Wie
die OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF
auf Betreiben der E-Control zur Farce wird !!!
Grundlegend vorauszuschicken ist:
Die
OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF geht
ursprünglich auf die Intervention des
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst zurück.
Diese
Intervention des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vom
01.02.2013 wird allerdings seit Jahren beharrlich ignoriert, ebenso wie
die seit 04.04.2011 vorliegende Stellungnahme 12/2011 der
Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU !!!
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Stellungnahme ad
"Energieeffizienzpaket des Bundes mit ElWOG
Novelle 2013 (442/ME XXIV.GP Ministerialentwurf)",
gezeichnet: Dr. Gerhard Hesse, datiert
01.02.2013
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/SNME/SNME_10930/imfname_287305.pdf
Diese
INTERVENTION des damaligen Leiters des Verfassungsdienstes und
langjährigen Mitglied des Datenschutzrates Mag. Dr. Gerhard Hesse führte
in der Folge zur per parlamentarischem Beschluss festgelegten
bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs.1 ElWOG idgF.
Die
darin vom Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst bereits Anfang des
Jahres 2013(!!) geforderte "TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext
intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und die
verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“, wurde allerdings
bis dato nicht umgesetzt !!!
Bis
heute gibt es keine transparent auf Gesetzesebene
geregelten Datenflüsse. – Das krasse Gegenteil ist sogar der Fall
!!!
Andernfalls es
nämlich diese Forderung der E-Control aus 2021 sonst eigentlich
gar nicht geben dürfte - ursprünglich stammend aus
deren Tätigkeitsbericht 2020, die da lautet:
„E-Control schlägt
zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit nach erfolgtem
Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle
Kundinnen und Kunden vor“ !!!
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393
Im Falle von
tatsächlich „transparent auf Gesetzesebene geregelten Datenflüssen“,
gäbe es nämlich diese über Jahre hindurch geschaffene
unfassbar verworrene UMGEHUNGSKONSTRUKTION aus
selbstbestätigenden und einander sogar widersprechenden Bestimmungen,
Regeln und Verordnungen, keinesfalls noch länger !!!
Vor allem aber,
lag das Bestreben der damaligen Intervention des damaligen Leiters
des Verfassungsdienst und Mitglied des Datenschutzrates Mag. Dr.
Gerhard Hesse mit Sicherheit nicht darin, dass die
infolge von dessen Einschreiten im Jahr 2013 per parlamentarischem
Beschluss zustande gekommene OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1
ElWOG idgF., „kein intelligentes MessGERÄT zu erhalten“, in der
Folge vom zur Festlegung von Funktionsanforderungen materiell(!)
gar nicht befugten BMWFW-Minister Mahrer im Zuge der IME-VO
Novelle 15.12.2017 im § 1 Abs. 6 mit Hilfe der ebenso
fragwürdigen wie in sich widersprüchlichen Bestimmung, welche die
Viertelstundenmessungen betrifft, grotesker Weise herabgestuft
werden würde, nur mehr zur Ablehnungsmöglichkeit von MESSUNGEN.
Festzuhalten ist außerdem:
Auch
die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU geht bei deren
DEFINITIONEN im Falle intelligenter Messgeräte zweifelsfrei von dem
Vorhandensein einer Zweiwegekommunikation aus (siehe Seite 4,
Kapitel Definitionen).
Und
auf Seite 11 findet sich der vom Bundesrechnungshof und uns vielfach
zitierte unmissverständlich formulierte Satz vom „Überwiegen der
Interessen der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit
(OPT-OUT)“.
Aus
der Stellungnahme 12/2011
der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom 4.4.2011:
Da die
Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom
4.4.2011, über deren bisherigen Link zum BFDI (Der Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit) nicht mehr
aufrufbar ist, haben wir diese Stellungnahme von essentieller
Bedeutung auf Google-Drive zum Download gesichert:
Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom
4.4.2011 (97 KB)
Stellungnahme zur intelligenten Verbrauchsmessung („Smart Metering“) für die Datenschutzgruppe gezeichnet:
Der
Vorsitzende Jacob Kohnstamm, Brüssel, den 4.
April 2011
Dokumenteigenschaften:
Filename
„WP183 Opinion122011SmartMetering“
Titel:
Outline structure and partial draft for opinion on smart metering,
erstellt: 14.06.2011
nunmehr downloadbar via:
https://drive.google.com/file/d/1D_7n1irJ17WbetRJr8TgIN3nNeV-7dlJ/view?usp=sharing
(ursprünglich stammend von:
WP183 Opinion122011SmartMetering )
Seite
4 und Seite 11:
Auch
die Artikel-29-Datenschutzgruppe geht bei deren Definitionen
im Falle intelligenter Messgeräte von einer Zweiwegekommunikation
aus:
ZITAT
Intelligente Verbrauchsmessgeräte werden im Haushalt der Kunden von
Energieversorgungsunternehmen installiert und sind für eine Zweiwegekommunikation ausgelegt.
ZITATENDE (siehe Seite 4, Kapitel Definitionen)
Und
auf Seite 11 findet sich der vom Rechnungshof und uns vielfach zitierte
unmissverständlich formulierte Satz vom „Überwiegen der Interessen
der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit (OPT-OUT)“:
ZITAT
Die
Datenschutzgruppe erinnert die Industrie außerdem daran, dass in einigen
Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person der
Installation der intelligenten Verbrauchsmessgeräte widerspricht und
dass in diesen Fällen das Interesse der betroffenen Person gegenüber
sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt.
ZITATENDE
Das
alles muss man sich einmal vorstellen:
Trotz dieser
seit 4.4.2011 vorliegenden absolut unmissverständlich formulierten
Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU und
trotz der ebenso unmissverständlichen Forderung des
BKA-Verfassungsdienstes nach "TRANSPARENZ der Datenflüsse im
Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und die
verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“ noch vor
der ElWOG Novelle 2013, gelang und gelingt es E-Control und
jeweils zuständigem Bundesministerium dennoch, deren über Jahre hinweg
errichtete fragwürdige UMGEHUNGSKONSTRUKTION immer noch mittels
völlig absurder Debatten über „Digitale Standardzähler“ und
deaktivierte Funktionen beharrlich aufrechtzuerhalten. – Mit dem
einzigen Ziel: Um letztendlich eine Leistungsmessung auf
verpflichtenden(!) rollierend erfassten
Viertelstundenmaximum-Messwerten zu realisieren, für die es bis
dato keine
positive datenschutzrechtliche Beurteilung
auf Grundlage eines qualitätsgesicherten informationstechnischen
Gutachtens gibt !!!
Dessen
vollkommen ungeachtet trachtet die E-Control gemäß den von ihr
verfassten Positionspapieren „Tarife 2.0“ vom April 2017 und „Tarife
2.1“ vom Jänner 2021 zukünftig jedoch danach, dass
Viertelstundenwerte verpflichtend(!) erfasst, gespeichert und
ausgelesen werden! - Und zwar trotz OPT-OUT !!!
Und
das geschieht auf diese Weise:
Die
E-Control verkündete die von ihr zuvor gemäß „Tarife 2.0“ und
„Tarife 2.1“ - völlig unbeachtlich trotz sämtlicher anderslautender
Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU und des
BKA-Verfassungsdienstes sowie der Einwendungen des
Bundesrechnungshofes - jahrelang geplante
Netzentgelte-STRUKTUR-Reform (= verpflichtende(!!) Leistungsmessung),
und zwar ausgerechnet über deren per März 2021 veröffentlichten
Tätigkeitsbericht 2020, welcher Grundlage der
Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 ist.
Dadurch ist
es der E–Control gelungen, den Rollout intelligenter Messgeräte
taktisch und systematisch von der gemäß „Tarife 2.0“ und „Tarife 2.1“
langjährig geplanten Netzentgelte-STRUKTUR-Reform zu trennen.
E-Control:
Weiterentwicklung der Entgeltstruktur für den Stromnetzbereich
https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/netzentgelte/tarife-2-1
Eine
umfassende datenschutzrechtliche Beurteilung auf Grundlage
informationstechnischer Gutachten von unabhängiger Seite unter
Berücksichtigung dieser in den E-Control Positionspapieren „Tarife 2.0“
und „Tarife 2.1“ festgeschriebenen Netzentgelte-STRUKTUR-Reform hat
weder zum damaligen Zeitpunkt stattgefunden - noch gäbe es
dato eine derartige unabhängige qualitätsgesicherte
datenschutzrechtliche Beurteilung!
Aus
der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 geht wortwörtlich
hervor:
„E-Control schlägt zur Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit
nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out
die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vor“
!!!
Nur
wegen der bis dato fehlenden vom BKA-Verfassungsdienst
geforderten „TRANSPARENZ der Datenflüsse im Kontext
intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und der verpflichtende
Einbindung des Datenschutzrates“ konnte es überhaupt so weit kommen,
dass die E-Control nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out
die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden
vorschlägt. – Und, dass dies dann ausgerechnet via
Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 kundgetan wurde,
kommt da noch verschärfend hinzu !!!
Auf diese
Art und Weise gedenken die Verantwortlichen der – eigentlich zur
Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität sowie dem
Konsumentenschutz verpflichteten – Regulierungsbehörde E-Control, die
Datenschutz- und Konsumentenschutzrechte betroffener
Bürger trickreich zu umgehen !!!
Dieses, die gesamte Dauer der Einführung der intelligenten Messgeräte
betreffende, unfassbare Vorgehen, resultiert aus weitreichendem KONTROLLVERSAGEN. - Und war und ist überhaupt
nur wegen der mangelnden TRANSPARENZ möglich !!!
Bezeichnend ist die Kritik des
Bundesrechnungshofes an der schon vor vielen Jahren entstandenen
Schieflage:
ZITAT
Die
E–Control befasste sich schon früh mit dem Thema und trieb die
Einführung ab 2006 dynamisch voran.
Sie
agierte jedoch nicht als neutrale, objektive Vermittlerin eines
Innovationsprozesses.
ZITATENDE (Seite 14,
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf )
Und
noch inakzeptabler ist:
Seit Dezember 2020 liegt
mit „Nachfrageverfahren 2020“ ein weiterer RH-Bericht vor, worin der
Bundesrechnungshof zum Schluss kommt, dass einerseits „die
Qualität von Entscheidungsgrundlagen sowie strategische Steuerung und
koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung
von Smart Meter nicht vollumfänglich gewährleistet ist“!
Und andererseits,
dass es immer noch keine Aktualisierung der
Kosten-Nutzen-Analyse gibt!
Nachfrageverfahren 2020
Bericht des Rechnungshofes
Anhang
1
Nachfrageverfahren im Jahr 2020
Rechnungshof Österreich, Dampfschiffstraße 2,
1031 Wien
www.rechnungshof.gv.at
Redaktion und Grafik: Rechnungshof Österreich
Herausgegeben: Wien, im Dezember 2020
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf
Siehe
ab Seite 158 – 161 über den Umsetzungsstand der Empfehlungen im Detail
betreffend RH-Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart
Meter)“.
Daraus
folgt:
Die
unter dem ehemaligen E-Control Vorstand Boltz 2010 beauftragte
PWC-Studie - in deren Entstehung die E-Control eingegriffen
hat (!!), was dazu geführt hat, dass
der RH bereits in dessen im Jänner 2019 veröffentlichten Bericht „Smart
Meter“ ausdrücklich, eine Aktualisierung dieser mangelhaft beurteilten
Kosten–Nutzen–Analyse gefordert hat - wurde bis dato noch immer nicht
aktualisiert!
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
In
Österreich erfolgt seit nunmehr mehr als zehn Jahren eine Einführung
intelligenter Messgeräte – ohne, dass es dafür überhaupt
einen Wirtschaftlichkeitsnachweis geben
würde, in den die E-Control nicht eingegriffen hätte!
Ohne
qualitätsgesichertem Wirtschaftlichkeitsnachweis, fehlt
allerdings DIE Grundlage für die Einführung der intelligenten
Messgeräte in Österreich überhaupt !!!
Infolge unserer sorgfältigen Recherchen sind wir auf die
Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 gestoßen, aus der
wortwörtlich hervorgeht, dass „die E-Control zur Stärkung der
Verursachungsgerechtigkeit nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out
die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden
vorschlägt.“ (Zitatende, Hervorhebungen von uns)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393
Wie
diese Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 -
auf Grundlage des vom März 2021 stammenden Tätigkeitsbericht
2020 der E-Control - enthüllt, soll die OPT-OUT-Regelung in
Konnex mit § 1 Abs. 6 IME-VO Novelle 15.12.2017 tatsächlich nur zur
„arglistigen Täuschung“ werden !!!
Weil
nämlich die von der E-Control in diesem Tätigkeitsbericht 2020
lediglich vage angekündigten Gesetzes- und
Verordnungsänderungen nur zulasten(!!) der im Verfassungsrang
stehenden Datenschutzrechte der Betroffenen gehen können !!!
Folglich werden die datenschutzrechtlichen Bedenken, die der
eigentliche Grund für die Verankerung der OPT-OUT Bestimmung in § 83
Abs. 1 ElWOG 2010 waren, und ursprünglich auf die Intervention
des BKA-Verfassungsdienstes zurückzuführen sind, von Seiten dieser
Regulierungsbehörde systematisch konterkariert !!!
Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021
Energie-Control Austria berichtet über "außergewöhnliches Jahr" 2020
23.08.2021 - Energie-Control Austria berichtet über außergewöhnliches
Jahr 2020 (Nr. 957/2021)
Über
den im März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020:
Festzuhalten ist:
Im
Falle dieses
im
März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020 zeichneten noch die
beiden damaligen E-Control Vorstände Eigenbauer und Urbantschitsch für
den Inhalt verantwortlich
E-Control,
Tätigkeitsbericht 2020,
Berichtsjahr 2020
Vorwort: Leonore Gewessler, Bundesministerin
Vorwort: Dr. Edith Hlawati, Vorsitzende des Aufsichtsrats der E-Control
für
den Inhalt verantwortlich: DI Andreas
Eigenbauer und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M (Brügge). Vorstände E-Control, ©
E-Control 2021
Redaktionsschluss: 31. Dezember 2020
laut
Dokument-Eigenschaften: erstellt am 04.03.2021
geändert am 05.03.2021
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Taetigkeitsbericht-2020.pdf/8aca87fc-a106-c058-7561-c6d6188bfe55?t=1614946093972
https://www.e-control.at/publikationen/e-control-taetigkeitsberichte
Parlamentarisches Verfahren
Status:
enderledigt
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/imfname_992841.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml
Kommuniqué vom
28.09.2021, des Ausschusses für Wirtschaft,
Industrie und Energie über den Tätigkeitsbericht 2020 der
Energie-Control Austria, vorgelegt von der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(III-393 der Beilagen)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/fname_999814.pdf
diesbezügliche Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021
Nationalrat/Berichte/E-Control
Energie-Control Austria berichtet über "außergewöhnliches Jahr" 2020
Großhandelspreise für Strom und Gas sind zum Teil deutlich gesunken
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml
Damit
ist jetzt wirklich „die Katze aus dem Sack“:
Siehe
ab Seite 50:
Kapitel
KONSULTATION FÜR EINE NEUE NETZTARIFSTRUKTUR „TARIFE 2.1“,
insbesondere Seite 52:
ZITAT
Zur
Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit schlägt die E-Control nach
erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für
alle Kundinnen und Kunden vor. Die zu verrechnende Leistung soll sich
aus dem Jahresdurchschnitt der monatlich bezogenen
Viertelstunden-Leistungsspitzen konstituieren. Die leistungsbezogene
Tarifkomponente könnte einheitlich pro kW oder gestaffelt nach
Leistungsbereichen verrechnet werden.
Eine notwendige
Voraussetzung für die Umsetzung ist die Bereitstellung des höchsten
monatlichen viertelstündlichen Leistungswertes durch den installierten
Smart Meter oder ein entsprechendes Messgerät. Damit einher geht das
Erfordernis einer Novellierung des ElWOG 2010, der Intelligente
Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) und der SNE-V.
ZIATATENDE
Und
siehe auch das Kapitel Berichtswesen ab Seite 216, mit Hilfe
dessen die - sich lediglich selbstkontrollierende - E-Control, den
Eindruck von Objektivität zu erwecken sucht !!!
Entscheidend ist:
Als
Grundlage dieses Tätigkeitsberichtes sind ab Seite 216 lediglich von der
E-Control selbst verfasste Monitoring-Berichte und Berichte angeführt.
Folglich fordert die E-Control in diesem Tätigkeitsbericht 2020, die
Einführung der verpflichtenden Leistungsmessung und zwar ausdrücklich:
„nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out“ – ohne(!) irgendeinen Verweis auf
die Existenz eines qualitätsgesicherten NACHWEISES, welcher die
ihrerseits eingeschlagene Vorgehensweise stützen würde.
Das
einzige, worauf sich die E-Control bezieht, sind die von ihr eingeholten
Konsultationen. - Diese stellen jedoch keinen adäquaten Ersatz
dar, für das Fehlen eines qualitätsgesicherten datenschutzrechtlichen
NACHWEIS auf Grundlage eines informationstechnischen Gutachtens.
Die
E-Control zäumt wieder einmal das „Pferd von hinten auf“ !!!
Auf
die Einholung eines qualitätsgesicherten datenschutzrechtlichen
NACHWEISES in Abstimmung mit der auf die Intervention des
damaligen Leiters des Verfassungsdienst und Mitglied des
Datenschutzrates Mag. Dr. Gerhard Hesse zurückzuführende im Jahr
2013 per parlamentarischem Beschluss zustande gekommene OPT-OUT
Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF., „kein intelligentes MessGERÄT
zu erhalten“, rechtzeitig vor einer
Beschlussfassung zur Einführung der Leistungsmessung basierend auf
verpflichtenden(!) rollierend erfassten
Viertelstundenmaximum-Wertemessungen, wurde verzichtet.
Stattdessen gibt es schon wieder diverse Stellungnahmen
(Konsultationen), eingeholt von über die Gesamttragweite und
sämtliche relevanten im Entscheidungsfall zu berücksichtigenden
Auswirkungen, viel zu wenig informierten Institutionen !!!
Die
komplexen den Datenschutz betreffenden Zusammenhänge bleiben
dabei zwangsläufig auf der Strecke !!!
Es ist
immer dasselbe verkehrte Muster!
Derartige bei diversen Institutionen eingeholte Konsultationen sollen
darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur wesentliche
Entscheidungsgrundlagen wie die Aktualisierung des
Wirtschaftlichkeitsnachweises fehlen sondern außerdem „die
Qualität von Entscheidungsgrundlagen nicht vollumfänglich
gewährleistet ist“ (Zitatende).
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf
Anstatt die datenschutzrechtlichen Vorgaben von vornherein
vollumfänglich und bedingungslos zu erfüllen. Handelt es sich im Falle
dieses Tätigkeitsbericht 2020 um einen weiteren leicht
durchschaubaren Versuch: Mangels des Vorhandenseins von
qualitätsgesicherten Gutachten und Studien von unabhängiger(!!) Seite,
stattdessen mit einer Vielzahl von der E-Control selbst erstellten
Berichten einen absolut irreführenden Eindruck zu erwecken.
Weder der Begriff „OPT-OUT“ an sich, noch die diesbezüglich im
Jahr 2013 per parlamentarischen Beschluss geschaffene Bestimmung gemäß
§ 83 Abs. 1 ElWOG idgF, kommen darin vor !!!
Der
Bundesrechnungshof ist nur einmal erwähnt (Seite 204), und zwar
ausdrücklich nicht im Zusammenhang mit dessen
schwerwiegender Kritik, welche die Einführung der intelligenten
Messgeräte betrifft.
Weder
der RH-Bericht „Smart Meter“ noch der RH-Bericht „Nachfrageverfahren
2020“ kommen in diesem Tätigkeitsbericht 2020 vor. Wobei der
vernichtende RH-Bericht „Smart Meter“ schon im Tätigkeitsbericht 2019
unerwähnt geblieben ist!
Während der bereits im Jänner 2019(!!) veröffentlichte RH-Bericht
„Smart Meter“ im RH-Ausschuss überhaupt erst am 09.12.2021
auf der Tagesordnung steht, ist
der erst vom März 2021 stammende Tätigkeitsbericht 2020 der
E-Control im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie schon die
längste Zeit, per 28.09.2021 enderledigt.
Damit
ist der E-Control mit diesem per März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht
2020 ein weiterer Schachzug gelungen!
Hinsichtlich der Erledigung im jeweiligen parlamentarischen Verfahren,
hat der erst vom März 2021 stammende Tätigkeitsbericht 2020, den
mehr als zwei(!) Jahre vorher im Jänner 2019 veröffentlichten
RH-Bericht „Smart Meter“ überholt. – Und zwar ohne,
dass sich die NR-Abgeordneten mit der schwerwiegenden Kritik des
Bundesrechnungshofes im Zusammenhang mit diesem Tätigkeitsbericht 2020
auseinandergesetzt hätten !!!
Was
nur als parlamentarisches Komplettversagen bezeichnet werden kann !!!
Aufgrund dessen, dass der RH-Bericht „Smart Meter“ fast drei
Jahre im RH-Ausschuss unerledigt geblieben ist, hat sich seitens der
NR-Abgeordneten niemand inhaltlich(!) eingehend mit dieser
schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes befasst:
-
NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT
Wünschen von Endverbrauchern – und
zwar machte der RH diese Feststellung ausdrücklich und unzweifelhaft
im Zusammenhang mit den "Sonstigen Marktregeln" der E-Control,
den Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie der
Novelle 2017 IME‑VO (RH-Bericht Seite 83)
-
UNVEREINBARKEIT betreffend § 83 Abs. 2 bzw. § 59 ElWOG
2010 in Konnex mit der IMA-VO 2011 und mit dem
Grundsatz einer technologieneutralen Kostenregulierung und der
Zulässigkeit der Verknüpfung einzelner technischer Anforderungen mit
der Kosten– und Entgeltermittlung (RH-Bericht Seiten 68 u. 69)
-
VERSAGEN der
gemäß § 28 (4)
Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden
Taskforce, „zur Beratung in allgemeinen
konsumentenschutzrechtlichen Fragen der ua. auch Vertreter des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der
Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
anzugehören haben“
(Taskforce Konsumenten) bereits klar und
unmissverständlich
festgestellt hat (Seite 87)
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
-
Und zu
diesen bereits seit Jänner 2019 veröffentlichten ohnedies schon
schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes kommt
additiv die - wiederholte - MISSACHTUNG der
Regulierungsbehörde E-Control hinsichtlich deren gemäß § 2 IME-VO
idgF auferlegten Verpflichtungen für das „Monitoring zur
Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ noch hinzu
!!!
Das
muss sich einmal vor Augen führen, was da im Konnex mit dieser –
eigentlich zur Objektivität verpflichteten – Regulierungsbehörde
passiert:
Es ist E-Control und zuständigem Bundesministerium gelungen, die parlamentarischen
Kontrollmechanismen auszubremsen !!!
-
Und
zwar trotz vom Bundesrechnungshof ausdrücklich festgestellter, „NICHTGEWÄHRLEISTUNG
der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von
Endverbrauchern“ – und zwar ausdrücklich im Zusammenhang mit
den "Sonstigen Marktregeln" der E-Control, den
Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie der Novelle
2017 IME‑VO.
-
Und
trotz vom RH festgestelltem VERSAGEN
der
gemäß § 28 (4)
Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden
Taskforce Konsumentenschutz.
-
Und
auch durch die vom RH festgestellte,
UNVEREINBARKEIT
betreffend § 83 Abs. 2 bzw. § 59 ElWOG 2010 in Konnex mit der
IMA-VO 2011 und mit dem Grundsatz einer technologieneutralen
Kostenregulierung und der Zulässigkeit der Verknüpfung einzelner
technischer Anforderungen mit der Kosten– und Entgeltermittlung,
ließ sich die E-Control nicht abhalten.
Sondern ganz im Gegenteil:
Die
E-Control legte davon unbeeindruckt und völlig ungeniert deren
Tätigkeitsbericht 2020 vor, mitsamt der darin enthaltenen konkreten
Forderung, „nach
erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für
alle Kundinnen und Kunden“ sowie der
Ankündigung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen – die zwangsläufig
nur zulasten der im Verfassungsrang stehenden
Datenschutzrechte gehen können !!!
Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder
Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (III-393 d.B.)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/imfname_992841.pdf
Infolge dieses weitreichenden parlamentarischen Kontrollversagens
ist es den Verursachern gelungen, auf die schwerwiegenden Vorwürfe des
Bundesrechnungshofes nunmehr schon fast drei Jahre lang nicht
reagieren zu müssen. – Insofern hat sich die Devise „Aussitzen“
aus Sicht der E-Wirtschaft durchaus gelohnt, für die Betroffen endet
diese unfassbare Schieflage allerdings FATAL !!!
Dass
der Bundesrechnungshof übereinstimmend mit der
Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom „Überwiegen der
Interessen der betroffenen Person, im Falle einer Ablehnungsmöglichkeit
(OPT-OUT)“ spricht, interessiert bei der E-Control und zuständigem
Bundesministerium offensichtlich niemanden mehr !!!
Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom
4.4.2011 (97 KB)
Und
auch nicht, dass die vom Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst bereits
Anfang des Jahres 2013(!!) geforderte, "TRANSPARENZ der Datenflüsse
im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene und die
verpflichtende Einbindung des Datenschutzrates“, bis dato
nicht umgesetzt wurde !!!
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Stellungnahme ad "Energieeffizienzpaket des Bundes mit ElWOG Novelle 2013 (442/ME XXIV.GP
Ministerialentwurf)", gezeichnet: Dr. Gerhard
Hesse, datiert 01.02.2013
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/SNME/SNME_10930/imfname_287305.pdf
Der
Regulierungsbehörde E-Control und dem jeweils zuständigem
Bundesministerium hat diese fast drei(!) Jahre andauernde
Nichtbefassung mit dem RH-Bericht „Smart Meter“ im RH-Ausschuss,
entscheidende Vorteile gebracht:
Anstelle infolge der Veröffentlichung des RH-Berichtes im Jänner 2019
und der darin enthaltenen massiven Kritik,
unverzüglich ein sofortiges Moratorium der fragwürdigen
Bestimmungen bis zur restlosen datenschutzrechtlichen Klärung zu
veranlassen. Hatten die Verursacher stattdessen ausreichend Zeit, um die
über Jahre hinweg geschaffene
unfassbar verworrene
UMGEHUNGSKONSTRUKTION aus selbstbestätigenden und einander sogar
widersprechenden Bestimmungen, Regeln und Verordnungen,
mit weiteren
Fragwürdigkeiten und Widersprüchen zu vervollständigen.
Der
von Anbeginn an flächendeckend angestrebte Rollout ging trotz
allem unvermindert und ungebremst weiter. Wobei um ihre
Datenschutzrechte besorgte Betroffene von Seiten der Netzbetreiber
kurzerhand, mittels angedrohter und auch durchgeführter
Stromabschaltungen unter Druck gesetzt wurden !!!
Und
während sich aktuell alle Medien mit den steigenden Energiepreisen und
einem drohenden Blackout befassen, ist der im März 2021 veröffentlichte
E-Control Tätigkeitsbericht 2020 bereits seit 28.09.2021 im
parlamentarischen Wirtschaftsausschuss schon die längste Zeit
enderledigt.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-WH/A-WH_00001_00903/index.shtml
Was
umso erstaunlicher ist, weil im parlamentarischen
Rechnungshof-Ausschuss der bereits im Jänner 2019 RH-Bericht
„Smart Meter“ überhaupt erst am 09.12.2021 auf der Tagesordnung
stehen wird !!!
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/TO_06270514.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/index.shtml#tab-Sitzungsueberblick
Und
völlig unklar ist, wann man sich seitens der Abgeordneten mit dem im
Dezember 2020 veröffentlichten RH-Bericht „Nachfrageverfahren 2020“
befassen wird !!!
Nachfrageverfahren 2020, Bericht des
Rechnungshofes,
Anhang
1, Nachfrageverfahren im Jahr 2020
Rechnungshof Österreich, Dampfschiffstraße 2,
1031 Wien
www.rechnungshof.gv.at
Redaktion und Grafik: Rechnungshof Österreich
Herausgegeben: Wien, im Dezember 2020
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf
Siehe
ab Seite 158 – 161 über den Umsetzungsstand der Empfehlungen im Detail
betreffend RH-Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart
Meter)“.
