreffenden Antwort, Wiedergabe oder Download)
Wenn
beispielsweise in einem Haushalt der Elektroherd eingeschaltet wird,
kann man allen Ernstes so dumm oder naiv sein, aus der Analyse
bidirektional transferierter Datenpakete nicht zu erkennen, wenn ein
solches Elektrogerät eingeschaltet wird, dass folglich jemand zuhause
sein muss?
Falls
dieser Vorgang mit regelmäßigen Intervallen, tagtäglich mittags und
abends erfolgt und die Lastkurve dies anzeigt, wie dumm oder naiv muss
man sein, um nicht aus diesen Verhaltenskonventionen herauszulesen, dass
an dem Ort des montierten Smart-Meters offensichtlich jeden Tag jemand
anwesend ist? Und wenn dieser Rhythmus plötzlich für beispielsweise vier
Wochen unterbrochen und dann wieder fortgesetzt wird, wie dumm oder naiv
muss man sein, aus diesem Verbrauchsschema nicht zu erkennen, dass an
dieser Adresse ein Monat niemand zuhause ist bzw.war (z.B. wegen Urlaub,
Spitalsaufenthalt, oä.)?
3. RABULISTIK MIT AUSLESEINTERVALLE?
Das Problem eines "gläsernen
Kunden" erläutert
E-Control auf der Homepage
mit der
Antwort auf die Frage "Kann man durch Smart Meter erfahren, welches
Fernsehprogramm angesehen wird?":
ZITAT
"Um das Fernsehprogramm
erkennen zu können, wäre eine sekundengenaue Ablesung nötig. In
Österreich werden die Daten aber nur alle Viertelstunden ausgelesen."
ZITATENDE
Das gleiche Argument
kommuniziert auch der Netzbtereiber.
Kann damit ein "gläserner
Endverbraucher" in Abrede gestellt werden?
Erstens wird zugegeben, dass
die Detektion der TV-Gewohnheiten als Teil eines "gläsernen Kunden"
möglich ist, wenn die Konfiguration der Granularität im Sekundenbereich
liegt.
Und zweitens haben
Ausleseintervalle nichts mit dem zu tun, was ein intelligentes
Messgerät mit softwareabhängigen Routinen in sequentiellen oder
parallelen Strömen kausaler Daten mit Bites und Bytes in inhärenten
Computermodulen berechnet und sekundengenau im Speicher zur Verfügung
stellen kann. Die benannten Ausleseintervalle würden sich nur auf den
Zugriff von außen beziehen und wären nicht relevant für Inhalt,
Qualität und Menge der digitalen Datenpakete im Speicher eines
intelligenten Messgerätes.
Werden hier der
informationstechnische Ablauf intelligenter Algorithmen in den Modulen
des Smart-Meters mit rabulistischer Wortklauberei getarnt und ablenkende
"Nebelkerzen" gezündet?
Das Smart-Meter berechnet
sekundengenau die softwaregesteuerte und mit kausalen Zeitstempeln
abgebildete Logik und legt sie kontinuierlich im internen Speicher ab ( Das beispielsweise im Burgenland eingesetzte
intelligente Messgerät Landi+Gyr E450 weist in der "Spezifikation
Kundenschnittstelle E450", Seite 4 explizit darauf hin,
dass das Gerät alle 5 Sekunden Daten erfasst und ausgibt).
Netzbetreiber und E-Control betonen aber - aufgepasst Rabulistik - nur
die Intervalle der "Auslesung" (Text bei E-Control), also den
administrativen, bidirektionalen Datentransfer über das Netzwerk
unterstützende Gateway.
-
Wird das nicht so dargestellt, als ob
alle 15 Minuten nur ein digitaler "Sekunden-Screenshot" ausgelesen
würde und die übrigen algorithmischen Resultate abgebildeter und
gespeicherter Logik unberührt blieben?
-
Was ist mit den
algorithmisch berechneten Resultaten intelligenter Routinen, die permanet zur Verfügung stehen
müssen, um beispielsweise die Aggregierung sequentieller
Netzzustandsdaten zu unterstützen?
-
Für diese ist ein allzeit erlaubter
Zugriff ausserhalb der Ausleseintervalle vorgesehen, für den der Kunde
nicht einmal um Zustimmung gefragt werden muß? (Allgemeine
Verteilernetzbedingungen Strom 2014,
E, Abs.14.(1) + E,
Abs.19.(2) (genehmigt durch die
EnergieControl Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und
Erdgaswirtschaft (E‑Control) am 7.November 2014)
-
Zudem ist ein
durchgehendes Speicherabbild ganz wichtig, um Netzausfallzeiten zu
überbrücken und als Maßnahme für Manipulations-Prevention und
Recognition
Das würde
bedeuten, ein Smart-Meter macht nicht 899 Sekunden "Pause", detektiert
eine Sekunde für die Netzadministrations-Kommunikation und bleibt bis
zum nächsten Intervall untätig. Es wird nicht alle 900 Sekunden (=15
Minuten) bloß ein Auslese-Schnappschuss angefertigt, dessen digitaler
Inhalt nur das abbildet, welche Verbraucher gerade in dieser einen
Sekunde Energie nutzen. Die
viertelstündliche Auslesung erlaubt Zugriff auf jeweils
im ganzen vorrangigen Quartal detektierten und im Speicher deponierten
900 Sekunden. Aus diesen würden alle intimen Verbrauchskonventionen
analysierbar sein (Gerätestatus, An-oder
Abwesenheit, konsenswidrige Objektnutzung, Fernsehgewohnheiten, u.v.a)
In der Datenadministration würden die
"15-Minutenpakete" zusammengefügt ein durchgehendes Abbild des
Verbrauchsprofils ergeben..
Wäre die besondere Betonung
der "Ausleseintervalle"nicht bloß Rabulistik und sollte offensichtlich
ablenken, dass ein Kunde doch "gläsern" ist?
Prof.Dr.-Ing. Ulrich Greveler
veröffentlichte am 22.4.2016 eine wissenschaftlich
fundierte Zusammenfassung der "Smart-Metering-Debatte
und ihre Ergebnisse zum Schutz der Privatsphäre". Darin zitierte er Andreas
Molina-Markham et. al. ("Proceedings of the 2nd ACM Workshop on
Embedded Sensing Systems for Energy Effciency in Building, 2010"). Diese stellten
fest, dass …
ZITAT:
"… Metering-Daten, die viertelstündlich erhoben werden, in einer Weise
ausgewertet werden, dass feststellbar ist, wann sich Personen zuhause
aufhalten, wann sie dort schlafen und wann sie Mahlzeiten zubereiten.
Erhöht man die Granularität in den Minuten- oder Sekundenbereich, sind
auch Aussagen möglich, ob das Frühstück warm oder kalt zubereitet wurde,
wann Wäsche gewaschen oder der Fernseher eingeschaltet wurde – oder ob
die Kinder alleine zu Hause waren."
ZITATENDE
Im Mai
2012 meldete sich der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx zu Wort
und warnt in seiner Stellungnahme ("European Data Protection
Supervisor, Opinion of the European Data Protection Supervisor on the
Commission Recommendation on preparations for the roll-out of smart
metering systems, Brussels, 8 June 2012") vor der Einführung
intelligenter Messsysteme in Europa. Mit den neuen Geräten könnten
Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden ausgeforscht
werden, man könne feststellen, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind
oder ob sie medizinische Geräte benutzen und welches Freizeitverhalten
sie auszeichne. In Verbindung mit Daten aus weiteren Quellen ergäben sich Auswertemöglichkeiten uber Data-Mining, was
Gefahren wie tiefe Einblicke in die Privatsphäre oder
Preisdiskriminierung durch Anbieter berge. (Zitiert
aus "Smart-Metering-Debatte
und ihre Ergebnisse zum Schutz der Privatsphäre", siehe oben)
Auch Holger Loew vom
Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sagte, im aggregierten Zustand
sei "deutlich zu sehen, welche Haushaltsgeräte verwendet werden,
wie der normale Tagesablauf ist" (Fachmagazin
Heise, 13.4.2016)
Die
wissenschaftliche Veröffentlichung
Multimedia Content
Identification Through Smart Meter Power Usage Profiles (Identifikation von Videoinhalten über granulare
Stromverbrauchsdaten des Smart-Meters)
von Prof.Dr.-Ing.
Ulrich Greveler, Uni‑Münster,
deutsche
Übersetzung als PDF,
beschreibt exakt, welche tiefen Einblicke die
Datenstromanalyse des intelligenten Messgerätes einem Personenkreis
eröffnet, dem diese, unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, nicht
zugänglich sein dürfen.
Auf der "Conference: IEEE
International Workshop on Security and Forensics in Communication
Systems, Ottawa, Canada. 2012" wurde
eindrucksvoll erörtert, wie forensische Analysen Unmengen an
Informationen aus den digital übermittelten Daten des Smart-Meters
auslesen lassen (Identifikation und
Überwachung von Geräten, audiovisuellen Inhalten,
Verbrauchskonventionen, etc.). Dazu wurde eine
wissenschaftliche Studie von
Prof.Dr.-Ing. Ulrich Greveler, Uni‑Münster veröffentlicht.
Global vernetzte IT-Branchen haben sich längst darauf spezialisiert,
Energieversorger, die bei ihren Kunden ein intelligentes Messgerät
montierten und in Betrieb nahmen, mit Spezialanwendungen
zu unterstützen, aus den detektierten Datenpaketen des Messgerätes
umfangreiche Analysen zu erstellen. Ein solches Großunternehmen,
Fa.
Onzo, London, hat ein Werbevideo bei Youtube. Auf der Homepage "FreedomTaker" wird
detailliert erläutert, welche umfangreichen Enblicke das Datenmanagement
eines Energielieferanten in die Intimsphäre eines Endverbrauchers
erhält. Das Angebot an die Netzbetreiber definiert
Fa. Onzo
auf der Homepage folgend:
ZITAT
"Billions are being invested worldwide to rollout Smart Meters,
utilities need to find sustainable ways to get a return on this
investment. ONZO can help utilities discover new revenue streams whilst
creating better propositions for their customers."
ZITATENDE
Übersetzung (Unterstreichnung von uns):
Milliarden werden weltweit investiert, um Smart Meter zu implementieren,
Dienstprogramme müssen nachhaltige Wege finden, um eine Rendite
für diese Investition zu erhalten. ONZO kann den Dienstleistern helfen,
neue Einnahmequellen zu entdecken und gleichzeitig bessere
Vorschläge für ihre Kunden zu schaffen
ZITAT:
ONZO is breaking new ground in utility data analytics. By transforming
big utility data into real insight, we help companies in the energy
space understand how each customer uses energy on a personal level. This
insight can then be leveraged to improve customer engagement,
satisfaction and loyalty, while increasing revenue and operational
efficiency. We believe the energy sector works better when utilities and
their customers work in unison. Through our insight, they can
ZITATENDE
Übersetzung (Unterstreichung von uns):
ONZO geht in der Utility Data Analytics neue Wege. Durch die
Umwandlung von großen Nutzerdaten in zeitnahe Einblicke, helfen wir
Unternehmen im Energieraum zu verstehen, wie jeder Kunde Energie auf
persönlicher Ebene nutzt. Dieser Einblick kann dann genutzt werden,
um die Kundenbindung, die Zufriedenheit und die Loyalität zu verbessern
und gleichzeitig den Umsatz und die operative Effizienz zu steigern.
Wir glauben, dass der Energiesektor besser funktioniert, wenn
Dienstprogramme und ihre Kunden im Einklang arbeiten. Durch unsere
Einblicke ("in die Smart-Meter-Daten - Anmerkung von uns) ist es
möglich.
