Die OPT-OUT-Regelung wird tatsächlich
zur „arglistigen Täuschung“ !!!

 

 Wie die OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF
auf Betreiben der E-Control zur Farce wird !!!
 


 

Grundlegend vorauszuschicken ist:

Die OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF geht ursprünglich auf die Intervention des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst  zurück.

 

Diese Intervention des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vom 01.02.2013 wird allerdings seit Jahren beharrlich ignoriert, ebenso wie die seit 04.04.2011 vorliegende Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU !!!

 

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Stellungnahme ad "Energieeffizienzpaket des Bundes mit ElWOG Novelle 2013 (442/ME XXIV.GP Ministerialentwurf)", gezeichnet: Dr. Gerhard Hesse, datiert 01.02.2013

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/SNME/SNME_10930/imfname_287305.pdf

 

Diese INTERVENTION des damaligen Leiters des Verfassungsdienstes und langjährigen Mitglied des Datenschutzrates Mag. Dr. Gerhard Hesse führte in der Folge zur per parlamentarischem Beschluss festgelegten bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs.1 ElWOG idgF.

 

Die darin vom Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst bereits Anfang des Jahres 2013(!!) geforderte "TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und die verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“, wurde allerdings bis dato nicht umgesetzt !!!

 

Bis heute gibt es keine transparent auf Gesetzesebene geregelten Datenflüsse. – Das krasse Gegenteil ist sogar der Fall !!!

 

Andernfalls es nämlich diese Forderung der E-Control aus 2021 sonst eigentlich gar nicht geben dürfte - ursprünglich stammend aus deren Tätigkeitsbericht 2020, die da lautet: „E-Control schlägt zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vor“ !!!

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393

 

Im Falle von tatsächlich „transparent auf Gesetzesebene geregelten Datenflüssen“, gäbe es nämlich diese über Jahre hindurch geschaffene unfassbar verworrene UMGEHUNGSKONSTRUKTION aus selbstbestätigenden und einander sogar widersprechenden Bestimmungen, Regeln und Verordnungen, keinesfalls noch länger !!!

Vor allem aber, lag das Bestreben der damaligen Intervention des damaligen Leiters des Verfassungsdienst und Mitglied des Datenschutzrates Mag. Dr. Gerhard Hesse mit Sicherheit nicht darin, dass die infolge von dessen Einschreiten im Jahr 2013 per parlamentarischem Beschluss zustande gekommene OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF., „kein intelligentes MessGERÄT zu erhalten“, in der Folge vom zur Festlegung von Funktionsanforderungen materiell(!) gar nicht befugten BMWFW-Minister Mahrer im Zuge der IME-VO Novelle 15.12.2017 im § 1 Abs. 6 mit Hilfe der ebenso fragwürdigen wie in sich widersprüchlichen Bestimmung, welche die Viertelstundenmessungen betrifft, grotesker Weise herabgestuft werden würde, nur mehr zur Ablehnungsmöglichkeit von MESSUNGEN.

  

Festzuhalten ist außerdem:

Auch die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU geht bei deren DEFINITIONEN im Falle intelligenter Messgeräte zweifelsfrei von dem Vorhandensein einer Zweiwegekommunikation aus (siehe Seite 4, Kapitel Definitionen).

 

Und auf Seite 11 findet sich der vom Bundesrechnungshof und uns vielfach zitierte unmissverständlich formulierte Satz vom „Überwiegen der Interessen der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit (OPT-OUT)“.

 


 

Aus der Stellungnahme 12/2011
der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom 4.4.2011:
 

  

Da die Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom 4.4.2011, über deren bisherigen Link zum BFDI (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) nicht mehr aufrufbar ist, haben wir diese Stellungnahme von essentieller Bedeutung auf Google-Drive zum Download gesichert:

 

Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom 4.4.2011 (97 KB)

Stellungnahme zur intelligenten Verbrauchsmessung („Smart Metering“) für die Datenschutzgruppe gezeichnet:

Der Vorsitzende Jacob Kohnstamm, Brüssel, den 4. April 2011

 

Dokumenteigenschaften:

Filename „WP183 Opinion122011SmartMetering

Titel: Outline structure and partial draft for opinion on smart metering, erstellt: 14.06.2011

nunmehr downloadbar via:

https://drive.google.com/file/d/1D_7n1irJ17WbetRJr8TgIN3nNeV-7dlJ/view?usp=sharing

(ursprünglich stammend von: WP183 Opinion122011SmartMetering )

 

Seite 4 und Seite 11:

 

Auch die Artikel-29-Datenschutzgruppe geht bei deren Definitionen im Falle intelligenter Messgeräte von einer Zweiwegekommunikation aus:

 

ZITAT

Intelligente Verbrauchsmessgeräte werden im Haushalt der Kunden von Energieversorgungsunternehmen installiert und sind für eine Zweiwegekommunikation ausgelegt.

ZITATENDE (siehe Seite 4, Kapitel Definitionen)

 

Und auf Seite 11 findet sich der vom Rechnungshof und uns vielfach zitierte unmissverständlich formulierte Satz vom „Überwiegen der Interessen der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit (OPT-OUT)“:

 

ZITAT

Die Datenschutzgruppe erinnert die Industrie außerdem daran, dass in einigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person der Installation der intelligenten Verbrauchsmessgeräte widerspricht und dass in diesen Fällen das Interesse der betroffenen Person gegenüber sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt.

ZITATENDE

 

Das alles muss man sich einmal vorstellen:

 

Trotz dieser seit 4.4.2011 vorliegenden absolut unmissverständlich formulierten Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU und trotz der ebenso unmissverständlichen Forderung des BKA-Verfassungsdienstes nach "TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und die verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“ noch vor der ElWOG Novelle 2013, gelang und gelingt es E-Control und jeweils zuständigem Bundesministerium dennoch, deren über Jahre hinweg errichtete fragwürdige UMGEHUNGSKONSTRUKTION immer noch mittels völlig absurder Debatten über „Digitale Standardzähler“ und deaktivierte Funktionen beharrlich aufrechtzuerhalten. – Mit dem einzigen Ziel: Um letztendlich eine Leistungsmessung auf verpflichtenden(!) rollierend erfassten Viertelstundenmaximum-Messwerten zu realisieren, für die es bis dato keine positive datenschutzrechtliche Beurteilung auf Grundlage eines qualitätsgesicherten informationstechnischen Gutachtens gibt !!!

 

Dessen vollkommen ungeachtet trachtet die E-Control gemäß den von ihr verfassten Positionspapieren „Tarife 2.0“ vom April 2017 und „Tarife 2.1“ vom Jänner 2021 zukünftig jedoch danach, dass Viertelstundenwerte verpflichtend(!) erfasst, gespeichert und ausgelesen werden! - Und zwar trotz OPT-OUT !!!

 

Und das geschieht auf diese Weise:

Die E-Control verkündete die von ihr zuvor gemäß „Tarife 2.0“ und „Tarife 2.1“ - völlig unbeachtlich trotz sämtlicher anderslautender Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU und des BKA-Verfassungsdienstes sowie der Einwendungen des Bundesrechnungshofes - jahrelang geplante Netzentgelte-STRUKTUR-Reform (= verpflichtende(!!) Leistungsmessung), und zwar ausgerechnet über deren per März 2021 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2020, welcher Grundlage der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 ist.

 

Dadurch ist es der E–Control gelungen, den Rollout intelligenter Messgeräte taktisch und systematisch von der gemäß „Tarife 2.0“ und „Tarife 2.1“ langjährig geplanten Netzentgelte-STRUKTUR-Reform zu trennen.

 

E-Control:

Weiterentwicklung der Entgeltstruktur für den Stromnetzbereich

https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/netzentgelte/tarife-2-1

 

Eine umfassende datenschutzrechtliche Beurteilung auf Grundlage informationstechnischer Gutachten von unabhängiger Seite unter Berücksichtigung dieser in den E-Control Positionspapieren „Tarife 2.0“ und „Tarife 2.1“ festgeschriebenen Netzentgelte-STRUKTUR-Reform hat weder zum damaligen Zeitpunkt stattgefunden - noch gäbe es dato eine derartige unabhängige qualitätsgesicherte datenschutzrechtliche Beurteilung!

 

 


 

Aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 geht wortwörtlich hervor:
„E-Control schlägt zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit
 nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out
die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vor“ !!!
 

  

Nur wegen der bis dato fehlenden vom BKA-Verfassungsdienst geforderten „TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und der verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“ konnte es überhaupt so weit kommen, dass die E-Control nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vorschlägt. – Und, dass dies dann ausgerechnet via Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 kundgetan wurde, kommt da noch verschärfend hinzu !!!

 

Auf diese Art und Weise gedenken die Verantwortlichen der – eigentlich zur Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität sowie dem Konsumentenschutz verpflichteten – Regulierungsbehörde E-Control, die Datenschutz- und Konsumentenschutzrechte betroffener Bürger trickreich zu umgehen !!!

 

Dieses, die gesamte Dauer der Einführung der intelligenten Messgeräte betreffende, unfassbare Vorgehen, resultiert aus weitreichendem KONTROLLVERSAGEN. - Und war und ist überhaupt nur wegen der mangelnden TRANSPARENZ möglich !!!

 

Bezeichnend ist die Kritik des Bundesrechnungshofes an der schon vor vielen Jahren entstandenen Schieflage:

 

ZITAT

Die E–Control befasste sich schon früh mit dem Thema und trieb die Einführung ab 2006 dynamisch voran.

Sie agierte jedoch nicht als neutrale, objektive Vermittlerin eines Innovationsprozesses.

ZITATENDE (Seite 14, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf )

 

Und noch inakzeptabler ist:

Seit Dezember 2020 liegt mit „Nachfrageverfahren 2020“ ein weiterer RH-Bericht vor, worin der Bundesrechnungshof zum Schluss kommt, dass einerseits „die Qualität von Entscheidungsgrundlagen sowie strategische Steuerung und koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung von Smart Meter nicht vollumfänglich gewährleistet ist“!

 

Und andererseits, dass es immer noch keine Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse gibt!

 

Nachfrageverfahren 2020

Bericht des Rechnungshofes

Anhang 1

Nachfrageverfahren im Jahr 2020

Rechnungshof Österreich, Dampfschiffstraße 2, 1031 Wien

www.rechnungshof.gv.at

Redaktion und Grafik: Rechnungshof Österreich

Herausgegeben: Wien, im Dezember 2020

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf

 

Siehe ab Seite 158 – 161 über den Umsetzungsstand der Empfehlungen im Detail betreffend  RH-Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“.

 

Daraus folgt:

Die unter dem ehemaligen E-Control Vorstand Boltz 2010 beauftragte PWC-Studie - in deren Entstehung die E-Control eingegriffen hat (!!), was dazu geführt hat, dass der RH bereits in dessen im Jänner 2019 veröffentlichten Bericht „Smart Meter“ ausdrücklich, eine Aktualisierung dieser mangelhaft beurteilten Kosten–Nutzen–Analyse gefordert hat - wurde bis dato noch immer nicht aktualisiert!

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf

 

In Österreich erfolgt seit nunmehr mehr als zehn Jahren eine Einführung intelligenter Messgeräte – ohne, dass es dafür überhaupt einen Wirtschaftlichkeitsnachweis geben würde, in den die E-Control nicht eingegriffen hätte!

 

Ohne qualitätsgesichertem Wirtschaftlichkeitsnachweis, fehlt allerdings DIE Grundlage für die Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich überhaupt !!!

 

Infolge unserer sorgfältigen Recherchen sind wir auf die Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 gestoßen, aus der wortwörtlich hervorgeht, dass „die E-Control zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vorschlägt.“ (Zitatende, Hervorhebungen von uns)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393

 

Wie diese Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 - auf Grundlage des vom März 2021 stammenden Tätigkeitsbericht 2020 der E-Control - enthüllt, soll die OPT-OUT-Regelung in Konnex mit § 1 Abs. 6 IME-VO Novelle 15.12.2017 tatsächlich nur zur „arglistigen Täuschung“ werden !!!

 

Weil nämlich die von der E-Control in diesem Tätigkeitsbericht 2020 lediglich vage angekündigten Gesetzes- und Verordnungsänderungen nur zulasten(!!) der im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte der Betroffenen gehen können !!!

 

Folglich werden die datenschutzrechtlichen Bedenken, die der eigentliche Grund für die Verankerung der OPT-OUT Bestimmung in § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 waren, und ursprünglich auf die Intervention des BKA-Verfassungsdienstes zurückzuführen sind, von Seiten dieser Regulierungsbehörde systematisch konterkariert !!!

