IME-VO Novelle 2021

Was man - in Kenntnis der seit Jänner 2019(!) vorliegenden schwerwiegenden Kritik

des Bundesrechnungshofes - nicht für möglich halten würde,

liegt tatsächlich zur Begutachtung vor:

 


BMK plant IME-VO Novelle 2021
ohne den fragwürdigen § 1 Abs. 6 zu korrigieren !!!


 

Aktuellen Medienberichten vom 15.07.2021 zufolge, verzögert sich der Smartmeter Rollout um Jahre und das BMK plant deswegen eine Novellierung der IME-VO 2017.

 

https://www.derstandard.at/story/2000128220001/smart-meter-braucht-mehr-zeit

https://kurier.at/wirtschaft/ziele-fuer-smart-meter-rollout-werden-um-jahre-verschoben/401444980

 

Bei dieser Novellierung handelt es sich lediglich um eine Anpassung bzw. Verlängerung der zeitlichen Vorgaben zur Smart-Meter Ausrollung.

 

Und ORF.at vom 19.07.2021 berichtete, dass man laut E-Control, Smart Meter für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bräuchte.

https://wien.orf.at/stories/3113228/

 

Womit die E-Control jetzt - im Nachhinein(!) - die Einführung der intelligenten Messgeräte mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu rechtfertigen versucht !!!

 

Bizarrer Weise versucht die E-Control, den bereits seit mehr als zehn Jahren andauernden Rollout intelligenter Messgeräte – trotz bis dato nicht qualitätsgesichert(!!) nachgewiesener Wirtschaftlichkeit - jetzt offensichtlich nachträglich(!) mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu rechtfertigen !!!

 

Die Offensichtlichkeit dieses Versuchs liegt auf der Hand und ist jedoch bei eingehender Befassung mit der komplexen Materie – vor allem aber in Anbetracht der seit Jänner 2019(!) vorliegenden ebenso deutlichen wie vielfältigen Kritik des Bundesrechnungshofes - leicht durchschaubar!

 

Worüber die Medien allerdings nicht berichten, was jedoch bei eingehender Befassung sehr rasch klar wird und was niemand von den zahlreichen, um ihre im Verfassungsrang stehenden Datenschutzrechte besorgten Betroffenen, jemals für möglich gehalten hätte:

 

Das BMK hat eine derartige IME-VO Novellierung 2021 bereits zur Begutachtung eingereicht – und zwar: Ohne(!) dabei den fragwürdigen, in sich widersprüchlichen und seit jeher umstrittenen § 1 Abs. 6 einer dringend erforderlichen KORREKTUR zu unterziehen !!!

 

Siehe die von der GRÜNEN BMK-Ministerin zur Begutachtung vorgelegte IME-VO Novelle 2021 – ohne jegliche KORREKTUR des bereits seit 2017 existierenden, ebenso fragwürdigen wie umstrittenen § 1 Abs. 6 und ohne Vorlage der vom Bundesrechnungshof bereits im Jänner 2019(!!) bislang vergeblich geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung des WIRTSCHAFTLICHKEITSNACHWEISES, welcher allerdings DIE Entscheidungsgrundlage für die Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich überhaupt darstellt:

 

BMK

Novellierung Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung Begutachtungsverfahren:

https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/IME-VO.html

https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren.html

 

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung

Das Bundesministerium hat einen Entwurf der Novelle mit der die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) geändert wird samt Erläuterungen, wirkungsorientierter Folgenabschätzung sowie Textgegenüberstellung erstellt. Stellungnahmen dazu können bis 11. August 2021 schriftlich (per Post oder E-Mail) eingebracht werden:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/4 – Energie Rechtsangelegenheiten
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: vi-4@bmk.gv.at

 

 

Aktualisierung:

Wegen zwischenzeitlicher Offlinenahme sämtlicher zur Begutachtung vorgelegten Unterlagen durch das BMK am 12.08.2021, ersuchen wir Sie, die Dokumente im RIS abzurufen:

 

RIS Begutachtungsentwürfe:

BEGUT_COO_2026_100_2_1881608

IME-VO Novelle 2021

Hauptdokument

Erläuterungen

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Textgegenüberstellung

Begleitschreiben Begutachtungsentwurf

 

Schon aus der Textgegenüberstellung wird deutlich, dass im Zuge dieser IME-VO Novelle 2021 keinerlei KORREKTUR des fragwürdigen § 1 Abs. 6 vorgesehen ist!