Wenn das Messgerät
tatsächlich keine analytisch verwertbaren Daten über das
Kommunikationsmodul vermittelt ("keinen Kunden
gläsern macht"), sondern nur Zählerstandsdaten zum Zwecke der
Rechnungslegung senden würde, dann hätte die vorgenannte Branche gar
keine Basis für die Entwicklung von Analyse-("Spionage") Software. Beispielsweise einer der größten Energieversorger
Deutschlands, der milliardenschwere EWE-Konzern, investiert Millionen in
Startups der IT-Branche um das Portfolio der Digitalisierung einer
größtmöglichen ökonomischen Verwertung auszuschöpfen (Gründerszene.de,
11.9.2017 - GermanTech Digital-Dieses Team baut Startups für
einen milliardenschweren Energiekonzern,
Deutsche Startups - EWE nimmt Millionen für Ausgründungen in die
Hand, German Tech Digital)
Unter dem Motto "Rollout & Geschäftsmodelle" fand
19.-20.9.2017 in Fulda ein Kongress statt. Vertreter der Energie- und
Informatikwirtschaft begründeten die "langfristige Wertschöpfung durch
Innovation" mit Technologieeinsatz der Smart-Metering-Systeme für neue
datenbasierende Geschäftsmodelle. Diese stark besuchte Veranstaltung ist
ein weiterer Affront gegen österreichische Endverbraucher, die mit
gesetzlicher Begründung ein intelligentes Messgerätes ablehnen wollen,
aber belogen werden, das intelligente Messgerät habe "keinen gläsernen
Kunden" zur Folge. Dazu gehören unser Netzbetreiber genauso wie
Vertreter von E-Control und Arbeiterkammer.
Links:
Programm – metering days 2017 - Rollout & Geschäftsmodelle 19. – 20.
September 2017, Esperanto Hotel & Kongresszentrum Fulda
Geschäftsmodelle nach dem Rollout - Arvato Systems stellt neue
Plattform-Technologie bei den metering days vor
Das nächste Startup steht schon in den Startlöchern. Das
Kooperationsprojekt "Quantic Digital GmbH" sucht bis zur E-World 2018
die sieben erfolgsversprechendsten Geschäftsideen für Smart Metering,
Euwid-Energie.de
Für die E-World 2018 sind hunderte Branchenteilnehmer registriert und
geben einen Einblick in den Milliardenmarkt "Smart-Meter". Auch Landis &
Gyr, deren Smart-Meter im Burgenland installiert werden ist neben dem
österreichischen Verbund vertreten. Das Lobbying ist in vollem Gange!
E-World 2018 Essen – Aussteller
Welchen Stellenwert
darf man den in Österreich "in coram publico" geäusserten Behauptungen
in Bezug auf Smart-Meter zuordnen? Waren sie nicht Lüge und Täuschung?
Besonders deutlich werden solche
Äusserungen als Lügen entlarvt, wenn man Statements der eigenen
Interessenvertretungen und Mitbewerber liest, die sich bereits auf den
"gläsernen Kunden" vorbereiten und viele neue Geschäftsfelder im Auge
haben. Hier einige Beispiele:
Michael Strebl, Sprecher Handel & Vertrieb von
Österreichs Energie: "Die Umstellung der
Energiezähler auf Smart Meter durch die Netzbetreiber wird die
Entwicklung neuer Geschäftsmodelle fördern.“ Auf der einen Seite
wird die Kommunikation zwischen Kunde und Lieferant quantitativ und
qualitativ besser.“ Heute noch weitgehend fehlende oder abstrakte Daten
werden im Zeitalter der smarten Netze zu wertvollen Informationen.
–
Österreichs Energie-Presseinformation, 30.3.2017
-------------------------------------------
Neues Geschäftsmodell, neuer Vertrieb
Als Konsequenz stellt sich der Vertrieb der Wien Energie neu auf:
Stromerzeugung und Verkauf werden getrennt, Tarife variabel, Smart Meter
zur Zukunftshoffnung, Kundendaten zur neuen Erlösquelle. –
Die Presse, 4.6.2017
-------------------------------------------
Im Versorgungsgebiet der Energie AG sind bereits sechs von zehn
Kundenanlagen mit intelligenten, elektronischen Stromzählern
ausgestattet. Wir werden Vorreiter sein, die mit diesem System neue
Geschäftsmodelle erschließen. –
Energie AG
Oberösterreich, 10.5.2017
-------------------------------------------
Die Energieunternehmen hoffen auf profitable Geschäfte.
Die Weitergabe und Verwertung von Daten ihrer Kunden ist für
Unternehmen wie Google ein hochprofitables Geschäft. Ein solches
Geschäftsmodell soll es auch für die von Smart Meter gesammelten
Daten der Strom-Endverbraucher geben. Allerdings gibt es noch
rechtliche Probleme wie den Datenschutz. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen sind laut einer Studie der Österreichischen
Energieagentur die größten Stolpersteine für diese neuen
Geschäftsmodelle.
Laut der Erhebung glauben 85 Prozent der befragten Unternehmen, dass
etablierte branchenfremde Unternehmen von der Digitalisierung
profitieren werden, vor allem aus der Informations- und
Telekombranche.Smartphones von Apple & Co. könnten die Energie-Steuerung
des gesamten Haushalts übernehmen. -
Kurier 10.5.2017
-
Warum täuschen Netzbetreiber
und E-Control kritische Energiekunden, wider besseren Wissens, über
das wahre Ausmass der von intelligenten Messgeräten übermittelten
Digitalinformationen und leugnen einen "gläsernen Kunden"?
-
Warum täuschen sie
Endverbraucher, die ein intelligentes Messgerät ablehenen, mit dem
Angebot, drei Modifikationen vorzunehmen, die in der Realität den
"Intelligent-Status" des Messgerätes überhaupt nicht beeinflussen und
kein "unintelligentes Messgerät" bewirken?
-
Warum dieser Schwindel?
- Warum bedienen sich E-Control und
Netzbetreiber solcher Methoden, wenn sie - wie sie behaupten - eine
korrekte Gesetzesinterpretation vertreten?
- Ist es möglich, dass ihre
Auslegung der ElWOG-Novellierung zu umstritten ist?
-
Kann es sein, das man, über diese
gesetzliche Hürde hinweg (ElWOG-Novellierung
6.8.2013), trotzdem einen 100%en
Roll-Out vollziehen will?
Der letztgenannte Aspekt ist nicht von
der Hand zu weisen. Oberösterreichische Energiekunden, die ihr
bundesgesetzliches Recht gemäss der ElWOG-Novellierung August 2013
beanspruchen, treten in letzter Zeit mit ihren Ablehnungsproblemen oft
medial in Erscheinung. Die Erklärung scheint in der unbeugsamen
Grundhaltung der Energie-AG zu finden. Diese kommt in einem
Presseinterview deutlich zum Ausdruck.
Werner Steinecker, Generaldirektor Energie-AG,
Kurier 5.3.2017:
"Wir werden führend in Österreich sein, das mit
komplett neuen Stromtarifmodellen im Vertrieb auftreten wird. Damit
einhergehend werden neue Gastarifmodelle folgen. Wir werden bei den
Ersten in Europa sein, die einen vollständigen Smart-Meter-Roll-out
haben. Wir haben 650.000 Kunden. 350.000 haben wir bereits mit diesen
neuen intelligenten Zählern ausgestattet.
Wenn Kunden, die ein
intelligentes Messgerät eigentlich nicht wollen, der Sachkenntnis und
Kompetenz von Netzbetreiber und E-Control vertrauend, sich doch für ein
solches Messgerät "überreden" liessen, dann bekommt die Aussage des Vorstandes der E-Control laut
Parlamentskorrespondenz Nr. 791 vom 22.06.2017 einen äusserst
sarkastischen oder zynischen Unterton (Unterstreichung von uns):
ZITAT
Die Opt-Out Rate liege derzeit bei etwa 1,6%, sei also relativ niedrig.
Daran zeige sich, dass der Smart Meter bei entsprechender Information
auch akzeptiert wird.
ZITATENDE
Weitere
Beispiele massiver Datenschutzverletzungen durch intelligente Messgeräte
(Smart-Meter) sind als
Beilage
angefügt und könnten noch
vielfältig fortgesetzt werden. Sie münden alle in den Beweisen, dass der
Kunde mit einem Smart-Meter sehr wohl "gläsern" ist und eine An- und
Abwesenheitskontrolle durch das übertragene, digitale Gesamtpaket
jederzeit möglich ist. Mit dem herkömmlichen – "unintelligenten"
(Ferraris) Zähler steht dieser "Spionageservice" dem Netzbetreiber nicht
zur Verfügung. Die Aussage des Vertreters der E-Control beruht entweder
auf Unkenntnis oder bewusster Täuschung der Endverbraucher. Es sei die
Frage erlaubt, wer jene Person qualifizierte, im ORF in coram publico,
eine empirisch fundierter Erkenntnis widersprechende Behauptung zu
verbreiten?
Dabei ist folgendes zu
berücksichtigen:
Solche sicherheitsrelevanten
Beurteilungen eines intelligenten Messgerätes samt seiner
Digitalstruktur sind nicht Gegenstand der bundesgesetzlichen
Verordnungen! Das Gesetz erlaubt einer 5%-Minderheit ein "intelligentes
Messgerät" abzulehnen. Es ist völlig egal ob das Instrument "sicher" ist
oder nicht! Ob es einen "gläsernen Haushalt" produziert, oder nicht.
Erschwerend ist allerdings der Umstand, dass dieses Messgerät sehr wohl
einen "gläsernen Haushalt" bewirkt.
Bei einem
Endverbraucher der beispielsweise vier Wochen Urlaub macht, wird mit
einer zeitlichen Verschiebung von nur einem Tag, der Gesamtzeitraum von
27 Tagen (28 Tage minus einem Tag) im Verbrauchsdiagramm die Abwesenheit
auf jeden Fall protokolliert - und zwar "en bloc". Die
"real time interaction"
hat überhaupt keine Zeitverschiebung von einem Tag. Die An- und
Abwesenheitskontrolle - durch wen auch immer - erfolgt in "Realtime".
Ist es nicht
unglaublich, dass ein so sensibles Thema sowohl im ORF-Interview als
auch im Kundenmagazin nicht ehrlich abgehandelt wurde und man versuchte,
der Realität mit verschlagener Ausdrucksform auszuweichen?
Endverbraucher haben mit ihrem Smart-Meter keinen Schutz vor Personen
mit krimineller Energie. Auch ein größerer Verschiebungszeitraum für die
Datenübertragung aus dem Speicher würde wegen Cyberattacken auf
Übertragungsparadigmen und Verschlüsselungsalgorithmen in "real time",
also nicht zeitverschoben über den Speicher, präsumtive Einbruchsobjekte
ausspionieren lassen. Unter
Datenschutz2 erläutern wir diesen
unerwünschten, kriminellen Nebeneffekt, den die Installation und
Inbetriebnahme des Smart-Meters mit sich bringen kann.
Am 21.Juni 2016
veröffentlichte der Österreichische Versicherungsverband VVO
eine
Presseaussendung mit umfangreichen,
wichtigen Tipps, die erkennbare Abwesenheit im Wohnobjekt zu vermeiden
um das Einbruchsrisiko zu minimieren. "Überquellende Briefkästen" oder
"heruntergelassene Rollläden" werden erwähnt. Diese kann das Smart-Meter
sicher nicht registrieren. Aber die Sicherheitsfachleute warnen davor,
seine Abwesenheit auf digitalem Wege, z.B. in sozialen Netzwerken zu
veröffentlichen. Genau diese Abwesenheitsdauer kann mit dem
intelligenten Messgerät detektiert und
aus einer
Bewertungsmatrix analysiert von Hackern ebenfalls zu dem Zweck
missbraucht werden, vor deren Absichten uns der Versicherungsverband
warnt. Obwohl dieser
Gefahrenbereich in der Aussendung des VVO nicht erwähnt wird, gehört
auch er in die Kategorie der Vorsichtsmaßnahmen, die darin besteht, ein
Smart-Meter, das unsere gesamte Absenz verrät, abzulehnen!
Es widerspricht jeder
vernünftigen Prävention, wenn wir persönlich alle Sicherheitstipps
anwenden (z.B. Briefkasten vom Nachbar entleeren lassen, uva.) aber
gleichzeitig einen "autonomen Spion" im eigenen Haus haben, der
jederzeit, bereitwillig und verfassungswidrig auf digitalem Wege unsere
Abwesenheit fremden Personen des Datenmanagements preisgibt oder über
attackierte, intelligent kooperierende Netzstrukturen, Unbekannte mit
krimineller Energie informiert!
Hypothetischer
Exkurs:
Beispielsweise sieht das
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
(10.8.2015) eine so genannte "Besorgnis-Judikatur" vor. Allerdings nur
im Verkehrsrecht. Die besagt, kurz zusammengefasst, ein Kraftfahrzeug
darf aus einer gekennzeichneten Zone auch dann abgeschleppt werden, wenn
keine konkrete Behinderung vorliegt. Es genügt, dass eine Behinderung
möglich wäre.