 

Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021

Energie-Control Austria berichtet über "außergewöhnliches Jahr" 2020

23.08.2021 - Energie-Control Austria berichtet über außergewöhnliches Jahr 2020 (Nr. 957/2021)

 

 


 

 

Über den im März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020:
 

 

 

Festzuhalten ist:

Im Falle dieses im März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020 zeichneten noch die beiden damaligen E-Control Vorstände Eigenbauer und Urbantschitsch für den Inhalt verantwortlich

 

E-Control, Tätigkeitsbericht 2020, Berichtsjahr 2020

Vorwort: Leonore Gewessler, Bundesministerin
Vorwort: Dr. Edith Hlawati, Vorsitzende des Aufsichtsrats der E-Control

für den Inhalt verantwortlich: DI Andreas Eigenbauer und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M (Brügge). Vorstände E-Control, © E-Control 2021

Redaktionsschluss: 31. Dezember 2020

 

laut Dokument-Eigenschaften: erstellt am 04.03.2021 geändert am 05.03.2021

https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Taetigkeitsbericht-2020.pdf/8aca87fc-a106-c058-7561-c6d6188bfe55?t=1614946093972

https://www.e-control.at/publikationen/e-control-taetigkeitsberichte

 

Parlamentarisches Verfahren

Status: enderledigt

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/imfname_992841.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml

 

Kommuniqué vom 28.09.2021, des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über  den  Tätigkeitsbericht  2020  der  Energie-Control  Austria,  vorgelegt  von  der Bundesministerin  für  Klimaschutz,  Umwelt,  Energie,  Mobilität,  Innovation  und Technologie (III-393 der Beilagen)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/fname_999814.pdf

 

diesbezügliche Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021

Nationalrat/Berichte/E-Control

Energie-Control Austria berichtet über "außergewöhnliches Jahr" 2020

Großhandelspreise für Strom und Gas sind zum Teil deutlich gesunken

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml

 

Damit ist jetzt wirklich „die Katze aus dem Sack“:

 

Siehe ab Seite 50:

Kapitel KONSULTATION FÜR EINE NEUE NETZTARIFSTRUKTUR „TARIFE 2.1“, insbesondere Seite 52:

 

ZITAT

Zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit schlägt die E-Control nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vor. Die zu verrechnende Leistung soll sich aus dem Jahresdurchschnitt der monatlich bezogenen Viertelstunden-Leistungsspitzen konstituieren. Die leistungsbezogene Tarifkomponente könnte einheitlich pro kW oder gestaffelt nach Leistungsbereichen verrechnet werden.

 

Eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung ist die Bereitstellung des höchsten monatlichen viertelstündlichen Leistungswertes durch den installierten Smart Meter oder ein entsprechendes Messgerät. Damit einher geht das Erfordernis einer Novellierung des ElWOG 2010, der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) und der SNE-V.

ZIATATENDE

 

Und siehe auch das Kapitel Berichtswesen ab Seite 216, mit Hilfe dessen die - sich lediglich selbstkontrollierende - E-Control, den Eindruck von Objektivität zu erwecken sucht !!!

 

Entscheidend ist:

 

Als Grundlage dieses Tätigkeitsberichtes sind ab Seite 216 lediglich von der E-Control selbst verfasste Monitoring-Berichte und Berichte angeführt.

 

Folglich fordert die E-Control in diesem Tätigkeitsbericht 2020, die Einführung der verpflichtenden Leistungsmessung und zwar ausdrücklich: „nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out“ – ohne(!) irgendeinen Verweis auf die Existenz eines qualitätsgesicherten NACHWEISES, welcher die ihrerseits eingeschlagene Vorgehensweise stützen würde.

 

Das einzige, worauf sich die E-Control bezieht, sind die von ihr eingeholten Konsultationen. -  Diese stellen jedoch keinen adäquaten Ersatz dar, für das Fehlen eines qualitätsgesicherten datenschutzrechtlichen NACHWEIS auf Grundlage eines informationstechnischen Gutachtens.

 

Die E-Control zäumt wieder einmal das „Pferd von hinten auf“ !!!

 

Auf die Einholung eines qualitätsgesicherten datenschutzrechtlichen NACHWEISES in Abstimmung mit der auf die Intervention des damaligen Leiters des Verfassungsdienst und Mitglied des Datenschutzrates Mag. Dr. Gerhard Hesse zurückzuführende im Jahr 2013 per parlamentarischem Beschluss zustande gekommene OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF., „kein intelligentes MessGERÄT zu erhalten“, rechtzeitig vor einer Beschlussfassung zur Einführung der Leistungsmessung basierend auf verpflichtenden(!) rollierend erfassten Viertelstundenmaximum-Wertemessungen, wurde verzichtet.

 

Stattdessen gibt es schon wieder diverse Stellungnahmen (Konsultationen), eingeholt von über die Gesamttragweite und sämtliche relevanten im Entscheidungsfall zu berücksichtigenden Auswirkungen, viel zu wenig informierten Institutionen !!!

 

Die komplexen den Datenschutz betreffenden Zusammenhänge bleiben dabei zwangsläufig auf der Strecke !!!

 

Es ist immer dasselbe verkehrte Muster!

 

Derartige bei diversen Institutionen eingeholte Konsultationen sollen darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur wesentliche Entscheidungsgrundlagen wie die Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises fehlen sondern außerdem „die Qualität von Entscheidungsgrundlagen nicht vollumfänglich gewährleistet ist“ (Zitatende).

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf

 

Anstatt die datenschutzrechtlichen Vorgaben von vornherein vollumfänglich und bedingungslos zu erfüllen. Handelt es sich im Falle dieses Tätigkeitsbericht 2020 um einen weiteren leicht durchschaubaren Versuch: Mangels des Vorhandenseins von qualitätsgesicherten Gutachten und Studien von unabhängiger(!!) Seite, stattdessen mit einer Vielzahl von der E-Control selbst erstellten Berichten  einen absolut irreführenden Eindruck zu erwecken.

 

Weder der Begriff „OPT-OUT“ an sich, noch die diesbezüglich im Jahr 2013 per parlamentarischen Beschluss geschaffene Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF, kommen darin vor !!!

 

Der Bundesrechnungshof ist nur einmal erwähnt (Seite 204), und zwar ausdrücklich nicht im Zusammenhang mit dessen schwerwiegender Kritik, welche die Einführung der intelligenten Messgeräte betrifft.

 

Weder der RH-Bericht „Smart Meter“ noch der RH-Bericht „Nachfrageverfahren 2020“ kommen in diesem Tätigkeitsbericht 2020 vor. Wobei der vernichtende RH-Bericht „Smart Meter“ schon im Tätigkeitsbericht 2019 unerwähnt geblieben ist!

 

Während der bereits im Jänner 2019(!!) veröffentlichte RH-Bericht „Smart Meter“ im RH-Ausschuss überhaupt erst am 09.12.2021 auf der Tagesordnung steht, ist der erst vom März 2021 stammende Tätigkeitsbericht 2020 der E-Control im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie schon die längste Zeit, per 28.09.2021 enderledigt.

 

Damit ist der E-Control mit diesem per März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020 ein weiterer Schachzug gelungen!

 

Hinsichtlich der Erledigung im jeweiligen parlamentarischen Verfahren, hat der erst vom März 2021 stammende Tätigkeitsbericht 2020, den mehr als zwei(!) Jahre vorher im Jänner 2019 veröffentlichten RH-Bericht „Smart Meter“ überholt. – Und zwar ohne, dass sich die NR-Abgeordneten mit der schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes im Zusammenhang mit diesem Tätigkeitsbericht 2020 auseinandergesetzt hätten !!!

 

 

 


 

 

Was nur als parlamentarisches Komplettversagen bezeichnet werden kann !!!
 

 

 

Aufgrund dessen, dass der RH-Bericht „Smart Meter“ fast drei Jahre im RH-Ausschuss unerledigt geblieben ist, hat sich seitens der NR-Abgeordneten niemand inhaltlich(!) eingehend mit dieser schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes befasst:

 

  • NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von Endverbrauchern – und zwar machte der RH diese Feststellung ausdrücklich und unzweifelhaft im Zusammenhang mit den "Sonstigen Marktregeln" der E-Control, den Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie der Novelle 2017 IME‑VO (RH-Bericht Seite 83)
     

  • UNVEREINBARKEIT betreffend § 83 Abs. 2 bzw. § 59 ElWOG 2010 in Konnex mit der IMA-VO 2011 und mit dem Grundsatz einer technologieneutralen Kostenregulierung und der Zulässigkeit der Verknüpfung einzelner technischer Anforderungen mit der Kosten– und Entgeltermittlung (RH-Bericht Seiten 68 u. 69)
     

  • VERSAGEN der gemäß § 28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden Taskforce, „zur Beratung in allgemeinen konsumentenschutzrechtlichen Fragen der ua. auch Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes anzugehören haben“ (Taskforce Konsumenten) bereits klar und unmissverständlich festgestellt hat (Seite 87)
    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
     

  • Und zu diesen bereits seit Jänner 2019 veröffentlichten ohnedies schon schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes kommt additiv die - wiederholte - MISSACHTUNG der Regulierungsbehörde E-Control hinsichtlich deren gemäß § 2 IME-VO idgF auferlegten Verpflichtungen für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ noch hinzu !!!

 

Das muss sich einmal vor Augen führen, was da im Konnex mit dieser – eigentlich zur Objektivität verpflichteten – Regulierungsbehörde passiert:

 

Es ist E-Control und zuständigem Bundesministerium gelungen, die parlamentarischen Kontrollmechanismen auszubremsen !!!

 

  • Und zwar trotz vom Bundesrechnungshof ausdrücklich festgestellter, „NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von Endverbrauchern – und zwar ausdrücklich im Zusammenhang mit den "Sonstigen Marktregeln" der E-Control, den Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie der Novelle 2017 IME‑VO.
     

  • Und trotz vom RH festgestelltem VERSAGEN der gemäß § 28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden Taskforce Konsumentenschutz.
     

  • Und auch durch die vom RH festgestellte, UNVEREINBARKEIT betreffend § 83 Abs. 2 bzw. § 59 ElWOG 2010 in Konnex mit der IMA-VO 2011 und mit dem Grundsatz einer technologieneutralen Kostenregulierung und der Zulässigkeit der Verknüpfung einzelner technischer Anforderungen mit der Kosten– und Entgeltermittlung, ließ sich die E-Control nicht abhalten.

 

Sondern ganz im Gegenteil:

Die E-Control legte davon unbeeindruckt und völlig ungeniert deren Tätigkeitsbericht 2020 vor, mitsamt der darin enthaltenen konkreten Forderung, „nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden“ sowie der Ankündigung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen – die zwangsläufig nur zulasten der im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte gehen können !!!

 

Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder

Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (III-393 d.B.)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/imfname_992841.pdf

 

Infolge dieses weitreichenden parlamentarischen Kontrollversagens ist es den Verursachern  gelungen, auf die schwerwiegenden Vorwürfe des Bundesrechnungshofes nunmehr schon fast drei Jahre lang nicht reagieren zu müssen. – Insofern hat sich die Devise „Aussitzen“ aus Sicht der E-Wirtschaft durchaus gelohnt, für die Betroffen endet diese unfassbare Schieflage allerdings FATAL !!!

 

Dass der Bundesrechnungshof übereinstimmend mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom „Überwiegen der Interessen der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit (OPT-OUT)“ spricht, interessiert bei der E-Control und zuständigem Bundesministerium offensichtlich niemanden mehr !!!

Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom 4.4.2011 (97 KB)

 

Und auch nicht, dass die vom Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst bereits Anfang des Jahres 2013(!!) geforderte, "TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und die verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“, bis dato nicht umgesetzt wurde !!!

 

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Stellungnahme ad "Energieeffizienzpaket des Bundes mit ElWOG Novelle 2013 (442/ME XXIV.GP Ministerialentwurf)", gezeichnet: Dr. Gerhard Hesse, datiert 01.02.2013

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/SNME/SNME_10930/imfname_287305.pdf

 

Der Regulierungsbehörde E-Control und dem jeweils zuständigem Bundesministerium hat diese fast drei(!) Jahre andauernde Nichtbefassung mit dem RH-Bericht „Smart Meter“ im RH-Ausschuss, entscheidende Vorteile gebracht:

 

Anstelle infolge der Veröffentlichung des RH-Berichtes im Jänner 2019 und der darin enthaltenen massiven Kritik, unverzüglich ein sofortiges Moratorium der fragwürdigen Bestimmungen bis zur restlosen datenschutzrechtlichen Klärung zu veranlassen. Hatten die Verursacher stattdessen ausreichend Zeit, um die über Jahre hinweg geschaffene unfassbar verworrene UMGEHUNGSKONSTRUKTION aus selbstbestätigenden und einander sogar widersprechenden Bestimmungen, Regeln und Verordnungen, mit weiteren Fragwürdigkeiten und Widersprüchen zu vervollständigen.

 

Der von Anbeginn an flächendeckend angestrebte Rollout ging trotz allem unvermindert und ungebremst weiter. Wobei um ihre Datenschutzrechte besorgte Betroffene von Seiten der Netzbetreiber kurzerhand, mittels angedrohter und auch durchgeführter Stromabschaltungen unter Druck gesetzt wurden !!!

 

Und während sich aktuell alle Medien mit den steigenden Energiepreisen und einem drohenden Blackout befassen, ist der im März 2021 veröffentlichte E-Control Tätigkeitsbericht 2020 bereits seit 28.09.2021 im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss schon die längste Zeit enderledigt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-WH/A-WH_00001_00903/index.shtml

 

Was umso erstaunlicher ist, weil im parlamentarischen Rechnungshof-Ausschuss der bereits im Jänner 2019 RH-Bericht „Smart Meter“ überhaupt erst am 09.12.2021 auf der Tagesordnung stehen wird !!!

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/TO_06270514.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/index.shtml#tab-Sitzungsueberblick

 

Und völlig unklar ist, wann man sich seitens der Abgeordneten mit dem im Dezember 2020 veröffentlichten RH-Bericht „Nachfrageverfahren 2020“ befassen wird !!!

