Was man - in Kenntnis der seit
Jänner 2019(!) vorliegenden schwerwiegenden Kritik
des Bundesrechnungshofes - nicht für
möglich halten würde,
liegt tatsächlich zur Begutachtung
vor:
BMK plant IME-VO Novelle 2021
ohne den fragwürdigen § 1 Abs. 6 zu korrigieren !!!
Aktuellen Medienberichten vom 15.07.2021 zufolge, verzögert sich der
Smartmeter Rollout um Jahre und das BMK plant deswegen eine
Novellierung der IME-VO 2017.
https://www.derstandard.at/story/2000128220001/smart-meter-braucht-mehr-zeit
https://kurier.at/wirtschaft/ziele-fuer-smart-meter-rollout-werden-um-jahre-verschoben/401444980
Bei
dieser Novellierung handelt es sich lediglich um eine Anpassung bzw.
Verlängerung der zeitlichen Vorgaben zur Smart-Meter Ausrollung.
Und
ORF.at vom 19.07.2021 berichtete, dass man laut E-Control, Smart Meter
für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bräuchte.
https://wien.orf.at/stories/3113228/
Womit die E-Control jetzt - im
Nachhinein(!) - die Einführung der intelligenten Messgeräte mit
dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu rechtfertigen versucht !!!
Bizarrer Weise versucht die E-Control, den bereits seit mehr
als zehn Jahren andauernden Rollout intelligenter Messgeräte – trotz
bis dato nicht qualitätsgesichert(!!) nachgewiesener
Wirtschaftlichkeit - jetzt offensichtlich
nachträglich(!) mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu
rechtfertigen !!!
Die Offensichtlichkeit dieses Versuchs
liegt auf der Hand und ist jedoch bei eingehender Befassung mit der
komplexen Materie – vor allem aber in Anbetracht der seit Jänner 2019(!)
vorliegenden ebenso deutlichen wie vielfältigen Kritik des
Bundesrechnungshofes - leicht durchschaubar!
Worüber die Medien allerdings nicht berichten, was jedoch bei
eingehender Befassung sehr rasch klar wird und was niemand von den
zahlreichen, um ihre im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte
besorgten Betroffenen, jemals für möglich gehalten hätte:
Das
BMK hat eine derartige IME-VO Novellierung 2021 bereits
zur Begutachtung eingereicht – und zwar: Ohne(!) dabei den
fragwürdigen, in sich widersprüchlichen und seit jeher umstrittenen § 1
Abs. 6 einer dringend erforderlichen KORREKTUR zu unterziehen !!!
Siehe
die von der GRÜNEN BMK-Ministerin zur Begutachtung vorgelegte IME-VO
Novelle 2021 – ohne jegliche KORREKTUR des bereits seit 2017
existierenden, ebenso fragwürdigen wie umstrittenen § 1 Abs. 6
und ohne Vorlage der vom
Bundesrechnungshof bereits im Jänner 2019(!!) bislang vergeblich
geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung des
WIRTSCHAFTLICHKEITSNACHWEISES, welcher allerdings DIE
Entscheidungsgrundlage für die Einführung der intelligenten Messgeräte
in Österreich überhaupt darstellt:
BMK
Novellierung Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung
Begutachtungsverfahren:
https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/IME-VO.html
https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren.html
Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung
Das
Bundesministerium hat einen Entwurf der Novelle mit der die Intelligente
Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) geändert wird samt
Erläuterungen, wirkungsorientierter Folgenabschätzung sowie
Textgegenüberstellung erstellt. Stellungnahmen dazu können bis 11.
August 2021 schriftlich (per Post oder E-Mail) eingebracht werden:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Abteilung VI/4 – Energie Rechtsangelegenheiten
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail:
vi-4@bmk.gv.at
Aktualisierung:
Wegen
zwischenzeitlicher Offlinenahme sämtlicher zur Begutachtung vorgelegten
Unterlagen durch das BMK am 12.08.2021, ersuchen wir Sie, die Dokumente
im RIS abzurufen:
RIS
Begutachtungsentwürfe:
BEGUT_COO_2026_100_2_1881608
IME-VO
Novelle 2021
Hauptdokument
Erläuterungen
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Textgegenüberstellung
Begleitschreiben Begutachtungsentwurf
Schon
aus der Textgegenüberstellung wird deutlich, dass im Zuge dieser
IME-VO Novelle 2021 keinerlei KORREKTUR des fragwürdigen §
1 Abs. 6 vorgesehen ist!
Dies alles geschieht, völlig unbeachtlich der Tatsache, dass der
Bundesrechnungshof in dessen mittlerweile seit Jänner 2019(!)
