1. POSITION DES NETZBETREIBERS
Unser
Energieversorger bestätigte uns schriftlich, dass
ihre Gesetzinterpretationen auf den Empfehlungen der
Regulierungsbehörde E-Control (des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit) basieren.
Diese und andere Argumente gliedern sich wie folgt
(interpretationsrelevante Begriffe hervorgehoben):
BEHAUPTUNG |
BEWERTUNG |
BEGRÜNDUNG IN... |
Der Kunde hat
nur das Recht,
sich gegen die Funktionalität eines Smart-Meters zu entscheiden |
FALSCH |
Konfrontation |
Den Einbau der modernen
elektronischen Zähler selbst können die
Kunden nicht ablehnen |
FALSCH |
Falscher
Paragraf |
Die Vorgaben der
IME-VO haben Vorrang vor der ElWOG-Novellierung |
FALSCH |
Falscher Paragraf |
Der Kunde hat bei
Smart-Meter-Montage kein
Mitspracherecht |
FALSCH |
Falscher Paragraf |
Vereinbarte
lange Ableseintervalle werden eingehalten |
FALSCH |
Schwindel&Täuschung |
Kosteneinsparung durch privates
Lastmanagement mit dem Smart-Zähler |
FALSCH |
Schwindel&Täuschung/Abs.4 |
Unser
Datenschutz bedarf
der Administration des Datenmanagements von Netz/Energie-Burgenland |
FALSCH |
Datenschutz 2 |
Das
Smart-Meter-Display gibt wahrheitsgetreu
alle internen digitalen Funktionsabläufe wieder |
FALSCH |
Semantik&Rabulistik/Grafik |
Smart-Meter kann
man unintelligent machen |
FALSCH |
Semantik&Rabulistik |
Ein
digitaler (Standard)-Zähler ist
kein intelligentes Messgerät |
FALSCH |
Semantik&Rabulistik/Grafik |
Alle Daten sind
durch Pseudonymisierung sicher |
FALSCH |
Datenschutz 2 |
Keine An-
und Abwesenheitskotrolle möglich (kein gläserner Kunde) |
FALSCH |
Schwindel&Täuschung |
Privatspähre kann nicht analysiert werden |
FALSCH |
Datenschutz 2 |
2.
UNSERE POSITION
Sollte die ElWOG-Novellierung nicht vielmehr die
Position des Endverbrauchers gegenüber dem Netzbetreiber stärken und
nicht umgekehrt? Wurde das Gesetz nicht novelliert, um uns Kunden zu
schützen? Zu schützen vor einer erzwungenen Montage und Inbetriebnahme
eines "intelligenten Messgerätes", um frei zu entscheiden, so ein
Instrument auch zu verweigern? Sollte die Regulierungsbehörde E‑Control
nicht an der bundesgesetzlichen ElWOG-Novellierung von
6.8.2013 festhalten, statt eine
Interpretationsstrategie zu formulieren (informationstechnische
Modifizierung und Umbenennung des Smart-Meters gem.
Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich, 2.4.1 Kapitel 1
Begriffsbestimmungen, 3), die dem Netzbetreiber
entgegenkommt aber der vorgenannten Kunden-Position nicht gerecht wird?
Vor der
betreffenden ElWOG-Novellierung waren Energiekunden mit einem
"Smart-Meter-Zwang" konfrontiert. Es ergibt also überhaupt keinen
vernünftigen Sinn oder legistischen Grund, diesen Status Quo nach dem
Inkrafttreten des Zusatzes beizubehalten und so zu tun, als ob die
Ratifizierung der Abgeordnetenentscheidung nichts bewirkt hätte.
So wie bei
Privatverträgen der Passus einer so genannten "salvatorianischen Regel"
den eigentlichen Zweck, für den eine Vereinbarung getroffen wurde,
schützt, ist auch bei der Novellierung des ElWOG der eigentliche Sinn,
der hinter der parlamentarischen Arbeit steckt, das Entscheidende! Den
Endverbrauchern sollte das vorher fehlende Recht, ein intelligentes
Messgerät ablehnen zu dürfen, per Gesetzesnovellierung zugestanden
werden.