 

Nachfrageverfahren 2020, Bericht des Rechnungshofes, Anhang 1, Nachfrageverfahren im Jahr 2020

Rechnungshof Österreich, Dampfschiffstraße 2, 1031 Wien

www.rechnungshof.gv.at

Redaktion und Grafik: Rechnungshof Österreich

Herausgegeben: Wien, im Dezember 2020

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf

 

Siehe ab Seite 158 – 161 über den Umsetzungsstand der Empfehlungen im Detail betreffend  RH-Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“.

 

Worin der Bundesrechnungshof u.a. ausdrücklich zum Schluss kommt, dass „eine qualitätsgesicherte Aktualisierung der Kosten–Nutzen–Analyse fehltund, dass „die Qualität von Entscheidungsgrundlagen sowie strategische Steuerung und koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung von Smart Meter nicht vollumfänglich gewährleistet ist“ (Zitatende).

 

Denn auch mit diesen kritischen Feststellungen des Bundesrechnungshofes hat sich ebenfalls noch NIEMAND eingehend auseinandergesetzt!

 

Die E-Control ist auch nicht in deren Tätigkeitsbericht 2020 auf diese schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes eingegangen. Dies obwohl der RH-Bericht „Nachfrageverfahren 2020“ schon längst vorgelegen ist – und zwar noch rechtzeitig vor dem Redaktionsschluss für den E-Control Tätigkeitsbericht am 31.12.2020.

 

Mehr hatte die E-Control bislang zur schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes aus dessen 128-seitigen Bericht „Smart Meter“ nicht zu sagen:

 

E-Control Branchen-Newsletter „Smart Meter – ein Update“

online seit 29.10.2019

https://drive.google.com/file/d/1YsYFftR6i_KNjvpNzTt2sQJ91K0QVUlS/view?usp=sharing

 

Anstatt auf die zahlreichen Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zu reagieren und die weitere Vorgehensweise dementsprechend zu korrigieren, hat man es seitens der E-Control vorgezogen im Tätigkeitsbericht 2020, die Forderung mit der Einführung der Leistungsmessung, nach erfolgtem Rollout unterzubringen.

 

Tätigkeitsbericht 2020, Berichtsjahr 2020

Vorwort: Leonore Gewessler, Bundesministerin
Vorwort: Dr. Edith Hlawati, Vorsitzende des Aufsichtsrats der E-Control

für den Inhalt verantwortlich: DI Andreas Eigenbauer und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M (Brügge), Vorstände E-Control, © E-Control 2021

Redaktionsschluss: 31. Dezember 2020

 

laut Dokument-Eigenschaften: erstellt am 04.03.2021 geändert am 05.03.2021

https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Taetigkeitsbericht-2020.pdf/8aca87fc-a106-c058-7561-c6d6188bfe55?t=1614946093972

https://www.e-control.at/publikationen/e-control-taetigkeitsberichte

 

diesbezügliche Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021:

Energie-Control Austria berichtet über "außergewöhnliches Jahr" 2020 Großhandelspreise für Strom und Gas sind zum Teil deutlich gesunken

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml

 

ZITAT

Zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit schlägt die E-Control nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vor.

ZITATENDE (https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393)

 

Womit schon allein aus dieser Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 (nur knapp zwei Wochen nach Ablauf der IME-VO Novelle 2021 Begutachtung am 11.08.2021) unmissverständlich hervorgeht, dass die E-Control ausdrücklich „nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vorschlägt“ !!!

 

Somit ist der E-Control mit diesem per März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020 ein weiterer Schachzug gelungen!

 

Während der mit einem Vorwort von Bundesministerin Gewessler (GRÜNE) ausgestaltete E-Control Tätigkeitsbericht 2020 (Seite 9) in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses bereits am 28.09.2021, in deren Vertretung von ÖVP-Staatssekretär Brunner, auf der Tagesordnung gestanden ist.

 

Wie Aktien-Portal berichtet, hat der damalige Staatssekretär Brunner statt BM Gewessler an der Ausschusssitzung teilgenommen:

https://aktien-portal.at/shownews.html?id=66142

 

Kommuniqué vom 28.09.2021 betreffend Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (272/KOMM), wonach dieser einstimmig zur Kenntnis genommen worden ist, und zwar unter der Teilnahme von Staatssekretär im Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.
Kommuniqué vom 28.09.2021 betreffend Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (272/KOMM)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml

 

 

Wie aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 hervorgeht, soll den Vorschlägen der E-Control entsprechend, zuerst(!) der flächendeckende Rollout Intelligenter Messgeräte erfolgen – und erst danach(!) die Einführung einer Leistungsmessung für alle Verbraucher basierend auf verpflichtenden(!!!) Viertelstundenmaximum-Messwerten für alle Verbraucher. – Und zwar trotz(!) gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 idgF geltender OPT-OUT Bestimmung, „kein intelligentes MessGERÄT zu erhalten“ !!!

 

Folglich entpuppt sich, die im Jahr 2015 lediglich in interner Absprache – ohne(!) Einbindung unabhängiger Experten – zw. E-Control und zuständigem BMWFW zustande gekommene INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ mitsamt der deswegen über Jahre hindurch geschaffenen widersprüchlichen UMGEHUNGSKONSTRUKTION aus selbstbestätigenden und einander sogar widersprechenden Bestimmungen, Regeln und Verordnungen, die letztendlich im Zuge der umstrittenen IME-VO Novelle 2017 Eingang in den fragwürdigen und widersprüchlichen § 1 Abs.6 gefunden hat, tatsächlich als arglistige Täuschung“ !!!

 

 

Der vom Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser eingebrachten parlamentarischen Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) und der diesbezüglichen Anfragebeantwortung durch den damaligen BMWFW-Minister Mitterlehner liegt jener ominöse Schriftverkehr zugrunde, dessen lediglich auf Absprache – ohne Einbindung unabhängiger Experten (!!) – zustande gekommene INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, letztendlich im Zuge der umstrittenen IME-VO Novelle 2017 Eingang in den fragwürdigen und widersprüchlichen § 1 Abs.6 gefunden hat.

 

Parlamentarische Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP)

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Vorgangsweise bei der Einführung des Smart Meters“, darin enthalten Faksimile: Stellungnahme BMWFW Rechtsabteilung III/1 an E-Control vom 9.3.2015 zur GZ: BMWFW-551.100/0014-III/1/2015 mit „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, gezeichnet vom damaligen Sektionschef DI Christian Schönbauer; Quelle: parl. Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart Meters"“, eingebracht Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/imfname_445662.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015

 

Diesbezüglicher parl. Anfragebeantwortung 6033/AB vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP) liegt die

Anfrage Dr. Urbantschitsch an BMWFW Rechtsabteilung z.H. Dr. Haas „Abgrenzung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) von anderen digitalen Zählern“ datiert 4.2.2015,

als Anlage bei:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470180.pdf

Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015

 

Es existiert nur dieser mittlerweile hinlänglich bekannte Schriftverkehr zwischen dem damaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung Dr. Urbantschitsch und der Abteilung Energie Rechtsangelegenheiten III/1 der Sektion III Energie und Bergbau des damaligen BMWFW. Und sonst nichts!

 

Wobei es sich beim derzeitigen E-Control Vorstand Dr. Wolfgang Urbantschitsch um den vormaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung, und zwar seit deren Gründung 2001, handelt.

 

Während in 6033/AB die im zitierten Antwortschreiben vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister selbst lediglich als Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bezeichnet wurde.

 

Diese „Interpretation“ (MEINUNG) dient seitdem dazu, um sowohl der Festlegung des langjährigen E-Control Alleingeschäftsführers ebenso wie der „vorerst“-Direktive der Burgenländischen Landesregierung Landesamtsdirektion-Verfassungsdienst aus 2011, zwecks Umsetzung der langjährig geplanten Netzentgelte-STRUKTUR-Reform auf Basis verpflichtender monatlicher Viertelstundenmessungen, zu entsprechen.

https://futurezone.at/science/smart-meter-zwang-in-oesterreich/24.572.219

https://drive.google.com/file/d/1AdU8n75KLKNZ85K6ww9-IVH9pHX5CAev/view

 

Umso verstörender ist:

Dass diese Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 nicht nur auf dem seit März 2021 vorliegenden Tätigkeitsbericht 2020 der E-Control basiert, sondern, dass dieser Bericht beinhaltend die Forderung „nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden“ im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie enderledigt worden ist.

 

Die Behandlung des Tätigkeitsbericht 2020 im Parlament:

TOP 1 Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (III-393 d.B.)

23.08.2021 - Energie-Control Austria berichtet über außergewöhnliches Jahr 2020 (Nr. 957/2021)

 

Wobei es sich bei dem mit Datum vom 04.12.2021 zum designierten Finanzminister ernannten Dr. Magnus Brunner,  LL.M. um den mit damaligen Datum Staatsekretär im Klimaschutzministerium handelt, welcher anstelle der BMK-Ministerin an der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie am 28.09.2021 teilgenommen hat, anlässlich derer der seit März 2021 vorliegende Tätigkeitsbericht 2020 der E-Control, aus dem hervorgeht, dass Die E-Control nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vorschlägt“, enderledigt worden ist.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/fname_999814.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/index.shtml

 

Anzumerken ist:

Beim Büroleiter des Herrn Staatssekretärs im BMK, handelt es um den bereits unter mehreren(!) ÖVP-Bundesministern (darunter: BM Patek, BM Köstinger, BM Mahrer und BM Mitterlehner) für Energie-Belange tätig gewesenen ehemaligen Kabinettsmitarbeiiter Eli Widecki. Seit der Regierung Kurz II war Mag. Eli Widecki im von der Grünen BM Gewessler geleiteten Klimaschutzministerium, dem Staatssekretär Magnus Brunner zugeteilt.

 

Kommuniqué vom 28.09.2021

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über  den  Tätigkeitsbericht  2020  der  Energie-Control  Austria,  vorgelegt  von  der

Bundesministerin  für  Klimaschutz,  Umwelt,  Energie,  Mobilität,  Innovation  und Technologie (III-393 der Beilagen)

Status: Im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie enderledigt

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/fname_999814.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/index.shtml

 

Und wie aus diesem diesbezüglichen Kommuniqué ebenso hervorgeht, handelt es sich beim Berichterstatter über diesen Tätigkeitsbericht 2020 der E-Control noch dazu um Lukas Hammer (GRÜNE) – ausgerechnet um einen Parteikollegen des ehemaligen Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser Steinhauser und langjährigen Datenschutzsprecher der GRÜNEN, einem der fundiertesten Kritiker der fragwürdigen Vorgehensweise überhaupt !!!

 

Und auch den Ministerrat hat dieser Tätigkeitsbericht 2020 bereits passiert:

 

Vortrag an den Ministerrat BMK: 2021-0.324.20 vom 23. Juli 2021
Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (E-Control)

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:4a57dfb2-935b-434c-99c8-1e5c1a7578ad/zb_33.pdf

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken:

 

In der unsererseits - an einen weiten Kreis von Adressaten – versendeten Stellungnahme ad IME-VO Novelle 2021 Begutachtung (datiert: 11.08.2021), haben wir insbesondere Staatssekretär Brunner persönlich ausdrücklich zur Beantwortung offener Fragen aufgefordert.

 

Eine dementsprechende Antwort des Staatssekretärs bzw. der beiden E-Control Vorstände auf diese offenen Fragen ist jedoch bis dato ausständig !!!

(Stand: 5.12.2021)

 

Umso erstaunlicher ist es daher, dass die E-Control auch in diesem Tätigkeitsbericht 2020 auf die schwerwiegende Kritik des Bundesrechnungshofes nicht eingegangen ist, womit auch dieser als inhaltlich(!) unvollständig zu bezeichnen ist. Und das trifft auch auf den Ende August 2021 vorgelegten  Monitoring-Bericht 2021 ebenso zu!

Smart Meter Monitoringbericht 2021 (1,3 MB)

 

Entscheidend ist:

Dass die schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes aus dessen am 11.1.2019(!) veröffentlichten insgesamt 128-seitigen BerichtEinführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“ schon im von der E-Control inhaltlich(!) unvollständig verfassten Monitoring-Bericht 2020 über die Ereignisse des Jahres 2019(!) mit keinem einzigen Wort vorkommen !!!

Smart Meter Monitoringbericht 2020 (1,6 MB)

 

Das Verschweigen dieses kritischen RH-Berichtes mitsamt dessen darin enthaltenden vernichtenden Feststellungen wiegt umso schwerer, da die E-Control gemäß Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) idgF der parlamentarischen Kontrolle unterliegt:

 

Gebarungskontrolle, § 17

Die Gebarung der E-Control unterliegt der Überprüfung durch den Rechnungshof.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046

 

Ganz besonders bemerkenswert ist jedoch, dass diese Stellungnahmen wenig informierter Institutionen, mit Hilfe derer die E-Control versucht hat seit dem Monitoring-Bericht 2018 Stimmung zu machen, zumindest in diesem Monitoring-Bericht 2021 nicht mehr enthalten sind. – Was allerdings nichts anderes bedeutet, als dass die in den Monitoring-Berichten 2018 – 2020 jeweils praktizierte Einholung diverser Stellungnahmen wenig informierter Institutionen, in Wahrheit nicht auf eine Anregung des Bundesrechnungshofes zurückzuführen ist, was sich einem auch unschwer aus dem RH-Bericht „Smart Meter“ erschließt !!!