vorliegendem Bericht „Smart Meter“ hinsichtlich der derzeit
geltenden Regelungen unmissverständlich eine bestehende „NICHTGEWÄHRLEISTUNG
der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von
Endverbrauchern“ festgestellt hat:
ZITAT (RH-Bericht,
Seite 83 ganz unten)
„Nach
Meinung des RH konnten weder die diesbezüglichen Bestimmungen in der
Novelle 2017 der IME–VO, noch die in den Jahren davor bestehenden
Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie die „Sonstigen
Marktregeln“ der E–Control eine gesetzeskonforme Berücksichtigung von
Opt–out–Wünschen von Endverbrauchern gewährleisten“
ZITATENDE (
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf )
Wie es
dazu kommen konnte, widmen wir uns noch sehr viel detaillierter hier:
Kommentar ad IME-VO 2021,
600 KB, 60 Seiten
In
diesem Kommentar finden Sie noch mehr Kritikpunkte sowie weitere
Fragwürdigkeiten und Hintergründe zur - ohne KORREKTUR des
umstrittenen § 1 Abs. 6 und ohne Vorlage der vom
Bundesrechnungshof bereits im Jänner 2019(!!) bislang vergeblich
geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung der
Kosten-Nutzen-Analyse – ebenso absolut unvollständigen wie auch
vollkommen unverständlichen IME-VO Novellierung 2021.
Diese
plötzlich von der GRÜNEN BMK-Ministerin eingeschlagene absolut
konträre(!) Vorgehensweise und unfassbar verstörende Kehrtwendung
zu der bislang von den GRÜNEN seit mehreren Jahren vertretenen
Rechtsmeinung, und wie es überhaupt so weit kommen konnte, hinterfragen
wir in diesem Kommentar.
Wir
gehen in diesem Kommentar ausführlich darauf ein, wie es sein kann, dass
bei dieser von der GRÜNEN BMK-Ministerin geplanten inhaltlich(!)
unvollständigen IME-VO Novelle 2021 – ausgerechnet die längst
erforderliche KORREKTUR des vom materiell(!) zur Festlegung von
Funktionsanforderungen intelligenter Messgeräte gar nicht befugten
BMWFW-Minister Mahrer (ÖVP) erlassenen § 1 Abs. 6 IME-VO Novelle
15.12.2017, fehlt.
Dass
die GRÜNE BMK-Ministerin im Zuge der von ihr angestrebten IME-VO
Novelle 2021, es verabsäumt, die bereits seit dem Jahr
2017 bestehende überaus fragwürdige und seit Jahren heftigst
umstrittenen Bestimmungen im § 1 Abs. 6, der längst fälligen
KORREKTUR zu unterziehen, ist das Hauptthema auch dieses Beitrages.
Noch
dazu, wo der Bundesrechnungshof dieser fragwürdigen Bestimmung bereits
im Jänner 2019(!) ausdrücklich, die
NICHTGEWÄHRLEISTUNG
der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von
Endverbrauchern attestiert hat. – Und
zwar machte der RH diese Feststellung unzweifelhaft im Zusammenhang mit
den "Sonstigen Marktregeln" der E-Control, den Rechtsansichten
des Wirtschaftsministeriums sowie der Novelle 2017 IME‑VO
(RH-Bericht Seite 83).
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf
Die
deswegen bis dato nicht gegebene RECHTSSICHERHEIT und der
fehlende RECHTSSCHUTZ scheinen von Seiten des BMK offensichtlich
niemanden zu stören !!!
Dass
die im § 1 Abs. 6 seit der IME-VO Novelle 15.12.2017 – noch dazu
infolge des für die Festlegung von Funktionsanforderungen
materiell(!) gar nicht befugten BMWFW-Minister Mahrer - bestehende
und bis dato nicht gegebene RECHTSSICHERHEIT und der fehlende
RECHTSSCHUTZ, der durch die massive Kritik des Bundesrechnungshofes
bestätigt wird, jedoch von Seiten des BMK im Zuge dieser aktuell zur
Begutachtung vorliegenden geplanten Novellierung 2021 nicht
korrigiert werden soll, ist absolut unverständlich und nicht
nachvollziehbar !!!