Worin
der Bundesrechnungshof u.a. ausdrücklich zum Schluss kommt, dass
„eine qualitätsgesicherte Aktualisierung der
Kosten–Nutzen–Analyse fehlt“ und, dass „die Qualität von
Entscheidungsgrundlagen sowie strategische Steuerung und koordinierte,
zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung von Smart
Meter nicht vollumfänglich gewährleistet ist“ (Zitatende).
Denn
auch mit diesen kritischen Feststellungen des Bundesrechnungshofes hat
sich ebenfalls noch NIEMAND eingehend auseinandergesetzt!
Die
E-Control ist auch nicht in deren Tätigkeitsbericht 2020 auf
diese schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes
eingegangen. Dies obwohl der RH-Bericht „Nachfrageverfahren 2020“ schon
längst vorgelegen ist – und zwar noch rechtzeitig vor dem
Redaktionsschluss für den E-Control Tätigkeitsbericht am 31.12.2020.
Mehr
hatte die E-Control bislang zur schwerwiegenden Kritik des
Bundesrechnungshofes aus dessen 128-seitigen Bericht „Smart Meter“ nicht
zu sagen:
E-Control Branchen-Newsletter „Smart Meter – ein Update“
online
seit 29.10.2019
https://drive.google.com/file/d/1YsYFftR6i_KNjvpNzTt2sQJ91K0QVUlS/view?usp=sharing
Anstatt auf die zahlreichen Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zu
reagieren und die weitere Vorgehensweise dementsprechend zu korrigieren,
hat man es seitens der E-Control vorgezogen im Tätigkeitsbericht 2020,
die Forderung mit der Einführung der Leistungsmessung, nach
erfolgtem Rollout unterzubringen.
Tätigkeitsbericht 2020,
Berichtsjahr 2020
Vorwort: Leonore Gewessler, Bundesministerin
Vorwort: Dr. Edith Hlawati, Vorsitzende des Aufsichtsrats der E-Control
für
den Inhalt verantwortlich: DI Andreas
Eigenbauer und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M (Brügge), Vorstände E-Control, ©
E-Control 2021
Redaktionsschluss: 31. Dezember 2020
laut
Dokument-Eigenschaften: erstellt am 04.03.2021
geändert am 05.03.2021
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Taetigkeitsbericht-2020.pdf/8aca87fc-a106-c058-7561-c6d6188bfe55?t=1614946093972
https://www.e-control.at/publikationen/e-control-taetigkeitsberichte
diesbezügliche Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021:
Energie-Control Austria berichtet über "außergewöhnliches Jahr" 2020
Großhandelspreise für Strom und Gas sind zum Teil deutlich gesunken
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml
ZITAT
Zur
Stärkung der Verursachungsgerechtigkeit schlägt die E-Control nach
erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für
alle Kundinnen und Kunden vor.
ZITATENDE (https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393)
Womit
schon allein aus dieser Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021
(nur knapp zwei Wochen nach Ablauf der IME-VO Novelle 2021 Begutachtung
am 11.08.2021) unmissverständlich hervorgeht, dass die E-Control
ausdrücklich „nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung
einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden vorschlägt“ !!!
Somit
ist der E-Control mit diesem per März 2021 vorgelegten Tätigkeitsbericht
2020 ein weiterer Schachzug gelungen!
Während der mit einem Vorwort von Bundesministerin Gewessler (GRÜNE)
ausgestaltete E-Control Tätigkeitsbericht 2020 (Seite 9) in der
Sitzung des Wirtschaftsausschusses bereits am 28.09.2021, in deren
Vertretung von ÖVP-Staatssekretär Brunner, auf der Tagesordnung
gestanden ist.
Wie
Aktien-Portal berichtet, hat der damalige Staatssekretär Brunner statt
BM Gewessler an der Ausschusssitzung teilgenommen:
https://aktien-portal.at/shownews.html?id=66142
Kommuniqué vom 28.09.2021 betreffend Tätigkeitsbericht 2020 der
Energie-Control Austria (272/KOMM), wonach
dieser einstimmig zur Kenntnis genommen worden ist, und zwar unter der
Teilnahme von Staatssekretär im Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.
Kommuniqué vom 28.09.2021 betreffend Tätigkeitsbericht 2020 der
Energie-Control Austria (272/KOMM)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/index.shtml
Wie
aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 hervorgeht,
soll den
Vorschlägen der E-Control entsprechend, zuerst(!) der
flächendeckende Rollout Intelligenter Messgeräte erfolgen – und
erst danach(!) die
Einführung einer Leistungsmessung für alle Verbraucher basierend auf
verpflichtenden(!!!) Viertelstundenmaximum-Messwerten für alle
Verbraucher. – Und zwar trotz(!) gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010
idgF geltender OPT-OUT Bestimmung, „kein intelligentes MessGERÄT zu
erhalten“ !!!
Folglich
entpuppt sich, die im Jahr 2015 lediglich in interner Absprache
–
ohne(!) Einbindung unabhängiger Experten – zw.
E-Control und zuständigem BMWFW
zustande gekommene INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von
digitalen Zählern“ mitsamt
der deswegen über Jahre hindurch geschaffenen widersprüchlichen
UMGEHUNGSKONSTRUKTION aus selbstbestätigenden und einander sogar
widersprechenden Bestimmungen, Regeln und Verordnungen,
die
letztendlich im Zuge der umstrittenen IME-VO Novelle 2017
Eingang in den fragwürdigen und widersprüchlichen § 1 Abs.6
gefunden hat,
tatsächlich als „arglistige Täuschung“ !!!
Der vom
Abg.z.NR Mag. Albert
Steinhauser eingebrachten parlamentarischen Anfrage 6234/J vom
23.07.2015 (XXV.GP) und der diesbezüglichen Anfragebeantwortung durch
den damaligen BMWFW-Minister Mitterlehner liegt jener ominöse
Schriftverkehr zugrunde, dessen lediglich auf Absprache – ohne
Einbindung unabhängiger Experten (!!) –
zustande gekommene INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von
digitalen Zählern“, letztendlich im Zuge der umstrittenen
IME-VO Novelle 2017 Eingang in den fragwürdigen und
widersprüchlichen § 1 Abs.6 gefunden hat.
Parlamentarische
Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP)
der Abgeordneten
Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend
„Vorgangsweise bei der Einführung des Smart Meters“, darin
enthalten Faksimile: Stellungnahme BMWFW Rechtsabteilung III/1 an
E-Control vom 9.3.2015 zur GZ: BMWFW-551.100/0014-III/1/2015 mit
„Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, gezeichnet vom damaligen Sektionschef DI
Christian Schönbauer; Quelle: parl. Anfrage 6234/J vom 23.07.2015
(XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart Meters"“, eingebracht Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/imfname_445662.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml
BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart
Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015
Diesbezüglicher
parl. Anfragebeantwortung 6033/AB vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP)
liegt die
Anfrage Dr.
Urbantschitsch an BMWFW Rechtsabteilung z.H. Dr. Haas „Abgrenzung
intelligenter Messgeräte (Smart Meter) von anderen digitalen Zählern“
datiert
4.2.2015,
als Anlage bei:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470180.pdf
Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015
Es
existiert nur dieser mittlerweile hinlänglich bekannte Schriftverkehr
zwischen dem damaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung Dr.
Urbantschitsch und der Abteilung Energie Rechtsangelegenheiten III/1 der
Sektion III Energie und Bergbau des damaligen BMWFW. Und sonst nichts!
Wobei
es sich beim derzeitigen E-Control Vorstand Dr. Wolfgang Urbantschitsch
um den vormaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung, und zwar seit
deren Gründung 2001, handelt.
Während in 6033/AB die im zitierten Antwortschreiben vorgenommene
Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler Messgeräte von
intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister selbst lediglich als
Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung
und Wirtschaft bezeichnet wurde.
Diese
„Interpretation“ (MEINUNG) dient seitdem dazu, um sowohl
der Festlegung des langjährigen E-Control Alleingeschäftsführers
ebenso wie der „vorerst“-Direktive der Burgenländischen
Landesregierung Landesamtsdirektion-Verfassungsdienst aus 2011, zwecks
Umsetzung der langjährig geplanten Netzentgelte-STRUKTUR-Reform auf
Basis verpflichtender monatlicher Viertelstundenmessungen, zu
entsprechen.
https://futurezone.at/science/smart-meter-zwang-in-oesterreich/24.572.219
https://drive.google.com/file/d/1AdU8n75KLKNZ85K6ww9-IVH9pHX5CAev/view
Umso
verstörender ist:
Dass
diese Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021 nicht nur
auf dem seit März 2021 vorliegenden Tätigkeitsbericht 2020
der E-Control basiert, sondern, dass dieser Bericht beinhaltend die
Forderung „nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out die Einführung
einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden“ im Ausschuss
für Wirtschaft, Industrie und Energie enderledigt worden ist.
Die
Behandlung des Tätigkeitsbericht 2020 im Parlament:
TOP 1
Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (III-393
d.B.)
23.08.2021 - Energie-Control Austria berichtet über außergewöhnliches
Jahr 2020 (Nr. 957/2021)
Wobei
es sich bei dem mit Datum vom 04.12.2021 zum designierten Finanzminister
ernannten Dr. Magnus Brunner, LL.M. um den mit damaligen Datum
Staatsekretär im Klimaschutzministerium handelt, welcher anstelle der
BMK-Ministerin an der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie
und Energie am 28.09.2021 teilgenommen hat, anlässlich derer der seit
März 2021 vorliegende Tätigkeitsbericht 2020 der E-Control, aus
dem hervorgeht, dass Die E-Control „nach erfolgtem
Smart-Meter-Roll-out die Einführung einer Leistungsmessung für alle
Kundinnen und Kunden vorschlägt“, enderledigt worden ist.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/fname_999814.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/index.shtml
Anzumerken ist:
Beim
Büroleiter des Herrn Staatssekretärs im BMK, handelt es um
den bereits unter mehreren(!) ÖVP-Bundesministern (darunter: BM
Patek, BM Köstinger, BM Mahrer und BM Mitterlehner) für
Energie-Belange tätig gewesenen ehemaligen Kabinettsmitarbeiiter
Eli Widecki. Seit der Regierung Kurz II war Mag. Eli Widecki im von
der Grünen BM Gewessler geleiteten Klimaschutzministerium, dem
Staatssekretär Magnus Brunner zugeteilt.
Kommuniqué vom 28.09.2021
des
Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über
den Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria,
vorgelegt von der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie (III-393 der Beilagen)
Status: Im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie enderledigt
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/fname_999814.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00272/index.shtml
Und
wie aus diesem diesbezüglichen Kommuniqué ebenso hervorgeht, handelt es
sich beim Berichterstatter über diesen Tätigkeitsbericht 2020 der
E-Control noch dazu um Lukas Hammer (GRÜNE) – ausgerechnet um
einen Parteikollegen des ehemaligen Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser
Steinhauser und langjährigen Datenschutzsprecher der GRÜNEN, einem
der fundiertesten Kritiker der fragwürdigen Vorgehensweise überhaupt !!!
Und
auch den Ministerrat hat dieser Tätigkeitsbericht 2020 bereits
passiert:
Vortrag an den Ministerrat BMK: 2021-0.324.20 vom 23. Juli 2021
Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (E-Control)
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:4a57dfb2-935b-434c-99c8-1e5c1a7578ad/zb_33.pdf
In
diesem Zusammenhang ist anzumerken:
In der
unsererseits - an einen weiten Kreis von Adressaten – versendeten
Stellungnahme ad IME-VO Novelle 2021 Begutachtung (datiert:
11.08.2021), haben wir insbesondere Staatssekretär Brunner
persönlich ausdrücklich zur Beantwortung offener Fragen aufgefordert.
Eine
dementsprechende Antwort des Staatssekretärs bzw. der beiden
E-Control Vorstände auf diese offenen Fragen ist jedoch bis dato
ausständig !!!
(Stand: 5.12.2021)
Umso
erstaunlicher ist es daher, dass die E-Control auch in diesem
Tätigkeitsbericht 2020 auf die schwerwiegende Kritik des
Bundesrechnungshofes nicht eingegangen ist, womit auch
dieser als inhaltlich(!) unvollständig zu bezeichnen ist. Und das
trifft auch auf den Ende August 2021 vorgelegten Monitoring-Bericht
2021 ebenso zu!
Smart Meter Monitoringbericht 2021 (1,3 MB)
Entscheidend ist:
Dass
die schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes aus
dessen am 11.1.2019(!) veröffentlichten insgesamt 128-seitigen
Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“
schon im von der E-Control
inhaltlich(!) unvollständig verfassten
Monitoring-Bericht 2020 über die Ereignisse des Jahres 2019(!) mit
keinem einzigen Wort vorkommen !!!
Smart Meter Monitoringbericht 2020 (1,6 MB)
Das
Verschweigen dieses kritischen RH-Berichtes mitsamt dessen darin
enthaltenden vernichtenden Feststellungen wiegt umso schwerer, da die
E-Control gemäß Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) idgF der
parlamentarischen Kontrolle unterliegt:
Gebarungskontrolle, § 17
Die Gebarung
der E-Control unterliegt der Überprüfung durch den Rechnungshof.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046
Ganz
besonders bemerkenswert ist jedoch, dass diese Stellungnahmen wenig
informierter Institutionen, mit Hilfe derer die E-Control versucht
hat seit dem Monitoring-Bericht 2018 Stimmung zu machen, zumindest in
diesem Monitoring-Bericht 2021 nicht mehr enthalten sind.
– Was allerdings nichts anderes bedeutet, als dass die in den
Monitoring-Berichten 2018 – 2020 jeweils praktizierte Einholung
diverser Stellungnahmen wenig informierter Institutionen, in
Wahrheit nicht auf eine Anregung des Bundesrechnungshofes
zurückzuführen ist, was sich einem auch unschwer aus dem RH-Bericht
„Smart Meter“ erschließt !!!