Obwohl nicht vorgesehen, könnte man
die Frage stellen, ob das Motiv, das dieser
Entscheidung zugrunde liegt, auf eine
präventive Sicherheitsmaßnahme bei intelligenten Messgeräten durch den
Endverbraucher ebenfalls anwendbar ist, die darin besteht, ein solches
Gerät allein wegen möglicher Negativfolgen abzulehnen?
Über das intelligente Messgerät werden
vom Netzbetreiber, um eine Montage und Inbetriebnahme zu erzwingen,
keine konkreten Gefahren für den Endverbraucher kommuniziert. Eine Art
"Besorgnis-Judikatur" könnte auch hier passen, weil, wie wir auf unserer
Website ausführlich darlegen, ein intelligenter Zähler viele gefährliche
Szenarien zum Nachteil des Kunden möglich macht.
Folglich ist für eine Verweigerung des
Smart-Meters kein stimmiges Ablehnungskonzept
nötig. Analog zur so genannten "Besorgnis-Judikatur", würde allein
die Möglichkeit des Gefahrenpotentials zählen.
Im übrigen wäre dieses
präsumtive Fazit in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung des
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes 2010, §83 Abs.1 idgF, das sowieso keine Begründung für die ablehnende
Haltung eines Endverbrauchers verlangt.
Bedenken gegen eine
unsichere, bidirektionale Kommunikation und Datenverwaltung bleiben im
Kundenmagazin des Netzbetreibers unerwähnt. Seine
Sicherheitsbeteuerungen gleichen dem Tenor vieler Unternehmen und
Organisationen, wie Banken, Regierungsstellen, Energieversorger,
Transportunternehmen, uva., die bereits die Realität einholte und ihnen
trotz aufwendig verschlüsselter Sicherheitstechnologien Millionen von
Kundendaten gestohlen oder die digitalen Kommunikationswege korrumpiert
wurden.
Ein Beispiel von vielen:
Das Fachjournal
Winfuture,
8.8.2016 berichtete, dass es einem Hacker "coram publico" gelang,
nach dem neuesten Sicherheitsstandard abgesicherte Geldautomaten zu
hacken und ohne manipulierter oder kopierter Bankomatkarte Geld zu
beheben. Angriffsziel war der EMV-Kartenzahlungsverkehr (EMV steht für
Europay International, MasterCard und VISA). Sein "Werkzeug" waren
Informatikkentnisse und Hardwarequipment.
Dieser Fall soll zeigen, dass Beteuerungen der Betreiber der
Hochsicherheitstechnik zu vertrauen (die bei Banken wesentlich
ausgeprägter ist als sonst wo) dem Kunden KEINE Garantie für
Manipulationschutz bietet. Wenn E-Control und Netzbetreiber immer
betonen, alles sei sicher, wiegen sie Konsumenten in
"Schein"-Sicherheit.
In dem Artikel heißt es weiter:
"Eigentlich dürfte das mit dem EMV-Sicherheitssystem gar nicht möglich
sein, denn die Karten gelten bislang als kopiersicher, da sie mit PIN
und Chip abgesichert sind. Es wurde allerdings bereits gezeigt, dass man
auch mit manipulierten Karten dennoch an Bezahlterminals zahlen kann,
nur bislang ließen sich Geldautomaten nicht austricksen.
Weston Hecker hat für den jetzt bei der Blackhat gezeigten Angriff über
400 Stunden Arbeit in seiner Freizeit investiert, bis er einen Weg
gefunden hatte, den die Banken nicht durch ihre Kontrollmechanismen
außer Kraft setzten.
Auch die vorgeblich
verschlüsselte Datenübertragung des Netzbetreibers könnte von den
vielen, in der Regel hochbegabten und bestens ausgebildeten
Cyberkriminellen, nur als lockende Herausforderung verstanden werden.
Der "populistische
Aktivismus" um die technische Innovation der Smart-Meter wird mit aller
Wahrscheinlichkeit dort enden, wo auch der Hype um die so genannten
"Keyless-Go" der Autohersteller mündete. Jahrelang wurde vor der Gefahr
gewarnt, dass mit dieser "Komfort-Funktion" binnen Sekunden, ohne Spuren
von Gewaltanwendung, jedes KFZ gestohlen werden kann.
Heute ist sie traurige Realität mit
zehntausenden Geschädigten, weil hochbegabte Informatiker mit
Kriminellen kooperieren und mit digitalem Equipment die algorithmische
Datenfernübertragung des Keeless-Go am Abstellort des PKWs detektieren
können. Der ARD, 18.6.2016, zeigte in einem
Report, wie leicht dies funktioniert (ARD-Mediathek). Genauso wird auch
das intelligente Messinstrument (Smart-Meter) mit Funktionen für
angeblichen Kundenkomfort beworben und
Warnungen vor den vielen Gefahren
mit legistischen und informationstechnischen
Kniffen begegnet.
Es ist schon bedauerlich, wie "blauäugig" man mit
dieser technischen Innovation, auf dem Rücken der Konsumenten, verfährt.
Erfahrungen von tausenden Betroffenen, die trotz umfangreicher
Sicherheitsvorkehrungen, Cyberattacken mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen
mussten, zeigen die Realität. Beispielsweise wurden einem
weltbekannten Unternehmen, das mit einem qualitativ hochwertigen
IT-Securityteam und aktuellsten Sicherheitsstandards weltweit operierte
und aller Wahrscheinlichkeit mehr Knowhow zur Verfügung hat als unser
Energieversorger, trotzdem über eine halbe Milliarde sensibelste
Datensätze gestohlen. Die Katastrophe wurde aus Imagegründen
sogar sehr lange verschwiegen, so dass sich Kunden weiter in Sicherheit
wiegten, obwohl alles, was sie über dieses Unternehmen abwickelten,
bereits in die Hände von Kriminellen fiel. Dazu nahm die
US-Börsenaufsicht (SEC) bereits Ermittlungen auf (OE24-Österreich,
23.1.2017). Dieser Vorfall ging sogar in
die Geschichte ein und wurde weltweit publiziert. Auch die
österreichische Presse berichtete am 17.12.2016 darüber unter dem
Titel "Yahoo,
das weltgrößte Datenleck". Inzwischen
wurde die gehackte Datenmenge auf über eine Milliarde
korrigiert (Österreich
oe24, 16.2.2017)
Der Energieversorger verhält sich wie ein Reiseveranstalter, der seine
Touristen mit einem Bus durch ein umkämpftes Kriegsgebiet chauffiert und
zur Beruhigung sagt: "Wir tun alles, um Sie zu schützen und Ihre
Gesundheit zu bewahren!" Die Montage eines datensammelnden und
-sendenden Smart-Meters mit gleichzeitiger Beteuerung Daten und
Privatsphäre zu bewahren ist genauso widersprüchlich, weil deren
Infrastruktur ebenfalls "mitten in einem (digitalen) Kriegsgebiet"
allezeit Cyberattacken ausgesetzt ist.
In dem oben erwähnten
Kundenmagazin des Energieversorgers lautet
der nächste Satz:
ZITAT
Die Verbrauchswerte aller Geräte
werden zur Datenübertragung summiert und nach dem letzten Stand der
Technik verschlüsselt.
ZITATENDE
Zusammen mit dieser
Äußerung soll offensichtlich auch die Diagrammabbildung auf der selben
Seite den Eindruck verstärken, dass keine Einzeldetektionen der benützen
Elektrogeräte erfolgt und keine Rückschlüsse zulassen, die neben
ökonomischer Verwertung auch ein Profiling des sozialen und
wirtschaftlichen Status des Kunden abbilden kann. Möchte der
Energieversorger den Kunden "Sand in die Augen" streuen?
Was bedeutet
"summiert"? Es wird nicht näher erläutert. Man lässt also einen
Interpretationsspielraum offen. Warum? Wir wissen es nicht. Wir vermuten
folgendes:
Es sind enorme
Datenmengen, die via Powerline von Hunderttausenden Messgeräten
übertragen werden müssen. Bei solchen Verfahren ist eine Komprimierung
unumgänglich. Was geschieht dabei? Bei dieser Methode werden die
Verbrauchswerte der einzeln detektierten Geräte eines Haushalts in eine
einzige, verkleinerte (komprimierte) Datei "summiert". Viele PC-User
kennen dieses Prinzip vielleicht umgangssprachlich unter "zippen", weil
das ZIP-Format weit verbreitet ist. So wie der Empfänger einer ZIP-Datei
diese wieder in die Originaldateien "entpacken" kann, ist es auch dem
Datenmanagement des Energieversorgers möglich die "summierten"
Verbrauchskonventionen des Endverbrauchers wieder in Einzelpositionen
herzustellen.
Im Klartext würde dies
bedeuten: Dem Kunden würden auf dem vom Energieversorger redigierten
Webportal die "summierten" Daten in einer Diagrammdarstellung
präsentiert, während sich das Datenmanagement den detaillierten Einblick
in die Verbrauchskonventionen vorbehält. Zusammen mit der im
Energieliefervertrag vereinbarten Datenweitergabe an Dritte ist die
Komplettierung über die benützten Gerätschaften ein idealer "modus
operandi" zur Leadgenerierung.
Ein kleiner Exkurs:
Ein “Lead” ist im Sinne des Marketing
ein Kundendatensatz. Eine Agentur, welche Leads generiert, bemüht sich
also darum, so viele Datensätze wie möglich aufzubauen. Dabei sind die
wertvollen Datensätze jene, die recht vollständig und umfangreich sind.
Name, Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer und E-Mail Adresse sind da
schon recht interessant. Wenn nun Alter, Schulbildung und Interessen
dazu kommen, wird der “Lead” noch wertvoller. Und wenn man anschließend
sogar noch das persönliche Elektrogeräteinventar samt
Anwendungsparameter und Verbrauchskonventionen, zeitliche An- und
Abwesenheit am Wohnobjekt, uva. via digital detektierter Datenströme
über das Smart-Meter preisgibt, lacht jede Agentur für Leadgenerierung
und freut sich über einen sehr wertvollen Datensatz. Diese werden
natürlich letztendlich auch verkauft! In erster Linie zu
Marketingzwecken.
Dieser Vorgang
entspräche dem allgemeinen Trend zur "Share-Economy".
Dieses Geschäftsmodell basiert auf Dienstleistungen, die andere (also
wir Kunden) bereitstellen, nicht das Unternehmen selbst und wird
beispielsweise vom Telekommunikationskonzern Telefónica praktiziert. Die
von O2 und E-Plus erfassten Bewegungsdaten der deutscher Kunden werden
zu Marketingzwecken ökonomisch verwertet. Das Mobilfunknetz hat
jederzeit recht gute Erkenntnisse darüber, wo sich welcher User aktuell
aufhält. Insbesondere in Städten sind die einzelnen Funkzellen so eng,
dass sich ziemlich genaue Rückschlüsse ziehen lassen. Im Telefónica-Netz
fallen so täglich mehrere Milliarden Datenpunkte von den über 40
Millionen aktiven SIM-Karten an (Winfuture,
23.Sep.2016)
Im Fall der
"intelligenten Messgeräte" sind das die über die reine
Zählerstandsmessung zum Zweck der Rechnungslegung hinausgehenden,
detektierten digitalen Informationsparameter die unseren ganzen
"Fingerabdruck" unserer Privatsphäre durch die Inanspruchnahme
elektrischer Energie, als "Spiegelbild" unserer Lebensgewohnheiten im
Umgang mit der gelieferten Ware "Strom", auslesen, darstellen und
ökonomisch auswerten lassen und unsere Ab- und Anwesenheitskonventionen
in unserer Wohnumgebung diesem "Lead" hinzufügen.
Unter dem Thema "Smart
Meter: Kundendaten zu verkaufen" beschrieb der Kurier, 10.5.2017, dass in Österreich rechtliche
Rahmenbedingungen geschaffen werden, den Datenhandel aus den
detektierten Informationspaketen des Smart-Meters zu legalisieren. Die
lukrativen Einnahmen werden den Kunden allerdings nicht gegengerechnet.
Der ökonomische Vorteil bleibt allein bei den Netzbetreibern. Dafür wird
der Konsument, wegen
erhöhtem Stromverbrauch für den Betrieb der Infrastruktur in der "Non
Consumer Section", aufkommen müssen (Messgerät, Detektion,
algorithmische Berechnungen, Speicher, bidirektionale Kommunikation,
Gateway, u.a.).