Fraglich ist dabei aber auch, ob und/oder inwieweit die GRÜNE Ministerin
Gewessler von der von ihrem Ministerium online gestellten „Smart
Meter“ Seite (Stand 22.07.2021) verlinkt mit den „Smart Meter
FAQ“, ursprünglich vom ÖVP-geführten BMNT stammend und datiert
13.08.2019, überhaupt Kenntnis hat?
BMK
„Smart Meter“
Seite
(Stand 22.07.2021):
https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/smart_meter.html
https://drive.google.com/file/d/1HAbZlM1XZS9yGMTa5FnkNiaDqUEM7a9j/view?usp=sharing
Wie ist zu
rechtfertigen, dass diese „Smart Meter“ Seite des BMK völlig
kritiklos die Verlinkung auf die FAQs des ehemaligen BMNT
enthält?
„Smart Meter FAQ“ des BMNT
ursprünglich datiert 13.08.2019:
https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:e7dc31b9-3ced-43bb-a281-f2cef45ef0f4/Smart_Meter_FAQ.pdf
https://drive.google.com/file/d/1zXfcpHMyc1XZq7DMkXQaED4KgSZlUw3v/view?usp=sharing
Falls die GRÜNE Ministerin Gewessler von dieser „Smart Meter“ Seite
tatsächlich Kenntnis haben sollte. – Stellt sich die Frage: Wie sie
die darin enthaltenen völlig haltlosen Behauptungen des von ihr
geleiteten Bundesministeriums, einerseits im Vergleich zur fundierten
Kritik des Bundesrechnungshofes rechtfertigt ???
Und
andererseits, wie die BMK-Ministerin dies alles im Vergleich zu der
jahrelang sach- und fachlich begründet vorgebrachten Kritik des
ehemaligen GRÜNEN Datenschutz-Sprechers und Fraktionsführers Mag.
Albert Steinhauser rechtfertigt ???
Vor
allem deswegen, weil man sich noch im Wahlkampf 2019 seitens der
GRÜNEN sowohl für ein Moratorium als auch für eine seriöse,
unabhängige und transparente Analyse der Kosten und Risiken starkgemacht
hat:
Stellungnahme der GRÜNEN vor der
Nationalratswahl 2019:
betitelt „Antwort der Grünen auf die Anfrage zu Smart Meter vor der
Nationalratswahl im September 2019“ per
Mail vom DIALOGBÜRO - DIE GRÜNEN dem Fundus
der bei der Initiative STOP-Smartmeter eingegangenen Mails entstammend:
Antworten auf E-Mails
https://drive.google.com/file/d/1PUHRCE9-F4RIDWxw_SbopyR9KI-dPk4F/view?usp=sharing
Wobei
es sich beim Dialogbüro um den späteren Klub der GRÜNEN im Parlament
handelt.
Und
überdies, wird die kritische Sicht der GRÜNEN im Wahlkampf 2019 durch
das
Antwortmail vom 25.01.2021 gesendet von deren Bundesbüro an einen
Betroffenen, vollinhaltlich bestätigt:
Stellungnahme der GRÜNEN vom
25.01.2021:
betitelt „Ein Antwortmail der Grünen auf die vielen Anfragen“ adressiert an einen Betroffenen, gezeichnet: Bundesbüro DIE GRÜNEN - DIE GRÜNE ALTERNATIVE, dem Fundus
der bei der Initiative STOP-Smartmeter eingegangenen Mails entstammend:
Antworten auf E-Mails
https://drive.google.com/file/d/1A90EAdytdVQzmUwp5jEDfduCoT42fG2D/view?usp=sharing
Und
bereits wenige Wochen nach der Veröffentlichung des vernichtenden
RH-Berichtes „Smart Meter“ sprach Mag. Albert Steinhauser (2007 bis 2017
Grüner Nationalratsabgeordneter. Jetzt ohne parteipolitische Funktion
und wieder Gewerkschafter.) am 28.01.2019 vom „Durchziehen in
Wildwest-manier“:
https://twitter.com/a_steinhauser/status/1089931116499427330
Nachdem mit der Agenda „Energie“ auch die Einführung der
intelligenten Messgeräte in Österreich mittlerweile zum
Verantwortungsbereich der GRÜNEN gehört, ist die BMK-Ministerin
– entsprechend der jahrelangen Kritik der GRÜNEN – ausdrücklich und
vordringlich zum Handeln aufgefordert !!!