 

Dies alles geschieht, völlig unbeachtlich der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof in dessen mittlerweile seit Jänner 2019(!) vorliegendem Bericht „Smart Meter“ hinsichtlich der derzeit geltenden Regelungen unmissverständlich eine bestehende „NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von Endverbrauchern“ festgestellt hat:

 

ZITAT (RH-Bericht, Seite 83 ganz unten)

„Nach Meinung des RH konnten weder die diesbezüglichen Bestimmungen in der Novelle 2017 der IME–VO, noch die in den Jahren davor bestehenden Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie die „Sonstigen Marktregeln“ der E–Control eine gesetzeskonforme Berücksichtigung von Opt–out–Wünschen von Endverbrauchern gewährleisten“

ZITATENDE ( https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf )

 

Wie es dazu kommen konnte, widmen wir uns noch sehr viel detaillierter hier: Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 60 Seiten

 

In diesem Kommentar finden Sie noch mehr Kritikpunkte sowie weitere Fragwürdigkeiten und Hintergründe zur - ohne KORREKTUR des umstrittenen § 1 Abs. 6 und ohne Vorlage der vom Bundesrechnungshof bereits im Jänner 2019(!!) bislang vergeblich geforderten qualitätsgesicherten Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse – ebenso absolut unvollständigen wie auch vollkommen unverständlichen IME-VO Novellierung 2021.

 

Diese plötzlich von der GRÜNEN BMK-Ministerin eingeschlagene absolut konträre(!) Vorgehensweise und unfassbar verstörende Kehrtwendung zu der bislang von den GRÜNEN seit mehreren Jahren vertretenen Rechtsmeinung, und wie es überhaupt so weit kommen konnte, hinterfragen wir in diesem Kommentar.

 

Wir gehen in diesem Kommentar ausführlich darauf ein, wie es sein kann, dass bei dieser von der GRÜNEN BMK-Ministerin geplanten inhaltlich(!) unvollständigen IME-VO Novelle 2021 –  ausgerechnet die längst erforderliche KORREKTUR des vom materiell(!) zur Festlegung von Funktionsanforderungen intelligenter Messgeräte gar nicht befugten BMWFW-Minister Mahrer (ÖVP) erlassenen § 1 Abs. 6 IME-VO Novelle 15.12.2017, fehlt.

 

Dass die GRÜNE BMK-Ministerin im Zuge der von ihr angestrebten IME-VO Novelle 2021, es verabsäumt, die bereits seit dem Jahr 2017 bestehende überaus fragwürdige und seit Jahren heftigst umstrittenen Bestimmungen im § 1 Abs. 6, der längst fälligen KORREKTUR zu unterziehen, ist das Hauptthema auch dieses Beitrages.

 

Noch dazu, wo der Bundesrechnungshof dieser fragwürdigen Bestimmung bereits im Jänner 2019(!) ausdrücklich, die NICHTGEWÄHRLEISTUNG der gesetzeskonformen Berücksichtigung von OPT-OUT Wünschen von Endverbrauchern attestiert hat. – Und zwar machte der RH diese Feststellung unzweifelhaft im Zusammenhang mit den "Sonstigen Marktregeln" der E-Control, den Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie der Novelle 2017 IME‑VO (RH-Bericht Seite 83).

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Smart_Meter.pdf

 

Die deswegen bis dato nicht gegebene RECHTSSICHERHEIT und der fehlende RECHTSSCHUTZ scheinen von Seiten des BMK offensichtlich niemanden zu stören !!!

 

Dass die im § 1 Abs. 6 seit der IME-VO Novelle 15.12.2017 – noch dazu infolge des für die Festlegung von Funktionsanforderungen materiell(!) gar nicht befugten BMWFW-Minister Mahrer - bestehende und bis dato nicht gegebene RECHTSSICHERHEIT und der fehlende RECHTSSCHUTZ, der durch die massive Kritik des Bundesrechnungshofes bestätigt wird, jedoch von Seiten des BMK im Zuge dieser aktuell zur Begutachtung vorliegenden geplanten Novellierung 2021 nicht korrigiert werden soll, ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar !!!