 

Alles, was der E-Control bislang zur schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes aus dessen 128-seitigen Bericht „Smart Meter“ eingefallen ist, hat lediglich auf einer einzigen A4-Seite Platz. Mehr ist der E-Control dazu nicht eingefallen:

 

E-Control Branchen-Newsletter „Smart Meter – ein Update“

online seit 29.10.2019

https://drive.google.com/file/d/1YsYFftR6i_KNjvpNzTt2sQJ91K0QVUlS/view?usp=sharing

 

Und dann findet sich in dieser A4-Seite noch dazu die tatsächlich nicht zutreffende Behauptung, die „Einholung von Erfahrungsberichten von externen Stakeholdern, darunter Arbeiterkammer; ARGE DATEN; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie; Österreichische Datenschutzbehörde; Oesterreichs Energie; Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH; Verein für Konsumenteninformation, ginge angeblich auf eine Anregung des Rechnungshofes zurück“ (Zitatende).

 

Anstatt auf die schwerwiegende Kritik des Bundesrechnungshofes in den Monitoring-Berichten einzugehen, stellte die E-Control stattdessen diesen Branchen-Newsletter „Smart Meter – ein Update“ nahezu gleichzeitig am 29.10.2019 mit der Veröffentlichung des Monitoring-Berichtes 2019 online. Mehr nicht!

 

Die E-Control geht auf die schwerwiegende Kritik des Bundesrechnungshofes aus dessen seit Jänner 2019(!!) vorliegenden Bericht „Smart Meter“ weder in deren Monitoring-Berichten noch in deren Tätigkeitsberichten ein!

 

Dass es überhaupt gar keinen Monitoring-Bericht 2014 gibt, hat niemand Geringerer als der Bundesrechnungshof in dessen Bericht „Smart Meter“ festgestellt (Seiten 42/43).

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf

 

 

Folglich ist die E-Control im Jahr 2014 den ihr auferlegten Verpflichtungen gemäß § 2 IME-VO idgF für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ definitiv und nachweislich nicht nachgekommen !!!

 

In der E-Control Homepage fehlt allerdings nicht nur der vom RH als nicht existierend festgestellte Monitoring-Bericht 2014, sondern dort gibt es auch keinen Monitoring-Bericht 2013 !!!

 

 

Seit 2015 vorliegende Monitoring-Berichte der E-Control:

Monitoring Einführung "intelligenter Messgeräte" gemäß § 2 IME-VO

https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/smart-metering/monitoring

 

 

Wir haben uns immer wieder gefragt, wie es dazu kommen konnte, dass die E-Control sogar wiederholt gegen § 2 Abs. 3 IME-VO idgF verstoßen hat – und dies allerdings von Seiten des jeweils zuständigen Bundesministeriums bis dato sanktionslos geblieben ist?

 

Jetzt wissen wir es, warum es keinen Monitoring-Bericht 2014 gibt !!!

 

 

Im Abgleich mit der parl. Anfragebeantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP) Auswirkungen der "smart meter"-Einführung

geht zweifelsfrei hervor, dass das BMWFW-Ministerium selbst es war, das in dieser Anfragebeantwortung – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Zahlen aus dem Monitoring-Bericht 2013 - angegeben hat, beim nächsten vorzulegenden Monitoring-Bericht handle es sich um jenen im Laufe des Kalenderjahres 2015. Dass das BMWFW fälschlicherweise außerdem behauptete, die genannten Zahlen würden angeblich aus einem 2014 vorgelegten Bericht stammen, lässt den geringen Stellenwert erahnen, den Fakten und Tatsachen beim Zustandekommen dieser Anfragebeantwortung 1815/AB spielten:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01815/imfname_362372.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/imfname_356164.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/index.shtml

 

 


 

 

Der bei der E-Control
nicht downloadbare Monitoring-Bericht 2013
ist an anderer Stelle aufgetaucht:
 

 

 

Das ist umso interessanter, weil die E-Control darin die Vorgabe liefert, WIE mit der infolge der INTERVENTION des damaligen Leiters des Verfassungsdienstes und langjährigen DSR-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse per parlamentarischem Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010 geschaffenen bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung umzugehen sei !!!

 

Beim Monitoring-Bericht 2013 handelt es sich um den Ersten (!!) der gemäß § 2 Abs. 3 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO 2012 überhaupt abzufassen war – umso verstörender ist es daher, dass er bei der E-Control in deren Homepage unter den gelisteten Monitoring-Berichten nicht aufscheint !!!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_138/BGBLA_2012_II_138.pdfsig

 

Smart Meter Monitoringbericht 2013 (5,43 MB), (bei der E-Control nicht downloadbar, ursprüngl. von Docplayer.org stammend)

Jahreszahl 2013 am Deckblatt

Berichtsjahr: 2012, erstellt: 27.11.2013, Seitenanzahl: 72, Verfasser: k. A..

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Energie-Control Austria

Für den Inhalt verantwortlich: DI Walter Boltz und Mag. (FH) DI (FH) Martin Graf, MBA, Redaktionsschluss: k. A.

beinhaltet keine bei div. Institutionen angefragte Stellungnahmen in Bezug auf OPT-OUT verwendete Begrifflichkeit, obwohl Berichtsjahr 2012 – ist die Vorgabe der E-Control enthalten, dass es den Netzbetreibern obliegt, wie die erst 2013 bundesgesetzlich geschaffene OPT-OUT Bestimmung auszulegen ist (was durchaus als ENTSPRECHUNG zur bereits am 20.01.2012 von Österreichs Energie geforderten „Duldungsverpflichtung“ anlässlich der IME-VO 2012 Begutachtung zu sehen ist, was jedoch im krassen WIDERSPRUCH steht, zu den Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe in deren Stellungnahme 12/2011 vom 4.4.2011 auf Seite 11, wonach „in den Fällen, wo die betroffene Person der Installation der intelligenten Verbrauchsmessgeräte widerspricht, das Interesse der betroffenen Person gegenüber sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt“ (Zitatende))

 

laut Dokumenteigenschaften:

erstellt am 27.11.2013

geändert am 27.11.2013

Titel: EC_Monitoring_27.11_DRUCK.indd

Dateigröße: 5,43 MB

scheint in der E-Control Homepage nicht auf!

nur mehr bei Docplayer.org downloadbar:

https://docplayer.org/39869497-Einfuhrung-von-intelligenten-messgeraten-osterreich-smart-meter-monitoring-2013.html

oder: https://drive.google.com/file/d/1Xi1R6kb_3OQRd6upSI9OKec87id53SBS/view?usp=sharing

 

keine diesbezügliche APA-OTS auffindbar:

https://www.ots.at/pressemappe/374/e-control

 

Noch dazu, wo es sich um den ersten Monitoring-Bericht nach Inkrafttreten der IME-VO 2012 überhaupt handelt und nachdem der Bericht bei der E-Control nicht downloadbar ist, haben wir die ursprünglich von Docplayer.org stammende Original-PDF-Date, um diese zu sichern auf Google-drive hochgeladen.

 

Siehe Seite 3:

 

Die Abfrage der Daten bei den Netzbetreibern wurde entsprechend nach Inkrafttreten der „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO“ am 25.04.2012 im Jahr 2013 erstmalig durchgeführt.

 

Der hier vorliegende Fortschrittsbericht über die Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich wurde auf Basis der erhobenen Daten des Berichtsjahres 2012 erstellt.

 

Maßgeblich hierfür war die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt (d.h. vor der Novellierung des ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 174/2013).

 

Besonders bemerkenswert ist:

Dieser bei der E-Control nicht(!) mehr downloadbare Monitoring-Bericht 2013, welcher eigentlich lediglich über die Ereignisse des Jahres 2012(!!!) informieren sollte, beinhaltet hochinteressante Stellungnahmen der E-Control, welche ausgerechnet die im Jahr 2013 per bundesgesetzlichen Beschluss geschaffene ElWOG-Novelle idF BGBl. I Nr. 174/2013 betreffen !!!!

 

Auf Seite 11 behauptet die E-Control:

 

ZITAT

ELWOG-NOVELLE 2013
Durch die ElWOG-Novelle idF BGBl. I Nr. 174/2013 wurden im Bereich der Regelungen für intelligente Messgeräte insbesondere Konkretisierungen und Verbesserungen im Konsumenten- bzw. Datenschutzbereich geschaffen.

ZITATENDE

 

Und auf Seite 12 bezeichnete die – eigentlich zur Objektivität - verpflichtete E-Control, die ursprünglich auf die Intervention des Leiters des Verfassungsdienst und langjährigen Datenschutzrat-Mitliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse zurückzuführende bundesgesetzlich geschaffene OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG Novelle 2013, ausdrücklich als „von politischer Seite aufgenommene Regelung“.

 

Außerdem gab die E-Control bereits zum damaligen Zeitpunkt dezidiert die Richtung vor, dass es sich dabei nicht um einen „bedingungslos zu verstehenden Opt-out-Wunsch“ handeln würde:

 

ZITAT

Zudem wurde von politischer Seite die Regelung aufgenommen, dass Netzbetreiber im Rahmen der durch die IME-VO bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen haben. Dies ist jedoch nicht als ein bedingungsloser Opt-out-Wunsch zu verstehen, sondern im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Roll-outs und im Rahmen der technischen Machbarkeit hat der Netzbetreiber über die technische und wirtschaftliche Möglichkeit hierüber zu entscheiden.

ZITATENDE

 

Damit lieferte die E-Control nur wenige Monate nach der ElWOG Novelle 2013 mit deren Monitoring-Bericht 2013 die konkreten Vorgaben, WIE mit der infolge der INTERVENTION des damaligen Leiters des Verfassungsdienstes und langjährigen DSR-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse per parlamentarischem Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010 geschaffenen bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung umzugehen sei !!!

 

Folglich lautete bereits damals im November 2013 die Doktrin dieser – eigentlich zur Objektivität(!) verpflichteten – Regulierungsbehörde E-Control: Dass die OPT-OUT Bestimmung nicht als bedingungsloser Wunsch zu verstehen, sondern den Ansprüchen der Netzbetreiber unterzuordnen sei !!!

 

Und siehe auch die Anmerkungen der E-Control zum Thema Datenschutz (ab Seite 13).

 

Additiv verschärfend kommt noch hinzu:

 

Ab Seite 12 äußert sich die E-Control in diesem Monitoring-Bericht 2013, der eigentlich lediglich über Ereignisse des Jahres 2012 zu berichten gehabt hätte, völlig unnotwendiger Weise zu den Änderungen per ElWOG-Novelle idF BGBl. I Nr. 174/2013, welche die Bestimmungen in § 84 und § 84a betreffen und daher auch erst nach der ELWOG-Novelle 2013 schlagend wurden.

 

Dass diese beiden Paragraphen § 84 und § 84a Messdaten von intelligenten Messgeräten, die von der E-Control im Jahr 2013 so positiv beurteilt werden, wobei § 84a allerdings ausgerechnet die nach wie vor bis dato ignorierten Streichungsempfehlungen des DSR beinhaltet, macht fassungslos !!!

 

Und dass muss man sich auch erst einmal vorstellen:

 

 

Die in Folge der INTERVENTION des damaligen Leiters des Verfassungsdienstes und DSR-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse per parlamentarischen Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010 geschaffene bundesgesetzliche OPT-OUT Bestimmung, bezeichnete die E-Control – als zur Objektivität verpflichtete Regulierungsbehörde - in deren Monitoring-Bericht 2013 allen Ernstes wortwörtlich als, „von politischer Seite aufgenommene Regelung“ !!!

 

Und die E-Control gab bereits damals die Doktrin vor, dass die OPT-OUT Wünsche der Betroffenen den Ansprüchen der Netzbetreiber unterzuordnen seien !!!

 

Dass die E-Control in diesem Monitoring-Bericht 2013 eigentlich lediglich über die Ereignisse des Jahres 2012 zu berichten gehabt hätte, und somit keinerlei Notwendigkeit bestanden hat, eine Stellungnahme abzugeben zu der überhaupt erst im Jahr 2013 per parlamentarischen Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010 geschaffenen bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung, kommt da verschärfend additiv noch hinzu !!!

 

 

Im Vergleich dazu, die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU wortwörtlich auf Seite 11 ihrer Stellungnahme 12/2011:

 

ZITAT

Die Datenschutzgruppe erinnert die Industrie außerdem daran, dass in einigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person der Installation der intelligenten Verbrauchsmessgeräte widerspricht und dass in diesen Fällen das Interesse der betroffenen Person gegenüber sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt.

ZITATENDE (Hervorhebungen von uns, Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom 4.4.2011 (97 KB) )

 

Von essentieller Bedeutung ist:

 

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU spricht hier einerseits unmissverständlich von der "Installation der intelligenten Verbrauchsmessgeräte" - und NICHT von irgendwelchen Funktionen", sondern andererseits auch noch ausdrücklich vom "Überwiegen sämtlicher sonstiger Interessen"!

 

Womit sich schon allein deswegen jegliche weitere Debatte über "die Führung von zwei unterschiedlichen Zählsystemen wäre angeblich verwaltungs- und kostenmäßig zu aufwendig" von vornherein erübrigt!

 

Beim Vergleich der bereits seit 4.4.2011(!!!) vorliegenden Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe 12/2011 hinsichtlich dem „Überwiegen der Interessen der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit (OPT-OUT)“, mit der von Seiten der E-Control in deren Monitoring-Bericht 2013 völlig konträr(!!!) vertretenen Ansicht, die „Netzbetreiber würden darüber entscheiden“, fehlen einem die Worte !!!