Der
zusätzliche Energiebedarf wird beispielsweise vom
Produzenten des im Burgenland vorgesehenen intelligenten Messgerätes,
wenn auch "technisch verschleiert", bestätigt.
Wie bereits ein paar
Abschnitte vorher erwähnt, werden die Energieversorger von gobal
operierenden IT-Unternehmen unterstützt, aus den transferierten
Datenpaketen der Smart-Meter alle ökonomisch verwertbaren Informationen
zu sammeln (z.B.
Fa Onzo, London)
Und noch ein wichtiger
Aspekt: Dank intelligenter Messgeräte können alle beschriebenen, digital
detektierten Informationspakete (z.B. intime Verbrauchskonventionen,
sozialer Status, An- und Abwesenheitskontrolle, Gerätestaus, uva.)
Unternehmen ökonomisch verwerten, deren Handel mit Stromversorgung
nicht einmal das hauptsächliche Geschäftsfeld ist. Zum Beispiel sind
auch Banken und Post am Energiesektor aktiv und könnten die analysierten
Digitalparameter für ihre Interessen aufbereiten und sie mit anderen
Wirtschaftszweigen koppeln, die sie Kunden
anbieten, z.B. Versicherungen, Kreditwesen, Immobilienvermittlung, uva.
Ferner lasst es sich nicht
verhindern, dass diese digitalen Informationen via Firmennetwork
grenzüberschreitend transferiert werden, weil etliche Stromanbieter ihre
Zentrale im Ausland haben und/oder Tochterunternehmen internationaler
Konzerne sind. Beispielsweise die "PST PGNiG Sales & Trading GmbH".
Sie hat zwar ein Postfach in Wien, aber Hauptsitz ist München und
gehört der polnischen "PGNiG SA" (es gibt noch viele weitere
ausländische Stromanbieter am heimischen Markt, siehe
Durchblicker.at ).
Der Datenhandel aus
den Informationen der Smart-Meter wird ein fast unüberschaubares Gewirr
von Vernetzungen erreichen. Der von E-Control und Netzbetreibern
geleugnete "gläserne Kunde" ist folglich nicht nur in Österreich sondern
auf einer "globalen Bühne" gläsern!
Wenn im Zuge der
wirtschaftlichen Annäherung an die USA (TTIP) eine derzeit dort geführte
Kampagne Schule macht, dann würde, was vorerst nur Provider betrifft,
der E-Wirtschaft ein weiteres Argument für Datenspionage gegeben werden
und ihr gleichzeitig ökonomische Vorteile in Aussicht stellen. Unter dem
Titel "Wer nicht ausspioniert werden will soll zahlen" berichtete das
Fachjournal "Winfuture",
4.8.2016:
"Auslöser der Debatte ist eine neue
Regelung, nach der Breitband-Provider gegenüber der
Telekommunikations-Behörde FCC offenlegen müssen, welche Daten sie über
ihre Nutzer speichern. Bei allem, was über Daten hinausgeht, die zu
Abrechnungszwecken benötigt werden, muss den Kunden außerdem eine
Opt-out-Option angeboten werden. Verschiedene Breitband-Anbieter
versuchen nun daraus ein Geschäftsmodell zu machen: Wer nicht von seinem
Provider ausgeleuchtet werden will, muss entweder in einen
höherpreisigen Tarif wechseln oder eine entsprechend zusätzlich
berechnete Option erwerben"
Die erzwungene Datenabfrage ist auch das Geschäftsmodell
der Firma Sonos. Unter gleichzeitiger Androhung, dass das drahtlose,
smarte Lautsprechersystem funktionslos würde, zwang sie Kunden viele
Daten und persönliche Informationen preiszugeben, die für den Betrieb
des Gerätes gar nicht relevant sind. Unter dem Titel "Wer hören will,
muss Daten liefern" schrieb
Die Presse, 24.8.2017:
ZITAT (auszugsweise)
Wer Sonos für seinen Einstieg ins Geschäft mit Big Data also nicht noch
mehr persönliche Daten abliefern will, kann sein Gerät über kurz oder
lang einfach wegwerfen
(…)
Das Beispiel illustriert aber besonders gut, wie schwierig es für
Verbraucher mittlerweile ist, ihre Privatsphäre dauerhaft und effektiv
zu schützen. So versichert Sonos zwar, dass es die „heiligen“
Kundendaten beschützen und sie niemals an andere Unternehmen verkaufen
werde. Zudem verspricht der Konzern auch volle „Transparenz darüber,
welche Daten gesammelt würden und wofür“.
Doch genau das alte Transparenzmantra greift eben zu kurz. Und das nicht
nur in diesem Fall. Denn was hilft es, wenn der Kunde weiß, warum er
mehr und mehr Informationen aus seinem Leben hergeben muss, wenn er
keine echte Wahl hat, Nein zu sagen – und trotzdem Kunde zu bleiben?
ZITATENDE
Der
Sozialpsychologe und Soziologe, Prof. Dr. Harald Welzer
(Universität Flensburg) schrieb in seinem Buch "Die smarte Diktatur -
Der Angriff auf unsere Freiheit" (Verlag Fischer):
"... übrig bleibt ein rein parasitärer
Suchoperator, der die ohnehin vorhandenen Gegebenheiten danach
durchmustert, wo sich etwas monetarisieren lässt, das bislang keine
Sache des Geldes war."
"(...Share Economy) ... besteht in der
Monetarisierung jener Sozialverhältnisse, die bislang durch die
Sozialform Beziehung und nicht durch die Beziehungsform Geld
strukturiert war."
Ob zeitlich
verschobene Datenübertragung, komprimiert oder summiert, verschlüsselt
oder nicht, welche unangenehmen Folgen diese Verfahren zusammen mit der
An- und Abwesenheitsdetektion und der Analyse des Verbrauchsverhaltens
um Umgang mit der gelieferten Ware "Strom" für Energiekunden mit
Smart-Meter haben können, wird in den Abschnitten
Datenschutz 1
und
Datenschutz 2
näher erläutert.
4. OPEN
STANDARD
Netz-Burgenland
kommuniziert nicht, dass das im Burgenland eingesetzte Smart-Meter
Landis & Gyr E 450 gemäß
technischem Datenblatt, Seite 3, ein "communication
interface" mit "open standard" besitzt.
Damit ist das reibungslose Zusammenspiel mit vielen verschiedenen
offenen Standards anderer Hard- und Software gewährleistet sowie die
Koppelung redundanter Übertragungssysteme. Mit anderen Worten, das
Smart-Meter ist für Hackerangriffe ein "offenes Tor". So bereits in
Spanien geschehen, wo Hacker ohne große Mühe die Firmware eines
äquivalenten Smart-Meters extrahierten und einen identischen Schlüssel
mit symmetrischem AES mit einer Länge von 128‑Bit verwendeten. Ein
einziger Stromzähler reichte, um sich Zutritt auf das gesamte Netzwerk
zu verschaffen. Mit einem entsprechend ausgestatteten mobilen Gerät
könnten Angreifer jeden beliebigen Haushalt angreifen, in dem sie es in
der Nähe ans Netz hängen. Dazu ist nicht einmal ein Hackerangriff gegen
die Zentrale des Energieversorgers nötig.
(aus "Der
Standard.at")
Eindrucksvoll erklärten junge Ingenieure in einer Live-Demo den
Datenstrom eines intelligenten Messgerätes und führten vor laufender
Kamera mit einem
Live Hack eines
Smart-Meters
vor, welche Gefahr mit
der bidirektionalen Kommunikation verbunden ist. Selbst aus dem
Stromverbrauchsdiagramm, das sich aus den unterschiedlichen
Spannungszuständen eines Videofilms auf einem Flat-TV abzeichnet, lässt
sich herauslesen, welchen Film der Stromkunde sah. Peinlich, wenn die
softwaregestütze Auswertung des übertragenen Datenpaketes die Vorlieben
für ein bestimmtes Genre einem fremden Personenkreis bekannt wird, dem
dies nichts angeht.
Eine weitere Meldung aus
der Fachpresse
(Winfuture 8.Aug.2016) lässt
keinen Zweifel an der Gefährlichkeit mit dem Smart-Meter intelligent
vernetzter Home-Automation. Festplatteninhalte verschlüsselnde
Ransomware und deren Freigabe nach Zahlung eines erpressten "Lösegeldes"
sind bekannt. Der gleiche Ablauf im intelligent gesteuerten Haushalt
wurde auf der Hacker-Konferenz Defcon den Teilnehmern
demonstriert. Die intelligente Thermostatsteuerung eines "Smart-Homes"
wurde gehackt. Als Folge könnten die Erpresser im Winter ein ganzes Haus
kalt stellen und erst nach Überweisung einer Geldforderung (.B.Bitcoin,
Western Union, uä) die Heizung wieder freigeben. Österreich richtete eine eigene Sonderkommission des
Bundeskriminalamtes zur Bekämpfung der Ransomware-Erpressung ein, weil
derzeit 30 – 40 Fälle pro Woche registriert werden, Tendenz stark
steigend (Die
Presse, 15.9.2016)
Sogar ein großer, international präsenter
Smart-Home-Ausstatter (NEST) kam massiv ins Visier der Datenschützer,
als sich herausstellte, dass dieses Unternehmen mit einzelnen
Steuerungsmodulen Informationen aus dem Haus des Kunden an sich selbst
sendet. ORF-News,
21.1.2017 schrieb dazu:
ZITAT
"Bei „Nest“ werden je nach Gerät verschiedene Daten an den Hersteller
übertragen, selbst der angebotene Rauchmelder ist in der Lage,
Bewegungen zu erkennen. Dass ein An- und Abwesenheitsprofil des Käufers
angefertigt wird, ist eine der Grundfunktionen des Thermostats. Auch
wenn betont wird, diese Daten nach modernsten Standards zu sichern und
sie nur bei expliziter Zustimmung an Dritte weiterzugeben: Angelegte
Profile werden mit all diesen Details auf Rechnern - auch in den USA -
gespeichert, Garantie für die sichere Verwahrung gibt es keine."
ZITATENDE
Das gleiche "Security
disaster" erfuhren auch Kunden eines österreichischen
"Smart-Home"-Ausrüsters. Wie das Fachjournal "Heise-Security", 31.Aug.2016 berichtete, hatte diese Firma selbst ein
Einfallstor für Cyberangriffe geschaffen. Ein User konnte z.B. in 110
Anlagen in ganz Europa eindringen, Privathäuser und Firmen. Die
Verantwortung für die im Anwendungsbereich installierten, bidirektional
kommunizierenden "Miniserver" wird von vom Hersteller jedoch auf die
Kunden übertragen.
Das
ARD-Magazin "plusminus",
15.2.2017,
ARD-Mediathek deckte auf,
wie einfach es ist, in ein "Smart-Home" einzudringen und demonstrierte
vor laufender Kamera, wie mit IT‑Kenntnissen gerüstete Kriminelle von
jedem Ort der Welt die volle Kotrolle über alle vernetzten Features des
Hauses bekommen. Von den zuvor erwähnten, erfolgreich attakierten und
gehackten Übertragungsparametern der Smart-Meter durch Cyberkriminelle
würden sie die Informationen über längere Zeit unbewohnte Objekte
erhalten. International vernetzte Banden könnten zu den ausspionierten
Objekten dirigiert werden. Und als besonderes Highlight wäre es
technisch möglich, dass kriminelle IT‑Spezialisten in einem
korrumpierten Smart-Home erst die Alarmeinrichtung lahmlegen und dann
die Türe öffnen. Unter dem ARD-Titel "
Einbruch ins Smart Home - Wer haftet?" schrieben die Autoren
ZITAT
Hacker können die Türe eines Smart-Home von der Ferne aus öffnen und
Einbrecher-Komplizen so im Handumdrehen in Wohnungen eindringen. Meist
ist eine Sicherheitslücke in der Smart-Home-Software schuld. Doch wer
haftet, wenn das Zuhause leer geräumt wird? Sicherheitsexperten und EU
Experten schlagen Alarm: Die Gesetze reichen bei einer stetig
zunehmenden Vernetzung der Gesellschaft nicht aus. Für Schäden durch
Hard- und Softwaremängel ist das Eigentum der Bürger schlecht geschützt.
ZITATENDE
Die
Einbindung bidirektionaler, kommunikativer Vernetzung bei Smart-Metern
mit der so genannten "Blockchain"-Technik als zukunftsweisendes,
informationstechnisches Instrument für Energieversorger würde zwar die
direkte Interaktion zwischen den beteiligten Unternehmen erleichtern und
ihnen enorme Einsparungen bringen, aber das Gefahrenpotential für
Endverbraucher noch um ein vielfaches potenzieren.