 

Fraglich ist dabei aber auch, ob und/oder inwieweit die GRÜNE Ministerin Gewessler von der von ihrem Ministerium online gestellten „Smart Meter“ Seite (Stand 22.07.2021) verlinkt mit den „Smart Meter FAQ“, ursprünglich vom ÖVP-geführten BMNT stammend und datiert 13.08.2019, überhaupt Kenntnis hat?

 

BMK „Smart Meter“ Seite (Stand 22.07.2021):

https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/smart_meter.html

https://drive.google.com/file/d/1HAbZlM1XZS9yGMTa5FnkNiaDqUEM7a9j/view?usp=sharing

 

Wie ist zu rechtfertigen, dass diese „Smart Meter“ Seite des BMK völlig kritiklos die Verlinkung auf die FAQs des ehemaligen BMNT enthält?

 

„Smart Meter FAQ“ des BMNT ursprünglich datiert 13.08.2019:

https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:e7dc31b9-3ced-43bb-a281-f2cef45ef0f4/Smart_Meter_FAQ.pdf

https://drive.google.com/file/d/1zXfcpHMyc1XZq7DMkXQaED4KgSZlUw3v/view?usp=sharing

 

 

Falls die GRÜNE Ministerin Gewessler von dieser „Smart Meter“ Seite tatsächlich Kenntnis haben sollte. – Stellt sich die Frage: Wie sie die darin enthaltenen völlig haltlosen Behauptungen des von ihr geleiteten Bundesministeriums, einerseits im Vergleich zur fundierten Kritik des Bundesrechnungshofes rechtfertigt ???

 

Und andererseits, wie die BMK-Ministerin dies alles im Vergleich zu der jahrelang sach- und fachlich begründet vorgebrachten Kritik des ehemaligen GRÜNEN Datenschutz-Sprechers und Fraktionsführers Mag. Albert Steinhauser rechtfertigt ???

 

 

Vor allem deswegen, weil man sich noch im Wahlkampf 2019 seitens der GRÜNEN sowohl für ein Moratorium als auch für eine seriöse, unabhängige und transparente Analyse der Kosten und Risiken starkgemacht hat:

 

Stellungnahme der GRÜNEN vor der Nationalratswahl 2019:

betitelt „Antwort der Grünen auf die Anfrage zu Smart Meter vor der Nationalratswahl im September 2019“ per Mail vom DIALOGBÜRO - DIE GRÜNEN dem Fundus der bei der Initiative STOP-Smartmeter eingegangenen Mails entstammend:

Antworten auf E-Mails

https://drive.google.com/file/d/1PUHRCE9-F4RIDWxw_SbopyR9KI-dPk4F/view?usp=sharing

 

Wobei es sich beim Dialogbüro um den späteren Klub der GRÜNEN im Parlament handelt.

 

Und überdies, wird die kritische Sicht der GRÜNEN im Wahlkampf 2019 durch das Antwortmail vom 25.01.2021 gesendet von deren Bundesbüro an einen Betroffenen, vollinhaltlich bestätigt:

 

Stellungnahme der GRÜNEN vom 25.01.2021:

betitelt „Ein Antwortmail der Grünen auf die vielen Anfragen“ adressiert an einen Betroffenen, gezeichnet: Bundesbüro DIE GRÜNEN - DIE GRÜNE ALTERNATIVE, dem Fundus der bei der Initiative STOP-Smartmeter eingegangenen Mails entstammend:

Antworten auf E-Mails

https://drive.google.com/file/d/1A90EAdytdVQzmUwp5jEDfduCoT42fG2D/view?usp=sharing

 

Und bereits wenige Wochen nach der Veröffentlichung des vernichtenden RH-Berichtes „Smart Meter“ sprach Mag. Albert Steinhauser (2007 bis 2017 Grüner Nationalratsabgeordneter. Jetzt ohne parteipolitische Funktion und wieder Gewerkschafter.) am 28.01.2019 vom „Durchziehen in Wildwest-manier“:

https://twitter.com/a_steinhauser/status/1089931116499427330

 

 

Nachdem mit der Agenda „Energie“ auch die Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich mittlerweile zum Verantwortungsbereich der GRÜNEN gehört, ist die BMK-Ministerin – entsprechend der jahrelangen Kritik der GRÜNEN – ausdrücklich und vordringlich zum Handeln aufgefordert !!!