 

Wobei dies alles vom Bundesrechnungshof in dessen nunmehr bereits seit Jänner 2019(!) vorliegendem Bericht „Smart Meter“ ebenso gesehen wird:

 

Bezugnehmend auf die von der EU eingesetzte Artikel-29-Datenschutzgruppe stellte der RH fest, diese habe in ihrer Stellungnahme vom 4. April 2011 darauf hingewiesen, dass "sofern in einem Mitgliedstaat die Möglichkeit der Ablehnung der Installation eines intelligenten Messgeräts besteht – das Interesse der betroffenen Person gegenüber sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt." (Zitatende, Seite 83 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf)

 

Wie sehr es der E-Control - als eigentlich zur Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde - gelungen ist und vor allem immer noch gelingt, die konkreten Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe in deren Stellungnahme 12/2011 seit Jahren in Absprache mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium beharrlich zu ignorieren, macht fassungslos !!! (Wir behalten uns vor, auf die schwerwiegenden Divergenzen und inhaltlichen Unvollständigkeiten, von denen die Monitoring-Berichte betroffen sind, an anderer Stelle gesondert und ausführlicher  einzugehen.)

 

Die Beurteilungen des Bundesrechnungshofes, die die Monitoring-Berichte betreffen, enden mit Bericht 2017.

 

Der Bundesrechnungshof auf Seite 44 im RH-Bericht „Smart Meter“:

 

ZITAT

Die E–Control ihrer Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung im Jahr 2014 (Daten des Jahres 2013) nicht nachkam und das Wirtschaftsministerium den Be­richt auch nicht einforderte.

ZITATENDE

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00018/imfname_769718.pdf

 

Während der Bundesrechnungshof sich darauf beschränkt hat lediglich festzustellen, dass gar kein Monitoring-Bericht 2014 existiert, haben wir uns immer wieder gefragt, wie es dazu kommen konnte, dass die E-Control sogar wiederholt gegen § 2 Abs. 3 IME-VO idgF verstoßen hat – und dies allerdings von Seiten des jeweils zuständigen Bundesministeriums bis dato sanktionslos geblieben ist?

 

Jetzt, wo wir diesen an anderer Stelle wiederaufgetauchten  Monitoring-Bericht 2013 kennen, wissen wir auch, WARUM es keinen Monitoring-Bericht 2014 gibt !!!

 

Überaus aufschlussreich ist diesbezüglich der Vergleich mit der Anfragebeantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP):

 

 


 

 

Das BMWFW behauptete in 1815/AB,
„der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht werde erst 2015 vorgelegt“
 

 

 

Im Abgleich mit der Anfragebeantwortung 1815/AB wird deutlich, dass das BMWFW selbst(!) es war, das die konkrete Vorgabe lieferte, dass „der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht der E-Control gemäß § 2 Abs. 1 iVm. Abs. 3 IME-VO im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde“ (Zitatende).

 

parl. Anfrage 1886/J vom 30.06.2014 (XXV.GP)

Auswirkungen der "smart meter"-Einführung der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, betreffend Auswirkungen der "smart meter" Einführung

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/imfname_356164.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/index.shtml

 

Anfragebeantwortung

1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01815/imfname_362372.pdf

 

Die Beantwortung zu Punkt 31 der Anfrage durch den BMWFW-Minister lautet fälschlicherweise:

 

ZITAT
Laut dem 2014 veröffentlichten Smart Meter Monitoring-Bericht der E-Control waren mit Stand April 2013 196.820 Zählpunkte mit einem Smart Meter ausgestattet. Dies entsprach einem österreichweiten Abdeckungsgrad von rund 3,4 %. Zusätzlich wurde von den Netzbetreibern gemeldet, dass bereits rund 115.894 intelligente Messgeräte auf Lager gehalten werden. Dies ergibt eine Gesamtzahl von installierten und georderten intelligenten Messgeräten von rund 312.714 bzw. einen österreichweiten Abdeckungsgrad von rund 5,4 %.

Da diese Daten jedoch bereits über ein Jahr alt sind, kann davon ausgegangen werden, dass bereits weit mehr Zählpunkte mit einem Smart Meter ausgestattet sind.


Der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht der E-Control wird gemäß § 2 Abs. 1 iVm. Abs. 3 IME-VO im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werden.

ZITATENDE (Hervorhebungen von uns)

 

Das ist jedoch absolut falsch. – Es gibt keinen Monitoring-Bericht welcher 2014 veröffentlicht worden ist !!!

 

Und das hat niemand Geringerer als der Bundesrechnungshof in dessen Bericht „Smart Meter“ festgestellt.

 

Dass über das Berichtsjahr 2013 zweifelsfrei kein Bericht vorliegt, ist vom Rechnungshof in dessen Bericht „Smart Meter“ unmissverständlich festgestellt worden (Seite 43):

 

ZITAT

Im Jahr 2014 erschien kein Bericht über die im Jahr 2013 eingetretene Entwicklung.

ZITATENDE (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf)

 

Folglich ist die E-Control im Jahr 2014 den ihr auferlegten Verpflichtungen gemäß § 2 IME-VO idgF für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ nachweislich nicht nachgekommen !!!

 

Es gibt lediglich den, wie aus den diesbezüglichen Dateieigenschaften hervorgeht, am 27.11.2013 erstellten Monitoring-Bericht 2013, über das Berichtsjahr 2012.

 

Und auch bei den in 1815/AB in der Antwort zu Punkt 31 genannten Zahlen, handelt es sich um jene aus dem Monitoring-Bericht 2013 !!!

 

Schon allein anhand der in 1815/AB angegebenen ANZAHL der „mit Stand April 2013 196.820 mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet“ worden sind, wird deutlich, dass es sich zweifelsfrei um den Smart Meter Monitoring-Bericht 2013 handelt !!! (Siehe Seiten 5 und 16, https://docplayer.org/39869497-Einfuhrung-von-intelligenten-messgeraten-osterreich-smart-meter-monitoring-2013.html )

 

und bezüglich der Datumsangabe siehe Seite 72:

Erscheinungsjahr: 2013

Berichtsjahr 2012

 

für den Inhalt verantwortlich: DI Walter Boltz und Mag. (FH) DI (FH) Martin Graf, MBA, Vorstände Energie-Control Austria, Konzeption & Design: Reger & Zinn OG
Text: Energie-Control Austria
© Energie-Control Austria 2013

 

Vor allem aber hat das BMWFW in 1815/AB selbst ausdrücklich die Vorgabe geliefert, dass „der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht der E-Control gemäß § 2 Abs. 1 iVm. Abs. 3 IME-VO im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde.“ (Zitatende)

 

Damit ist dann auch klar, warum die Nichtvorlage des Monitoring-Bericht 2014 von Seiten des für die E-Control zuständigen BMWFW sanktionslos geblieben ist !!!

 

Weil das BMWFW selbst es war, das - im August 2014(!!) - den nächsten Monitoring-Bericht erst für im Laufe des Kalenderjahres 2015 angekündigt hat. – Und mit dieser Ankündigung hat das BMWFW noch dazu für sich selbst ebenso wie für die E-Control einen dementsprechend großen Zeitpolster für die Lösungsfindung der leidigen OPT-OUT Frage verschafft !!!

 

parl. Anfrage 1886/J vom 30.06.2014 (XXV.GP)

Auswirkungen der "smart meter"-Einführung der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, betreffend Auswirkungen der "smart meter" Einführung

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/imfname_356164.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/index.shtml

 

Beantwortung

1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01815/imfname_362372.pdf

 

In den insgesamt 47 Fragen dieser parlamentarischen Anfrage 1886/J vom 30.06.2014 (XXV.GP) des damaligen Abg.z.NR Steinhauser und den diesbezüglichen Beantwortungen wurden nicht „nur“ bereits zum damaligen Zeitpunkt die beiden – später vom Bundesrechnungshof massiv bemängelten - Wirtschaftlichkeitsanalysen (die von der E-Control beauftragte PWC-Studie sowie der vom BMWFJ in Auftrag gegebene Beraterbericht A.T. Kearney) eingehend thematisiert.

 

Vor allem ging es insbesondere in 1886/J schon damals um Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes sowie um die Wirtschaftlichkeit eines Parallelbetriebes von analogen Zählern und Smart Meter.

 

In der diesbezüglichen Beantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP) nahm der damalige BMWFW-Minister Mitterlehner nicht nur wiederholt Bezug auf die später vom Bundesrechnungshof völlig „in der Luft zerrissene“ PWC-Studie (Kosten-Nutzen-Analyse), in deren Entstehung 2010 von Seiten der E-Control eingegriffen worden war. - Wobei ausdrücklich anzumerken ist, dass die deswegen vom Bundesrechnungshof 2019 in dessen Bericht „Smart Meter“ geforderte qualitätsgesicherte Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises bis dato nicht vorgelegt worden ist.

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf

 

Sondern es war ausgerechnet der BMWFW-Minister Mitterlehner selbst, der in dieser Beantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 die Vorgabe geliefert hat, dass „der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde.“

 

Mit dieser Vorgabe, dass der nächste Monitoring-Bericht erst im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde, hat man seitens BMWFW sich und der E-Control praktischerweise ausreichend Zeit verschafft, um die lästige OPT-OUT Bestimmung zu „interpretieren“.

 

Umso bemerkenswerter ist es daher, dass ausgerechnet die unsererseits hinlänglich thematisierte parl. Anfrage des Abg.z.NR Steinhauser 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart Meters"“ mitsamt diesbezüglicher Anfragebeantwortung 6033/AB, jenen ominösen Schriftverkehr zutage gefördert hat, welcher die lediglich in Absprache zwischen der E-Control und BMWFW festgelegte INTERPRETATION zur „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ beinhaltet.

 

Anfrage Dr. Urbantschitsch an BMWFW Rechtsabteilung z.H. Dr. Haas „Abgrenzung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) von anderen digitalen Zählern“ datiert 4.2.2015, als Anlage beiliegend zur parl. Anfragebeantwortung 6033/AB vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP):

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470180.pdf

Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015

 

Stellungnahme BMWFW Rechtsabteilung III/1 an E-Control vom 9.3.2015 zur GZ: BMWFW-

551.100/0014-III/1/2015 mit „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“

gezeichnet vom damaligen Sektionschef DI Christian Schönbauer; Quelle: parl. Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart Meters"“

eingebracht Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/imfname_445662.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015

 

In Wahrheit stand die zwischen der BMWFW Rechtsabteilung III/1 mit der E-Control am 9.3.2015 zur GZ: BMWFW-551.100/0014-III/1/2015 lediglich abgesprochene „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, schon die längste Zeit fest. – Und vor allem qualitätsgesicherte DEFINITIONEN von unabhängiger Seite, wurden keine eingeholt. Schon gar nicht, hinsichtlich der von der E-Control langjährig geplanten Netzentgelte-STRKTUR-Reform!

 

Dies beweist nicht nur eindrücklich, der Faktencheck „Smart Metering“ des Energie-Institutes an der Johannes Kepler UNI in Linz. In dem das Energieinstitut die Vorgehensweise des Ministeriums ausdrücklich als MEINUNG bezeichnet und von einer tatsächlichen Deaktivierung der Viertelstundenmessungen im Falle von OPT-OUT ausgeht.

https://energieinstitut-linz.at/wp-content/uploads/2016/09/Faktencheck-Smart-Metering-Energieinstitut-a.d.-JKU.pdf

 

Wie weit das systematische IGNORIEREN sämtlicher Einwendungen bereits gediehen ist - obwohl es infolge der seit September 2010 (!) vorliegenden Studie "Smart Metering und Datenschutz in Österreich" des Energieinstitutes an der Kepler-UNI jedoch sämtlichen Entscheidungsverantwortlichen hinlänglich bekannt sein musste und muss, dass datenschutzrechtlich eine monatliche Datenübermittlung und die Erfassung von Viertelstundenwerten gar nicht erlaubt ist, dass beweist das am 26.1.2021 seitens der E-Control veröffentlichte Positionspapier „Tarife 2.1“:

https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/6/BGR0152010FSneueEnergien2020.pdf

 

Lesen Sie mehr über die bis dato fehlenden DEFINITIONEN im unsererseits verfassten Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 60 Seiten.

 

Während also, wie wir heute erschreckender Weise feststellen müssen, die vom damaligen Leiter und langjährigen Mitglied des Datenschutzrares Mag. Dr. Gerhard Hesse erhobene Forderung nach "TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und nicht erst aus Zusammenschau sämtlicher einschlägiger Verordnungen", mit unfassbarer Konsequenz bis dato ignoriert wird !!!

 

Hatte die - eigentlich zur Objektivität verpflichtete und lediglich mit Verordnungsermächtigungen ausgestattete - E-Control nichts anderes zu tun, als bereits in deren allerersten(!) vorzulegenden Monitoring-Bericht 2013 DIE Doktrin ausgegeben, wie denn mit der nur wenige Wochen zuvor bundesgesetzlich(!) beschlossenen OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG Novelle 2013 umzugehen sei !!!

 

Dies alles geschah mit Duldung des BMWFW !!!

 

Dabei ist es Aufgabe und Pflicht der E-Control von sich aus(!) ihre Rolle als zur Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichtete Regulierungsbehörde zu erfüllen.