Der renommierte
IT-Sicherheitsexperte Sebastian Schreiber meinte dazu
(ARD-mex
Interview, 1.3.2017), wenn
die Hersteller der auf Smart-Home- (oder auch Smart-Meter) Peripherie
basierenden Infrastruktur beispielsweise für Einbrüche haften müssten,
würden sie mit Sicherheit nicht nur auf rechtlich verbindliche
Zertifizierungen und technische Standards bestehen sondern auch auf
bundesgesetzliche Regelungen, um beispielsweise dem Endverbraucher die
Ansprüche gegenüber einer Haus- oder Eigenheimversicherung zu
ermöglichen. Das aber ist zur Zeit nicht der Fall. Das Fazit des
ARD-Mex-Beitrages lautete deshalb: "Wer clever ist, wohnt nicht im
Smart-Home".
Angesichts der beeindruckenden Demonstration in dem zuvor erwähnten
TV-Report müsste man sich die Frage stellen, ob die
Smart-Home-Ausstattung nur der Bequemlichkeit und dem Spass dient aber
in Wirklichkeit ein zusätzliches Risiko für Versicherung und
Endverbraucher darstellen weil der alte Brauch des so genannten
"Schlüsselversteckens" ausserhalb des Wohnobjektes eine "digitale
Auferstehung" feiert?
Trotzdem wirbt der Netzbetreiber unter anderen auch mit
zukunftsträchtiger "Home-Automation" um die Montage und Inbetriebnahme
eines intelligenten Messgerätes zu rechtfertigen (Siehe
Energie-Burgenland Kundenmagazin 2/2015)
5. END USER INTERACTION
Netz-Burgenland
installiert das Smart-Meter Landis & Gyr E 450. Im
technischen Datenblatt, Seite 3,
wird der "intelligente Zähler" für folgende
Funktion ausgestattet, beschrieben: "accurate consumption-based
energy profiling". In der heutigen wirtschaftlichen Lage dürfe
kein informierter Kunde dahinter eine
Vorbereitung auf eine zukünftige, kontinuierliche Senkung seiner
persönlichen Jahresabrechnung sehen, obwohl eine solche in der
Smart-Meter-Werbung von Netz-Burgenland immer suggeriert wurde. Mit an
Hundertprozent grenzender Wahrscheinlichkeit wird diese
Softwaresteuerung dazu benützt werden, via "remote two‑way
communication and end user interaction" (Seite 2) individuelle
Kostenprofile zu programmieren.
Verhaltensabhängige Preisgestaltung ist in einigen Branchen längst
üblich, z.B. bei KFZ-Versicherungen, Lebens- und Krankenversicherungen.
Im Unterschied zur Administration der Netzbetreiber bei der Anwendung
der ElWOG-Novellierung werden die Kunden nicht gezwungen, sondern dürfen
mündig und frei entscheiden, ob sie dieses Verrechnunsmodell für ihre
Vorsorge akzeptieren. Beim Smart-Meter sind zum Beispiel
noch andere, neue, individuelle Tarifmodelle
möglich. Etwa Flatrate, Wochenend-/Singletarif
oder zeit- und lastvariable Tarife, börsenorientierte Angebote, uva.
Bezüglich der letztgenannten
Verrechnungsvariante zeigte das
ARD-Europamagazin, 29.1.2017 die katasthrophalen Auswirkungen
einer börsenotierten Strompreisregelung in Spanien, die tausende
Energiebezieher in die Armut führte und zwangsweise Stromabschaltungen
im Winter viele Todesfälle verschuldeten, weil die meist elektrisch
betriebenen Heizungen nicht mehr benützt werden konnten. 2014 starben
über 7.000 Menschen wegen so genannter
"Energiearmut" (Solidarwerkstatt
Österreich -"Stromabschaltung per Mausklick – mit tödlichen Folgen")
Als weiteres Beispiel, eine
von vielen Möglichkeiten, mit denen jeder einzelne Kunde zu seinem
Nachteil abgerechnet werden könnte:
Ein Stromtarif bietet
unterschiedliche Preise für unter der Woche verbrauchten Strom (teurer)
und am Wochenende verbrauchten Strom (günstiger). In den Smart Meter
wird die Anweisung geladen: „Zähle alle Verbräuche ab Montag 00:15 Uhr
bis Samstag, 00:00 Uhr zur Tarifstufe 1 - unter der Woche. Zähle alle
Verbräuche von Samstag, 00:15 bis Montag 00:00 zur Tarifstufe 2 -
Wochenende.“
Am Ende des Monats
übermittelt der Smart Meter Gateway dann allein zwei Informationen an
den Netzbetreiber. Nämlich: „Während der Tarifstufe 1 - unter der Woche
wurden zusammengerechnet so und so viel kWh Strom verbraucht. Während
der Tarifstufe 2 - Wochenende wurden zusammengerechnet so und so viel
kWh Strom verbraucht.“ Im Abrechnungsverfahren werden die zwei
Verbrauchswerte zwei unterschiedlichen Preisstufen zugeordnet und es
kann eine korrekte Rechnung gestellt werden. Ein Zugriff auf
viertelstündlich genaue Verbrauchswerte durch den Netzbetreiber ist
nicht notwendig.
Nicht vorgesehen
ist dieses Verfahren allein, wenn ein spezieller Tarif so häufig
modifiziert wird, dass eine viertelstündliche Messung notwendig ist. Das
wäre etwa der Fall, wenn der Tarif sich jeweils an den stündlich
wechselnden Börsenstrompreis anpasst. (Quelle:Wikipedia)
Energie-Burgenland
verschickte November 2015 ein Kundenmagazin. Auf
Seite 8 sind
ausschließlich Kundenvorteile plakativ abgedruckt. Die letzte Zeile
lautet: "Möglichkeit für neue und flexible Tarifmodelle, die den Kunden
Kosteneinsparungen bringen".
Hier kann Netz-Burgenland
wieder nach Belieben interpretieren. Die Textgestaltung erlaubt einem
Kunden die Annahme, dass er in Zukunft eine Reduzierung seiner
Stromkosten erwarten darf. Dabei kann sich der Terminus
"Kosteneinsparung" beispielsweise auch auf völlig andere Bereiche
beziehen. In der grotesken "Vorteilsliste" ist der Begriff nicht näher
definiert. Aber die raffinierte Werbung erzeugt positive Erwartung und
zustimmendes Feedback für die Montage und Inbetriebnahme des
Smart-Meter.
Ein absolutes (sehr
vereinfacht dargestelltes) "Horror-Szenarium" zum Nachteil des
Stromkunden, aber in völligem Einklang mit der prognostizierten
"Kosteneinsparung" wäre zum Beispiel:
Ein Ehepaar, Montag bis Freitag
berufstätig. Stromverbrauch früh und abends. Am Wochenende früh, mittags
und abends. Mit nur einem einzigen
"Mausklick" in der Steuerungszentrale kann - für dieses eine Ehepaar -
ein spezielles Tarifmodell gestartet werden. In der Früh, am Abend und zum
Wochenende höherer Tarif. Und um dem Paar eine "Kosteneinsparung" zu
suggerieren, bietet man für die übrige Zeit einen niedrigeren Tarif. In Summe aber so
kalkuliert (ähnlich einer kaufmännischen Mischkalkulation), dass der
Energielieferant Mehreinnahmen bekommt! Tja. Kosten einsparen verführt Kunden. Aber es ist
nicht genau definiert, welcher Faktor gemeint ist.
Programmgesteuerte, bestimmten Algorithmen unterworfene Kostenmodelle
sind im Onlinehandel längst üblich.
Die Presse berichtete über die
Preisgestaltung, die immer öfter der Computer übernimmt und schrieb:
"Eines der Unternehmen, die sich darauf spezialisiert
haben, ist der Karlsruher Big-Data-Spezialist Blue Yonder. Sein Gründer,
der Physiker Michael Feindt, hat im Zuge seiner Arbeit am Europäischen
Kernforschungszentrum CERN einen Algorithmus zur Auswertung großer
Datenmengen entwickelt. Das Computerprogramm nutzt er heute, um
Unternehmen wie den Versender Otto.de bei der Preisfestsetzung mit
wissenschaftlicher Methodik unter die Arme zu greifen."
Längst fiel Konsumentenschützern auf, dass viele Faktoren die
Preisangaben beispielsweise bei Amazon wesentlich beeinflussen. Ein und
derselbe Artikel kostet einem Kunden, der sich mit einem I-Pad in einem
"Nobelbezirk" einloggt mehr, als einem anderen, der in einem
"Arbeiterbezirk" von einem simplen Home-PC eine Anfrage startet. Auch
die Tageszeit spielt mittlerweile ein Rolle. Wie genau Daten gesammelt
und mit speziellen Algorithmen ausgewertet werden hat der
Hessische Rundfunk in der Konsumentensendung "Mex" (26.Okt.2016),
zusammen mit einem IT-Experten penibel recherchiert
Das "Dynamic
Prising" bezeichnete System (bei Tanstellen längst üblich) findet
aktuell rasante Verbreitung im Einzelhandel. Ferngesteuerte digitale
Preisschilder an Verkaufsständen bieten dem Betreiber administrative
Vorteile um auf zeit- oder umsatzabhängige Korrekturen des
Verkaufspreises sofort zu reagieren. Mit so genannten Kundenkarten wird
das Einkaufsverhalten der registrierten Verbraucher analysiert und
personalisierte Angebote gestaltet. Da dieser Aufwand in erster Linie
den Umsatz fördern soll, werden folglich Artikel, die der Kunde in der
Regel nicht kaufen würde, billiger angeboten, aber Sachen des täglichen
Gebrauchs, die der Kunde ohnedies kauft, entweder gar nicht
preisreduziert oder verteuert. Ist der Kunde beispielsweise berufstätig
wird er am Abend, also zu Zeiten, an denen er ohnedies ins Geschäft
kommt, keine wesentlichen Preisreduktionen erwarten können. Statt dessen
gibt es billigere Angebote in schwächer frequentierten Einkaufszeiten.
Das System "Dynamic Prising" wurde unter dem Titel "Flexible
Preise" in BR-quer,
16.2017 (Mediathek
, Youtube ) sehr anschaulich dargestellt
Ein
Smart-Meter macht es möglich, dieses Modell auch für die
Energietarifgestaltung zu benützen und mit programmspezifischen
Algorithmen den Datenstrom auswertend, sogar den Energiepreis vom
sozialen Status abhängig zu machen!
Das
Fachmagazin Heise. 13.4.2016, zitierte
Holger Loew vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), der meinte,
"für Verbraucher in gängigen Haushalten brächten die intelligenten
Zähler so gut wie nichts, da sie die Kaffeemaschine nicht
anstellen müssten, "wenn der Strom billig ist". Das betrifft
viele – eigentlich die meisten - Bereiche des täglichen Bedarfs, wo
Strom dann eingeschaltet wird, wenn er benötigt wird und
beispielsweise das Frühstück nicht in die Nachtstunden verlegt wird,
weil der Netzbetreiber flexible Tarife als tolles Einsparpotential für
den Endverbraucher anbietet. Die Argumente der Netzbetreiber für den
Gebrauch solcher "flexiblen Stromtarife" gleichen einer Mutter, die beim
Wanderausflug die Bitte ihres Kindes um ein Erfrischungsgetränk mit der
Begründung ablehnt:"Warte bis wir zuhause sind, im Kühlschrank haben wir
billigere Getränke".
Weil aus
den detektierten Datenströmen auch der gerätespezifische Status
herausgelesen werden kann, wäre es sogar möglich bestimmte
Verbrauchsparameter einem automatischen Kostensplitting zuzuordnen. So
könnte theoretisch bei massiv zunehmender Ausweitung der
Elektromobilität der heute noch eifrig umworbene Energievorteil, sehr
rasch ins Gegenteil umkehren und durch programmierte Algorithmen die
präsumtiven tausendfachen Ladevorgänge zum Zwecke einer eventuellen
Marktregulierung mit höheren Energiekosten belastet werden. Ein Vorgang,
der jeden Konsumenten und jedes stromabhängige Gerät treffen könnte.