 

Dass die GRÜNE BMK-Ministerin es im Zuge dieser IME-VO Novelle 2021 verabsäumt, diese überaus fragwürdige und seit Jahren heftig umstrittene Bestimmung der längst fälligen KORREKTUR zu unterziehen, ist in Anbetracht der erdrückenden Faktenlage vollkommen indiskutabel und keinesfalls hinnehmbar !!!

 

Falls die GRÜNEN deren Glaubwürdigkeit nicht endgültig verlieren wollen, so ist aufgrund der jahrelang von ihnen selbst geäußerten massiven Kritik eine IME-VO Novelle 2021 – ohne(!) Korrektur des fragwürdigen § 1 Abs. 6 – absolut undenkbar !!!

 

 

Nicht zuletzt deswegen, weil ausgerechnet die Interessensvertretung der Netzbetreiber es war, die die krasse Widersprüchlichkeit in § 1 Abs. 6 IME-VO-Novelle 15.12.2017 mit den Viertelstundenwerten bereits im Jahr 2018 in deren Schreiben vom 28.03.2018 bei der E-Control thematisiert und urgiert hat. - Was aber bis dato beharrlich ignoriert wird!

 

Österreichs Energie Stellungnahme zum Konsultationsentwurf der E-Control

„Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 1 - Begriffsbestimmungen“ und der Rückziehung „Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 - Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß § 2 DAVID-VO“ datiert 28.03.2018, Dr. Leonhard Schitter (Präsident) und Dr. Barbara Schmidt (Generalsekretärin), beinhaltend massive Kritik hinsichtlich der Divergenzen und Widersprüchlichkeiten hinsichtlich § 1 Abs. 6 IME-VO Novelle 15.12.2017 mit den Viertelstunden-Werten

20180329_STN 03_2018_SoMa 1+11_TA.PDF - Google Drive

ursprünglich stammend von:

https://oesterreichsenergie.at/files/Download%20Stellungnahmen/Stellungnahmen%202018/20180329_STN%2003_2018_SoMa%201+11_TA.pdf

 

Worin die Interessensvertretung der Netzbetreiber Österreichs Energie nach dem Inkrafttreten des umstrittenen § 1 Abs. 6 IME-VO Novelle 15.12.2017, mit der konkreten Aufforderung an die E-Control herantritt, zu erklären, wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll:

 

ZITAT

"Oesterreichs Energie ersucht die Behörde aber dringend um Erläuterung und Klärung, wie die

Formulierung "…

Eine Ablesung und Übertragung der höchsten einviertelstündlichen Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines Kalenderjahres muss möglich sein." in der IME-VO, §1, Abs 6 umzusetzen ist, wenn im

gleichen Absatz festgehalten wird "… dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte

gespeichert und übertragen werden…" dürfen."

ZITATENDE (Hervorhebung von uns)

 

Ausgerechnet der damalige Präsident der Interessensvertretung der E-Wirtschaft Dr. Schitter sah sich gezwungen, die E-Control auf den gravierenden Widerspruch hinzuweisen, dass eine Ablesung und Übertragung der höchsten einviertelstündlichen Durchschnittsbelastung innerhalb eines Kalenderjahres unmöglich ist, wenn keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden dürfen!

 

Geschehen ist jedoch nichts!

 

Stattdessen hat der Netzbetreiber Netz Burgenland im September 2019 sogar die diesbezügliche Taktik für die „Hardcore-Verweigerer“ gegenüber E&M detailliert bekannt gegeben !!!

 

E&M powernews-Artikel:
„Ein Fünftel der Smart Meter sind bereits installiert“ datiert 13.9.2019

mit der darin von Netz Burgenland gegenüber E&M preisgegebenen Taktik für die „Hardcore-Verweigerer“
https://www.energie-und-management.de/nachrichten/suche/detail/ein-fuenftel-der-smart-meter-sind-bereits-installiert-132827

https://www.bayern-innovativ.de/seite/smart-meter-oesterreich-2019

https://drive.google.com/file/d/1amhJJuzQbXZ5uFXYXT7NYN3uya4bPj5T/view?usp=sharing

 

Diese neuerlichen Stromabschaltungen beweisen außerdem, wie sehr sämtlichen beteiligten Verantwortungsträgern auch die schwerwiegende Kritik der Volksanwaltschaft in deren Jahresbericht 2019 vollkommen gleichgültig ist. Von der Ignoranz der VA-Jahresberichte 2018 und 2017 ganz zu schweigen!