Alles,
was der E-Control bislang zur schwerwiegenden Kritik des
Bundesrechnungshofes aus dessen 128-seitigen Bericht „Smart Meter“
eingefallen ist, hat lediglich auf einer einzigen A4-Seite Platz. Mehr
ist der E-Control dazu nicht eingefallen:
E-Control Branchen-Newsletter „Smart Meter – ein Update“
online
seit 29.10.2019
https://drive.google.com/file/d/1YsYFftR6i_KNjvpNzTt2sQJ91K0QVUlS/view?usp=sharing
Und
dann findet sich in dieser A4-Seite noch dazu die tatsächlich
nicht zutreffende Behauptung, die „Einholung von
Erfahrungsberichten von externen Stakeholdern, darunter Arbeiterkammer;
ARGE DATEN; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz; Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie;
Österreichische Datenschutzbehörde; Oesterreichs Energie; Rundfunk und
Telekom Regulierungs-GmbH; Verein für Konsumenteninformation, ginge
angeblich auf eine Anregung des Rechnungshofes zurück“ (Zitatende).
Anstatt auf die schwerwiegende Kritik des Bundesrechnungshofes in den
Monitoring-Berichten einzugehen, stellte die E-Control stattdessen
diesen Branchen-Newsletter „Smart Meter – ein Update“ nahezu
gleichzeitig am 29.10.2019 mit der Veröffentlichung des
Monitoring-Berichtes 2019 online. Mehr nicht!
Die
E-Control geht auf die schwerwiegende Kritik des Bundesrechnungshofes
aus dessen seit Jänner 2019(!!) vorliegenden Bericht „Smart Meter“
weder in deren Monitoring-Berichten noch in deren
Tätigkeitsberichten ein!
Dass
es überhaupt gar keinen Monitoring-Bericht 2014 gibt, hat
niemand Geringerer als der Bundesrechnungshof in dessen Bericht „Smart
Meter“ festgestellt (Seiten 42/43).
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
Folglich ist die E-Control im Jahr 2014 den ihr auferlegten
Verpflichtungen gemäß § 2 IME-VO idgF für das „Monitoring
zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“
definitiv und nachweislich nicht nachgekommen !!!
In
der E-Control Homepage fehlt allerdings nicht nur der
vom RH als nicht existierend festgestellte Monitoring-Bericht 2014,
sondern dort gibt es auch keinen
Monitoring-Bericht 2013 !!!
Seit 2015 vorliegende
Monitoring-Berichte der E-Control:
Monitoring Einführung "intelligenter Messgeräte" gemäß § 2 IME-VO
https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/smart-metering/monitoring
Wir
haben uns immer wieder gefragt, wie es dazu kommen konnte, dass die
E-Control sogar wiederholt gegen § 2 Abs. 3 IME-VO idgF
verstoßen hat – und dies allerdings von Seiten des jeweils zuständigen
Bundesministeriums bis dato sanktionslos geblieben ist?
Jetzt wissen wir es, warum es keinen Monitoring-Bericht 2014 gibt !!!
Im
Abgleich mit der parl. Anfragebeantwortung 1815/AB vom 28.08.2014
zu 1886/J (XXV.GP) Auswirkungen der "smart meter"-Einführung
geht
zweifelsfrei hervor, dass das BMWFW-Ministerium selbst es war,
das in dieser Anfragebeantwortung – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf
die Zahlen aus dem Monitoring-Bericht 2013 - angegeben hat, beim
nächsten vorzulegenden Monitoring-Bericht handle es sich um jenen im
Laufe des Kalenderjahres 2015. Dass das BMWFW fälschlicherweise
außerdem behauptete, die genannten Zahlen würden angeblich aus einem
2014 vorgelegten Bericht stammen, lässt den geringen Stellenwert
erahnen, den Fakten und Tatsachen beim Zustandekommen dieser
Anfragebeantwortung 1815/AB spielten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01815/imfname_362372.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/imfname_356164.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/index.shtml
Der
bei der E-Control
nicht downloadbare Monitoring-Bericht 2013
ist an anderer Stelle aufgetaucht:
Das
ist umso interessanter, weil die E-Control darin die Vorgabe liefert,
WIE mit der infolge der INTERVENTION des damaligen Leiters des
Verfassungsdienstes und langjährigen DSR-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard
Hesse per parlamentarischem Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010
geschaffenen bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung umzugehen sei !!!
Beim
Monitoring-Bericht 2013 handelt es sich um den Ersten (!!) der gemäß § 2 Abs. 3
Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO 2012 überhaupt
abzufassen war – umso verstörender ist es daher, dass er bei der
E-Control in deren Homepage unter den gelisteten Monitoring-Berichten
nicht aufscheint !!!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_138/BGBLA_2012_II_138.pdfsig
Smart Meter Monitoringbericht 2013 (5,43 MB), (bei der E-Control nicht
downloadbar, ursprüngl. von Docplayer.org stammend)
Jahreszahl 2013 am Deckblatt
Berichtsjahr: 2012,
erstellt: 27.11.2013, Seitenanzahl: 72, Verfasser: k. A..
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Energie-Control Austria
Für
den Inhalt verantwortlich: DI Walter Boltz und
Mag. (FH) DI (FH)
Martin Graf, MBA,
Redaktionsschluss: k. A.
beinhaltet keine bei div. Institutionen angefragte Stellungnahmen in Bezug auf OPT-OUT verwendete Begrifflichkeit, obwohl Berichtsjahr 2012 – ist die
Vorgabe der E-Control enthalten, dass es den
Netzbetreibern obliegt, wie die erst 2013 bundesgesetzlich
geschaffene OPT-OUT Bestimmung auszulegen ist (was durchaus als
ENTSPRECHUNG zur bereits am 20.01.2012 von Österreichs Energie
geforderten „Duldungsverpflichtung“ anlässlich der IME-VO 2012
Begutachtung zu sehen ist, was jedoch im krassen WIDERSPRUCH
steht, zu den Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe in deren
Stellungnahme 12/2011 vom 4.4.2011 auf Seite 11, wonach „in den
Fällen, wo die betroffene Person der Installation der
intelligenten Verbrauchsmessgeräte widerspricht, das Interesse der
betroffenen Person gegenüber sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt“
(Zitatende))
laut
Dokumenteigenschaften:
erstellt am 27.11.2013
geändert am 27.11.2013
Titel:
EC_Monitoring_27.11_DRUCK.indd
Dateigröße: 5,43 MB
scheint in der E-Control Homepage nicht auf!
nur
mehr bei Docplayer.org downloadbar:
https://docplayer.org/39869497-Einfuhrung-von-intelligenten-messgeraten-osterreich-smart-meter-monitoring-2013.html
oder:
https://drive.google.com/file/d/1Xi1R6kb_3OQRd6upSI9OKec87id53SBS/view?usp=sharing
keine
diesbezügliche APA-OTS auffindbar:
https://www.ots.at/pressemappe/374/e-control
Noch
dazu, wo es sich um den ersten Monitoring-Bericht nach Inkrafttreten der
IME-VO 2012 überhaupt handelt und nachdem der Bericht bei der E-Control
nicht downloadbar ist, haben wir die ursprünglich von Docplayer.org
stammende Original-PDF-Date, um diese zu sichern auf Google-drive
hochgeladen.
Siehe
Seite 3:
Die
Abfrage der Daten bei den Netzbetreibern wurde entsprechend nach
Inkrafttreten der „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung –
IME-VO“ am 25.04.2012 im Jahr 2013 erstmalig durchgeführt.
Der
hier vorliegende Fortschrittsbericht über die Einführung von
intelligenten Messgeräten in Österreich wurde auf Basis der erhobenen
Daten des Berichtsjahres 2012 erstellt.
Maßgeblich hierfür war die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt (d.h. vor der
Novellierung des ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 174/2013).
Besonders bemerkenswert ist:
Dieser
bei der E-Control nicht(!) mehr downloadbare
Monitoring-Bericht 2013, welcher eigentlich lediglich über die
Ereignisse des Jahres 2012(!!!) informieren sollte, beinhaltet
hochinteressante Stellungnahmen der E-Control, welche ausgerechnet die
im Jahr 2013 per bundesgesetzlichen Beschluss geschaffene
ElWOG-Novelle idF BGBl. I Nr. 174/2013 betreffen !!!!
Auf
Seite 11 behauptet die E-Control:
ZITAT
ELWOG-NOVELLE 2013
Durch die ElWOG-Novelle idF BGBl. I Nr. 174/2013 wurden im Bereich der
Regelungen für intelligente Messgeräte insbesondere
Konkretisierungen und Verbesserungen im Konsumenten- bzw.
Datenschutzbereich geschaffen.
ZITATENDE
Und
auf Seite 12 bezeichnete die – eigentlich zur Objektivität -
verpflichtete E-Control, die ursprünglich auf die Intervention
des Leiters des Verfassungsdienst und langjährigen
Datenschutzrat-Mitliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse zurückzuführende
bundesgesetzlich geschaffene OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1
ElWOG Novelle 2013, ausdrücklich als „von politischer Seite
aufgenommene Regelung“.
Außerdem gab die E-Control bereits zum damaligen Zeitpunkt dezidiert die
Richtung vor, dass es sich dabei nicht um einen
„bedingungslos zu verstehenden Opt-out-Wunsch“ handeln würde:
ZITAT
Zudem
wurde von politischer Seite die Regelung aufgenommen, dass Netzbetreiber
im Rahmen der durch die IME-VO bestimmten Vorgaben für die Installation
intelligenter Messgeräte den Wunsch eines Endverbrauchers, kein
intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen haben. Dies ist
jedoch nicht als ein bedingungsloser Opt-out-Wunsch zu verstehen,
sondern im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Roll-outs und im Rahmen
der technischen Machbarkeit hat der Netzbetreiber über die technische
und wirtschaftliche Möglichkeit hierüber zu entscheiden.
ZITATENDE
Damit lieferte die E-Control nur wenige Monate nach der ElWOG Novelle
2013 mit deren Monitoring-Bericht 2013 die konkreten Vorgaben, WIE
mit der infolge der INTERVENTION des damaligen Leiters des
Verfassungsdienstes und langjährigen DSR-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard
Hesse per parlamentarischem Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010
geschaffenen bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung umzugehen sei
!!!
Folglich lautete bereits damals im November 2013 die Doktrin dieser –
eigentlich zur Objektivität(!) verpflichteten – Regulierungsbehörde
E-Control: Dass die OPT-OUT Bestimmung nicht als
bedingungsloser Wunsch zu verstehen, sondern den Ansprüchen der
Netzbetreiber unterzuordnen sei !!!
Und
siehe auch die Anmerkungen der E-Control zum Thema Datenschutz
(ab Seite 13).
Additiv verschärfend kommt noch hinzu:
Ab
Seite 12 äußert sich die E-Control in diesem Monitoring-Bericht 2013,
der eigentlich lediglich über Ereignisse des Jahres 2012 zu berichten
gehabt hätte, völlig unnotwendiger Weise zu den Änderungen per
ElWOG-Novelle idF BGBl. I Nr. 174/2013, welche die Bestimmungen in §
84 und § 84a betreffen und daher auch erst nach der ELWOG-Novelle 2013
schlagend wurden.
Dass
diese beiden Paragraphen § 84 und § 84a Messdaten von
intelligenten Messgeräten, die von der E-Control im Jahr 2013 so
positiv beurteilt werden, wobei § 84a allerdings ausgerechnet die
nach wie vor bis dato ignorierten Streichungsempfehlungen des DSR
beinhaltet, macht fassungslos !!!
Und
dass muss man sich auch erst einmal vorstellen:
Die
in Folge der INTERVENTION des damaligen Leiters des
Verfassungsdienstes und DSR-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse per
parlamentarischen Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010 geschaffene
bundesgesetzliche OPT-OUT Bestimmung, bezeichnete die E-Control –
als zur Objektivität verpflichtete Regulierungsbehörde - in deren
Monitoring-Bericht 2013 allen Ernstes wortwörtlich als, „von
politischer Seite aufgenommene Regelung“ !!!
Und
die E-Control gab bereits damals die Doktrin vor, dass die
OPT-OUT Wünsche der Betroffenen den Ansprüchen der Netzbetreiber
unterzuordnen seien !!!
Dass
die E-Control in diesem Monitoring-Bericht 2013 eigentlich lediglich
über die Ereignisse des Jahres 2012 zu berichten gehabt hätte, und
somit keinerlei Notwendigkeit bestanden hat, eine
Stellungnahme abzugeben zu der überhaupt erst im Jahr 2013 per
parlamentarischen Beschluss gemäß § 83 Abs.1 ElWOG 2010 geschaffenen
bundesgesetzlichen OPT-OUT Bestimmung, kommt da verschärfend
additiv noch hinzu !!!
Im
Vergleich dazu, die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU
wortwörtlich auf Seite 11 ihrer Stellungnahme 12/2011:
ZITAT
Die
Datenschutzgruppe erinnert die Industrie außerdem daran, dass in einigen
Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person
der Installation der intelligenten Verbrauchsmessgeräte widerspricht und
dass in diesen Fällen das Interesse der betroffenen Person gegenüber
sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt.
ZITATENDE (Hervorhebungen von uns,
Stellungnahme 12/2011 der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU vom
4.4.2011 (97 KB) )
Von
essentieller Bedeutung ist:
Die
Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU spricht hier einerseits
unmissverständlich von der "Installation der intelligenten
Verbrauchsmessgeräte" - und NICHT von irgendwelchen Funktionen",
sondern andererseits auch noch ausdrücklich vom "Überwiegen
sämtlicher sonstiger Interessen"!
Womit
sich schon allein deswegen jegliche weitere Debatte über "die Führung
von zwei unterschiedlichen Zählsystemen wäre angeblich verwaltungs- und
kostenmäßig zu aufwendig" von vornherein erübrigt!
Beim
Vergleich der bereits seit 4.4.2011(!!!) vorliegenden Stellungnahme
der Artikel-29-Datenschutzgruppe 12/2011 hinsichtlich dem
„Überwiegen der Interessen der betroffenen Person, im Falle einer
Ablehnungsmöglichkeit (OPT-OUT)“, mit der von Seiten der
E-Control in deren Monitoring-Bericht 2013 völlig konträr(!!!)
vertretenen Ansicht, die „Netzbetreiber würden darüber entscheiden“,
fehlen einem die Worte !!!