Wir
denken, dass dies einer der Gründe war, weswegen am 5.7.2013 auf Druck
einiger Abgeordneter zum Nationalrat entsprechende
Abänderungsanträge eingebracht, per 6.8.2013 dieser Zusatz in
demokratischer Abstimmung ratifiziert und bis heute nicht mehr
novelliert wurde (ElWOG
2010, idgF)
Und was macht der
Netzbetreiber auf "Empfehlung" von E‑Control? Im Grunde tun beide so,
als ob es diese Zusatzregelung gar nicht gibt! Sie entwickeln ein
Konzept, mit dem Sie Ihre Rechtsmeinung nicht dem Gesetz anpassen
sondern über dieses stellen, indem Sie das Gesetz mit ausgeklügelter
Rabulistik Ihrem Rechtsverständnis unterordnen!
Der
Energielieferant ist nicht der im Gesetz angedeutete "schutzwürdige"
Endverbraucher, zu dessen Gunsten der Paragraf modifiziert wurde. Und
doch macht er alles, diesen Eindruck zu erwecken! Er missbraucht den
Novellierungszusatz mit einer absurden Interpretation zur Stärkung
seiner eigenen Position gegenüber Endverbrauchern, die auf das
Bundesgesetz stützend, das intelligente Messgerät ablehnen wollen, indem
er mit juristischen und konfigurationstechnischen Tricks den Zweck der
Gesetzgebung umgehen will und für den Zähler, zusammen mit belanglosen,
den "intelligent-Status" des Messgerätes nicht verändernden Anpassungen
der Funktionalität, eine neue Gerätebezeichnung erfindet
("digitaler Standardzähler" statt "intelligentes
Messgerät") und verharrt damit auf dem Status Quo vor der
Novellierung!
Wenn wir ein Gerät
ablehnen, dann lehnen wir folgerichtig und subsumierend auch Funktionen
ab. Also genau das, was die ElWOG-Novelle einer
5%-Minderheit zuspricht. Wenn wir aber nur Funktionen ablehnen,
dann lehnen wir kein Gerät ab, weil dieses die Basis für Funktionen ist,
also montiert und aktiviert bleiben muss.
Und das widerspricht eindeutig der
ElWOG-Novellierung (Siehe unter
"Konfrontation")
Sicherheitsrelevante Kriterien eines
intelligenten Messgerätes samt seiner Digitalstruktur sind nicht
Gegenstand der bundesgesetzlichen Verordnung im ElWOG! Das Gesetz
erlaubt einer 5%-Minderheit ein "intelligentes Messgerät" abzulehnen (=
Gerät !). Es ist völlig egal ob das Instrument samt seinen Paradigmen
"sicher" ist oder nicht, ob es einen "gläsernen Haushalt" produziert
oder nicht, ob datenschutzrechtliche Vorgaben befolgt werden oder nicht,
uä.
Wir verweigern…
-
…Daten unserer persönlichen Verbrauchsgewohnheiten dem Netzbetreiber
zu überlassen
-
…ein Outsourcing des Schutzes unserer Privatsphäre. Wir nehmen diesen
selbst wahr
-
…ein intelligentes Messgerät (auch als angeblicher,
unintelligenter/digitaler Standard-Zähler modifiziert) in
unserem Haus!
Wir berufen aus auf…
Obwohl die Interpretationsstrategie
offensichtlich von der E-Control des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit ausgeht (siehe
Postskriptum), ist unser
Vertragspartner für Stromlieferung nicht die federführend assistierende
Regulierungsbehörde, sondern unser Stromlieferant.
Falls dieser meint, seine Schlauheit, das
Gesetz listig zu hintergehen entspreche den rechtsstaatlichen Prinzipien
und unserer parlamentarischen Demokratie, steht es ihm frei, auf seine
Initiative und Kosten den Rechtsweg zu beschreiten und ein Urteil im
Namen der Republik anzustreben. Wir sehen einem "rechtlichen Showdown"
mit Gelassenheit und Spannung entgegen, wie er seine "juristische
Akrobatik" in Bezug auf ein "intelligentes / unintelligentes Messgerät"
einer Konklusion mit technischen Unmöglichkeiten unterzieht.