 

In diesem Zusammenhang sei erneut auf die Kritik der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit Stromabschaltungen verwiesen, dass das BMNT im Falle von Beschwerden lediglich auf von der E-Control zu führende oder geführte Streitschlichtungsverfahren verweist.

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/cbhfk/PB%2043_Kontrolle%20%C3%B6ffentliche%20Verwaltung%202019.pdf

 

Umso bemerkenswerter ist es daher, dass ausgerechnet die parl. Anfrage des Abg.z.NR Steinhauser 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart Meters"“ mitsamt diesbezüglicher Anfragebeantwortung 6033/AB, jenen ominösen Schriftverkehr zutage gefördert hat, welcher die lediglich in Absprache zwischen der E-Control und BMWFW festgelegte INTERPRETATION zur „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ beinhaltet. –  Für die allerdings bis dato jeglicher qualitätsgesicherte datenschutzrechtliche Nachweis auf Grundlage der von der E-Control gemäß „Tarife 2.0“ und „Tarife 2.1“ langjährig geplanten Netzentgelte-STRUKTUR-Reform (= Leistungsmessung basierend auf verpflichtenden(!!) - rollierend erfassten - Viertelstundenmaximum-Werte Messungen für alle Verbraucher – trotz OPT-OUT), fehlt!

 

Es existiert nur dieser diesbezügliche Schriftverkehr zwischen dem damaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung Dr. Urbantschitsch und der Abteilung Energie Rechtsangelegenheiten III/1 der Sektion III Energie und Bergbau des damaligen BMWFW. Und sonst nichts!

 

Wobei es sich beim derzeitigen E-Control Vorstand Dr. Wolfgang Urbantschitsch um den vormaligen Leiter der E-Control Rechtsabteilung, und zwar seit deren Gründung 2001, handelt.

 

Anfrage Dr. Urbantschitsch an BMWFW Rechtsabteilung z.H. Dr. Haas „Abgrenzung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) von anderen digitalen Zählern“ datiert 4.2.2015, als Anlage beiliegend zur parl. Anfragebeantwortung 6033/AB vom 23.09.2015 zu 6234/J (XXV.GP):

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470180.pdf

Anfrage E-Control an BMWFW datiert 4.2.2015

 

Stellungnahme BMWFW Rechtsabteilung III/1 an E-Control vom 9.3.2015 zur GZ: BMWFW-

551.100/0014-III/1/2015 mit „Interpretation“ zur „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“, gezeichnet vom damaligen Sektionschef DI Christian Schönbauer; Quelle: parl. Anfrage 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) „Vorgangsweise bei der Einführung des "Smart Meters"“, eingebracht Abg.z.NR Mag. Albert Steinhauser

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/imfname_445662.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

BMWFW an E-Control Stellungnahme: „Abgrenzung Smart Meter von digitalen Zählern“ 9.3.2015

 

Einen qualitätsgesicherten datenschutzrechtlichen NACHWEIS, auf Grundlage der von der E-Control gemäß „Tarife 2.0“ und „Tarife 2.1“ langjährig geplanten Netzentgelte-STRUKTUR-Reform (= Leistungsmessung basierend auf verpflichtenden(!!) - rollierend erfassten - Viertelstundenmaximum-Werte Messungen für alle Verbraucher – trotz OPT-OUT), für diese lediglich aus „interner“ Absprache zwischen E-Control und BMWFW resultierenden INTERPRETATION, welcher diese Vorgehensweise stützen würde, gibt es bis dato nicht!

 

Noch dazu wird in 6033/AB die im zitierten Antwortschreiben vorgenommene Interpretation der Frage der Abgrenzung digitaler Messgeräte von intelligenten Zählern sogar vom BMWFW-Minister selbst lediglich als Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bezeichnet.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

 

Entscheidungswesentlich ist allerdings:

KI (künstliche Intelligenz) definiert sich durch entscheidungsfindende Algorithmen. Die Funktionsdeaktivierung (3er Parametrierung) hat keinen einzigen ("grundlegenden" oder "begründenden") algorithmischen Anteil an der intelligent abgebildeten Logik eines Smartmeters, ist also NICHT konstitutiv, wie dies das zuständige Bundesministerium in der parlamentarischen Fragebeantwortung 5500/AB vom 21.08.2015 zu 5592/J (XXV.GP) behauptete.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_05500/imfname_459122.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_05500/index.shtml

 

Und auch das beharrliche Wiederholen dieses technischen Unsinns in der Anfragebeantwortung 6033/AB zu 6234/J vom 23.07.2015 (XXV.GP) ändert nichts daran, dass diese Funktionsdeaktivierung (3er Parametrierung) eben NICHT konstitutiv ist !!!