Wobei
dies alles vom Bundesrechnungshof in dessen nunmehr bereits seit
Jänner 2019(!) vorliegendem Bericht „Smart Meter“ ebenso gesehen wird:
Bezugnehmend auf die von der EU eingesetzte Artikel-29-Datenschutzgruppe
stellte der RH fest, diese habe in ihrer Stellungnahme vom 4. April 2011
darauf hingewiesen, dass "sofern in einem Mitgliedstaat die
Möglichkeit der Ablehnung der Installation eines intelligenten
Messgeräts besteht – das Interesse der betroffenen Person gegenüber
sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt." (Zitatende, Seite 83
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf)
Wie
sehr es der E-Control - als eigentlich zur Objektivität verpflichteten
Regulierungsbehörde - gelungen ist und vor allem immer noch gelingt, die
konkreten Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe in deren
Stellungnahme 12/2011 seit Jahren in Absprache mit dem jeweils
zuständigen Bundesministerium beharrlich zu ignorieren, macht
fassungslos !!! (Wir behalten uns vor, auf die
schwerwiegenden Divergenzen und inhaltlichen Unvollständigkeiten, von
denen die Monitoring-Berichte betroffen sind, an anderer Stelle
gesondert und ausführlicher einzugehen.)
Die Beurteilungen
des Bundesrechnungshofes, die die Monitoring-Berichte betreffen, enden
mit Bericht 2017.
Der
Bundesrechnungshof auf Seite 44 im RH-Bericht „Smart Meter“:
ZITAT
Die
E–Control ihrer Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung im Jahr
2014 (Daten des Jahres 2013) nicht nachkam und das
Wirtschaftsministerium den Bericht auch nicht einforderte.
ZITATENDE
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00018/imfname_769718.pdf
Während der
Bundesrechnungshof sich darauf beschränkt hat lediglich festzustellen,
dass gar kein Monitoring-Bericht 2014 existiert, haben wir uns immer wieder gefragt, wie es dazu
kommen konnte, dass die E-Control sogar wiederholt gegen § 2 Abs. 3
IME-VO idgF verstoßen hat – und dies allerdings von Seiten des
jeweils zuständigen Bundesministeriums bis dato sanktionslos
geblieben ist?
Jetzt, wo wir diesen
an anderer Stelle wiederaufgetauchten Monitoring-Bericht 2013
kennen, wissen wir auch, WARUM es keinen
Monitoring-Bericht 2014 gibt !!!
Überaus aufschlussreich ist diesbezüglich der Vergleich mit der
Anfragebeantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J
(XXV.GP):
Das
BMWFW behauptete in 1815/AB,
„der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht werde erst 2015 vorgelegt“
Im
Abgleich mit der Anfragebeantwortung 1815/AB wird deutlich, dass
das BMWFW selbst(!) es war, das die konkrete Vorgabe lieferte,
dass „der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht der E-Control
gemäß § 2 Abs. 1 iVm. Abs. 3 IME-VO im Laufe des Kalenderjahres 2015
vorgelegt werde“ (Zitatende).
parl.
Anfrage 1886/J vom 30.06.2014 (XXV.GP)
Auswirkungen der "smart meter"-Einführung
der
Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, betreffend Auswirkungen der "smart meter"
Einführung
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/imfname_356164.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/index.shtml
Anfragebeantwortung
1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01815/imfname_362372.pdf
Die
Beantwortung zu Punkt 31 der Anfrage durch den BMWFW-Minister lautet
fälschlicherweise:
ZITAT
Laut dem 2014 veröffentlichten Smart Meter Monitoring-Bericht der
E-Control waren mit Stand April 2013 196.820 Zählpunkte mit einem Smart
Meter ausgestattet. Dies entsprach einem österreichweiten Abdeckungsgrad
von rund 3,4 %. Zusätzlich wurde von den Netzbetreibern gemeldet, dass
bereits rund 115.894 intelligente Messgeräte auf Lager gehalten werden.
Dies ergibt eine Gesamtzahl von installierten und georderten
intelligenten Messgeräten von rund 312.714 bzw. einen österreichweiten
Abdeckungsgrad von rund 5,4 %.
Da diese Daten jedoch bereits über ein Jahr alt sind, kann davon
ausgegangen werden, dass bereits weit mehr Zählpunkte mit einem Smart
Meter ausgestattet sind.
Der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht der E-Control wird
gemäß § 2 Abs. 1 iVm. Abs. 3 IME-VO im Laufe des Kalenderjahres 2015
vorgelegt werden.
ZITATENDE (Hervorhebungen von uns)
Das
ist jedoch absolut falsch. – Es gibt keinen
Monitoring-Bericht welcher 2014 veröffentlicht worden ist !!!
Und
das hat niemand Geringerer als der Bundesrechnungshof in dessen Bericht
„Smart Meter“ festgestellt.
Dass
über das Berichtsjahr 2013 zweifelsfrei kein Bericht vorliegt, ist vom
Rechnungshof in dessen Bericht „Smart Meter“ unmissverständlich
festgestellt worden (Seite 43):
ZITAT
Im
Jahr 2014 erschien kein Bericht über die im Jahr 2013 eingetretene
Entwicklung.
ZITATENDE (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf)
Folglich ist die
E-Control im Jahr 2014 den ihr auferlegten Verpflichtungen gemäß § 2
IME-VO idgF für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten
Messgeräten in Österreich“ nachweislich nicht nachgekommen
!!!
Es
gibt lediglich den, wie aus den diesbezüglichen Dateieigenschaften
hervorgeht, am 27.11.2013 erstellten Monitoring-Bericht 2013,
über das Berichtsjahr 2012.
Und
auch bei den in 1815/AB in der Antwort zu Punkt 31 genannten
Zahlen, handelt es sich um jene aus dem Monitoring-Bericht 2013 !!!
Schon
allein anhand der in 1815/AB
angegebenen ANZAHL der „mit Stand April 2013 196.820 mit
einem intelligenten Messgerät ausgestattet“ worden sind, wird deutlich,
dass es sich zweifelsfrei um den Smart Meter Monitoring-Bericht 2013
handelt !!! (Siehe Seiten 5 und 16,
https://docplayer.org/39869497-Einfuhrung-von-intelligenten-messgeraten-osterreich-smart-meter-monitoring-2013.html
)
und
bezüglich der Datumsangabe siehe Seite 72:
Erscheinungsjahr: 2013
Berichtsjahr 2012
für
den Inhalt verantwortlich: DI Walter Boltz und Mag. (FH) DI (FH) Martin
Graf, MBA, Vorstände Energie-Control Austria, Konzeption & Design: Reger & Zinn OG
Text: Energie-Control Austria
© Energie-Control Austria 2013
Vor
allem aber hat das BMWFW in 1815/AB selbst ausdrücklich
die Vorgabe geliefert, dass „der nächste Smart Meter
Monitoring-Bericht der E-Control gemäß § 2 Abs. 1 iVm. Abs. 3 IME-VO
im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde.“ (Zitatende)
Damit
ist dann auch klar, warum die Nichtvorlage des Monitoring-Bericht
2014 von Seiten des für die E-Control zuständigen BMWFW
sanktionslos geblieben ist !!!
Weil
das BMWFW selbst es war, das - im August 2014(!!) - den nächsten
Monitoring-Bericht erst für im Laufe des Kalenderjahres 2015
angekündigt hat. – Und mit dieser Ankündigung hat das BMWFW noch dazu
für sich selbst ebenso wie für die E-Control einen dementsprechend
großen Zeitpolster für die Lösungsfindung der leidigen OPT-OUT Frage
verschafft !!!
parl.
Anfrage 1886/J vom 30.06.2014 (XXV.GP)
Auswirkungen der "smart meter"-Einführung
der
Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, betreffend Auswirkungen der "smart meter"
Einführung
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/imfname_356164.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01886/index.shtml
Beantwortung
1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J (XXV.GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01815/imfname_362372.pdf
In den
insgesamt 47 Fragen dieser parlamentarischen Anfrage 1886/J vom
30.06.2014 (XXV.GP) des damaligen Abg.z.NR Steinhauser und den
diesbezüglichen Beantwortungen wurden nicht „nur“ bereits zum damaligen
Zeitpunkt die beiden – später vom Bundesrechnungshof massiv bemängelten
- Wirtschaftlichkeitsanalysen (die von der E-Control beauftragte
PWC-Studie sowie der vom BMWFJ in Auftrag gegebene Beraterbericht A.T.
Kearney) eingehend thematisiert.
Vor
allem ging es insbesondere in 1886/J schon damals um Fragen der
Datensicherheit und des Datenschutzes sowie um die
Wirtschaftlichkeit eines Parallelbetriebes von analogen Zählern und
Smart Meter.
In der
diesbezüglichen Beantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 zu 1886/J
(XXV.GP) nahm der damalige BMWFW-Minister Mitterlehner nicht nur
wiederholt Bezug auf die später vom Bundesrechnungshof völlig „in der
Luft zerrissene“ PWC-Studie (Kosten-Nutzen-Analyse), in deren
Entstehung 2010 von Seiten der E-Control eingegriffen worden war. -
Wobei ausdrücklich anzumerken ist, dass die deswegen vom
Bundesrechnungshof 2019 in dessen Bericht „Smart Meter“ geforderte
qualitätsgesicherte Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises
bis dato nicht vorgelegt worden ist.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf
Sondern es war ausgerechnet der BMWFW-Minister Mitterlehner selbst, der
in dieser Beantwortung 1815/AB vom 28.08.2014 die Vorgabe
geliefert hat, dass „der nächste Smart Meter Monitoring-Bericht
im Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde.“
Mit
dieser Vorgabe, dass der nächste Monitoring-Bericht erst im
Laufe des Kalenderjahres 2015 vorgelegt werde, hat man seitens
BMWFW sich und der E-Control praktischerweise ausreichend Zeit
verschafft, um die lästige OPT-OUT Bestimmung zu „interpretieren“.
Umso
bemerkenswerter ist es daher, dass ausgerechnet die unsererseits
hinlänglich thematisierte parl. Anfrage des Abg.z.NR Steinhauser
6234/J vom
23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart
Meters"“ mitsamt
diesbezüglicher Anfragebeantwortung
6033/AB, jenen
ominösen Schriftverkehr zutage gefördert hat, welcher die
lediglich in Absprache zwischen der E-Control und BMWFW festgelegte
INTERPRETATION zur
„Interpretation“
zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“
beinhaltet.
Anfrage Dr.
Urbantschitsch an BMWFW Rechtsabteilung z.H. Dr. Haas „Abgrenzung
intelligenter Messgeräte (Smart Meter) von anderen digitalen Zählern“
datiert
4.2.2015, als Anlage beiliegend zur parl. Anfragebeantwortung 6033/AB
vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470180.pdf
Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015
Stellungnahme BMWFW
Rechtsabteilung III/1 an E-Control
vom 9.3.2015 zur GZ:
BMWFW-
551.100/0014-III/1/2015 mit „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart
Meter von digitalen Zählern“
gezeichnet vom
damaligen Sektionschef DI Christian Schönbauer; Quelle: parl. Anfrage
6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des
"Smart Meters"“
eingebracht Abg.z.NR
Mag. Albert Steinhauser
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/imfname_445662.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml
BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart
Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015
In
Wahrheit stand die zwischen der BMWFW Rechtsabteilung III/1 mit der
E-Control am 9.3.2015 zur GZ: BMWFW-551.100/0014-III/1/2015
lediglich abgesprochene „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart
Meter von digitalen Zählern“, schon die längste Zeit fest. – Und vor
allem qualitätsgesicherte DEFINITIONEN von unabhängiger Seite, wurden
keine eingeholt. Schon gar nicht, hinsichtlich
der von der E-Control langjährig geplanten
Netzentgelte-STRKTUR-Reform!
Dies
beweist nicht nur eindrücklich, der Faktencheck „Smart Metering“ des
Energie-Institutes an der Johannes Kepler UNI in Linz. In dem das
Energieinstitut die Vorgehensweise des Ministeriums ausdrücklich als
MEINUNG bezeichnet und von einer tatsächlichen Deaktivierung der
Viertelstundenmessungen im Falle von OPT-OUT ausgeht.
https://energieinstitut-linz.at/wp-content/uploads/2016/09/Faktencheck-Smart-Metering-Energieinstitut-a.d.-JKU.pdf
Wie weit das
systematische IGNORIEREN sämtlicher Einwendungen bereits
gediehen ist - obwohl es infolge der
seit September 2010 (!) vorliegenden Studie "Smart Metering und
Datenschutz in Österreich" des Energieinstitutes an der Kepler-UNI
jedoch sämtlichen Entscheidungsverantwortlichen hinlänglich bekannt
sein musste und muss, dass datenschutzrechtlich eine monatliche
Datenübermittlung und die Erfassung von Viertelstundenwerten gar nicht
erlaubt ist,
dass beweist das am 26.1.2021 seitens der E-Control veröffentlichte
Positionspapier „Tarife 2.1“:
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/6/BGR0152010FSneueEnergien2020.pdf
Lesen Sie mehr über die bis dato fehlenden DEFINITIONEN im
unsererseits verfassten
Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 60 Seiten.
Während also, wie wir heute erschreckender Weise feststellen müssen, die
vom damaligen Leiter und langjährigen Mitglied des Datenschutzrares Mag.
Dr. Gerhard Hesse erhobene Forderung nach "TRANSPARENZ der
Datenflüsse im Kontext intelligenter Messgeräte schon auf Gesetzesebene
und nicht erst aus Zusammenschau sämtlicher einschlägiger Verordnungen",
mit unfassbarer Konsequenz bis dato ignoriert wird !!!
Hatte
die - eigentlich zur Objektivität verpflichtete und lediglich mit
Verordnungsermächtigungen ausgestattete - E-Control nichts anderes zu
tun, als bereits in deren allerersten(!) vorzulegenden
Monitoring-Bericht 2013 DIE Doktrin ausgegeben, wie denn mit der nur
wenige Wochen zuvor bundesgesetzlich(!) beschlossenen OPT-OUT
Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG Novelle 2013 umzugehen sei !!!
Dies
alles geschah mit Duldung des BMWFW !!!
Dabei ist es
Aufgabe und Pflicht der E-Control von sich aus(!) ihre Rolle als zur
Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichtete
Regulierungsbehörde zu erfüllen.
Vorangegangen war diese parlamentarische Anfrage 396/J:
Schriftliche Anfrage 396/J XXV.