Besonders deshalb,
weil andere Stromlieferanten der ablehnenden Haltung von Kunden gegen
ein Smart-Meter nicht so begegnen, wie Netz-Burgenland (siehe unter "NEWS")
Offensichtlich scheint unter den Netzbetreibern die kollektive Anwendung
der "Empfehlung von E-Control" zu zerbröckeln und die juristischen und
konfigurationstechnischen Tricks nicht mehr allgemeine Zustimmung finden
Das Ergebnis würde
nicht nur uns, sondern tausenden Österreichern nützen, die ebenfalls
verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rechtssicherheit haben und von ihrem
gesetzlichen Recht auf Ablehnung eines "intelligenten Messgerätes" (mit
Betonung auf "Gerät" - gemäß der ElWOG-Novellierung) Gebrauch machen
wollen.
Ein solches Verfahren würde mit
Sicherheit die Aufmerksamkeit nicht nur der lokalen Presse sondern auch
der internationalen und fachspezifischen Berichterstattung, sowie
involvierter Verbände finden. Es würde ferner all jene getäuschten
Kunden erreichen, ihre Position in Bezug auf die ElWOG-Novellierung
gegenüber dem Netzbetreiber nochmals zu überdenken um ihr
Ablehnungsrecht gesetzeskonform zu beanspruchen. Uns ist durch viele
Mailkontakte mit Medien, Konsumentenorganisationen und
Parlamentsfraktionen in Wien bekannt, dass ein Interesse an so einer
Klärung bestünde, wobei uns eine der Letztgenannten sogar Unterstützung
in Aussicht stellte. Wir könnten die entsprechenden Informationen und
Pressemitteilungen bereithalten.
Wir haben den Netzbetreiber schon einmal
aufgefordert, dieses Verfahren anzustreben, wie die IME VO
und das ElWOG anzuwenden seien, aber bis heute keine
Antwort bekommen.
Wir begrüssen
die Landesverwaltungsreform mit der Neustrukturierung von
Landesbeteiligungen in unserem Bundesland, nach dem Motto "Burgenland
wird gläsern", verwehren uns aber vehement gegen das Streben
unseres Netzbetreibers "in Absprache mit der
Regulierungsbehörde E-Control" uns ebenfalls "gläsern" zu machen, indem
nicht einmal davor zurückgeschreckt wird, mit
Falschauslegungen des
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes 2010, §83 Abs.1 idgF
und der
Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung
§1 Abs.5 sowie der
Missachtung der
Intelligente Messgeräte-Anforderungs-VO 2011
(IMA-VO 2011) mit
der genauen Spezifikation eines "intelligenten Messgerätes"
uns
"Montagezwang" für einen Smart-Meter als "klare Regel" zu erklären und
zur autoritären Unterstützung die
Arbeiterkammer involviert!
Es ist legitim, uns gegen Diskriminierung
als Folge von Rechtsbeugung zu wehren. Ob der Netzbetreiber seine von E-Control, als Regulierungsbehörde, empfohlenen
Falschinterpretationen einsieht oder nicht, ist offen. Es besteht also
große Rechtsunsicherheit zusammen mit einem skandalösen Angriff auf die
Rechtsstaatlichkeit.
Wir vermuten, dass dieses Thema für viele
österreichische Energiekunden von Bedeutung ist, weil der Zählertausch
bundesweit durchgeführt wird und wahrscheinlich andere Netzbetreiber
ebenfalls die kollektive "Vorgehensweise unter Berücksichtigung
der Empfehlungen der Regulierungsbehörde E-Control" an ihre Kunden
weitergeben. Dies bestätigen uns zumindest Mails, die uns zu
diesem Thema aus dem ganzen Bundesgebiet erreichten.
Auch Internetpetitionen haben bereits tausende Einträge von
Energiekunden, die ebenfalls, mit Bezug auf das
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz
2010, §83 Abs.1 ein intelligentes Messgerät ablehnen.
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