Dass
die GRÜNE BMK-Ministerin es im Zuge dieser IME-VO Novelle 2021
verabsäumt, diese überaus fragwürdige und seit Jahren heftig
umstrittene Bestimmung der längst fälligen KORREKTUR zu
unterziehen, ist in Anbetracht der erdrückenden Faktenlage
vollkommen indiskutabel und keinesfalls hinnehmbar !!!
Falls die
GRÜNEN deren Glaubwürdigkeit nicht endgültig verlieren wollen, so ist
aufgrund der jahrelang von ihnen selbst geäußerten massiven Kritik
eine IME-VO
Novelle 2021 – ohne(!) Korrektur des fragwürdigen § 1 Abs. 6 –
absolut undenkbar !!!
Nicht
zuletzt deswegen, weil ausgerechnet die Interessensvertretung der
Netzbetreiber es war, die
die
krasse Widersprüchlichkeit in § 1 Abs. 6 IME-VO-Novelle 15.12.2017
mit den Viertelstundenwerten bereits im Jahr 2018 in deren Schreiben vom
28.03.2018 bei der E-Control thematisiert und urgiert hat. - Was aber
bis dato beharrlich ignoriert wird!
Österreichs Energie
Stellungnahme zum Konsultationsentwurf der
E-Control
„Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 1 - Begriffsbestimmungen“ und
der Rückziehung „Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 - Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter
Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß § 2 DAVID-VO“
datiert 28.03.2018, Dr. Leonhard
Schitter (Präsident) und Dr. Barbara Schmidt (Generalsekretärin),
beinhaltend massive Kritik hinsichtlich der Divergenzen und Widersprüchlichkeiten hinsichtlich
§ 1 Abs. 6 IME-VO Novelle 15.12.2017 mit den Viertelstunden-Werten
20180329_STN 03_2018_SoMa 1+11_TA.PDF - Google Drive
ursprünglich
stammend von:
https://oesterreichsenergie.at/files/Download%20Stellungnahmen/Stellungnahmen%202018/20180329_STN%2003_2018_SoMa%201+11_TA.pdf
Worin die Interessensvertretung der Netzbetreiber
Österreichs Energie nach dem Inkrafttreten des umstrittenen § 1 Abs. 6
IME-VO Novelle 15.12.2017, mit der konkreten Aufforderung an die
E-Control herantritt, zu erklären, wie dieser Widerspruch aufgelöst
werden soll:
ZITAT
"Oesterreichs Energie ersucht die Behörde aber
dringend um Erläuterung und Klärung, wie die
Formulierung "…
Eine Ablesung und Übertragung der höchsten
einviertelstündlichen Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines
Kalenderjahres muss möglich sein." in der IME-VO, §1, Abs 6
umzusetzen ist, wenn im
gleichen Absatz
festgehalten wird "… dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte
gespeichert und
übertragen
werden…" dürfen."
ZITATENDE (Hervorhebung von uns)
Ausgerechnet der damalige Präsident der
Interessensvertretung der E-Wirtschaft Dr. Schitter sah sich
gezwungen, die E-Control auf den gravierenden Widerspruch hinzuweisen,
dass eine Ablesung und Übertragung der höchsten einviertelstündlichen
Durchschnittsbelastung innerhalb eines Kalenderjahres unmöglich
ist, wenn keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und
übertragen werden dürfen!
Geschehen ist jedoch
nichts!
Stattdessen hat der
Netzbetreiber Netz Burgenland im September 2019 sogar die diesbezügliche
Taktik für die „Hardcore-Verweigerer“ gegenüber E&M detailliert
bekannt gegeben !!!