GP
der
Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „opt-out“
bei Smart Meter
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00396/fname_336132.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00396/index.shtml
Anfragebeantwortung
373/AB
vom
12.03.2014 zu 396/J (XXV.GP), BMWFW-Minister Mitterlehner, in Beantwortung betreffend
"opt-out bei Smartmetern"
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00373/imfname_342282.pdf
https://www.parlament.gv.at/pls/portal/hi.link?pfad=/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00373/index.shtml
In dieser
Anfragebeantwortung
373/AB vom
12.03.2014 zu 396/J (XXV.GP) bestritt der vormalige BMWFJ- und spätere
BMWFW-Minister Mitterlehner in den Punkten 1 bis 4 noch ausdrücklich,
dass es sich um einen Interpretationsvorschlag aus seinem Haus
gehandelt habe !!!
Zudem
beurteilte BM Mitterlehner noch im März 2014 ausdrücklich, „die
dargestellte einschlägige Rechtslage somit klar und nicht weiter
interpretationsbedürftig“ (Zitatende).
Und in
Beantwortung der Punkte 6 und 7 versicherte BM Mitterlehner ebenso
ausdrücklich, dass es „zu einer "gesetzwidrigen Vorgehensweise" oder
"Umgehungstechniken" weder kommen kann noch wird“ (Zitatende,
Hervorhebungen von uns).
Der
BMWFW-Minister Mitterlehner in dessen
Anfragebeantwortung
373/AB vom
12.03.2014 zu 396/J (XXV.GP) noch ausdrücklich:
ZITAT
Unter
Verweis auf die Ausführungen in der Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage und die Vollziehungszuständigkeit der unabhängigen und weisungsfreien E-Control ist klarzustellen, dass es zu einer
"gesetzwidrigen
Vorgehensweise" oder
"Umgehungstechniken" weder kommen kann noch wird.
ZITATENDE (Hervorhebungen
von uns)
Folglich hat BMWFW-Minister Mitterlehner in Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage 396J betreffend "opt-out
bei Smartmetern", welche die Abgeordneten Mag. Albert
Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Jänner 2013 an ihn
gerichtet hatten, noch eine "gesetzwidrige Vorgehensweise" oder
"Umgehungstechniken" ausgeschlossen !!!
Was
wiederum insofern verwunderlich ist, weil in 6033/AB vom
23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP) die im zitierten Antwortschreiben
vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler
Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister
Mitterlehner sogar selbst lediglich als Rechtsmeinung des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bezeichnet
wird.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf
Folglich herrscht massiver Erklärungsbedarf
Und
zwar schon allein wegen dem Umstand, dass die INTERPRETATION zur
„Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, nur auf dem
hinlänglich bekannten Schriftverkehr zwischen Dr. Urbantschitsch und
der BMWFW Rechtsabteilung aus 2015 basiert und lediglich die
Rechtsansicht des damaligen BMWFW wiedergibt und nicht auf der
Einholung unabhängiger Gutachten beruht. So wird deutlich, was alles
seit Jahren quasi „E-Control intern“ geregelt und bestimmt wird.
Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015
BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart
Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015
Wobei
es sich beim derzeitigen E-Control Vorstand Dr. Wolfgang Urbantschitsch
um den vormaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung, und zwar seit
deren Gründung 2001, handelt.
Und
dann ist auch noch in Betracht zu ziehen, dass es sich bei sämtlichen
Beteiligten – nicht nur beim damals für das BMWFW tätigen DI Schönbauer
sondern auch bei dem betreffend dieses Begutachtungsverfahrens zur
IME-VO Novelle 2021 eingebundenen, derzeitigen Leiter der Abteilung VI/4
– Energie Rechtsangelegenheiten Dr. Benedikt Ennser - um langjährige
(ehemalige) E-Control Mitarbeiter handelt.
Und
auch beim zuletzt seitens der BMK-Ministerin ernannten designierten
E-Control Vorstand Dr. Alfons Haber, handelt es sich um einen
ehemaligen E-Control Mitarbeiter.
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2084033-E-Control-Andreas-Eigenbauer-geht-Alfons-Haber-kommt.html
Folglich stammt auch der per 25.3.2021 neue E-Control Vorstand Dr.
Alfons Haber aus den Reihen ehemaliger E-Control Mitarbeiter, ebenso
wie der aktuelle und langjährige Leiter der Abteilung
Energie-Rechtsangelegenheiten im BMK, Dr. Benedikt Ennser
(vormals BMLRT, davor BMNT und noch früher BMWFW).
Festzuhalten ist, dass Prof. DI Dr. Alfons Haber zwar
diverse Studien verfasst hat. Zu den datenschutzrechtlichen Belangen
der intelligenten Messgeräte an sich, hat Haber allerdings bislang
nicht Stellung bezogen!
Noch
länger andauerndes „Aussitzen“, so wie bisher von den Organen
der E-Control zum Nachteil der um ihre im Verfassungsrang
stehenden Datenschutzrechte besorgten Betroffenen praktiziert, wird von
Seiten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen keinesfalls vertretbar sein.
Wie
bereits ausgeführt, wird in 6033/AB die im zitierten
Antwortschreiben vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung
digitaler Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom
BMWFW-Minister selbst lediglich als Rechtsmeinung des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
bezeichnet.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml
Nicht nur die nunmehr für die E-Control zuständige BMK-Ministerin,
sondern insbesondere auch die Volksanwaltschaft
ist daher erneut dringend aufgefordert:
Die
MISSACHTUNG
der
Regulierungsbehörde E-Control hinsichtlich deren gemäß § 2 IME-VO
idgF auferlegten Verpflichtungen für das „Monitoring zur
Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich“ – unter
Bezugnahme auf die bereits im Jänner des Jahres 2019 seitens des
Bundesrechnungshofes gemachten Feststellungen über das VERSAGEN,
der bei der E-Control gemäß § 28 (4)
Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden
Taskforce, „zur Beratung in allgemeinen
konsumentenschutzrechtlichen Fragen der ua. auch Vertreter des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der
Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
anzugehören haben“ (Taskforce
Konsumenten) eingehend zu hinterfragen.
Das vom
Bundesrechnungshof aufgezeigte VERSAGEN dieser Taskforce
Konsumenten, kümmert die – eigentlich zur Unabhängigkeit,
Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichtete – Regulierungsbehörde
nämlich offensichtlich bislang leider wenig!
Andernfalls
es sonst gar nicht möglich wäre, dass die E-Control die Ankündigung,
dass
die
OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG idgF, auf deren
eigenes Betreiben hin zur Farce werden soll – ausgerechnet via im
parlamentarischen Verfahren zu erledigenden Tätigkeitsbericht 2020
preisgibt. – Dies obwohl diese OPT-OUT Bestimmung ursprünglich auf die
Intervention des BKA-Verfassungsdienstes zurückzuführen ist !!!
Und
obwohl namhafte Datenschutz-Experten jahrelang gegen eine Aushöhlung
der Datenschutzrechte protestiert haben !!!
Und noch
dazu, wo die E-Control mit allen ihren Organen gemäß
Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) idgF der parlamentarischen Kontrolle
unterliegt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046
-
Somit ist im
Zusammenhang mit all diesen Vorfällen zweifelsohne von einem
weitreichenden Kontroll- und Aufsichtsversagen zu sprechen!
-
Was
die im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte
betrifft, so ist es mehr als befremdlich, dass in Österreich der
vernichtende Rechnungshof-Bericht "Smart Meter" vom Jänner 2019
im Chaos und im Trubel der Neubildung der damaligen Übergangsregierung
im 2. Ministerrat an der neuen Bundeskanzlerin – der ehemaligen
VfGH-Präsidentin(!) vorbeigeschleust worden ist. Und zwar ohne,
dass jemals zu den darin enthaltenen schwerwiegenden Vorwürfen von den
Verantwortungsträgern Stellung bezogen worden wäre.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-juni-2019/2-ministerratam-12-juni-2019.html
-
Und,
dass dieser Rechnungshof-Bericht außerdem bald drei Jahre nach
dessen Veröffentlichung am 11.1.2019 bis dato (Stand: 05.12.2021)
noch immer nicht zwecks eingehender inhaltlicher(!) Befassung auf
der Tagesordnung des RH-Ausschusses des Nationalrates gestanden ist.
-
Womit
sich auch von Seiten der Nationalratsabgeordneten folglich immer noch
niemand mit der Vielzahl an rechtlichen Mängeln, die der
Rechnungshof darin schlüssig aufzeigt, kritisch auseinandergesetzt
hätte. Lediglich Maßnahmen zur Fristwahrungen haben stattgefunden.
-
Vor
allem ohne eingehende inhaltliche Befassung mit sämtlichen
kritischen Feststellungen des Bundesrechnungshofes aus dessen
verheerenden RH-Bericht „Smart Meter“, wird es nicht
gehen!
Und
das trifft ebenso zu:
Auf
den seit Dezember 2020 vorliegenden RH-Bericht „Nachfrageverfahren
2020“ (Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) - ab Seite
158), worin der Bundesrechnungshof zum Schluss kommt, dass einerseits
„eine qualitätsgesicherte Aktualisierung der
Kosten–Nutzen–Analyse fehlt“ und, dass andererseits „die Qualität
von Entscheidungsgrundlagen sowie strategische Steuerung und
koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der Einführung
von Smart Meter nicht vollumfänglich gewährleistet ist“
(Zitatende).
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf
Die seit
Jahren von der VA erhobene schwerwiegende Kritik in deren
Jahresberichten 2017 bis 2019 kommt da noch hinzu:
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
2017
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (ab Seite 141):
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/6gq39/Parlamentsbericht%202017%20-%20Kontrolle%20der%20%C3%B6ffentlichen%20Verwaltung.pdf
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
2018
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (ab Seite 165):
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/72sag/PB-42-Nachpr%C3%BCfend.pdf
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
2019
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (ab Seite 155):
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/cbhfk/PB%2043_Kontrolle%20%C3%B6ffentliche%20Verwaltung%202019.pdf
Unweigerlich stellt sich erneut und zum wiederholten Male
die Frage nach der HAFTUNG und Verantwortlichkeit
Wir
sehen die E-Control mit allen ihren ehemaligen ebenso wie den
derzeitigen Organen schon allein aufgrund der ihr gemäß § 347 UGB
auferlegten unternehmensbezogenen Sorgfaltspflichten in der Pflicht!
https://www.e-control.at/econtrol/unternehmen/organe-der-e-control
Vorzuwerfen ist:
Die
Missachtung der
Berichtspflichten der E-Control gemäß § 28 (1) in Konnex mit
der
gemäß § 19 (2) Z 1
Energie-Control-Gesetz
idgF
sämtlichen Mitgliedern des Regulierungsbeirates auferlegten
Verpflichtung zur Wahrung der Interessen des Konsumentenschutzes
und das
Versagen der gemäß § 28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control
einzurichtenden Taskforce
„zur
Beratung in allgemeinen konsumentenschutzrechtlichen Fragen der u.a.
auch Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, der Bundesarbeitskammer sowie des Österreichischen
Gewerkschaftsbundes anzugehören haben“ kommen da noch hinzu. - Wobei
diese Taskforce ausdrücklich und insbesondere der Vermeidung von
STROMABSCHALTUNGEN dienen soll.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046
Näheres dazu ebenso wie zum parlamentarischen Kontrollversagen
finden Sie im unsererseits per 28.8.2020 erstellten Homepage-Thread:
Von E-Control
hartnäckig ignorierte Forderungen
Und zu
diesen bereits seit Jänner 2019 veröffentlichten ohnedies schon
schwerwiegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes kommt additiv
die - wiederholte - MISSACHTUNG der Regulierungsbehörde E-Control
hinsichtlich deren gemäß § 2 IME-VO idgF auferlegten Verpflichtungen
für das „Monitoring zur Einführung von intelligenten Messgeräten in
Österreich“ additiv noch hinzu.
Wobei der RH
in dessen Bericht „Smart Meter“ das Versagen dieser Taskforce
Konsumenten bereits ebenso ausdrücklich festgestellt hat, wie die
Tatsache, dass die E-Control über die Ereignisse des Jahres 2013 gar
keinen Monitoring-Bericht vorgelegt hat.
Hervorzuheben ist daher:
-
Ein
Monitoring-Bericht 2014, welcher eigentlich über die
Ereignisse des Jahres 2013 zu berichten gehabt hätte existiert,
überhaupt nicht !!!
(Wie
bereits weiter oben ausgeführt, behalten wir uns vor, auf die
schwerwiegenden Divergenzen und inhaltlichen Unvollständigkeiten, von
denen die Monitoring-Berichte betroffen sind, noch gesondert näher
einzugehen.)
-
Der im
Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegten IME-VO Novelle 2021 – ohne(!)
Korrektur des fragwürdigen § 1 Abs.6 – und der daraus abzuleitenden
plötzlich von der GRÜNEN BMK-Ministerin absolut konträren(!)
Vorgehensweise und unfassbar verstörenden Kehrtwendung zu der
bislang von den GRÜNEN seit mehreren Jahren vertretenen Rechtsmeinung,
und wie es überhaupt so weit kommen konnte, dem widmeten wir uns bereits
hier:
-
Im
ausführlichen Kommentar
zum
per 15.07.2021 vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingeleiteten
IME-VO Begutachtungsverfahren, mit noch mehr Fragwürdigkeiten,
Missständen und Hintergründen und noch mehr Einzelheiten über das
„Durchziehen in Wildwest-manier“:
Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 61 Seiten
Eine
gekürzte Fassung dieser Informationen finden Sie im Thread:
IME-VO Novelle 2021
Wobei
festzuhalten ist, dass diese - unsererseits massiv kritisierte – bereits
im
Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021, bis dato
nicht umgesetzt worden ist. Obwohl die Frist für das
Begutachtungsverfahren mit 11.08.2021 endete, liegt bislang immer noch
keine IME-VO Novelle 2021 vor!
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007808
Diese
bis dato nicht umgesetzte IME-VO Novelle 2021 ebenso wie
der Umstand, dass Medienberichten zufolge die beiden E-Control
Vorstände Mitte Oktober 2021 über noch immer keine Verträge
verfügten, lässt durchaus auf weitreichende Diskrepanzen schließen.
In
diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf die den Organen der
E-Control auferlegten Verpflichtungen gemäß
Energie-Control-Gesetz verwiesen!