E-Control gab am
19.4.2017 eine Pressekonferenz, bei der die Vorstände etliche
Belastungen für Stromkunden prognostizierten. Unter anderen auch das von
uns zuvor skizzierte Modell für Kunden, die dem Spar- und
Umweltschutzappell folgend zu Elektromobilität wechselten. "Jene, die
mehr an Leistung beziehen und in kurzer Zeit viel aus dem Stromnetz
entnehmen, müssen künftig mehr bezahlen, beispielsweise bei
Schnellladestationen für Elektroautos" (Vienna
Online, 19.4.2017)
Mit einem
intelligenten Messgerät und seiner Infrastruktur können viele
Verrechnungsschemen realisiert werden. Den Kunden schützt nur der
analoge "Ferraris"-Zähler vor solchen Horrorszenen. Er ist nämlich
"unintelligent". Und er überträgt an den Energieversorger keine der
vorgenannten Parameter, die er zum Nachteil des Endverbrauchers benützen
könnte. Sowohl
eine verbrauchsorientierte als auch eine lastvariable Tarifgestaltung
können Anreize zur Senkung der effizienten Energienutzung und des
Energieverbrauchs sein.
Die
Werbung der Netzbetreiber betont, dass
Anreize zur Senkung der effizienten Energienutzung und des
Energieverbrauchs nur mit seinem Smart-Meter möglich
wären. Dafür bedarf es jedoch nicht eines
intelligenten Messgerätes mit bidirektionaler Vernetzung zum
Stromanbieter. Im freien
Handel bieten unzählige Firmen so genannte "Energiemonitore" an. Sie
sind nicht teuer, einfach zu montieren, brauchen keinen PC samt
Peripherie, keine Internet- und Netzwerkverbindung und decken exakt
jenen "Komfortbereich" ab, den der Netzbetreiber für seinen Smart-Meter
reservieren will. Der große Vorteil: Alle
Daten bleiben beim Kunden. Alle "zeitnahen
und vielfältigen" Informationen eines privat angeschlossenen
Energiemonitors verlassen nicht den eigenen Detektionsbereich, bieten
aber ebenfalls "Vergleichswerte, Durchschnittsverbräuche,
Einsparpotenziale und persönliches Lastmanagement".
Die vom Netzbetreiber beworbenen Vorteile reduzieren sich folglich nur
mehr auf seine eigenen!
Tatsächlich hat der Kunde keine Gewähr, dass
aus der Summe aller Kostenfaktoren, die letztendlich eine
Stromrechnung ausmachen, sein Stromsparimpuls
durch Datenanalyse des Smart-Meters oder eines
Energiemonitors belohnt wird. Weniger Stromverbrauch bedeutet
auch weniger Umsatz für den Energieversorger. Die laufenden Ausgaben
(auch Investitionen, Gehälter, uva.) werden nicht geringer.
Die Netzgebühren machen fast 40 % der
Stromgesamtrechnung aus und sind mit privatem Lastmanagement gar nicht
beeinflussbar. Das heißt, Energieverbrauchssenkung bedeutet nicht
unbedingt Kostenersparnis bei der Jahresendabrechnung.
Die
Praxis sieht so aus:
Unser Netzbetreiber beispielsweise
schickte werbewirksame Mitteilungen mit Energiepreissenkungen von ein
paar Prozent. Das kommt bei Energiebeziehern
erst mal gut an. Jedoch ist es für einen
Kunden von Bedeutung, wie
hoch die Gesamtkosten sind.
Es ist eine "Frotzelei", uns einen
einzigen, nämlich den kleinsten, Kostenfaktor der Energierechnung mit
einer 5%igen Senkung anzukündigen, während Gebühren,
Aufschläge und andere Nebenkosten, die
in der Abrechnung ohnedies einen höheren Anteil als die
Energieverbrauchskosten ausmachen, mit mehr als 5% erhöht werden und
daher trotz beworbener "Kostensenkung" die Jahresendabrechnung
steigt.
Die
Anteilsdifferenz an unserer Gesamtrechnung ist beispielsweise exorbitat:
Stromkosten 35%, Netzkosten + Abgaben 65%
Vorarlberg Online,
16.Dez.2015, veröffentlichte dazu eine APA-Pressemeldung mit
dem Titel "Strom-Netzentgelte
steigen 2016 stark"
ZITAT (auszugsweise)
Grund für die Erhöhungen
sind hohe Netzinvestitionen
Die Strom-Netzentgelte steigen 2016 kräftig, pro durchschnittlichem
Haushaltskunden um 12 Euro im Jahr und damit stärker als sonst.
(…)
Beschlossen hat die neuen
Netzentgelte am Mittwoch die Regulierungskommission der E Control. Bei
den Haushaltskunden beträgt die Anhebung im Schnitt 5,70 Prozent.
ZITATENDE
Als ob das nicht genug
schlechte Nachrichten wären, gab
"Die Presse" am am 27.Oktober 2016
einen zusätzlichen Kostensteigerungsfaktor
bekannt, mit dem die österreichische E-Wirtschaft die Endverbraucher
noch mehr belasten wird.
Ferner widerspricht es jeder kaufmännischen Logik, anzunehmen, ein
umsatzorientiertes Unternehmen würde seine Kunden dazu anregen, weniger
zu konsumieren oder weniger zu bezahlen und damit
seinen Geschäftserfolg gefährden.
Zusammenfassend können wir Dr.Ing.Florian
Krug,
Technologiemanager im Bereich
Automatisierungstechnik und
Erneuerbare Energien in der BRD, zitieren. Er sagte:
"Der
("intelligente", Anm. von uns) Stromzähler ist mehr als nur ein
technischer Anschluss für Privatkunden als auch für Industriebetriebe.
Er ist die Registrierkasse für Energieunternehmen."
Ein weiteres, erschreckendes Detail zum
Nachteil des Endverbrauchers haben neueste Forschungsergebnisse ans
Tageslicht gebracht - "Smart-Meter messen
extrem falsch". Und das - man glaubt es kaum - wenn
der Kunde dem Stromsparimpuls folgend, seinen Haushalt auf wenig Energie
verbrauchende LED-Lampen umrüstet. Das
Fachmagazin Heise, 6.3.2017 berichtete
darüber
ZITAT
Professor Frank
Leferink von der Universität Twente hat in Kooperation mit der Amsterdam
University of Applied Sciences neun Smart Meter getestet. Diese
elektronischen Drei-Phasen-Energiezähler aus den Baujahren 2004 bis 2014
entsprachen den gesetzlichen Vorgaben, maßen aber trotzdem den
Energiebedarf bestimmter elektrischer Verbraucher extrem falsch: Bei
stark nichtlinearen Lasten ermittelten einige Zähler einen um bis
zu 582 Prozent zu hohen Energiebedarf, andere einen um 46 Prozent
zu niedrigen.
Zu den Verbrauchern, welche die Zähler überfordern, gehören demnach vor
allem LED-Lampen und Energiesparlampen, deren Helligkeit
über Dimmer gedrosselt wurde. In den Smart Meters, die dabei deutlich zu
hohe Werte zeigten, waren durchweg Rogowski-Spulen zur Strom-"Messung"
eingebaut. Energiezähler mit Hall-Sensoren ermittelten eher zu niedrige
Werte
ZITATENDE
Nachdem diese katastrophalen
Forschungsergebnisse (Static
energy meter errors caused by conducted electromagnetic interference -
Studie der Universität Twente) in vielen europäischen Medien
veröffentlicht wurden (Fachmagazin
Heise,
DutchNews,
FAZ,
SWR) sendete
ORF-Burgenland in den Morgennachrichten am 20.3.2017) eine Stellungnahme des Netz
Burgenland-Geschäftsführers Ing.Peter Sinowatz. Es war kaum zu glauben,
aber dieser Verantwortungsträger vermittelte den Zuhörern ein völlig
falsches Bild der Schadensbegrenzung, indem er die Resultate der
Wissenschaftler der Universität Twente/Niederlande auf "Laborbedingungen
mit einem hohen, in der Realität nicht vorkommenden Magnetfeld" bezog.
Was für ein Ablenkungsmanöver!
Sämtliche Medien legten den
Fokus ihrer Berichterstattung auf ein in der Realität sehr wohl
nachvollziehbares Kriterium. Nämlich: Die gravierenden Abweichungen
betreffen Kunden, die einem Stromsparimpuls folgend, LED-Lampen
einsetzten, und zwar insbesondere dimmbare.
Es ist grotesk! Der
Energiesparanreiz von Energie/Netz.Burgenland wird, unter anderen, auch
durch solche Leuchtmittel beworben. Doch die intelligenten Messgeräte,
egal ob mit Rogowski-Spulen oder Hall-Sensoren ausgestattet, ergaben
Abweichungen von 46% bis 582% zum Nachteil des Stromkunden.
Durch die Aussage des
Geschäftsführers Ing.Peter Sinowatz, im Burgenland gäbe es noch keinen
Fall mit Messproblemen, fühlen wir uns nur veralbert.
-
Welcher normale Stromkunde wird
wissenschaftlich fundierte Untersuchungen durchführen, oder wird sie
in Auftrag geben, um den Netzbetreiber, falls
nötig, zu einer Evaluierung seiner Installation zu veranlassen?
-
Welcher Stromkunde käme nur im
entferntesten auf die Idee, dass gerade Sparlampen in Verbindung mit
einem Smart-Meter die Stromrechnung erhöhen, statt vermindern?
Der
Netzbetreiber hat in seinen Kundenmagazinen ausschliesslich jene
Vorteile betont, die der Zustimmung zu Montage und Inbetriebnahme eines
Smart-Meters dienten. Es gab nie einen Hinweis auf Möglichkeiten, die
Messungen könnten auch enorme Ungenauigkeiten haben.
Kurzer Auszug aus der Universitäts-Studie, zusammengefasst und
kommentiert:
In
Holland reklamierten viele Stromkunden einen mit Smart-Meter
unerklärlich höher gemessenen Stromverbrauch. Die Energieversorger
behaupteten, wegen angeblich mechanischem Verschleiß zählten die alten
Ferraris-Zähler zugunsten des Kunden weniger. Smart-Meter würden genau
zählen. Deswegen die Differenz. Die Kunden sollten darüber glücklich
sein.
Die
von Netz Burgenland-Geschäftsführer Ing.Peter Sinowatz für die Praxis
in Abrede gestellten Laborbedingungen wegen angeblich realitätsfremden
Magnetfeldern lesen sich in der
wissenschaftlichen Studie ganz anders.
Auf
die, den Smart-Meter beeinflusenden Interferenzwerte, kam man nicht in
einem Labor, sondern in der Praxis bei Stromkunden und Betreibern von
PV-Anlagen, erst danach gab es Forschungen unter Laborbedingungen. In
einigen Fällen hat der Stromzähler nur einen Teil der Energie erfasst,
die von einem PV-Wechselrichter in das öffentliche Versorgungsnetz
eingespeist wurde.
Die
Untersuchungen zeigten, dass die Schaltfrequenz des Wechselrichters
Interferenzstörungen und Oberschwingungen verursachte, die das
intelligente Messgerät irritierten. PV-Anlagenbesitzer haben auch ein
Problem mit so genannten "active infeed converters" (aktiven
Einspeiskonvertern), weil Störstöme höhere Messwerte auslösen.
Das
Testergebnis zeigte - welche Überraschung ;-)) - dass
mechanische Zähler (Ferraris) auf magnetische Interferenzen überhaupt
nicht reagierten, also im Gegensatz zum Smart-Meter sicher und korrekt
zählten. Vielleicht sollte sich der Verantwortungsträger des
Netzbetreibers die Konklusion der Wissenschaftler noch einmal
durchlesen!
6. PUBLIC RELATION
Netz-Burgenland
versandte November 2015 ein
Kundenmagazin mit der Ausgabenummer 2/2015. Darin wurden auf Seite 8 "Kundenvorteile" aufgelistet, die sich mit der Montage und Inbetriebnahme des
Smart-Meters eröffnen sollen, deren
Zusammenstellung jedoch an Einfältigkeit nicht
mehr überboten werden kann. Mit populistischem
Aktionismus und akribischer Semantik werden einfache, banale
Vorgänge demonstrativ akzentuiert. Zum Beispiel:
-
Beschleunigte und vereinfachte Zählerablesung. Kunden
müssen nicht mehr zum Ablesetermin zu Hause anwesend sein.
-
Keine Selbstablesung mehr notwendig. Dadurch erspart
man sich Unannehmlichkeiten und Kosten.