 

Vorangegangen war diese parlamentarische Anfrage 396/J:

 

Schriftliche Anfrage  396/J XXV. GP der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „opt-out“ bei Smart Meter

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00396/fname_336132.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00396/index.shtml

 

Anfragebeantwortung 373/AB vom 12.03.2014 zu 396/J (XXV.GP), BMWFW-Minister Mitterlehner, in Beantwortung betreffend "opt-out bei Smartmetern"

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00373/imfname_342282.pdf

https://www.parlament.gv.at/pls/portal/hi.link?pfad=/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00373/index.shtml

 

In dieser Anfragebeantwortung 373/AB vom 12.03.2014 zu 396/J (XXV.GP) bestritt der vormalige BMWFJ- und spätere BMWFW-Minister Mitterlehner in den Punkten 1 bis 4 noch ausdrücklich, dass es sich um einen Interpretationsvorschlag aus seinem Haus gehandelt habe !!!

 

Zudem beurteilte BM Mitterlehner noch im März 2014 ausdrücklich, „die dargestellte einschlägige Rechtslage somit klar und nicht weiter interpretationsbedürftig“ (Zitatende).

 

Und in Beantwortung der Punkte 6 und 7 versicherte BM Mitterlehner ebenso ausdrücklich, dass es „zu einer "gesetzwidrigen Vorgehensweise" oder "Umgehungstechniken" weder kommen kann noch wird“ (Zitatende, Hervorhebungen von uns).

 

Der BMWFW-Minister Mitterlehner in dessen Anfragebeantwortung 373/AB vom 12.03.2014 zu 396/J (XXV.GP) noch ausdrücklich:

 

ZITAT

Unter Verweis auf die Ausführungen in der Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage und die Vollziehungszuständigkeit der unabhängigen und weisungsfreien E-Control ist klarzustellen, dass es zu einer "gesetzwidrigen Vorgehensweise" oder "Umgehungstechniken" weder kommen kann noch wird.

ZITATENDE (Hervorhebungen von uns)

 

Folglich hat BMWFW-Minister Mitterlehner in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 396J betreffend "opt-out bei Smartmetern", welche die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Jänner 2013 an ihn gerichtet hatten, noch eine "gesetzwidrige Vorgehensweise" oder "Umgehungstechniken" ausgeschlossen !!!

 

Was wiederum insofern verwunderlich ist, weil in 6033/AB vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP) die im zitierten Antwortschreiben vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister Mitterlehner sogar selbst lediglich als Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bezeichnet wird.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf

 

 


 

 

Folglich herrscht massiver Erklärungsbedarf
 

 

  

Und zwar schon allein wegen dem Umstand, dass die INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, nur auf dem hinlänglich bekannten Schriftverkehr zwischen Dr. Urbantschitsch und der BMWFW Rechtsabteilung aus 2015 basiert und lediglich die Rechtsansicht des damaligen BMWFW wiedergibt und nicht auf der Einholung unabhängiger Gutachten beruht. So wird deutlich, was alles seit Jahren quasi „E-Control intern“ geregelt und bestimmt wird.

Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015

BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015

 

Wobei es sich beim derzeitigen E-Control Vorstand Dr. Wolfgang Urbantschitsch um den vormaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung, und zwar seit deren Gründung 2001, handelt.

 

Und dann ist auch noch in Betracht zu ziehen, dass es sich bei sämtlichen Beteiligten – nicht nur beim damals für das BMWFW tätigen DI Schönbauer sondern auch bei dem betreffend dieses Begutachtungsverfahrens zur IME-VO Novelle 2021 eingebundenen, derzeitigen Leiter der Abteilung VI/4 – Energie Rechtsangelegenheiten Dr. Benedikt Ennser - um langjährige (ehemalige) E-Control Mitarbeiter handelt.

 

Und auch beim zuletzt seitens der BMK-Ministerin ernannten designierten E-Control Vorstand Dr. Alfons Haber, handelt es sich um einen ehemaligen E-Control Mitarbeiter.

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2084033-E-Control-Andreas-Eigenbauer-geht-Alfons-Haber-kommt.html

 

Folglich stammt auch der per 25.3.2021 neue E-Control Vorstand Dr. Alfons Haber aus den Reihen ehemaliger E-Control Mitarbeiter, ebenso wie der aktuelle und langjährige Leiter der Abteilung Energie-Rechtsangelegenheiten im BMK, Dr. Benedikt Ennser (vormals BMLRT, davor BMNT und noch früher BMWFW).

 

Festzuhalten ist, dass Prof. DI Dr. Alfons Haber zwar diverse Studien verfasst hat. Zu den datenschutzrechtlichen Belangen der intelligenten Messgeräte an sich, hat Haber allerdings bislang nicht Stellung bezogen!

 

Noch länger andauerndes „Aussitzen“, so wie bisher von den Organen der E-Control zum Nachteil der um ihre im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte besorgten Betroffenen praktiziert, wird von Seiten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen keinesfalls vertretbar sein.

 

Wie bereits ausgeführt, wird in 6033/AB die im zitierten Antwortschreiben vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister selbst lediglich als Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bezeichnet.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

 

 


 

 

Nicht nur die nunmehr für die E-Control zuständige BMK-Ministerin,
sondern insbesondere auch die Volksanwaltschaft
ist daher erneut dringend aufgefordert:
 

 

Die MISSACHTUNG der Regulierungsbehörde E-Control hinsichtlich deren gemäß § 2 IME-VO idgF auferlegten Verpflichtungen für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ – unter Bezugnahme auf die bereits im Jänner des Jahres 2019 seitens des Bundesrechnungshofes gemachten Feststellungen über das VERSAGEN, der bei der E-Control gemäß § 28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden Taskforce, „zur Beratung in allgemeinen konsumentenschutzrechtlichen Fragen der ua. auch Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes anzugehören haben“ (Taskforce Konsumenten) eingehend zu hinterfragen.

 

Das vom Bundesrechnungshof aufgezeigte VERSAGEN dieser Taskforce Konsumenten, kümmert die – eigentlich zur Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichtete – Regulierungsbehörde nämlich offensichtlich bislang leider wenig!

 

Andernfalls es sonst gar nicht möglich wäre, dass die E-Control die Ankündigung, dass die OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF,  auf deren eigenes Betreiben hin zur Farce werden soll – ausgerechnet via im parlamentarischen Verfahren zu erledigenden Tätigkeitsbericht 2020 preisgibt. – Dies obwohl diese OPT-OUT Bestimmung ursprünglich auf die Intervention des BKA-Verfassungsdienstes zurückzuführen ist !!!

 

Und obwohl namhafte Datenschutz-Experten jahrelang gegen eine Aushöhlung der Datenschutzrechte protestiert haben !!!

 

Und noch dazu, wo die E-Control mit allen ihren Organen gemäß Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) idgF der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046

 

  • Somit ist im Zusammenhang mit all diesen Vorfällen zweifelsohne von einem weitreichenden Kontroll- und Aufsichtsversagen zu sprechen!
     

  • Was die im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte betrifft, so ist es mehr als befremdlich, dass in Österreich der vernichtende Rechnungshof-Bericht "Smart Meter" vom Jänner 2019 im Chaos und im Trubel der Neubildung der damaligen Übergangsregierung im 2. Ministerrat an der neuen Bundeskanzlerin – der ehemaligen VfGH-Präsidentin(!) vorbeigeschleust worden ist. Und zwar ohne, dass jemals zu den darin enthaltenen schwerwiegenden Vorwürfen von den Verantwortungsträgern Stellung bezogen worden wäre.
    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-juni-2019/2-ministerratam-12-juni-2019.html

     

  • Und, dass dieser Rechnungshof-Bericht außerdem bald drei Jahre nach dessen Veröffentlichung am 11.1.2019 bis dato (Stand: 05.12.2021) noch immer nicht zwecks eingehender inhaltlicher(!) Befassung auf der Tagesordnung des RH-Ausschusses des Nationalrates gestanden ist.
     

  • Womit sich auch von Seiten der Nationalratsabgeordneten folglich immer noch niemand mit der Vielzahl an rechtlichen Mängeln, die der Rechnungshof darin schlüssig aufzeigt, kritisch auseinandergesetzt hätte. Lediglich Maßnahmen zur Fristwahrungen haben stattgefunden.
     

  • Vor allem ohne eingehende inhaltliche Befassung mit sämtlichen kritischen Feststellungen des Bundesrechnungshofes aus dessen verheerenden RH-Bericht „Smart Meter“, wird es nicht gehen!

 

Und das trifft ebenso zu:

 

Auf den seit Dezember 2020 vorliegenden RH-Bericht „Nachfrageverfahren 2020“ (Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) - ab Seite 158),  worin der Bundesrechnungshof zum Schluss kommt, dass einerseits eine qualitätsgesicherte Aktualisierung der Kosten–Nutzen–Analyse fehlt“ und, dass andererseits „die Qualität von Entscheidungsgrundlagen sowie strategische Steuerung und koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung von Smart Meter nicht vollumfänglich gewährleistet ist“ (Zitatende).

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf

 

Die seit Jahren von der VA erhobene schwerwiegende Kritik in deren Jahresberichten 2017 bis 2019 kommt da noch hinzu:

 

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017 Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (ab Seite 141):

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/6gq39/Parlamentsbericht%202017%20-%20Kontrolle%20der%20%C3%B6ffentlichen%20Verwaltung.pdf

 

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2018 Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (ab Seite 165):

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/72sag/PB-42-Nachpr%C3%BCfend.pdf

 

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2019 Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (ab Seite 155):

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/cbhfk/PB%2043_Kontrolle%20%C3%B6ffentliche%20Verwaltung%202019.pdf

 

 

 


 

 

Unweigerlich stellt sich erneut und zum wiederholten Male
die Frage nach der HAFTUNG und Verantwortlichkeit
 

 

 

Wir sehen die E-Control mit allen ihren ehemaligen ebenso wie den derzeitigen Organen schon allein aufgrund der ihr gemäß § 347 UGB auferlegten unternehmensbezogenen Sorgfaltspflichten in der Pflicht!

https://www.e-control.at/econtrol/unternehmen/organe-der-e-control

 

Vorzuwerfen ist:

 

Die Missachtung der Berichtspflichten der E-Control gemäß § 28 (1) in Konnex mit der gemäß § 19 (2) Z 1 Energie-Control-Gesetz idgF sämtlichen Mitgliedern des Regulierungsbeirates auferlegten Verpflichtung zur Wahrung der Interessen des Konsumentenschutzes und das Versagen der gemäß § 28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden Taskforce „zur Beratung in allgemeinen konsumentenschutzrechtlichen Fragen der u.a. auch Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes anzugehören haben“ kommen da noch hinzu. - Wobei diese Taskforce ausdrücklich und insbesondere der Vermeidung von STROMABSCHALTUNGEN dienen soll.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046

           

Näheres dazu ebenso wie zum parlamentarischen Kontrollversagen finden Sie im unsererseits per 28.8.2020 erstellten Homepage-Thread: Von E-Control hartnäckig ignorierte Forderungen

 

Und zu diesen bereits seit Jänner 2019 veröffentlichten ohnedies schon schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes kommt additiv die - wiederholte - MISSACHTUNG der Regulierungsbehörde E-Control hinsichtlich deren gemäß § 2 IME-VO idgF auferlegten Verpflichtungen für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ additiv noch hinzu.

 

Wobei der RH in dessen Bericht „Smart Meter“ das Versagen dieser Taskforce Konsumenten bereits ebenso ausdrücklich festgestellt hat, wie die Tatsache, dass die E-Control über die Ereignisse des Jahres 2013 gar keinen Monitoring-Bericht vorgelegt hat.

 

Hervorzuheben ist daher:

 

  • Ein Monitoring-Bericht 2014, welcher eigentlich über die Ereignisse des Jahres 2013 zu berichten gehabt hätte existiert, überhaupt nicht !!! (Wie bereits weiter oben ausgeführt, behalten wir uns vor,  auf die schwerwiegenden Divergenzen und inhaltlichen Unvollständigkeiten, von denen die Monitoring-Berichte betroffen sind, noch gesondert näher einzugehen.)
     

  • Der im Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegten IME-VO Novelle 2021 – ohne(!) Korrektur des fragwürdigen § 1 Abs.6 – und der daraus abzuleitenden plötzlich von der GRÜNEN BMK-Ministerin absolut konträren(!) Vorgehensweise und unfassbar verstörenden Kehrtwendung zu der bislang von den GRÜNEN seit mehreren Jahren vertretenen Rechtsmeinung, und wie es überhaupt so weit kommen konnte, dem widmeten wir uns bereits hier:
     

  • Im ausführlichen Kommentar zum per 15.07.2021 vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingeleiteten IME-VO Begutachtungsverfahren, mit noch mehr Fragwürdigkeiten, Missständen und Hintergründen und noch mehr Einzelheiten über das „Durchziehen in Wildwest-manier“: Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 61 Seiten

    Eine gekürzte Fassung dieser Informationen finden Sie im Thread: IME-VO Novelle 2021

 

Wobei festzuhalten ist, dass diese - unsererseits massiv kritisierte – bereits im Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021, bis dato nicht umgesetzt worden ist. Obwohl die Frist für das Begutachtungsverfahren mit 11.08.2021 endete, liegt bislang immer noch keine IME-VO Novelle 2021 vor!

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007808

 

Diese bis dato nicht umgesetzte IME-VO Novelle 2021 ebenso wie der Umstand, dass Medienberichten zufolge die beiden E-Control Vorstände Mitte Oktober 2021 über noch immer keine Verträge verfügten, lässt durchaus auf weitreichende Diskrepanzen schließen.