Organe der
E-Control sind:
1. der
Vorstand
2. die
Regulierungskommission
3. der
Aufsichtsrat.
siehe
die Organe der Regulierungskommission:
https://www.e-control.at/econtrol/unternehmen/organe-der-e-control/regulierungskommission
Additiv
hinzukommen noch die den Mitgliedern des Regulierungsbeirates
auferlegten Verpflichtungen!
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007046
Weder
ist irgendetwas etwas bekannt, von der von uns geforderten eingehenden
Überprüfung sämtlicher die Einführung der intelligenten
Messgeräte betreffenden Vorgänge noch hätte bislang ein Moratorium
stattgefunden. – „Aussitzen“ und Zeit gewinnen lautet
stattdessen nach wie vor, die absolut inakzeptable Devise der
eigentlich zur Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde E-Control
!!!
Einer
eingehenden ebenso wie grundlegenden ÜBERPRÜFUNG
bedarf
schon allein deswegen, weil der ehemalige parlamentarische Justiz- und
Datenschutzsprecher der GRÜNEN Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser in
6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) betreffend „Vorgangsweise bei der
Einführung des Smart Meters“, bereits damals im Jahr 2015(!)
ausdrücklich davor gewarnt hat, dass Österreichs Vorgangsweise bei der
Einführung des Smart Meters Gefahr läuft unwirtschaftlich,
risikogeneigt und ungesetzlich abzulaufen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml
Jener
vom Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser eingebrachten parlamentarischen
Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) und der diesbezüglichen
Anfragebeantwortung durch den damaligen BMWFW-Minister Mitterlehner
liegt jener ominöse Schriftverkehr zugrunde, dessen lediglich auf
Absprache – ohne Einbindung unabhängiger Experten – zustande gekommene
INTERPRETATION zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“,
letztendlich im Zuge der umstrittenen IME-VO Novelle 2017
Eingang in den fragwürdigen und widersprüchlichen § 1 Abs.6
gefunden hat.
Und
verschärfend kommt noch hinzu, dass noch nicht einmal eine vom
Rechnungshof geforderte aktualisierte ebenfalls von unabhängiger Seite
erstellte Kosten-Nutzen-Analyse existiert, welche überhaupt die
Wirtschaftlichkeit für die Einführung der intelligenten Messgeräte in
Österreich rechtfertigen würde.
Medienberichten zufolge hat ein Sprecher des BMNT die
Beauftragung der vom Rechnungshof empfohlenen aktualisierten
Kosten-Nutzen-Analyse bereits im Februar 2019 in Abrede gestellt.
Aber
auch der ehemalige E-Control Vorstand und zuvor langjährige
Alleingeschäftsführer DI Walter Boltz stellte am 21.02.2019
gegenüber dem Bezirksblatt Oberpullendorf ausdrücklich eine
Aktualisierung der Kosten-Nutzen Analyse in Abrede.
Faksimile
Bez.
Blatt Oberpullendorf vom 21.02.2019:
mit der
Ablehnung
des
langjährigen E-Control Alleingeschäftsführers und E-Control Vorstandes
hinsichtlich der Notwendigkeit einer externen Qualitätskontrolle
und der Absage einer neuerlichen Kosten-Nutzen-Analyse – im
krassen Gegensatz zu der vom Bundesrechnungshof ausdrücklich
geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung des
Wirtschaftlichkeitsnachweises, durch den Sprecher von
BMNT-Ministerin Köstinger
https://drive.google.com/file/d/16SfjH_HVLJ26ngMRDOh8poubpfGA2peg/view?usp=sharing
Aufgrund der
fehlenden Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises,
fehlt allerdings DIE Entscheidungsgrundlage für die
Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich überhaupt !!!
Dies
alles ist vor allem deswegen so bemerkenswert, weil die im Juli/August
2021 zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021 seitens des
Klimaschutzministerium (BMK) bis dato nicht umgesetzt ist.
Die IME-VO Novelle 2021 ist noch immer ausständig.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007808
-
Ob die
unsererseits wiederholt ausdrücklich geforderten eingehenden
Überprüfungen schon begonnen haben bzw. was diese ergeben haben,
entzieht sich unserer Kenntnis.
-
Das
unsererseits ebenfalls mehrfach eingeforderte Moratorium ist
ebenso ausständig.
-
Bis
dato ist uns keine Reaktion der Verantwortungsträger bekannt!
-
Stattdessen mehren sich Meldungen, dass die beiden seit März 2021 im Amt
befindlichen E-Control Vorstände noch Ende November 2021 immer
noch keine Verträge haben !!!
-
Was
nichts anderes bedeutet, als dass die beiden E-Control Vorstände
nicht voll handlungsfähig sind – obwohl schwerwiegende
Gesetzesänderungen im Energiebereich anstehen!
Was
die E-Control allerdings nicht zu hindern scheint, diese fragwürdige
langjährig geplante Netzentgelte-STRUKTER-Reform voranzutreiben,
für die ein flächendeckender Rollout intelligenter Messgeräte DIE
zwingende Voraussetzung ist !!!
Da ist
es dann auch wenig verwunderlich, dass aktuellen Medienberichten zufolge
die beiden bereits per März 2021 bestellten E-Control Vorstände
im November 2021(!!) nach wie vor keine Verträge haben:
https://kurier.at/wirtschaft/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/401761131
https://energynewsmagazine.at/2021/10/12/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/
https://www.diepresse.com/6063506/wirbel-um-die-e-control-unabhangiger-regulator-ohne-gehalt
Dass
die von Seiten des Klimaschutzministeriums bereits für den Sommer 2021
geplante IME-VO Novelle 2021 bis dato nicht
umgesetzt ist, obwohl die Frist für das Begutachtungsverfahren mit
11.08.2021 endete, ebenso wie der überaus bemerkenswerte Umstand, dass
Medienberichten zufolge die beiden E-Control Vorstände Ende
November 2021 noch immer über keine Verträge verfügen –
lässt durchaus auf weitreichende Unstimmigkeiten und schwerwiegende
Verwerfungen schließen!
Ende
November 2021 hatten die beiden seit März tätigen
E-Control Vorstände immer noch keine Verträge!
Medienberichten zufolge, sollen die beiden bereits seit März 2021 im Amt
befindlichen E-Control Vorstände mit Stand Ende November 2021
noch immer über keine Verträge verfügen !!!
https://kurier.at/wirtschaft/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/401761131
https://energynewsmagazine.at/2021/10/12/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/
https://www.diepresse.com/6063506/wirbel-um-die-e-control-unabhangiger-regulator-ohne-gehalt
Was
durchaus auf weitreichende Unstimmigkeiten schließen lässt.
Gleichzeitig wurden und werden jedoch einschneidende Veränderungen
bei der Energie-Gesetzgebung vorbereitet !!!
Das alles geschieht,
während die E-Control bereits im Frühjahr 2021 über mehrere(!)
Wochen de facto handlungsunfähig war. – Weil man sich
regierungsseitig nicht und nicht einigen konnte, über maßgebliche
Postenbesetzungen, welche die Organe der E-Control betreffen. Wobei
es sich um die Besetzung des Aufsichtsrats und um die Mitglieder und
Ersatzmitglieder der Regulierungskommission handelte.
Diesbezüglich sei
außerdem auf die wochenlangen Streitereien um die
Aufsichtsratsbestellungen bis hin zur Handlungsunfähigkeit im Frühjahr
2021 hingewiesen.
https://kurier.at/wirtschaft/postenbesetzungen-e-control-ohne-kontrolle/401328225
https://www.diepresse.com/5947136/wie-die-e-control-grun-eingefarbt-wird
https://www.energate-messenger.de/news/210458/kritik-an-den-umbesetzungen-bei-der-e-control
Allerdings fand auch schon die Anhörung der beiden Vorstände im
Wirtschaftsausschuss fand nur unter Beteiligung von ÖVP und Grünen
statt. Die Abgeordneten der Opposition verließen damals
geschlossen den Ausschuss.
Parlamentskorrespondenz Nr. 1363
vom
02.12.2020
Neue
Vorstände der E-Control stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Anhörung im Wirtschaftsausschuss nur unter Beteiligung von ÖVP und
Grünen
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK1363/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00099/fname_852745.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00099/index.shtml
Die
von Seiten des Klimaschutzministeriums bereits für den Sommer 2021
geplante IME-VO Novelle 2021 ist bis dato nicht
umgesetzt. Obwohl die Frist für das Begutachtungsverfahren mit
11.08.2021 endete, liegt bislang immer noch keine IME-VO
Novelle 2021 vor!
Die
bis dato nicht umgesetzte IME-VO Novelle 2021 und, dass
Medienberichten zufolge die beiden E-Control Vorstände Mitte
Oktober 2021 über noch immer keine Verträge verfügten,
lässt durchaus auf weitreichende Differenzen schließen.
Kurier
und EnergyNewsMagazine
berichteten bereits im Oktober 2021, dass die mittlerweile seit März
2021 im Amt befindlichen E-Control Vorstände mehr als ein halbes
Jahr später noch immer keine Verträge haben. Über die
Gründe wird in der Energiewirtschaft heftig spekuliert. Als Grund wird
angebliche Uneinigkeit über Gagen kolportiert.
Kurier
Streit
um Gagen und Dienstautos: Chefs der E-Control haben keine Verträge
Urbantschitsch und Haber seit März ohne Vorstandsverträge im Amt, SPÖ
ortet Unvereinbarkeit bei designierter ÖBAG-Chefin Hlawati
von
Andrea Hodoschek
07.10.2021
https://kurier.at/wirtschaft/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/401761131
EnergyNewsMagazine
Chefs
der E-Control haben keine Verträge
12.
Oktober 2021
Regulator. Seit März im Amt, Unstimmigkeiten über Gagen
https://energynewsmagazine.at/2021/10/12/chefs-der-e-control-haben-keine-vertraege/
Wie
Kurier und EnergyNewsMagazine berichten, ist die Anwältin Edith Hlawati,
Aufsichtsratspräsidentin der E-Control und für die Verträge zuständig
und ließ gegenüber dem KURIER mitteilen, dass man zu Vorstandsverträgen
keine Auskunft geben könne. Im Klima-Ministerium verweist man auf die
Unabhängigkeit der E-Control. Die Bestellung der Vorstände erfolgte noch
unter dem „alten“ Aufsichtsrat im November 2020. Hlawati war damals auch
schon Vorsitzende. Die E-Control hatte wie berichtet heuer wochenlang
keinen Aufsichtsrat, weil Gewessler bei der Neuaufstellung des Gremiums
auf eine Wiederbestellung von Hlawati verzichten wollte. Die ÖVP
beharrte aber auf Hlawati und Gewessler gab nach.
Wohingegen SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll kritisiert, dass der
vertragslose Zustand die Unabhängigkeit des Vorstande gefährde und
fordert, die Regulierungsbehörde „endlich aus dem politschen Streit
herauszuhalten“. Schroll ortet zudem eine „offenkundige Unvereinbarkeit“
mit Hlawatis künftiger Position als Alleinvorständin der ÖBAG (ab
Februar 2022). (Zitatende)
Und
bereits am 23.03.2021 berichtete der Kurier:
Postenbesetzungen: E-Control ohne Kontrolle
Regulierungskommission und Aufsichtsrat ausgelaufen, Tauziehen zwischen
der grünen Ministerin Gewessler und der ÖVP
von
Andrea Hodoschek
https://kurier.at/wirtschaft/postenbesetzungen-e-control-ohne-kontrolle/401328225
Zuvor
berichteten auch die Presse und Energate-Messenger kritisch:
https://www.diepresse.com/5947136/wie-die-e-control-grun-eingefarbt-wird
Wobei
bemerkenswert ist, dass die mit 28.04.2021 ebenfalls
wiederbestellte(!) Aufsichtsratspräsidentin Dr. Edith Hlawati
der E-Control und für die Verträge zuständig, auch ein Vorwort im
mit März 2021 unter den damaligen Vorständen Urbantschitsch und
Eigenbauer vorgelegten Tätigkeitsbericht 2020 verfasst hat.
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Taetigkeitsbericht-2020.pdf/8aca87fc-a106-c058-7561-c6d6188bfe55?t=1614946093972
Dass
die beiden neuen E-Control Vorstände erstaunlicherweise Mitte November
2021 noch immer über keine Verträge verfügten, berichtete
Die Presse:
Die
Presse
Wirbel
um die E-Control: Unabhängiger Regulator ohne Gehalt
Matthias Auer
20.11.2021
https://www.diepresse.com/6063506/wirbel-um-die-e-control-unabhangiger-regulator-ohne-gehalt
Gleichzeitig wurden und werden jedoch einschneidende Veränderungen
bei der Energie-Gesetzgebung vorbereitet !!!
Und
bereits am 18.06.2019 berichtete der Kurier:
Der
(un)heimliche Zwang zum Einsatz der Smart Meter
Energiewende: Die Konsumenten werden über die Kosten und die Technik im
Unklaren gelassen.
von
Andreas Anzenberger
https://kurier.at/wirtschaft/der-unheimliche-zwang-zum-einsatz-der-smart-meter/400527451
Wie
weitreichend die Unstimmigkeiten sein müssen, darauf lässt auch die -
unsererseits massiv kritisierte – bereits
im
Juli 2021 zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021
schließen, die bis dato nicht umgesetzt worden ist!
Wir
haben die Regierungsverantwortlichen sowie zahlreiche
Entscheidungsverantwortliche in den Ministerien und ebenso einen weiten
Kreis von Adressaten (darunter: die Präsidentschaftskanzlei, die 5
Parteivorsitzenden und die 5 Parlamentsklubs, die Verantwortlichen der
E-Control, AK, ÖGB, VKI , den Vorsitzenden des Datenschutzrates, den
Bundesrechnungshof, den Kärntner LRH und die Volksanwaltschaft, den
RH-Ausschuss Vorsitzenden ebenso wie den Konsumentenschutz-Ausschuss
Vorsitzenden sowie noch andere Personen) zuletzt anlässlich des
Begutachtungsverfahrens zur IME-VO Novelle 2021, in Form unserer in
offener Frist übermittelten Stellungnahme vom 11.08.2021, mit den
bis dahin bekannt gewordenen Vorwürfen und offenen Fragen
konfrontiert.