E&M
powernews-Artikel:
„Ein Fünftel der Smart
Meter sind bereits installiert“ datiert 13.9.2019
mit der
darin von Netz Burgenland gegenüber E&M preisgegebenen Taktik für die
„Hardcore-Verweigerer“
https://www.energie-und-management.de/nachrichten/suche/detail/ein-fuenftel-der-smart-meter-sind-bereits-installiert-132827
https://www.bayern-innovativ.de/seite/smart-meter-oesterreich-2019
https://drive.google.com/file/d/1amhJJuzQbXZ5uFXYXT7NYN3uya4bPj5T/view?usp=sharing
Diese
neuerlichen Stromabschaltungen beweisen außerdem, wie sehr
sämtlichen beteiligten Verantwortungsträgern auch die schwerwiegende
Kritik der Volksanwaltschaft in deren Jahresbericht 2019 vollkommen
gleichgültig ist. Von der Ignoranz der VA-Jahresberichte 2018 und
2017 ganz zu schweigen!
In diesem
Zusammenhang sei erneut auf die Kritik der Volksanwaltschaft im
Zusammenhang mit Stromabschaltungen verwiesen, dass das BMNT
im Falle von Beschwerden lediglich auf von der E-Control zu führende
oder geführte Streitschlichtungsverfahren verweist.
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/cbhfk/PB%2043_Kontrolle%20%C3%B6ffentliche%20Verwaltung%202019.pdf
Umso
bemerkenswerter ist es daher, dass ausgerechnet die parl. Anfrage des
Abg.z.NR Steinhauser
6234/J vom
23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart
Meters"“ mitsamt
diesbezüglicher Anfragebeantwortung
6033/AB, jenen
ominösen Schriftverkehr zutage gefördert hat, welcher die
lediglich in Absprache zwischen der E-Control und BMWFW festgelegte
INTERPRETATION zur
„Interpretation“
zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“
beinhaltet. – Für die allerdings bis dato jeglicher
qualitätsgesicherte datenschutzrechtliche Nachweis auf
Grundlage der von der E-Control gemäß „Tarife 2.0“ und
„Tarife 2.1“
langjährig
geplanten
Netzentgelte-STRUKTUR-Reform
(=
Leistungsmessung basierend auf verpflichtenden(!!) - rollierend
erfassten - Viertelstundenmaximum-Werte Messungen für alle Verbraucher
– trotz OPT-OUT), fehlt!
Es existiert nur
dieser diesbezügliche Schriftverkehr zwischen dem damaligen Leiter der
E-Control Rechtsabteilung Dr. Urbantschitsch und der Abteilung Energie
Rechtsangelegenheiten III/1 der Sektion III Energie und Bergbau des
damaligen BMWFW. Und sonst nichts!
Wobei es sich beim
derzeitigen E-Control Vorstand Dr. Wolfgang Urbantschitsch um den
vormaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung, und zwar seit deren
Gründung 2001, handelt.
Anfrage Dr.
Urbantschitsch an BMWFW Rechtsabteilung z.H. Dr. Haas „Abgrenzung
intelligenter Messgeräte (Smart Meter) von anderen digitalen Zählern“
datiert
4.2.2015, als Anlage beiliegend zur parl. Anfragebeantwortung 6033/AB
vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470180.pdf
Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015
Stellungnahme
BMWFW Rechtsabteilung III/1 an E-Control
vom 9.3.2015 zur GZ:
BMWFW-
551.100/0014-III/1/2015 mit „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart
Meter von digitalen Zählern“, gezeichnet
vom damaligen Sektionschef DI Christian Schönbauer; Quelle: parl.
Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung
des "Smart Meters"“, eingebracht Abg.z.NR Mag.
Albert Steinhauser
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/imfname_445662.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml
BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart Meter von digitalen
Zählern“ 9.3.2015
Einen
qualitätsgesicherten datenschutzrechtlichen NACHWEIS,
auf
Grundlage der von der E-Control gemäß „Tarife 2.0“ und „Tarife
2.1“
langjährig geplanten
Netzentgelte-STRUKTUR-Reform
(= Leistungsmessung
basierend auf verpflichtenden(!!) - rollierend erfassten -
Viertelstundenmaximum-Werte Messungen für alle Verbraucher – trotz
OPT-OUT),
für diese lediglich
aus „interner“ Absprache zwischen E-Control und BMWFW resultierenden
INTERPRETATION, welcher diese Vorgehensweise stützen würde, gibt es bis
dato nicht!