 

In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf die den Organen der E-Control auferlegten Verpflichtungen gemäß Energie-Control-Gesetz verwiesen!

 

Organe der E-Control sind:

1. der Vorstand

2. die Regulierungskommission

3. der Aufsichtsrat.

 

siehe die Organe der Regulierungskommission:

https://www.e-control.at/econtrol/unternehmen/organe-der-e-control/regulierungskommission

 

Additiv hinzukommen noch die den Mitgliedern des Regulierungsbeirates auferlegten Verpflichtungen!

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046

 

Weder ist irgendetwas etwas bekannt, von der von uns geforderten eingehenden Überprüfung sämtlicher die Einführung der intelligenten Messgeräte betreffenden Vorgänge noch hätte bislang ein Moratorium stattgefunden. – „Aussitzen“ und Zeit gewinnen lautet stattdessen nach wie vor, die absolut inakzeptable Devise der eigentlich zur Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde E-Control !!!

 

Einer eingehenden ebenso wie grundlegenden ÜBERPRÜFUNG bedarf schon allein deswegen, weil der ehemalige parlamentarische Justiz- und Datenschutzsprecher der GRÜNEN Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser in 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) betreffend „Vorgangsweise bei der Einführung des Smart Meters“, bereits damals im Jahr 2015(!) ausdrücklich davor gewarnt hat, dass Österreichs Vorgangsweise bei der Einführung des Smart Meters Gefahr läuft unwirtschaftlich, risikogeneigt und ungesetzlich abzulaufen.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

 

Jener vom Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser eingebrachten parlamentarischen Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) und der diesbezüglichen Anfragebeantwortung durch den damaligen BMWFW-Minister Mitterlehner liegt jener ominöse Schriftverkehr zugrunde, dessen lediglich auf Absprache – ohne Einbindung unabhängiger Experten – zustande gekommene INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, letztendlich im Zuge der umstrittenen IME-VO Novelle 2017 Eingang in den fragwürdigen und widersprüchlichen § 1 Abs.6 gefunden hat.

 

Und verschärfend kommt noch hinzu, dass noch nicht einmal eine vom Rechnungshof geforderte aktualisierte ebenfalls von unabhängiger Seite erstellte Kosten-Nutzen-Analyse existiert, welche überhaupt die Wirtschaftlichkeit für die Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich rechtfertigen würde.

 

Medienberichten zufolge hat ein Sprecher des BMNT die Beauftragung der vom Rechnungshof empfohlenen aktualisierten Kosten-Nutzen-Analyse bereits im Februar 2019 in Abrede gestellt.

 

Aber auch der ehemalige E-Control Vorstand und zuvor langjährige Alleingeschäftsführer DI Walter Boltz stellte am 21.02.2019 gegenüber dem Bezirksblatt Oberpullendorf ausdrücklich eine Aktualisierung der Kosten-Nutzen Analyse in Abrede.

 

Faksimile

Bez. Blatt Oberpullendorf vom 21.02.2019:

mit der Ablehnung des langjährigen E-Control Alleingeschäftsführers und E-Control Vorstandes hinsichtlich der Notwendigkeit einer externen Qualitätskontrolle und der Absage einer neuerlichen Kosten-Nutzen-Analyse – im krassen Gegensatz zu der vom Bundesrechnungshof ausdrücklich geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises, durch den Sprecher von BMNT-Ministerin Köstinger

https://drive.google.com/file/d/16SfjH_HVLJ26ngMRDOh8poubpfGA2peg/view?usp=sharing

 

Aufgrund der fehlenden Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises, fehlt allerdings DIE Entscheidungsgrundlage für die Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich überhaupt !!!

 

Dies alles ist vor allem deswegen so bemerkenswert, weil die im Juli/August 2021 zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021 seitens des Klimaschutzministerium (BMK) bis dato nicht umgesetzt ist. Die IME-VO Novelle 2021 ist noch immer ausständig.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007808

 

  • Ob die unsererseits wiederholt ausdrücklich geforderten eingehenden Überprüfungen schon begonnen haben bzw. was diese ergeben haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
     

  • Das unsererseits ebenfalls mehrfach eingeforderte Moratorium ist ebenso ausständig.
     

  • Bis dato ist uns keine Reaktion der Verantwortungsträger bekannt!
     

  • Stattdessen mehren sich Meldungen, dass die beiden seit März 2021 im Amt befindlichen E-Control Vorstände noch Ende November 2021 immer noch keine Verträge haben !!!
     

  • Was nichts anderes bedeutet, als dass die beiden E-Control Vorstände nicht voll handlungsfähig sind – obwohl schwerwiegende Gesetzesänderungen im Energiebereich anstehen!

 

Was die E-Control allerdings nicht zu hindern scheint, diese fragwürdige langjährig geplante Netzentgelte-STRUKTER-Reform voranzutreiben, für die ein flächendeckender Rollout intelligenter Messgeräte DIE zwingende Voraussetzung ist !!!

 

Da ist es dann auch wenig verwunderlich, dass aktuellen Medienberichten zufolge die beiden bereits per März 2021 bestellten E-Control Vorstände im November 2021(!!) nach wie vor keine Verträge haben:

https://kurier.at/wirtschaft/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/401761131

https://energynewsmagazine.at/2021/10/12/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/

https://www.diepresse.com/6063506/wirbel-um-die-e-control-unabhangiger-regulator-ohne-gehalt

 

Dass die von Seiten des Klimaschutzministeriums bereits für den Sommer 2021 geplante IME-VO Novelle 2021 bis dato nicht umgesetzt ist, obwohl die Frist für das Begutachtungsverfahren mit 11.08.2021 endete, ebenso wie der überaus bemerkenswerte Umstand, dass Medienberichten zufolge die beiden E-Control Vorstände Ende November 2021 noch immer über keine Verträge verfügen – lässt durchaus auf weitreichende Unstimmigkeiten und schwerwiegende Verwerfungen schließen!

 

 


 

 

Ende November 2021 hatten die beiden seit März tätigen
E-Control Vorstände immer noch keine Verträge!
 

 

 

Medienberichten zufolge, sollen die beiden bereits seit März 2021 im Amt befindlichen E-Control Vorstände mit Stand Ende November 2021 noch immer über keine Verträge verfügen !!!

https://kurier.at/wirtschaft/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/401761131

https://energynewsmagazine.at/2021/10/12/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/

https://www.diepresse.com/6063506/wirbel-um-die-e-control-unabhangiger-regulator-ohne-gehalt

 

Was durchaus auf weitreichende Unstimmigkeiten schließen lässt.

 

Gleichzeitig wurden und werden jedoch einschneidende Veränderungen bei der Energie-Gesetzgebung vorbereitet !!!

 

Das alles geschieht, während die E-Control bereits im Frühjahr 2021 über mehrere(!) Wochen de facto handlungsunfähig war. – Weil man sich regierungsseitig nicht und nicht einigen konnte, über maßgebliche Postenbesetzungen, welche die Organe der E-Control betreffen. Wobei es sich um die Besetzung des Aufsichtsrats und um die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Regulierungskommission handelte.

 

Diesbezüglich sei außerdem auf die wochenlangen Streitereien um die Aufsichtsratsbestellungen bis hin zur Handlungsunfähigkeit im Frühjahr 2021 hingewiesen.

https://kurier.at/wirtschaft/postenbesetzungen-e-control-ohne-kontrolle/401328225

https://www.diepresse.com/5947136/wie-die-e-control-grun-eingefarbt-wird

https://www.energate-messenger.de/news/210458/kritik-an-den-umbesetzungen-bei-der-e-control

 

Allerdings fand auch schon die Anhörung der beiden Vorstände im Wirtschaftsausschuss fand nur unter Beteiligung von ÖVP und Grünen statt. Die Abgeordneten der Opposition verließen damals geschlossen den Ausschuss.

 

Parlamentskorrespondenz Nr. 1363 vom 02.12.2020

Neue Vorstände der E-Control stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Anhörung im Wirtschaftsausschuss nur unter Beteiligung von ÖVP und Grünen

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK1363/

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00099/fname_852745.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00099/index.shtml

 

Die von Seiten des Klimaschutzministeriums bereits für den Sommer 2021 geplante IME-VO Novelle 2021 ist bis dato nicht umgesetzt. Obwohl die Frist für das Begutachtungsverfahren mit 11.08.2021 endete, liegt bislang immer noch keine IME-VO Novelle 2021 vor!

 

Die bis dato nicht umgesetzte IME-VO Novelle 2021 und, dass Medienberichten zufolge die beiden E-Control Vorstände Mitte Oktober 2021 über noch immer keine Verträge verfügten, lässt durchaus auf weitreichende Differenzen schließen.

 

Kurier und EnergyNewsMagazine berichteten bereits im Oktober 2021, dass die mittlerweile seit März 2021 im Amt befindlichen E-Control Vorstände mehr als ein halbes Jahr später noch immer keine Verträge haben. Über die Gründe wird in der Energiewirtschaft heftig spekuliert. Als Grund wird angebliche Uneinigkeit über Gagen kolportiert.

 

Kurier

Streit um Gagen und Dienstautos: Chefs der E-Control haben keine Verträge

Urbantschitsch und Haber seit März ohne Vorstandsverträge im Amt, SPÖ ortet Unvereinbarkeit bei designierter ÖBAG-Chefin Hlawati

von Andrea Hodoschek

07.10.2021

https://kurier.at/wirtschaft/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/401761131

 

EnergyNewsMagazine

Chefs der E-Control haben keine Verträge

12. Oktober 2021

Regulator. Seit März im Amt, Unstimmigkeiten über Gagen

https://energynewsmagazine.at/2021/10/12/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/

 

Wie Kurier und EnergyNewsMagazine berichten, ist die Anwältin Edith Hlawati, Aufsichtsratspräsidentin der E-Control und für die Verträge zuständig und ließ gegenüber dem KURIER mitteilen, dass man zu Vorstandsverträgen keine Auskunft geben könne. Im Klima-Ministerium verweist man auf die Unabhängigkeit der E-Control. Die Bestellung der Vorstände erfolgte noch unter dem „alten“ Aufsichtsrat im November 2020. Hlawati war damals auch schon Vorsitzende. Die E-Control hatte wie berichtet heuer wochenlang keinen Aufsichtsrat, weil Gewessler bei der Neuaufstellung des Gremiums auf eine Wiederbestellung von Hlawati verzichten wollte. Die ÖVP beharrte aber auf Hlawati und Gewessler gab nach.

 

Wohingegen SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll kritisiert, dass der vertragslose Zustand die Unabhängigkeit des Vorstande gefährde und fordert, die Regulierungsbehörde „endlich aus dem politschen Streit herauszuhalten“. Schroll ortet zudem eine „offenkundige Unvereinbarkeit“ mit Hlawatis künftiger Position als Alleinvorständin der ÖBAG (ab Februar 2022). (Zitatende)

 

Und bereits am 23.03.2021 berichtete der Kurier:

Postenbesetzungen: E-Control ohne Kontrolle

Regulierungskommission und Aufsichtsrat ausgelaufen, Tauziehen zwischen der grünen Ministerin Gewessler und der ÖVP

von Andrea Hodoschek

https://kurier.at/wirtschaft/postenbesetzungen-e-control-ohne-kontrolle/401328225

 

Zuvor berichteten auch die Presse und Energate-Messenger kritisch:

https://www.diepresse.com/5947136/wie-die-e-control-grun-eingefarbt-wird

 

Wobei bemerkenswert ist, dass die mit 28.04.2021 ebenfalls wiederbestellte(!) Aufsichtsratspräsidentin Dr. Edith Hlawati der E-Control und für die Verträge zuständig, auch ein Vorwort im mit März 2021 unter den damaligen Vorständen Urbantschitsch und Eigenbauer vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020 verfasst hat.

https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Taetigkeitsbericht-2020.pdf/8aca87fc-a106-c058-7561-c6d6188bfe55?t=1614946093972

 

Dass die beiden neuen E-Control Vorstände erstaunlicherweise Mitte November 2021 noch immer über keine Verträge verfügten, berichtete Die Presse:

 

Die Presse

Wirbel um die E-Control: Unabhängiger Regulator ohne Gehalt

Matthias Auer

20.11.2021

https://www.diepresse.com/6063506/wirbel-um-die-e-control-unabhangiger-regulator-ohne-gehalt

 

Gleichzeitig wurden und werden jedoch einschneidende Veränderungen bei der Energie-Gesetzgebung vorbereitet !!!

 

Und bereits am 18.06.2019 berichtete der Kurier:

Der (un)heimliche Zwang zum Einsatz der Smart Meter

Energiewende: Die Konsumenten werden über die Kosten und die Technik im Unklaren gelassen.

von Andreas Anzenberger

https://kurier.at/wirtschaft/der-unheimliche-zwang-zum-einsatz-der-smart-meter/400527451

 

Wie weitreichend die Unstimmigkeiten sein müssen, darauf lässt auch die - unsererseits massiv kritisierte – bereits im Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021 schließen, die bis dato nicht umgesetzt worden ist!