Wir
werden allerdings die Regierungsverantwortlichen und einen ebenso weiten
Kreis von Adressaten, auch mit den hier dargestellten, neu
hervorgekommenen und ebenso nachweislich belegten Vorwürfen und offenen
Fragen konfrontieren!
Das
Gezerre um Postenbesetzungen halten wir insbesondere auch in Bezug auf
das parteiübergreifende beharrliche IGNORIEREN der vom
Bundesrechnungshof geforderten Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse
von Bedeutung!
Und zwar
insbesondere hinsichtlich der vom RH in dessen Bericht
„Nachfrageverfahren 2020“ gemachten Feststellungen, dass „die
Qualität von Entscheidungsgrundlagen sowie die strategische Steuerung
und koordinierte, zeitgerechte und kosteneffiziente Umsetzung der
Einführung von Smart Meter sowie
anderer, im Energiebereich bis zum Jahr 2030 anstehender Großvorhaben
nicht vollumfänglich gewährleistet ist“.
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
Von
Seiten der E-Control und zuständigem Bundesministerium ist man es
offensichtlich seit Jahren gewohnt, den Weg vorzugeben, und geht davon –
auch zehn(!) Jahre danach trotz der überaus kritischen Forderungen
des Bundesrechnungshofes - immer noch nicht ab!
Was
umso bemerkenswerter ist, weil schon das Energieinstitut an der
Kepler UNI in dessen 2016 veröffentlichten vom BMVIT (dem
Vorläuferministerium des BMK) beauftragten Faktencheck von der Annahme
ausgegangen ist, dass im Falle bei einem Opt-Out der „digitale
Zähler“ keine Werte gespeichert werden“ !!!
https://energieinstitut-linz.at/wp-content/uploads/2016/09/Faktencheck-Smart-Metering-Energieinstitut-a.d.-JKU.pdf
Die
Kritik des Energieinstitutes der Kepler UNI war und ist den
Entscheidungsträgern offenbar ebenso gleichgültig, wie die
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes !!!
Und
das betrifft die noch länger zurückliegenden Empfehlungen der
Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU
sowie die des BMK-Verfassungsdienstes
leider ebenso !!!
Somit ist im
Zusammenhang mit all diesen Vorkommnissen zweifelsohne von einem
weitreichenden Kontroll- und Aufsichtsversagen zu sprechen!
RH-Bericht „Smart Meter“ steht am 9.12.2021 im
Rechnungshof-Ausschuss auf der Tagesordnung
Verschärfend kommt hinzu, dass dieser Rechnungshof-Bericht
außerdem bald drei Jahre nach dessen Veröffentlichung am 11.1.2019 bis
dato (Stand: 05.12.2021) noch immer nicht zwecks
eingehender inhaltlicher(!) Befassung auf der Tagesordnung des
RH-Ausschusses des Nationalrates gestanden ist.
Somit
haben sich die Abgeordneten bald drei(!) Jahre nicht mit der
darin enthaltenen schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes
befasst !!!
Am
09.12.2021 steht der mittlerweile bereits seit Jänner 2019(!!)
vorliegende RH-Bericht „Smart Meter“ nun endlich im
Rechnungshof-Ausschuss auf der Tagesordnung!
Wie
bereits weiter oben ausgeführt , ist der verheerende RH-Bericht
"Smart Meter" vom Jänner 2019 im Chaos und im Trubel der Neubildung
der damaligen Übergangsregierung im 2. Ministerrat an der neuen
Bundeskanzlerin – der ehemaligen VfGH-Präsidentin(!) vorbeigeschleust
worden ist. Und zwar ohne, dass jemals zu den darin enthaltenen
schwerwiegenden Vorwürfen von den Verantwortungsträgern Stellung bezogen
worden wäre.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-juni-2019/2-ministerratam-12-juni-2019.html
Während
hingegen der Tätigkeitsbericht 2020 mitsamt der darin enthaltenen
Forderung der E-Control, „nach
erfolgtem Smart-Meter-Roll-out, die Einführung einer Leistungsmessung
für alle Kundinnen und Kunden“ einführen
zu wollen, im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie
bereits seit
28.09.2021 enderledigt ist.
Wodurch der E-Control der unglaubliche Schachzug gelungen ist,
deren ebenso inakzeptable wie fragwürdige Forderung in diesem
Tätigkeitsbericht 2020 unterzubringen.
Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder
Tätigkeitsbericht 2020 der Energie-Control Austria (III-393 d.B.)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00393/imfname_992841.pdf
Folglich hat sich bis dato insbesondere von Seiten der
Nationalratsabgeordneten immer noch NIEMAND mit der
schwerwiegenden Kritik des Bundesrechnungshofes in Zusammenschau
mit der in diesem
Tätigkeitsbericht 2020
enthaltenen Forderung befasst !!!
Nun
soll offensichtlich der seit bald drei Jahren unerledigt
gebliebene
verheerende RH-Bericht „Smart Meter“
offensichtlich auch im Rechnungshof-Ausschuss durchgewinkt werden!
Das ist umso
bemerkenswerter, weil dieser für die E-Control und jeweils zuständiges
Ministerium so unglaublich verheerend ausgefallene RH-Bericht „Smart
Meter“ anlässlich des 2. Ministerrat – an der neuen Bundeskanzlerin
Bierlein vorbei – durchgewunken worden ist.
Um wen
es sich beim Berichterstatter für den RH-Bericht „Smart Meter“ im
Ausschuss handelt, ließ sich bislang nicht eruieren.
Der
Tagesordnung vom 09.12.2021 ist zu entnehmen, dass der RH-Bericht
„Smart Meter“ (Tagesordnungspunkt 7.)) offensichtlich auch im
RH-Ausschuss „durchgeschleust“ werden soll.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/TO_06270514.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/index.shtml
Darauf
schließen lässt, die eher geringe Dauer der Sitzung von 10 bis 13 Uhr
und dieses Aviso: „Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte
5 bis 8 sowie 9 bis 13 jeweils unter einem zu verhandeln.“ (Zitatende,
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-RH/A-RH_00001_00881/TO_06270514.pdf)
Womit
neuerliches parlamentarisches KONTROLLVERSAGEN droht !!!
Von
besonderem Interesse ist allerdings, dass die Bundesministerin für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus am 09.12.2021 dem Ausschuss
zur Verfügung stehen wird. – Allerdings offensichtlich lediglich zu den
im Aviso angeführten anderen Berichten!
Wir
regen daher an, die BMLRT-Ministerin (und frühere
BMNT-Ministerin) im Ausschuss mit dieser drängenden Frage zu
konfrontieren:
-
Wie es
zu rechtfertigen ist, dass diese „Smart Meter FAQ“ des BMNT nach
wie vor online sind? Und wie das alles zu den vom BMNT erstellten
„Smart Meter FAQ“
passt,
mit den darin behaupteten angeblichen Besserstellungen ???
-
In
Anbetracht der Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 23.08.2021,
aus der hervorgeht, dass „die E-Control zur Stärkung der
Verursachungsgerechtigkeit nach erfolgtem Smart-Meter-Roll-out
die Einführung einer Leistungsmessung für alle Kundinnen und Kunden
vorschlägt“,
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0957/#XXVII_III_00393
-
„Smart
Meter FAQ“ des BMNT
ursprünglich datiert 13.08.2019:
https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:e7dc31b9-3ced-43bb-a281-f2cef45ef0f4/Smart_Meter_FAQ.pdf
https://drive.google.com/file/d/1zXfcpHMyc1XZq7DMkXQaED4KgSZlUw3v/view?usp=sharing
-
Schon
allein die absolut haltlose Behauptung von Seiten des nunmehr für
die E-Control zuständigen BMK in dieser „Smart Meter“ Seite, dass sich
angeblich „Das Recht auf Opt-Out sich gegen die Funktionalitäten des
Geräts richten würde“, macht fassungslos!
-
BMK
„Smart Meter“
Seite
(Stand 22.07.2021):
https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/smart_meter.html
https://drive.google.com/file/d/1HAbZlM1XZS9yGMTa5FnkNiaDqUEM7a9j/view?usp=sharing
-
Und
wie ist zu erklären, dass diese „Smart Meter“ Seite des BMK
ebenfalls nach vor online ist und völlig kritiklos
die Verlinkung auf die FAQs des ehemaligen BMNT
enthält?
-
Vor
allem aber behauptet man, nicht nur seitens des ehemaligen BMNT
sondern außerdem auch seitens des BMK, völlig ungeniert
vorgebliche Verbesserungen durch die IME-VO Novelle 2017. - Was sich
allerdings schon allein in Anbetracht dieser seit Jänner 2019
vorliegenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes als absolut
haltlos erweist !!!
-
Vom
seit März 2021 vorliegenden Tätigkeitsbericht 2020, ganz zu
schweigen !!!
-
Und
dann möge BMLRT-Ministerin im RH-Ausschuss unbedingt noch diese
entscheidende Frage beantworten:
-
Wie es
sein kann, dass ein Sprecher von
BMNT-Ministerin Köstinger die
Beauftragung der vom Rechnungshof empfohlenen aktualisierten
Kosten-Nutzen-Analyse bereits im Februar 2019 in Abrede gestellt hat? -
Und zwar im krassen Gegensatz zu der vom
Bundesrechnungshof ausdrücklich geforderten qualitätsgesicherten
Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsnachweises !!!
https://drive.google.com/file/d/16SfjH_HVLJ26ngMRDOh8poubpfGA2peg/view?usp=sharing
Conclusio
Über
die von der E-Control verursachte Schieflage
befand
der RH in dessen Bericht „Smart Meter“: „Sie agierte jedoch nicht
als neutrale, objektive Vermittlerin eines Innovationsprozesses“
(Zitatende,
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf ).
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Anstatt endlich für TRANSPARENZ und faktenbasierte
Entscheidungen zu sorgen, ist es der E-Control in Absprache mit dem
jeweils zuständigen Bundesministerium unter Aufbietung aller Kräfte und
parteipolitischer Einflussnahmen, diese seit mehreren Jahren bestehende
vom Bundesrechnungshof festgestellte Schieflage zu manifestieren!
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Einen
nicht unerheblichen Beitrag dazu, leisten die inhaltlich(!)
unvollständigen Monitoring-Berichte und Tätigkeitsberichte,
in denen es die E-Control bisher beharrlich vermieden hat, auf die
massive Kritik des Bundesrechnungshofes einzugehen.
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Die
OPT-OUT Bestimmung von Seiten einer Regulierungsbehörde als „von
politischer Seite aufgenommene Regelung“ zu bezeichnen - und das dann
noch dazu in einem Monitoring-Bericht – allein schon das, macht
fassungslos !!!
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Der
völlig haltlosen Behauptung in diesem nunmehr wiederaufgetauchten
Monitoring-Bericht 2013 (Seite 12), bei der ursprünglich auf die
Intervention des Leiters des Verfassungsdienst und langjährigen
Datenschutzrat-Mitgliedes Mag. Dr. Gerhard Hesse zurückzuführenden
bundesgesetzlich geschaffenen OPT-OUT Bestimmung gemäß § 83 Abs.
1 ElWOG Novelle 2013, würde es sich um eine „von politischer Seite
aufgenommene Regelung“ handeln, ist daher schon allein deswegen mit
aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
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Weil
die – eigentlich zur Objektivität - verpflichtete E-Control selbst es
ist, die deren inhaltlich(!) unvollständig oder sogar überhaupt nicht
vorgelegte Monitoring-Berichte und Tätigkeitsberichte dazu
benützt, um politisch motivierten Vorgaben und Entscheidungen zum
Durchbruch zu verhelfen !!!
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Dieser
im Konnex mit einer EU-rechtlich zu Objektivität, Weisungsfreiheit und
Unabhängigkeit Regulierungsbehörde über mehrere Jahre hindurch
entstandenen inakzeptablen SCHIEFLAGE - zulasten der um ihre im
Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte besorgten Betroffenen - ist,
unverzüglich ein Ende zu bereiten!
Wie
bereits in der unsererseits verfassten Stellungnahme ad IME-VO Novelle
2021 Begutachtung, fordern wir daher erneut und mit allem gebotenen
Nachdruck, eine umfassende ÜBERPRÜFUNG
sämtlicher Vorgänge im
Zusammenhang mit der Einführung der intelligenten Messgeräte in
Österreich, die bei
der E-Control und den diversen für die E-Control zuständigen
Bundesministerien (zuerst BMWFJ, danach: BMWFW, BMNT, BMLRT und nun BMK)
sowie in den jeweiligen für Konsumentenschutz zuständigen
Sozialministerien, zur Entscheidungsfindung betreffend „Smart Meter
und OPT-OUT“ beigetragen haben – auf deren VEREINBARKEIT
mit dem Agieren der EU-rechtlich zu Unabhängigkeit,
Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde
E-Control.
Weder
die gravierenden Feststellungen des Bundesrechnungshofes betreffend
der „NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung
von OPT-OUT Wünschen von Endverbrauchern“ noch das von diesem
festgestellte VERSAGEN der gemäß §
28 (4) Energie-Control-Gesetz bei der E-Control einzurichtenden
Taskforce Konsumentenschutz
noch
das
FEHLEN einer
qualitätsgesicherten Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse, dürfen
noch länger ohne Konsequenzen bleiben!
Und
schon gar nicht darf noch länger folgenlos bleiben, dass die
beiden zentralen Empfehlungen – den weiteren Verlauf der Einführung
intelligenter Messgeräte strategisch zu begleiten und die Qualität von
Entscheidungsgrundlagen für Großvorhaben zu verbessern – bislang
nicht umgesetzt worden sind!
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Anhang_1_Nachfrageverfahren_im_Jahr_2020_BF.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00213/imfname_858314.pdf
(Stand: 5.12.2021)
Abschließend
sei nochmals hingewiesen, auf den von uns verfassten ausführlichen
Kommentar
zum
per 15.07.2021 vom BMK eingeleiteten IME-VO
Begutachtungsverfahren, mit noch mehr Fragwürdigkeiten, Missständen
und Hintergründen und noch mehr Einzelheiten über das „Durchziehen in
Wildwest-manier“:
Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 61 Seiten
Eine
gekürzte Fassung dieser Informationen finden Sie im Thread:
IME-VO Novelle 2021
Näheres zum parlamentarischen Kontrollversagen finden Sie hier:
Von E-Control
hartnäckig ignorierte Forderungen
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