Noch
dazu wird in 6033/AB die im zitierten Antwortschreiben
vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler
Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister selbst
lediglich als Rechtsmeinung des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bezeichnet.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml
Nach wie
vor wird in der Causa „Smart Meter und OPT-OUT“ seit Jahren ein
Widerspruch durch einen neuen anderen Widerspruch ersetzt bzw. ergänzt.
Nichts passt zusammen!
Die
überaus komplexe Materie hat eine so große Eigendynamik entwickelt, dass
von Seiten mehrerer Bundesministerien eine unbelegte Behauptung immer
wieder nur mit einer weiteren unbelegten Behauptung „nachgewiesen“
werden soll !!!
In
einem Kommentar aus 2012 widmete sich Dr. Hans Peter Lehofer, der Frage
der Bedeutung des EuGH-Urteil zur Datenschutzkommission für die
"unabhängigen Regulierungsbehörden":
Kommentar Dr. Hans
Peter Lehofer
Posted by
hplehofer at
Sunday,
October 28, 2012
Was
bedeutet das EuGH-Urteil zur Datenschutzkommission für die "unabhängigen
Regulierungsbehörden"?
https://blog.lehofer.at/2012/10/DSK.html
https://drive.google.com/file/d/1BVKdG3pSPtIkj8hAKaz5RSuKpddT40Ww/view?usp=sharing
In
Anbetracht dessen und nicht zuletzt wegen der nahezu ausschließlichen
Einbindung der Datenschutzkommission (DSK nunmehr DSB) im Gegensatz zum
Datenschutzrat bei der Einführung der intelligenten Messgeräte in
Österreich - wobei die DSK von diesem EuGH-Urteil betroffen war -
erachten wir folglich eine eingehende und qualitätsgesicherte
Überprüfung des bisherigen Vorgehen der zu Unabhängigkeit,
Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde
E-Control im Konnex mit dem ihr jeweils zugeordneten Bundesministerium
während nunmehr bereits mehrerer Regierungen, nicht nur für angebracht
sondern sehr vielmehr für dringend erforderlich!
Wir fordern daher ausdrücklich, eine umfassende
ÜBERPRÜFUNG sämtlicher Vorgänge im
Zusammenhang mit der Einführung der intelligenten Messgeräte in
Österreich, die bei der E-Control
und den diversen für die E-Control zuständigen Bundesministerien
(zuerst BMWFJ, danach: BMWFW, BMNT, BMLRT und nun BMK) sowie in den
jeweiligen für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerien,
zur Entscheidungsfindung betreffend „Smart Meter und OPT-OUT“
beigetragen haben – hinsichtlich deren VEREINBARKEIT mit
dem Agieren der EU-rechtlich zu Unabhängigkeit,
Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde
E-Control.
Einen
ausführlichen Kommentar
zum
per 15.07.2021 vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingeleiteten
IME-VO Begutachtungsverfahren, mit noch mehr Fragwürdigkeiten,
Missständen und Hintergründen und noch mehr Einzelheiten über das
„Durchziehen in Wildwest-manier“, finden Sie
hier:
Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 60 Seiten
Noch
weiterführende Informationen zu dieser komplexen Problematik sowie die
Gegenüberstellung der schwerwiegenden Feststellungen des Rechnungshofes
im Vergleich zu den haltlosen Behauptungen von E-Control und BMNT finden
Sie hier:
hinsichtlich der von
der E-Control hartnäckig ignorierten Forderungen von VA, RH und Kärntner
LRH siehe den per 28.8.2020 erstellten Thread
Ignoranz
der E‑Control
Näheres über den am
20.5.2020 von der VA veröffentlichten „Bericht der Volksanwaltschaft
an den Nationalrat und an den Bundesrat 2019 - Kontrolle der
öffentlichen Verwaltung“ sowie über weitere vorhergegangene
NEWS-Beiträge zu anderen Widersprüchlichkeiten siehe bitte Ältere
NEWS unter:
http://www.smart-meter-nein.at/news02.html
Stand
09.08.2021
Aktualisierung:
Da
zwischenzeitlich sämtliche zur Begutachtung vorgelegten Unterlagen durch
das BMK am 12.08.2021 offline genommen worden sind, ersuchen wir Sie,
die Dokumente im RIS abzurufen:
RIS
Begutachtungsentwürfe:
IME-VO
Novelle 2021
BEGUT_COO_2026_100_2_1881608
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