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06033/imfname_470179.pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06234/index.shtml

 

Nach wie vor wird in der Causa „Smart Meter und OPT-OUT“ seit Jahren ein Widerspruch durch einen neuen anderen Widerspruch ersetzt bzw. ergänzt. Nichts passt zusammen!

 

Die überaus komplexe Materie hat eine so große Eigendynamik entwickelt, dass von Seiten mehrerer Bundesministerien eine unbelegte Behauptung immer wieder nur mit einer weiteren unbelegten Behauptung „nachgewiesen“ werden soll !!!

 

In einem Kommentar aus 2012 widmete sich  Dr. Hans Peter Lehofer, der Frage der Bedeutung des EuGH-Urteil zur Datenschutzkommission für die "unabhängigen Regulierungsbehörden":

 

Kommentar Dr. Hans Peter Lehofer

Posted by hplehofer at Sunday, October 28, 2012

Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Datenschutzkommission für die "unabhängigen Regulierungsbehörden"?

https://blog.lehofer.at/2012/10/DSK.html

https://drive.google.com/file/d/1BVKdG3pSPtIkj8hAKaz5RSuKpddT40Ww/view?usp=sharing

 

In Anbetracht dessen und nicht zuletzt wegen der nahezu ausschließlichen Einbindung der Datenschutzkommission (DSK nunmehr DSB) im Gegensatz zum Datenschutzrat bei der Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich - wobei die DSK von diesem EuGH-Urteil betroffen war - erachten wir folglich eine eingehende und qualitätsgesicherte Überprüfung des bisherigen Vorgehen der zu Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde E-Control im Konnex mit dem ihr jeweils zugeordneten Bundesministerium während nunmehr bereits mehrerer Regierungen, nicht nur für angebracht sondern sehr vielmehr für dringend erforderlich!

 

Wir fordern daher ausdrücklich, eine umfassende ÜBERPRÜFUNG sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der Einführung der intelligenten Messgeräte in Österreich, die bei der E-Control und den diversen für die E-Control zuständigen Bundesministerien (zuerst BMWFJ, danach: BMWFW, BMNT, BMLRT und nun BMK) sowie in den jeweiligen für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerien, zur Entscheidungsfindung betreffend „Smart Meter und OPT-OUT“ beigetragen haben hinsichtlich deren VEREINBARKEIT mit dem Agieren der EU-rechtlich zu Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Objektivität verpflichteten Regulierungsbehörde E-Control.

 

Einen ausführlichen Kommentar zum per 15.07.2021 vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingeleiteten IME-VO Begutachtungsverfahren, mit noch mehr Fragwürdigkeiten, Missständen und Hintergründen und noch mehr Einzelheiten über das „Durchziehen in Wildwest-manier“, finden Sie hier: Kommentar ad IME-VO 2021, 600 KB, 60 Seiten 

 

Noch weiterführende Informationen zu dieser komplexen Problematik sowie die Gegenüberstellung der schwerwiegenden Feststellungen des Rechnungshofes im Vergleich zu den haltlosen Behauptungen von E-Control und BMNT finden Sie hier:

 

hinsichtlich der von der E-Control hartnäckig ignorierten Forderungen von VA, RH und Kärntner LRH siehe den per 28.8.2020 erstellten Thread Ignoranz der E‑Control

 

Näheres über den am 20.5.2020 von der VA veröffentlichten „Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2019 - Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ sowie über weitere vorhergegangene NEWS-Beiträge zu anderen Widersprüchlichkeiten siehe bitte Ältere NEWS unter: http://www.smart-meter-nein.at/news02.html

 


Stand 09.08.2021

Aktualisierung:

Da zwischenzeitlich sämtliche zur Begutachtung vorgelegten Unterlagen durch das BMK am 12.08.2021 offline genommen worden sind, ersuchen wir Sie, die Dokumente im RIS abzurufen:

 

RIS Begutachtungsentwürfe:

IME-VO Novelle 2021

BEGUT_COO_2026_100_2_1881608

 

 

 

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