Eine flächendeckende, teure
Smart-Meter-Montage unter anderen mit " beschleunigter und vereinfachter
Zählerablesung" oder "keine Selbstablesung mehr notwendig" zu
rechtfertigen, ist wohl der "Witz des Jahres". Es braucht niemand einen
"Zählerableser" erwarten. Die Zählerablesung wird seit langer Zeit von
uns durchgeführt und beinhaltet Zählerstandsablesung und Übermittlung an
Netz-Burgenland (Internet oder Fax). Was soll da "unangenehm" sein? Die
paar Cent für Fax/Internet und ein paar Sekunden für die Notiz mit
"Beschleunigung, Vereinfachung und Ersparnis" zu thematisieren ist
absurd und dümmlich. Selbst, wenn der Kunde seinen PC startet, um über
das Webportal auf seine Verbrauchsdaten zuzugreifen, vergeht zehnmal
mehr Zeit und ist ein größerer Aufwand, als für den ins Treffen
geführten Umstand.
Einfach gesagt, sehen
wir hinter solchen Argumenten eine versteckte "Entmündigung" des Kunden
um wesentliche Vorteile zu entziehen statt zu gegeben!
Der Kundenvorteil in der
Selbstablesung liegt auf der Hand - er hat die volle Kontrolle
über die Informationen, die sein Haus verlassen. Er kennt sofort
seinen genauen Stromverbrauch aus der Ablesedifferenz. Und sie verhindert die An- und Abwesenheitskotrolle,
Gerätedetektion, und viele weitere individuelle Verbrauchskonventionen
uber die wir in dieser Abhandlung schrieben (auch sozialen Status,
Anzahl der Mitbewohner, Urlaubsabsenzen, usw.), die der
fernübermittelte, digitale Datenstrom sowohl an der Lastmatrix als auch
mit Analysesoftware als Spiegelbild der Intimsphäre des Kunden abbilden
kann.
Diese Kontrolle wird ihm
durch eine Zählerfernablesung "hinter seinem Rücken" entzogen. Der Kunde
ist "entmündigt" weil ihm die "informelle Selbstbestimmung" genommen
wird. Der Kunde kennt bei der Fernablesung weder den genauen
Ablesetermin noch den genauen Zählerstand an diesem Zeitpunkt. Erst mit
der später erstellten Abrechnung wird er vor vollendete Tatsachen
gestellt. Darüber schweigt Netz-Burgenland!
Die "Vorteilsbegründung"
durch Netz-Burgenland liest sich so, wie wenn ein KFZ‑Hersteller sein
neues Modell mit Features bewirbt, die man ohnedies voraussetzt. Weil
sie keinen wesentlichen Mehrwert bringen, bemühen sich Werbestrategen
alle rhetorischen Register zu ziehen und würden beispielsweise folgende
bizarre Texte gestalten (Hiermit geben wir unserer Abhandlung eine
satirische Note ;-)):
-
Unfallverminderung mit klar durchblickbarer Frontscheibe
-
Bessere Einparkhilfe durch saubere und helle Heckscheibe und
Klapprückspiegel
-
Rostschutz an edel verchromtem Logo auf der Motorhaube
-
Mehr Grip mit vier bis zum Boden reichenden Rädern
-
Ermüdungsschutz mit Lenkrad in bequemer Reichweite
-
Autotürgriffe um einen Zentimeter höher gesetzt. Erreichbarkeit
wesentlich erleichtert.
-
Hoher Bedienkomfort durch bequem erreichbare Pedale
-
Besserer Unfallschutz mit fest verankerten Sitzen
-
Transportprobleme mit Kofferraum gelöst
-
uva.
Netz-Burgenland könnte seine
"Liste der Banalitäten" mit noch anderen Vorteilen ergänzen. Zum
Beispiel:
-
Die Zeit der schwarzen Zähler ist endlich vorbei.
-
Helles, strahlendes und freundliches Gehäuse
-
Keine Drehscheibe mehr, nur mehr Displayanzeige (keine Gefahr von
Schwindelanfällen)
-
Gesunde, augenfreundliche Displayzahlen
-
Keine vertikal bewegte Zahlen eines mechanischen Zählwerkes. uva.
-
Die absoluten digitalen Kunden-Highlights sind:
-
Man kann den Verbrauch selber ablesen
-
Der Kunde weiss, welches Gerät er eben
eingeschaltet hat
-
Er wird auch informiert, wann und ob er es
wieder ausschaltete
-
Endlich zeigen Smart-Meter einem Kunden,
ob er zuhause ist !!
Ende der Satire ;-))
In der "Vorteilsbegründung"
von Netz-Burgenland steht auch:
"Transparente und
nachvollziehbare Stromrechnungen durch stichtagsgenaue Zählerablesung
(keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)."
Was soll dieser "Unsinn"
bedeuten? Stichtage gab es bisher auch. Sie wurden mit dem Ablesetermin
im Rahmen eines vorgegebenen Zeitraums durch den Kunden selbst bestimmt.
Und "transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen" werden nicht vom
Smart-Meter ausgedruckt. Die Frage ist, wieso bedarf es erst eines
Smart-Meters um "transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen" zu
erstellen? Netz-Burgenland hat doch bisher den Kunden solche
ausgestellt? Oder nicht?
Und warum die Semantik? Bei
erhöhtem Strombedarf wird der Kunde sowieso eine Nachzahlung erwarten.
Der Vorteil liegt also eindeutig beim Netzbetreiber, der bei monatlicher
Betragslegung den Kostenbeitrag sofort einziehen kann, während ein Kunde
mit erhöhtem Strombedarf, wenn er beispielsweise bei einer größeren
Hausrenovierung elektrische Baumaschinen betrieb, ohnedies mit einer
höheren Stromrechnung rechnen wird und nicht, wie Netz-Burgenland
orakelt, überrascht sein wird.
Ein weiteres Beispiel
unüberlegter, sehr einseitiger, Werbestrategie ist ebenfalls im
Kundenmagazin 2/2015 auf Seite 8
unter den Kundenvorteilen aufgelistet:
"Erhöhte Transparenz durch zeitnahe,
vielfältige Verbrauchsinformation über ein Webportal von Netz-Burgenland
am folgenden Tag (Vergleichswerte, Durchschnittsverbräuche,
Einsparpotenziale)."
Es gibt noch immer sehr
viele Bewohner, die weder einen PC besitzen noch Internet haben. Diese
Werbung schließt somit viele von einer Option aus, die für eine
Installation des Smart-Meters betont wird. Viele andere
BurgenländerInnen haben zwar Internet, aber mit einer Infrastruktur aus
der "Steinzeit der Webentwicklung". (Wir wissen wovon wir
schreiben!) Andererseits, wie soll die große
Menge an "einfachen", meist computertechnisch nicht geübten oder
uninteressierten und meist der älteren Generation angehörenden
Stromkunden in ihren privaten Haushalten mit einem intelligenten
Stromzähler "gezieltes, privates Lastmanagement" betreiben?
Wie wir bereits schrieben, bietet der feie
Handel so genannte "Energiemonitore" an. Sie sind nicht teuer, einfach
zu montieren und decken exakt jenen "Komfortbereich" ab, den der
Netzbetreiber für seinen Smart-Meter reservieren will. Der große
Vorteil: Alle Daten bleiben beim Kunden, sie werden nicht mit
bidirektionaler Kommunikation einem "externen Datenmanagement"
übermittelt, um sie redigiert, analysiert und ökonomisch verwertet via
Webportal wieder "großzügig" zur Verfügung zu stellen. Niemand liest die
"vielfältigen Verbrauchsinformationen", niemand registriert unsere An-
oder Abwesenheit, niemand kennt unser Geräteinventar, niemand analysiert
unseren täglichen, inhärenten Lebensrythmus im Umgang mit der
gelieferten Ware "Strom". Speicherintervalle, Leistungsbegrenzung und
Abschaltfunktion (Direktive der E-Control zur
Gerätemodifikation) kann der Netzbetreiber nicht administrieren.
Alle "zeitnahen und vielfältigen" Informationen eines privat
angeschlossenen Energiemonitors verlassen nicht den eigenen
Detektionsbereich, bieten aber ebenfalls "Vergleichswerte,
Durchschnittsverbräuche, Einsparpotenziale". Die vom
Netzbetreiber beworbenen Vorteile reduzieren sich folglich nur mehr auf
seine eigenen!
Einige der aufgezählten "Kundenvorteile" sind an
Albernheit nicht mehr zu überbieten. Einfache, banale Vorgänge, viele
davon schon lange Zeit Usus, werden überbetont, um das Smart-Meter zu
pushen und die Montage und Inbetriebnahme zu rechtfertigen.
7. DIE WAHRHEIT
ÜBER DIE 5% OPT-OUT REGEL
In unserer
Homepage stellen wir schlüssig dar, dass
viele grobe Unstimmigkeiten von Seiten des BM und E‑Control als
willkürliche Interpretationen unter Außerachtlassung
informationstechnischer plausibler Expertengutachten (lege artis)
gepaart mit dem Ignorieren von Empfehlungen des Datenschutzrates der
Republik Österreich ein Klima der Rechtsunsicherheit bei Kunden
schuf, die ihr bundesgesetzliches Recht, ein intelligentes Messgerät
abzulehnen, beanspruchen.
In vielen Bereichen dieser
Causa wurde willkürlich interpretiert und dem so genannten
"Framing" freien Lauf gelassen.
ADDENDUM
"Framing" = blenden (Framing
= kommunikationswissenschaftlicher Terminus, umgangsspr.: "Schubladendenken", vorformatiertes Deutungsraster, man
formuliert einen Begriffsrahmen, mit dem man beispielsweise im Fall der
3er Parametrierung (Canceln/Modifizieren von Speicherintervalle,
Leistungsbegrenzung, Abschaltfunktion), automatisch ein
"unintelligentes Messgerät" assoziiert. Die unterstützende
Tradierung durch einige Medien bekräftigte das meinungsbildende Framing
nachhaltig.)
Diese Taktik wurde noch in
einem anderen Bereich angewendet. Und zwar bei der allgemein
kolportierten Opt-Out Quote von 5%. Wie kam es eigentlich zu dieser
Definition, dass nur eine eng begrenzte Anzahl von Verbrauchern das
Recht hätte, ElWOG §83 (1) in Anspruch zu nehmen? Eine chronologische
Betrachtung der mit der Causa befassten Bundesgesetze gibt Aufschluss.
18.Aug.1998 |
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG)
hatte nur 71 Paragrafen. Neue intelligente Messgeräte waren noch
nicht Gegenstand bundesgesetzlicher Verordnungen. Folglich
war das Recht, ein intelligentes Messgerät abzulehnen noch nicht
beinhaltet
|
13.Juli 2009 |
EU beschließt, 80%
der Endverbraucher bis 2020 mit intelligenten Messgeräten
auszustatten
(
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:211:0055:0093:EN:PDF ) |
20.Dez.2010 |
ElWOG 2010
angepasst an EU-Direktive von 13.Juli 2009 in Bezug auf
"intelligente Messgeräte". Das Bundesgesetz wurde auf 114 Paragrafen
erweitert, beinhaltete aber kein Recht auf Ablehnung eines
intelligenten Messgerätes. Es bestand ab diesem Zeitpunkt
Einbauverpflichtung für Endverbraucher.(
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_110/BGBLA_2010_I_110.pdf
) |
25.Okt.2011 |
IMA-VO
ratifiziert,. Bundesgesetzliche Begriffsbestimmung
und technische Spezifikationen eines "intelligenten Messgerätes".
Die zwingende "Mindestfunktionsanforderung" in § 3 ist die
bidirektionale Kommunikationsanbindung |
24.April 2012 |
IME-VO ratifiziert. Bis Ende 2019 sollen 95% der
Zählpunkte (statt 80% gem.EU) mit intelligenten Messgeräten
ausgestattet sein |
5.Juli 2013 |
Abänderungsanträge zum ElWOG 2010. Speziell §83 (1) soll
zugunsten der Kunden geändert werden. Sie sollen das Recht erhalten,
ein intelligentes Messgerät abzulehnen. Die seit 18.Aug.1998
bestehende Einbauverpflichtung für alle soll aufgehoben werden. |
6.Aug.2013 |
ElWOG-Novelle. Aufgrund des Abänderungsbeschlusses im Plenum
des Nationalrates vom 5.Juli.2013 bekam § 83 (1) folgenden,
wichtigen Zusatz: "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten
Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der
Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein
intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen." |
2.12.2014 |
IME-VO Novelle 2014 ratifiziert.