 

Wir haben die Regierungsverantwortlichen sowie zahlreiche Entscheidungsverantwortliche in den Ministerien und ebenso einen weiten Kreis von Adressaten (darunter: die Präsidentschaftskanzlei, die 5 Parteivorsitzenden und die 5 Parlamentsklubs, die Verantwortlichen der E-Control, AK, ÖGB, VKI , den Vorsitzenden des Datenschutzrates, den Bundesrechnungshof, den Kärntner LRH und die Volksanwaltschaft, den RH-Ausschuss Vorsitzenden ebenso wie den Konsumentenschutz-Ausschuss Vorsitzenden sowie noch andere Personen) zuletzt anlässlich des Begutachtungsverfahrens zur IME-VO Novelle 2021, in Form unserer in offener Frist übermittelten Stellungnahme vom 11.08.2021, mit den bis dahin bekannt gewordenen Vorwürfen und offenen Fragen konfrontiert.

 

Wir werden allerdings die Regierungsverantwortlichen und einen ebenso weiten Kreis von Adressaten, auch mit den hier dargestellten, neu hervorgekommenen und ebenso nachweislich belegten Vorwürfen und offenen Fragen konfrontieren!

 

Das Gezerre um Postenbesetzungen halten wir insbesondere auch in Bezug auf das parteiübergreifende beharrliche IGNORIEREN der vom Bundesrechnungshof geforderten Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse von Bedeutung!

 

Und zwar insbesondere hinsichtlich der vom RH in dessen Bericht „Nachfrageverfahren 2020“ gemachten Feststellungen, dass „die Qualität von Entscheidungsgrundlagen sowie die strategische Steuerung und koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung von Smart Meter sowie anderer, im Energiebereich bis zum Jahr 2030 anstehender Großvorhaben nicht vollumfänglich gewährleistet ist“.

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

 

Von Seiten der E-Control und zuständigem Bundesministerium ist man es offensichtlich seit Jahren gewohnt, den Weg vorzugeben, und geht davon – auch zehn(!) Jahre danach trotz der überaus kritischen Forderungen des Bundesrechnungshofes - immer noch nicht ab!

 

Was umso bemerkenswerter ist, weil schon das Energieinstitut an der Kepler UNI in dessen 2016 veröffentlichten vom BMVIT (dem Vorläuferministerium des BMK) beauftragten Faktencheck von der Annahme ausgegangen ist, dass im Falle bei einem Opt-Out der „digitale Zähler“ keine Werte gespeichert werden“ !!!

https://energieinstitut-linz.at/wp-content/uploads/2016/09/Faktencheck-Smart-Metering-Energieinstitut-a.d.-JKU.pdf

 

Die Kritik des Energieinstitutes der Kepler UNI war und ist den Entscheidungsträgern offenbar ebenso gleichgültig, wie die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes !!!

 

Und das betrifft die noch länger zurückliegenden Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU sowie die des BMK-Verfassungsdienstes leider ebenso !!!

 

Somit ist im Zusammenhang mit all diesen Vorkommnissen zweifelsohne von einem weitreichenden Kontroll- und Aufsichtsversagen zu sprechen!

 

 


 

 

RH-Bericht „Smart Meter“ steht am 9.12.2021 im
Rechnungshof-Ausschuss auf der Tagesordnung
 

 

 

Verschärfend kommt hinzu, dass dieser Rechnungshof-Bericht außerdem bald drei Jahre nach dessen Veröffentlichung am 11.1.2019 bis dato (Stand: 05.12.2021) noch immer nicht zwecks eingehender inhaltlicher(!) Befassung auf der Tagesordnung des RH-Ausschusses des Nationalrates gestanden ist.

 

Somit haben sich die Abgeordneten bald drei(!) Jahre nicht mit der darin enthaltenen schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes befasst !!!

 

Am 09.12.2021 steht der mittlerweile bereits seit Jänner 2019(!!) vorliegende RH-Bericht „Smart Meter“ nun endlich im Rechnungshof-Ausschuss auf der Tagesordnung!

 

Wie bereits weiter oben ausgeführt , ist der verheerende RH-Bericht "Smart Meter" vom Jänner 2019 im Chaos und im Trubel der Neubildung der damaligen Übergangsregierung im 2. Ministerrat an der neuen Bundeskanzlerin – der ehemaligen VfGH-Präsidentin(!) vorbeigeschleust worden ist. Und zwar ohne, dass jemals zu den darin enthaltenen schwerwiegenden Vorwürfen von den Verantwortungsträgern Stellung bezogen worden wäre.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-juni-2019/2-ministerratam-12-juni-2019.html

 

Während hingegen der Tätigkeitsbericht 2020 mitsamt der darin enthaltenen Forderung der E-Control,nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out, die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden“ einführen zu wollen, im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie bereits seit 28.09.2021 enderledigt ist.

 

Wodurch der E-Control der unglaubliche Schachzug gelungen ist, deren ebenso inakzeptable wie fragwürdige Forderung in diesem Tätigkeitsbericht 2020 unterzubringen.

 

Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder

Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (III-393 d.B.)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/imfname_992841.pdf

 

Folglich hat sich bis dato insbesondere von Seiten der Nationalratsabgeordneten immer noch NIEMAND mit der schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes in Zusammenschau mit der in diesem Tätigkeitsbericht 2020 enthaltenen Forderung befasst !!!

 

Nun soll offensichtlich der seit bald drei Jahren unerledigt gebliebene verheerende RH-Bericht „Smart Meter“ offensichtlich auch im Rechnungshof-Ausschuss durchgewinkt werden!

 

Das ist umso bemerkenswerter, weil dieser für die E-Control und jeweils zuständiges Ministerium so unglaublich verheerend ausgefallene RH-Bericht „Smart Meter“ anlässlich des 2. Ministerrat – an der neuen Bundeskanzlerin Bierlein vorbei – durchgewunken worden ist.

 

Um wen es sich beim Berichterstatter für den RH-Bericht „Smart Meter“ im Ausschuss handelt, ließ sich bislang nicht eruieren.

 

Der Tagesordnung vom 09.12.2021 ist zu entnehmen, dass der RH-Bericht „Smart Meter“ (Tagesordnungspunkt 7.)) offensichtlich auch im RH-Ausschuss „durchgeschleust“ werden soll.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/TO_06270514.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/index.shtml

 

Darauf schließen lässt, die eher geringe Dauer der Sitzung von 10 bis 13 Uhr und dieses Aviso: „Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 sowie 9 bis 13 jeweils unter einem zu verhandeln.“ (Zitatende, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/TO_06270514.pdf)

 

Womit neuerliches parlamentarisches KONTROLLVERSAGEN droht !!!

 

Von besonderem Interesse ist allerdings, dass die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus am 09.12.2021 dem Ausschuss zur Verfügung stehen wird. – Allerdings offensichtlich lediglich zu den im Aviso angeführten anderen Berichten!

 

Wir regen daher an, die BMLRT-Ministerin (und  frühere BMNT-Ministerin) im Ausschuss mit dieser drängenden Frage zu konfrontieren:

 

  • Wie es zu rechtfertigen ist, dass diese „Smart Meter FAQ“ des BMNT nach wie vor online sind? Und wie das alles zu den vom BMNT erstellten „Smart Meter FAQ“ passt, mit den darin behaupteten angeblichen Besserstellungen ???
     

  • In Anbetracht der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021, aus der hervorgeht, dass „die E-Control zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vorschlägt“, https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393
     

  • „Smart Meter FAQ“ des BMNT ursprünglich datiert 13.08.2019:
    https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:e7dc31b9-3ced-43bb-a281-f2cef45ef0f4/Smart_Meter_FAQ.pdf
    https://drive.google.com/file/d/1zXfcpHMyc1XZq7DMkXQaED4KgSZlUw3v/view?usp=sharing

     

  • Schon allein die absolut haltlose Behauptung von Seiten des nunmehr für die E-Control zuständigen BMK in dieser „Smart Meter“ Seite, dass sich angeblich „Das Recht auf Opt-Out sich gegen die Funktionalitäten des Geräts richten würde“, macht fassungslos!
     

  • BMK „Smart Meter“ Seite (Stand 22.07.2021):
    https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/smart_meter.html
    https://drive.google.com/file/d/1HAbZlM1XZS9yGMTa5FnkNiaDqUEM7a9j/view?usp=sharing


     

  • Und wie ist zu erklären, dass diese „Smart Meter“ Seite des BMK ebenfalls nach vor online ist und völlig kritiklos die Verlinkung auf die FAQs des ehemaligen BMNT enthält?
     

  • Vor allem aber behauptet man, nicht nur seitens des ehemaligen BMNT sondern außerdem auch seitens des BMK, völlig ungeniert vorgebliche Verbesserungen durch die IME-VO Novelle 2017. - Was sich allerdings schon allein in Anbetracht dieser seit Jänner 2019 vorliegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes als absolut haltlos erweist !!!
     

  • Vom seit März 2021 vorliegenden Tätigkeitsbericht 2020, ganz zu schweigen !!!
     

  • Und dann möge BMLRT-Ministerin im RH-Ausschuss unbedingt noch diese entscheidende Frage beantworten:
     

  • Wie es sein kann, dass ein Sprecher von BMNT-Ministerin Köstinger die Beauftragung der vom Rechnungshof empfohlenen aktualisierten Kosten-Nutzen-Analyse bereits im Februar 2019 in Abrede gestellt hat? - Und zwar im krassen Gegensatz zu der vom Bundesrechnungshof ausdrücklich geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises !!!
    https://drive.google.com/file/d/16SfjH_HVLJ26ngMRDOh8poubpfGA2peg/view?usp=sharing

  


 

 

Conclusio
 

 

 

Über die von der E-Control verursachte Schieflage befand der RH in dessen Bericht „Smart Meter“: „Sie agierte jedoch nicht als neutrale, objektive Vermittlerin eines Innovationsprozesses“ (Zitatende, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf ).

 

  • Anstatt endlich für TRANSPARENZ und faktenbasierte Entscheidungen zu sorgen, ist es der E-Control in Absprache mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium unter Aufbietung aller Kräfte und parteipolitischer Einflussnahmen, diese seit mehreren Jahren bestehende vom Bundesrechnungshof festgestellte Schieflage zu manifestieren!
     

  • Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu, leisten die inhaltlich(!) unvollständigen Monitoring-Berichte und Tätigkeitsberichte, in denen es die E-Control bisher beharrlich vermieden hat, auf die massive Kritik des Bundesrechnungshofes einzugehen.
     

  • Die OPT-OUT Bestimmung von Seiten einer Regulierungsbehörde alsvon politischer Seite aufgenommene Regelung“ zu bezeichnen - und das dann noch dazu in einem Monitoring-Bericht – allein schon das, macht fassungslos !!!
     

  • Der völlig haltlosen Behauptung in diesem nunmehr wiederaufgetauchten Monitoring-Bericht 2013 (Seite 12), bei der ursprünglich auf die Intervention des Leiters des Verfassungsdienst und langjährigen Datenschutzrat-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse zurückzuführenden bundesgesetzlich geschaffenen OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG Novelle 2013, würde es sich um eine „von politischer Seite aufgenommene Regelung“ handeln, ist daher schon allein deswegen mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
     

  • Weil die – eigentlich zur Objektivität - verpflichtete E-Control selbst es ist, die deren inhaltlich(!) unvollständig oder sogar überhaupt nicht vorgelegte Monitoring-Berichte und Tätigkeitsberichte dazu benützt, um politisch motivierten Vorgaben und Entscheidungen zum Durchbruch zu verhelfen !!!
     

  • Dieser im Konnex mit einer EU-rechtlich zu Objektivität, Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit Regulierungsbehörde über mehrere Jahre hindurch entstandenen inakzeptablen SCHIEFLAGE - zulasten der um ihre im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte besorgten Betroffenen - ist, unverzüglich ein Ende zu bereiten!

 

Wie bereits in der unsererseits verfassten Stellungnahme ad IME-VO Novelle 2021 Begutachtung,  fordern wir daher erneut und mit allem gebotenen Nachdruck, eine umfassende ÜBERPRÜFUNG sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich, die bei der E-Control und den diversen für die E-Control zuständigen Bundesministerien (zuerst BMWFJ, danach: BMWFW, BMNT, BMLRT und nun BMK) sowie in den jeweiligen für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerien, zur Entscheidungsfindung betreffend „Smart Meter und OPT-OUT“ beigetragen haben auf deren VEREINBARKEIT mit dem Agieren der EU-rechtlich zu Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde E-Control.

 

Weder die gravierenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes betreffend der „NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von Endverbrauchern“ noch das von diesem festgestellte VERSAGEN der gemäß § 28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden Taskforce Konsumentenschutz noch das FEHLEN einer qualitätsgesicherten Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse, dürfen noch länger ohne Konsequenzen bleiben!

 

Und schon gar nicht darf noch länger folgenlos bleiben, dass die beiden zentralen Empfehlungen – den weiteren Verlauf der Einführung intelligenter Messgeräte strategisch zu begleiten und die Qualität von Entscheidungsgrundlagen für Großvorhaben zu verbessern – bislang nicht umgesetzt worden sind!

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf

 

 

(Stand: 5.12.2021)

 


 

Abschließend sei nochmals hingewiesen, auf den von uns verfassten ausführlichen Kommentar zum per 15.07.2021 vom BMK eingeleiteten IME-VO Begutachtungsverfahren, mit noch mehr Fragwürdigkeiten, Missständen und Hintergründen und noch mehr Einzelheiten über das „Durchziehen in Wildwest-manier“:

Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 61 Seiten

 

Eine gekürzte Fassung dieser Informationen finden Sie im Thread: IME-VO Novelle 2021

 

Näheres zum parlamentarischen Kontrollversagen finden Sie hier:

Von E-Control hartnäckig ignorierte Forderungen

 


 

 

 

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