Die einzige
Änderung bestand darin "bis Ende 2015 einen Projektplan über die
stufenweise Einführung von intelligenten Messgeräten zu erstellen" |
15.Dez.2017 |
IME-VO-Novelle.
Die frei erfundene "3er Parametrierung" fand Eingang in
§ 1 (6) und beinhaltet die in sich widersprüchliche und nicht
exekutierbare Anordnung im Zusammenhang mit den Messungen auf
Viertelstundenwerte-Basis zwecks Leistungsmessung. |
Heute |
ElWOG 2010 Novelle 2013 bisher unverändert in Kraft mit den
Ablehnungsbestimmungen gemäß § 83 (1) |
Details und Auswertung der Tabelle:
Intelligente
Messgeräte-Einführungsverordnung - IME-VO § 1 (1) lautete VOR
der Novellierung 15.12.2017:
§ 1. (1) Jeder Netzbetreiber gemäß § 7
Abs. 1 Z 51 ElWOG 2010 hat
-
bis Ende 2015 mindestens 10 vH,
-
bis Ende 2017 mindestens 70 vH und,
-
im Rahmen der technischen Machbarkeit,
bis Ende 2019 mindestens 95 vH
der an sein Netz angeschlossenen
Zählpunkte als intelligente Messgeräte (§ 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010)
gemäß den Vorgaben der Verordnung der
E-Control, mit der die Anforderungen an
intelligente Messgeräte bestimmt werden (Intelligente
Messgeräte-AnforderungsVO 2011), auszustatten, wobei eine
leitungsgebundene Übertragung in Betracht zu ziehen ist.
Die IME-VO Novelle 15.12.2017 hatte
folgende Veränderungen:
Die Intelligente
Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO), BGBl. II
Nr. 138/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr.
323/2014, wird wie folgt geändert:
-
§ 1 Abs. 1 Z 2 lautet: "2. bis Ende
2020 mindestens 80 vH und,".
-
In § 1 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge
"bis Ende 2019 mindestens 95 vH" durch die Wortfolge "bis Ende 2022
mindestens 95 vH" ersetzt.
-
In § 1 Abs. 2 wird
der Satz "Ebenso können intelligente
oder digitale Messgeräte, welche vor
Inkrafttreten der Novelle der Intelligente
Messgeräte-Einführungsverordnung, BGBl. II Nr. 383/2017,
eingebaut wurden, weiterhin in Betrieb gehalten und auf die in Abs. 1
festgelegten Zielverpflichtungen angerechnet werden, auch
wenn sie technisch nicht in der
Lage sind alle Funktionen und Funktionsänderungen
gemäß Abs. 6 zu erbringen." angefügt.
Dies sind die einzigen Gesetzestexte, in
denen die 95% erwähnt und nur auf die Roll Out Quote bezogen
sind. Eine Opt-Out Quote von angeblichen 5% war und ist NICHT
Gegenstand der Gesetzgebung.
Die allgemein kolportierte
Quotenregelung, dass es nur bei 5% der Zählpunkte, gemäß den
Rahmenbedingungen aus dem ElWOG § 83 (1), ein Wahlrecht gäbe, ein
intelligentes Messgerät abzulehnen, kann man aus dem Text der IME-VO § 1
(1), NICHT entnehmen. Weder vor noch nach der
Novellierung. Dieser Paragraf regelt nur die TECHNISCHE Seite des
Roll Outs (Gesetzestext: "technische Machbarkeit"), aber NICHT
die Anzahl anspruchsberechtigter Endverbraucher gem ElWOG § 83 (1).
Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, unter dem man diesen Paragrafen
verstehen muss.
Darüber hinaus findet sich in keiner
anderen bundesgesetzlichen Verordnung eine Bestimmung, die explizit die
anerkannte Gruppe kritischer Kunden mit ablehnender Haltung gegen ein
intelligentes Messgerät auf 5 % beschränkt. Wir sehen in der
(allgemeinen) Argumentation von Netzbetreibern und E-Control bloß eine
willkürliche, auf deren eigener Interpretation von IME-VO § 1
beruhender Schlussfolgerung. So wie auch bei der 3er Parametrierung.
Wenn der Gesetzgeber in der letzten
Umstellungsphase 2019 (im Zuge der Novelle 15.12.2017 wurde auf 2022
verlängert) nur 95 % als Einführungsquote vorgibt, bedeutet das NICHT,
diese Anordnung impliziere, dass folglich nur 5% der Verbraucher ihr
Ablehnungsrecht beanspruchen dürfen.
Dies ist Schluss zu folgern, weil
erstens, Energiekunden, die im Rahmen der 95%-Installations-Quote (bis
Ende 2019 / 2022) vom Netzbetreiber kein Smart-Meter erhalten, dieses
Messgerät gar nicht abzulehnen brauchen. Das ergäbe keinen Sinn!
Sie würden sich automatisch in der 5%-Gruppe ohne intelligentes
Messgerät befinden.
Und zweitens, weil die zuvor tabellarisch
abgebildete Chronologie der ratifizierten Gesetze dieses Resümee
vorgibt. Wir nehmen nochmals darauf Bezug:
Die oben zitierte Fassung der IME-VO trat
am 24.4.2012 in Kraft.
Mit ihrer Novellierung 15.12.2017 wurde nur die Zeitspanne des Roll
Outs verändert, NICHT aber die Quotenregelung (95% / 5%).
2012, als die IME-VO in Kraft trat,
beinhaltete das ElWOG 2010 noch gar keinen Zusatz im § 83 (1),
der den Endverbrauchern eine Ablehnungsrecht zubilligte, das der
Netzbetreiber zu berücksichtigen hatte.
Das ElWOG wurde erst ein Jahr später,
aufgrund von im Plenum des Nationalrates beschlossenen
Abänderungsanträgen (5.7.2013) novelliert und trat als Bundesgesetz am
6.8.2013 in Kraft.
Folglich ist die Schlussfolgerung der
E-Wirtschaft zu dem Zeitpunkt, als erstmalig "interpretiert" wurde, die
5% aus der IME-VO (2012) würden die
Ablehnungsberechtigten quotieren, völlig falsch. Dieser Irrtum wurde
jedoch von fast allen mit dieser Causa Befassten bis heute übernommen!
(=Framing). Auch über den Zeitpunkt der IME-VO Novelle 2017 hinaus. Uns
ist nicht bekannt, dass Juristen, Gutachter, Konsumentenorganisationen,
uva., die sich mit der Causa auseinandersetzten, jemals diese von uns
dokumentierte Basis für die dubiose 5%-Regel in den Fokus ihrer
Beurteilung rückten!
Die "95%" aus der IME-VO haben nichts mit
einer Quotenbegrenzung zu tun. Sie sind lediglich eine willkürlich
ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gewählte Vorgabe
für den "TECHNISCH erreichbaren Stand montierter und in Betrieb
genommener Messgeräte", beschlossen zu einem Zeitpunkt, als das ElWOG in
§ 83 (1) noch gar KEINE Zusatzregelung für eine Ablehnung hatte.
Für eine daraus abzuleitende 5%-Quotierung gab es weder eine legistische
noch eine technische Basis.
Zu einem Zeitpunkt, als es nämlich
noch gar keine Ablehnungsbestimmung gab (ElWOG §83 (1)), vorausschauend schon eine Ablehnungsquote
festzulegen, ergibt weder legistisch noch technisch einen Sinn.
Erst über ein Jahr später, ausgelöst
durch die ElWOG-Novellierung 2013, dürften die "Fantasien der
Interpreten" geweckt worden sein, den geänderten,
kundenfreundlichen Rahmenbedingungen in § 83 (1) einen Widerpart
zu setzen und mit der 95%-Installationsquote der IME-VO die 5%
Limitierung der Anspruchsberechtigten zu rechtfertigen.
Die seit 2012 in Rede
stehende "technisch machbare" Roll Out Quote von 95% als
Subtraktionsbasis zur mathematischen Ermittlung der Menge
ablehnungswilliger Kunden anzunehmen und gegen zu rechnen, ist
WILLKÜRLICHE INTERPRETATION ohne gesetzlicher Basis.
Diese willkürliche
Interpretation kommt letztendlich den Intentionen der E-Wirtschaft
entgegen, entspräche aber keinesfalls dem Sinn, der den Abänderungsanträgen der Abgeordneten zum
Nationalrat (5.7.2013) zugrunde liegenden Entscheidung für die
Ratifizierung der ElWOG-Novellierung per 6.8.2013 in § 83 (1).
Die gesetzliche Vorgabe
lautet, dass 95% der Messpunkte mit intelligenten Messgeräten
ausgestattet werden sollen, sofern die infrastrukturellen oder
informationstechnischen Voraussetzungen dies zulassen.
Bei der Festlegung auf eine
95% Roll-Out Quote ging es ursprünglich ausschließlich um die
technische Machbarkeit und um den größten wirtschaftlichen Nutzen.
Das beweisen auch die Erläuterungen zur IME-VO 2012 Allgemeiner Teil:
ZITAT
Beim Vergleich der vier analysierten Szenarien zeigt sich, dass
jenes Szenario mit einem
Einführungsgrad von 95% an intelligenten Messgeräten sowie einem
Einführungszeitraum von fünf Jahren den größten positiven
volkswirtschaftlichen Gesamteffekt in der Höhe von bis zu 400 Mio. Euro erzielt. Dies ist vor
allem bedingt durch den relativ kurzen Einführungszeitraum und die hohe
Flächenabdeckung von 95%. Ebenfalls bewertete Szenarien mit einem
längeren Einführungszeitraum und/oder einer geringeren
Flächendurchdringung können, wenngleich ebenfalls positiv, nur einen
dementsprechend verringerten volkswirtschaftlichen Nettonutzen
aufweisen.
ZITATENDE
und Besonderer Teil:
ZITAT
Zu § 1:
Um ein möglichst kosteneffizientes, österreichweites System zu
implementieren, sind grundsätzlich 95% aller Endverbraucher mit einem
intelligenten Messgerät auszustatten. Die Flächenabdeckung hat sich
dabei jedoch auch an der jeweiligen technischen Machbarkeit an
Ort und Stelle zu orientieren. Dies ist insbesondere deshalb
relevant, weil es unter Umständen Endverbraucher bzw. Kundenanlagen
geben kann, bei denen nur unter stark erhöhten technischen
Aufwendungen und damit einhergehenden erhöhten Kosten ein intelligentes
Messgerät über eine bidirektionale Datenverbindung angeschlossen werden
kann. Eine Abdeckung von 100% ist daher unter wirtschaftlichen und
technischen Gesichtspunkten nicht zu erreichen.
Zu § 2:
Bei Anfragen jener Endverbraucher, die aus den zuvor erwähnten
Gründen nicht unter die verordnete Flächenabdeckung von 95% fallen, ist
genau Auskunft darüber zu erteilen, warum bei der betreffenden
Kundenanlage die Installation eines intelligenten Messgerätes
technisch nicht machbar bzw. zumutbar ist.
ZITATENDE (Hervorhebungen von uns,
Erläuterungen zur IME-VO 2012 Allgemeiner Teil und Besonderer Teil )
Wie aus den Erläuterungen zur
IME-VO 2012 Allgemeiner Teil und Besonderer Teil hervorgeht, ging es
ursprünglich immer nur im Zusammenhang mit der 95% Roll Out Quote um
die technische Machbarkeit und die größtmögliche Wirtschaftlichkeit.
Wobei von der EU überhaupt lediglich ein Roll Out von 80%
gefordert wird.
Um die
Opt-Out Quote der ablehnungswilligen Verbraucher bzw. um die
genaue Höhe dieser Quote von 5% ging es definitiv NICHT. Und doch
hat diese, ohne gesetzlicher Basis erfolgte willkürliche Interpretation,
als so genanntes "Framing" Eingang in fast alle Konsumentenberatungen,
Fachartikel, Gutachten, u.v.a. gefunden.
Allgemein wird bis heute so
argumentiert, als ob die 5%-Opt-Out Beschränkung gesetzlich vorgegeben
sei. Das ist aber definitiv nicht so. So wie bei der 3er Parametrierung (Modifizierung/Canceln von Speicherintervalle,
Leistungsbegrenzung, Abschaltfunktion) ist auch die angeblich auf
5 % beschränkte Opt-Out Quote einzig begründet durch
WILLKÜR -
INTERPRETATION - FRAMING
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